Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, dass wir unserer eigenen Initiative heute selbstverständlich uneingeschränkt unsere Zustimmung erteilen.
Ich finde es auch richtig, dass wir die Bestimmungen, die das Grundgesetz bereits mit der Föderalismuskommission II gefunden hat, auch eins zu eins in unsere Landesverfassung übernehmen, die ursprünglichen Planungen von Rot-Grün, ein Neuverschuldungsverbot zu modifizieren beziehungsweise einzuschränken, haben in den Anhörungen des Ausschusses am Ende keine verfassungsrechtliche Grundlage gefunden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Neuverschuldungsverbot in der Landesverfassung führt aber noch nicht zum tatsächlichen Stopp der Neuverschuldung im Land Bremen. Wer sich die Entwicklung in den letzten fünf Jahren der Debatte angeschaut hat, der wird feststellen, dass das Land Bremen insgesamt 16 Milliarden Euro Schulden hatte, als die CDU-Fraktion das erste Mal das Neuverschuldungsverbot hier im Parlament beantragt hat. Zwischenzeitlich sind 4 Milliarden Euro neue Schulden hinzugekommen,
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Jedes Jahr mehrere Hundertmil- lionen Euro weniger, das müssen Sie auch sagen!)
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber jedes Jahr mehrere Hundert- millionen Euro weniger!)
Bundesweit, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir mittlerweile 2 Millionen Millionen Euro Schulden.
Zwei Millionen, damit man sich vorstellen kann, wie viel 2 Billionen wirklich sind! Es sind nämlich 2 Millionen Millionen.
ist auch für mich irgendwie immer noch eine Zahl, die unerreichbar groß erscheint. Also, es sind 2 Billionen, Herr Kollege Pohlmann,
und das sind 2 Millionen Millionen. Das können Sie ja noch einmal nachrechnen, aber nach meiner überschlägigen Berechnung, müsste es stimmen.
Wir haben ein gesamtstaatliches Verschuldungsproblem und, meine sehr verehrten Damen und Herren, Bremen ist eines der Länder, dass das Neuverschuldungsverbot jetzt in die Landesverfassung aufnimmt. Das haben bisher nicht alle Länder getan, aber einige Länder haben es schon getan, und ich habe die Hoffnung und Erwartung, dass andere Länder diesem Beispiel folgen werden. Das Neuverschuldungsverbot ist natürlich zwingend erforderlich, weil der Verschuldungskurs der vergangenen Jahre nicht fortgesetzt werden kann. Die alte verfassungsrechtliche Lösung, die wir in Bremen wie ja auch im Grundgesetz hatten, nämlich die Neuverschuldung auf die Höhe der Investitionen zu begrenzen, hat sich nicht bewährt, im Gegenteil, sie hat zu dieser enormen gesamtstaatlichen Verschuldung geführt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was bedeutet das für unsere künftige Haushaltspolitik? Es ist ja nicht so, dass Bremen in der Vergangenheit nicht auf die Einhaltung von Verpflichtungen geachtet hätte. Wahr ist, die ursprünglich in der Landesverfassung vorgesehene Begrenzung der neuen Schulden auf die Höhe der Investitionen konnten wir in Bremen und Bremerhaven schon seit Jahren nicht mehr einhalten. Deswegen ist es richtig, einen neuen Maßstab zu setzen, und dieser neue Maßstab gilt unmittelbar durch das Grundgesetz ab 1. Januar 2020, aber er gilt eben bis zum 1. Januar 2020 nach Maßgabe der heute zu beschließenden Regelung.
Dass diese Regelung notwendig ist, belegt auch der Haushaltsverlauf und das bisherige Fazit der rot-grünen Konsolidierungsbemühungen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Halbiert die jährliche Schulden- aufnahme! Sagen Sie es doch einmal!)
Wenn man sich anschaut, wie sich der Haushaltsverlauf in den letzten Jahren entwickelt hat, dann empfiehlt sich der Blick in den Bericht des Stabilitätsrats aus der Sitzung im Dezember 2014 – ich zitiere –: „Der Bitte des Stabilitätsrats um Konkretisierung und Quantifizierung der Entlastungsmaßnahmen ist das Land nur in sehr begrenztem Maße nachgekommen. Das insgesamt ausgewiesene Entlastungsvolumen aller Sanierungsmaßnahmen hat sich unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastungen aus der Besoldungsanpassung gegenüber dem letzten Bericht um
12 Millionen Euro im Jahr 2016 verringert, auch bei einer maßnahmenbezogenen Betrachtung ist also insgesamt keine Verstärkung des Konsolidierungskurses erkennbar.
Angesichts der abgeschwächten Wachstumserwartungen und der unverändert notwendigen Verstärkung des Konsolidierungskurses empfiehlt der Evaluationsausschuss dem Stabilitätsrat, Bremen aufzufordern, bei der Festlegung seines Regierungsprogramms nach der im Mai 2015 anstehenden Bürgerschaftswahl der Haushaltskonsolidierung höchste Priorität einzuräumen.“
Meine Damen und Herren, das ist das Zeugnis für die bisherigen Konsolidierungsbemühungen der rotgrünen Mehrheit in diesem Hause. Die bisher von Ihnen erreichte Haushaltskonsolidierung ist mit unzureichend zu bezeichnen. Sie reicht nicht, um das Neuverschuldungsverbot einzuhalten. Sie reicht nicht, um die Finanzen unseres Landes zu sanieren.
Es zeigt sich auch, dass der mutlose Kurs der rotgrünen Regierung bei der Sanierung unserer Haushalte nicht nur von der CDU kritisiert wird,
sondern, Herr Kollege Dr. Güldner, mittlerweile auch vom Stabilitätsrat. Wir haben es immer für falsch gehalten, den Haushalt des Landes Bremen und seiner beiden Kommunen nur auf Sicht zu fahren, und keine strukturellen Haushaltsentlastungsmaßnahmen zu beschließen. Sie werden ab Mai des Jahres 2015 den Bürgerinnen und Bürgern endlich die Antwort geben müssen, mit welchen Maßnahmen Sie unsere öffentlichen Haushalte sanieren wollen. Sie können sich um diese Frage nicht weiter herumdrücken, und ich fände es richtig, und ich fände es politisch ehrlich, wenn Sie das den Menschen nicht erst nach der Wahl am 10 Mai, sondern bereits vor der Wahl am 10. Mai mitteilen würden.
(Beifall bei der CDU – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Die Netto- kreditaufnahme halbiert!)
Herr Dr. Güldner, wenn Sie so viel zu sagen haben, melden Sie sich doch bitte einfach zu Wort, statt ständig dazwischenzureden!
Herr Dr. Güldner, stimmt das, was der Stabilitätsrat an unzureichenden Konsolidierungsbemühungen festgestellt hat? Stimmt es, oder stimmt es nicht? Sie haben ein schlechtes Zeugnis bekommen,
und ein normaler Schüler verbessert dann seine Leistungen, aber er verschlechtert sie dann nicht, wie Sie es tun, meine sehr verehrten Damen und Herren!
(Beifall bei der CDU – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das stimmt doch gar nicht!)
Für die Sanierung unserer Haushalte wird es auf zwei große Diskussionen ankommen. Die eine Diskussion wird sein, wie wir mit dem Bund und den anderen Ländern im Zusammenhang mit den Beratungen über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen unsere Einnahmen auf Dauer sicherstellen werden können. Hier haben wir einen breiten Konsens, wie ich finde, zwischen der Regierung und der Opposition, allerdings mit Ausnahme der LINKEN. Wir sind der Auffassung, dass selbstverständlich auch in den künftigen Bund-Länder-Finanzbeziehungen der besonderen Lage unserer bremischen Haushalte als Haushaltsnotlageland Rechnung getragen werden muss. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, das allein reicht nicht. Über die Einnahmenseite wird sich der bremische Haushalt nicht sanieren lassen. Wir haben ausweislich des am Freitag im Haushaltsund Finanzausschuss verteilten vorläufigen Haushaltsergebnisses für das Jahr 2014 Rekordeinnahmen von fast 4,4 Milliarden Euro. Meine Damen und Herren, nicht die außergewöhnlich hohen Einnahmen, die sogar um 246 Millionen Euro bei den Steuern höher ausfallen als prognostiziert, belasten den Haushalt und führen zu einer Neuverschuldung des letzten Jahres von rund 600 Millionen Euro, sondern unser Problem liegt – wie von der CDU-Fraktion hier im Parlament immer wieder vorgetragen – auf der Ausgabenseite. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Ausgabenseite haben Sie keine Maßnahmen ergriffen, um den Haushalt zu konsolidieren.
feststellen, Sie haben in allen Ausgabearten, bei den Personalaufwendungen, bei den sonstigen konsumtiven Ausgaben,
bei den Sachaufwendungen, bei den Sozialleistungen, auch im vergangen Jahr überall wieder über die Stränge geschlagen, meine Damen und Herren. Das ist Neuverschuldung, aber keine Haushaltskonsolidierung, und deswegen müssen Sie über Ihren eigenen Kurs nachdenken.
Für die CDU-Fraktion steht im Ergebnis fest: Ja, die Einführung des Neuverschuldungsverbots hat lange gedauert, aber wir freuen uns, dass auch die übrigen Fraktionen, mit Ausnahme der LINKEN, dieses gesetzlich notwendige Neuverschuldungsverbot jetzt gemeinsam in der Landesverfassung verankern wollen. Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind aber die Herausforderungen unseres Landes noch nicht bewältig. Wir brauchen erfolgreiche Verhandlungen bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
Wir brauchen weiterhin das, was in der Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund definitiv und verbindlich verabredet ist und von der CDU-Fraktion seit Langem eingefordert wird, nämlich einen ehrlichen Spar- und Konsolidierungskurs für unser Land, aber keine Politik nach Gefälligkeit und Gutsherrenart. Wir brauchen einen Kurswechsel in der bremischen Haushaltspolitik. – Vielen Dank!
Meine Damen und Herren, bevor ich der Kollegin Frau Vogt das Wort erteile, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne eine Bremer Radfahrergruppe.