Damen und Herren! Es hat mich nicht sonderlich verwundert, dass eine Untersuchung der Diako nischen Stiftung Wittekindshof, Westfalen-Lippe, herausgefunden hat, dass das Suchtverhalten von Menschen mit einer geistigen Behinderung dem der übrigen Bevölkerung mindestens entspricht. Wir, die CDU-Fraktion, hatten im Frühjahr zu diesem Thema eine Kleine Anfrage eingebracht, um herauszufin den, welche Angebote Bremen diesen Menschen zur Suchtprävention macht.
Zahlen dazu genannt, wie viele Menschen mit einer geistigen Behinderung statistisch gesehen allein in Bremen von einer Alkoholsucht betroffen sein könn ten. Demnach sind allein circa 80 Menschen bereits alkoholabhängig, und mindestens 125 Menschen mit einer geistigen Behinderung werden zusätzlich als alkoholsuchtgefährdet eingestuft. Alle anderen möglichen Süchte sind dort überhaupt noch nicht berücksichtigt.
erhebliche Defizite gibt. So stellt der Senat zum Bei spiel selbst fest, dass ressortübergreifend fachliche Leitlinien entwickelt werden müssten. Damit es aber nicht nur bei solchen Feststellungen bleibt, haben wir den heute vorliegenden Antrag eingebracht. Wir fordern die Bürgerschaft darin folgerichtig auf zu be schließen, dass ihr ein zwischen den Ressorts Soziales, Gesundheit und Bildung abgestimmtes Konzept zur Suchtprävention und -beratung für Menschen mit geistigen Behinderungen vorgelegt wird.
aufgelistet, die in diesem Konzept besondere Berück sichtigung finden sollten. All diese Punkte wurden auch in der Senatsantwort als noch zu erarbeitende Zeile genannt. Zum Beispiel sollten Leitlinien für die Suchtprävention und Beratung im ambulanten Wohnen entwickelt, es sollten angemessene thera peutische Angebote geschaffen, die Zusammenarbeit zwischen Trägern der Suchthilfe und den Wohn- und Beratungseinrichtungen intensiviert werden, und das Thema Suchtprävention sollte auch bei der Schaffung eines medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderungen Berücksichtigung finden.
Antwort auf unsere Kleine Anfrage nicht nur einen Mangel beschreibt, sondern ihn auch zu beheben bereit ist. Menschen mit einer geistigen Behinde rung werden unsere Anfragen normalerweise nicht lesen, das können sie übrigens auch nicht, weil es immer noch keine Übersetzungen von Initiativen in leichte Sprache gibt, obwohl die CDU-Fraktion schon vor langer Zeit dazu einen entsprechenden Antrag eingebracht hat. Hier sind also wir Politiker gefordert, die Belange dieser Gruppe im Blick zu behalten und uns für sie einzusetzen.
Beratung wie alle anderen Menschen auch. Sie haben durch ihre Lernschwierigkeiten allerdings oft große Probleme, die Auswirkungen einer Sucht überhaupt zu erfassen. Oft ist auch ihre Verweigerungsfähigkeit noch schwächer als bei anderen Menschen ausge prägt, und sie lassen sich schnell beeinflussen. Hier gezielt anzusetzen, ist den bisherigen Anbietern von Suchtberatung ohne besondere Schulung oftmals gar nicht möglich, denn die Methoden der allgemein an gebotenen Suchtberatung sind nur sehr begrenzt auf Menschen mit einer geistigen Behinderung übertrag bar. Auch den Mitarbeitern in der Behindertenhilfe fehlt es vielfach an suchtspezifischen Kenntnissen.
Bremer Senats ist, auch Menschen mit einer geistigen Behinderung ein möglichst selbstständiges Leben mit möglichst wenig Betreuung in einer eigenen Wohnung zu ermöglichen, müssen wir sie auch in jeder Hinsicht dazu befähigen und ganz besonders in Suchtfragen angemessen begleiten.
weis auf die anvisierte Gründung eines medizini schen Zentrums für Erwachsene mit Behinderungen abzulehnen, halte ich deshalb für falsch.
pazitäten für die Suchtprävention und -beratung ge schaffen werden, aber Leitlinien für den Umgang mit Suchtfragen, zum Beispiel im ambulanten Wohnen, wird es dadurch ganz bestimmt nicht geben. Auch die Mitarbeiter der Behindertenhilfe, die ja immer im direkten Kontakt mit den Betroffenen stehen, werden durch so ein Zentrum nicht automatisch schlauer. Schade, dass Sie die vom Senat selbst benannten kritischen Punkte relativ wenig ernst nehmen und unseren Antrag ablehnen wollen! – Danke!
Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Grönert, ich bewundere ich hellseherischen Fähig keiten! Wir lehnen nicht das Zentrum für Erwachsene ab, sondern das entspricht unserem gemeinsamen koalitionären Antrag!
Ja, wir werden einen Teufel tun, wollte ich gerade sagen! Die leichte Sprache ist eine richtige Forde rung von Ihnen, ich bedauere, dass wir beide dieser Forderung, die wir eigentlich haben, heute nicht nachkommen.
Antrag den Senat auf, bis zum 1. April 2015 ein zwi schen den Ressorts Soziales, Gesundheit und Bildung abgestimmtes Konzept zur Suchtprävention und -be ratung für Menschen mit geistigen Behinderungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Im zweiten Punkt beschreibt die CDU – das hat Frau Grönert auch schon vorgetragen – die Aspekte, die in diesem Konzept berücksichtigt werden sollen. Eigentlich kann man nur für diesen Antrag stimmen, denn die Forderungen sind sinnvoll, sogar zwingend.
CDU, hat die rot-grüne Koalition am 20. März 2014 bereits den Antrag „Die Versorgungssituation von seelisch Verletzten und psychisch kranken Menschen mit geistiger Behinderung verbessern!“ eingereicht. In diesem Antrag forderten wir den gesamten Senat auf – also nicht nur drei Ressorts, sondern wirklich alle –, einen Bericht zur Situation von „geistig be hinderten Menschen mit psychischen Störungen“ im Lande Bremen zu erstellen, aus dem auch her vorgehen sollte, wie groß der im derzeitigen System unterversorgte Personenkreis ist beziehungsweise welche Hilfen konkret benötigt werden, „in diesen Bericht unter anderem Verbesserungsvorschläge für das Behandlungsangebot von Menschen mit geis tigen Behinderungen und psychischen Störungen aufzunehmen und Anforderungen an die psychia trische und psychotherapeutische Versorgung“ zu formulieren. Konzept nannten Sie es.
spräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer einzutreten mit dem Ziel, auch das Behandlungsan gebot für geistig Behinderte durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen zu verbessern“. Darüber hinaus wiesen wir in unserem Antrag darauf hin, dass die bisherige Praxis, in nur wenigen begründeten Ausnahmefällen auch für über 18-jährige Menschen mit geistiger Behinderung weiterhin im Sozialpädiatrischen In stitut, SPI, oder Kinderzentrum eine Behandlung zuzulassen, keine Lösung darstellt, sondern wir fordern bundesweit – zunächst beginnend in Bremen –, wie es für Kinder und Jugendliche das SPI gibt, auch ein medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderungen einzurichten.
einstimmig und machten ihn so zu einem gemeinsa men, sehr umfassenden Beschluss der Bürgerschaft, in den sich Ihr heutiger Antrag wunderbar einbettet und sich in einer Reihe anderer notwendiger und sinnvoller Forderungen wiederfindet.
men Beschlusses ein, sondern er geht sogar darüber hinaus, er zeigt die Aktivitäten des Senats aufgrund unseres gemeinsamen Antrags und daraus resul tierende notwendige Schritte zur Verbesserung der Situation der betroffenen Menschen auf.
tungen und Trägern, bei den Krankenkassen, den behandelnden Ärzten, den Therapeuten und bei den Kammern gemacht, die übereinstimmend zu dem Er gebnis kommt, dass es einen großen Handlungsbedarf bei der Behandlung psychisch verletzter und geistig behinderter Menschen gibt und dass die Bereitschaft groß ist, hier Verbesserungen herbeizuführen. Alle sehen diese Notwendigkeit der Verbesserung, alle, bis auf die Kassenärztliche Vereinigung. Diese fühlt sich leider wie Justitia und gibt sich auf beiden Augen blind. Dabei hat sie ihre Rolle verkannt: Die Kassenärztliche Vereinigung kann ihre Aufgaben nur dann verantwortlich erfüllen, wenn sie hinsieht, erkennt und handelt.
die Situation der betroffenen Menschen zu verbessern und ihren berechtigten Bedürfnissen nachzukom men. Das ist die beste Bestätigung, die wir alle als Parlamentarier für einen Antrag erwarten können. Für diese sehr umfassende Antwort mit all ihren Er kenntnissen danke ich dem Senat und wünsche uns allen: Ärmel hochkrempeln, Gas geben und einen Bericht nach einem Jahr wieder vorlegen!