Ich muss Ihnen diese Information zu den Zeiträumen nachreichen. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Wir in allen unseren Referaten – ich kann ja hier nur für das Ressort Wirtschaft, Arbeit und Häfen reden – achten darauf, und wir haben ein Controlling, wo dieses auch sehr eng begleitet wird, damit rechtzeitig die Nachweise kommen, und sie werden dann auch geprüft. Unsere Prüfabteilung, das kann ich Ihnen ganz deutlich sagen, ist in den letzten ein bis zwei Jahren erheblich ausgeweitet worden; nicht wegen dieses Falls, sondern weil wir, die Europäische Kommission und das Bundesministerium für Wirtschaft da generell hohe Anforderungen stellen.
Soweit mir bekannt ist, sind Zuwendungsnachweise innerhalb eines halben Jahres bei Projekten vorzulegen, und bei institutionellen Zuwendungen sind auch Zwischennachweise vorzulegen. Ist Ihnen bekannt, ob das passiert ist?
Vielen Dank für die Information! Ich kann Ihnen sicher sagen, wenn das die Fristen sind, die Sie gerade genannt haben, dann werden unsere Mitarbeiter auch sehr darauf achten, dass diese Fristen eingehalten werden. Da bin ich sehr sicher. Wir haben Mitarbeiter, die diese formalen Regelungen sehr genau beachten.
Herr Staatsrat, können Sie mir bestätigen, dass in der Regel Zuwendungsnachweise erst nach Ablauf der Maßnahme vorgelegt werden und ein Fall wie dieser im Ablauf und bei der Vergabe die Zuwendung nicht abzusehen ist?
Das ist so! So ist das Verfahren, und so ist das üblich. Hier spielen ja auch viele andere, für das Verfahren vielleicht nicht so relevante Faktoren eine Rolle. Ich lese ja auch die Presse.
Herr Staatsrat, wir haben zur Kenntnis genommen, dass sie sich außerstande fühlen, als Geschädigter eine Einschätzung zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu treffen, was mich ein wenig verwundert, in dieser Funktion. Habe ich
es richtig verstanden, dass Sie auch arbeitsrechtlich zu dem Ergebnis gekommen sind, auch nichts zu machen, oder habe ich das gerade eben in Ihrer Antwort verkehrt verstanden?
Ist es üblich, dass man bei einem Schaden von 200 000 Euro zu einem solchen Ergebnis kommt, nichts zu unternehmen?
Entschuldigung, hier gibt es eine Einstellung des Verfahrens! Das ist für uns maßgeblich gewesen. Das war in diesem Fall ganz offensichtlich maßgeblich dafür, auch arbeitsrechtlich keine weiteren Verfahren einzuleiten. So ist das. Sie wissen aber – und wir können auch gern noch einmal der Frage nachgehen –, dass es nicht direkt in meinem Bereich liegt. Ich kann nur sagen, das sind die Gründe, die dazu geführt haben.
Offensichtlich macht es keinen Sinn, weiter nachzufragen. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es aus Sicht der CDUFraktion ein unglaublicher Vorgang und eine abenteuerliche Einschätzung des Sachverhalts ist, dass 200 000 Euro einfach in den Sand gesetzt werden?
Diese Vereine – das muss ich gleich sagen – sind insolvent. Wir können unsere Gelder nicht irgendwo anders eintreiben.
Das macht es nicht besser, das sehe ich ein. Ich will es gar nicht beschönigen: Dieser Fall ist nicht unbedingt ein positiver Fall. Ich will ganz deutlich auf unser
Ressort bezogen sagen, dass wir hier vernünftig kontrollieren. Dass es Fälle geben kann, wo Gelder nicht mehr eingefordert werden können, ist bedauerlich. Wir haben hier aber eine Einstellung durch die Staatsanwaltschaft, und die haben wir als Rahmen beachtet.
Ich hatte nur gefragt, ob Sie bereit sind, das zur Kenntnis zu nehmen, nicht mehr und nicht weniger!
Herr Staatsrat, sind Sie bereit, von mir und vom Kollegen Willmann zur Kenntnis zu nehmen – wir haben uns da eben abgestimmt –, dass uns zumindest die Berichte, die wir bekommen, also die Zuwendungsberichte, völlig ausreichen und uns eine Transparenz für den Zuwendungsbereich geben, und dass natürlich überall, wo, so sage ich es einmal, vielleicht nicht ganz legal gearbeitet wird, ein solches Berichtswesen auch nicht hilft, um das im Vorhinein oder im Rahmen eines laufenden Geschäfts festzustellen?
Gern! Sie wissen, dass wir ein sehr umfangreiches Berichtswesen haben, und ich glaube, wir sind auch ziemlich transparent in all diesen Fällen des Zuwendungsrechts. Das nehme ich gern zur Kenntnis, dass Sie – die Fraktionen, Herr Willmann auch, er hat eben genickt – das auch so beurteilen wie wir.
Liege ich denn aus Ihrer Sicht richtig mit der Einschätzung, wenn ich behaupte, dass das Ressort hier die Schritte, die notwendig waren, eingeleitet hat, und dass letztendlich das Gericht hier eine Beendigung des Verfahrens eingeleitet hat?
Ich glaube, es war die Staatsanwaltschaft, aber das ist der Fall. Wir haben alle Schritte eingeleitet. Man muss ganz deutlich sagen, dass wir das gemacht haben. Das ist die Staatsanwaltschaft. Auf der anderen Seite kommt der Fall leider vor, dass kleine Vereine dann auch in Insolvenz gehen können. Wir haben jedenfalls alles gemacht, um die Forderung einzutreiben.
Fühlen Sie sich an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft gebunden, das Verfahren nach Paragraf 153 StGB wegen Geringfügigkeit einzustellen, oder nehmen Sie auch eine eigene Prüfung vor?
Ich gehe davon aus, dass eine eigene Prüfung vorgenommen worden ist und die Zuständigen auf der Arbeitsebene zu dem Ergebnis gekommen sind, dass es keinen Sinn macht, dienstrechtlich vorzugehen. Ich bin insbesondere deswegen ganz sicher, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren durchgeführt worden ist, weil der zuständige Staatsrat für Arbeit zugleich Staatsrat für Justiz ist.
Sind Sie mit mir der Meinung, dass es im staatsanwaltschaftlichen und im arbeitsrechtlichen Verfahren jeweils andere Prüfungsgegenstände sind?
Das mag so sein. Aber das ändert nichts an dem Sachverhalt, dass man dies geprüft hat und zu dem Ergebnis gekommen ist, dass es vor dem Hintergrund des Einstellungsverfahrens nicht sinnvoll ist, jetzt dienstrechtlich tätig zu werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute debattieren wir endlich den Wissenschaftsplan 2020. Es erscheint mir sinnvoll, in meinem ersten Redebeitrag kurz die Genese des Papiers Revue passieren zu lassen.