Protocol of the Session on December 18, 2014

Ich habe verstanden! Das können wir und wollen wir auch gemeinsam nicht. Darüber bin ich froh. Die Leute, die das Schwarze Brett nutzen, darauf aufmerksam zu machen, dass sie bestimmte Spielregeln einzuhalten haben, können wir sehr gerne tun.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Schildt, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Schildt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die aktuellen Pläne der Bundesregierung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die unter anderem eine Zusammenführung der derzeit 39 Ämter zu 18 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern mit Zuständigkeit für jeweils zusammenhängende Reviere vorsieht, insbesondere mit Blick auf die Interessen der Häfen im Land Bremen?

Zweitens: Welche Auswirkungen wird die Reform nach Kenntnis des Senats für die bisherigen WSVStandorte im Land Bremen haben, ist insbesondere sichergestellt, dass Bremerhaven als zentralem Hafenstandort Sitz der für diese Region zuständigen Dienststelle sein wird?

Drittens: Wie ist der Senat in die die WSV-Reform betreffenden abschließenden Entscheidungen und Umsetzungsschritte eingebunden, und in welchem Zeitrahmen werden diese erfolgen?

Diese Frage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die seit mehreren Jahren laufenden Planungen der Bundesregierung zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung – WSV –, die nach dem 6. Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an den Haushalts- und Finanzausschuss des Deutschen Bundestages vom August 2014 eine Zusammenführung der derzeit 39 Ämter zu 18 Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern vorsieht, wird durch die senatorischen Dienststellen Bremens kontinuierlich begleitet. Eine Kernforderung bestand dabei stets im Erhalt der regionalspezifischen Kompetenz mit verantwortlich handelnden Entscheidungsträgern vor Ort. Zudem lag das besondere Interesse Bremens darin, die am Standort Bremen und Bremerhaven bestehenden Ämter zu erhalten. Der aktuelle Planungsstand zur WSV-Reform berücksichtigt diese Forderungen und Interessen Bremens.

Zu Frage 2: Der Senat geht davon aus, dass die bisherigen Standorte der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung im Land Bremen, also Bremen und Bremerhaven, mit hoher regionaler Kompetenz erhalten bleiben. Da beide Standorte zukünftig zusammen mit Wilhelmshaven ein Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt bilden sollen, erwartet der Senat, dass Bremerhaven in der neuen Struktur eine herausgehobene Rolle

zukommt, dies deshalb, da Bremerhaven im Revier Jade-Weser bezogen auf den Schiffsverkehr der mit Abstand bedeutendste Standort ist.

Zu Frage 3: Die vollständige Umsetzung des Reformprozesses, die im 6. Bericht des Bundesverkehrsministeriums ausführlich erklärt wird, wird mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Sie soll nach den derzeitigen Planungen des Bundes bis 2025 abgeschlossen werden. Der Senat wird sich im Rahmen seiner Möglichkeiten wie bisher in den WSV-Reformprozess einbringen. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Schildt, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass die Zusammenführung der drei Ämter zu einer zentralen Einheit unter der Führung Bremerhavens für den Standort richtig und notwendig ist. Ich nehme aber wahr, dass die Entscheidung darüber in Bälde ansteht, man also schon ganz konkret in Niedersachsen darüber diskutiert, dass Wilhelmshaven der Standort ist. Sind Ihnen diese Bewegungen aktuell bekannt?

Bitte, Herr Staatsrat!

Sie sind uns bekannt, wir bringen uns da ein, und es natürlich klar, dass Niedersachsen seinen Standort favorisiert und wir unseren. Damit kommen wir aber zurecht, und wir werden alles daransetzen, dass es Bremerhaven wird. Das ist in der Sache richtig, dort sind die meisten Schiffsbewegungen, also sollten wir sehen, dass wir da den Einfluss auf das Bundesverkehrsministerium auch weiterhin sehr hoch halten, und unsere Mitarbeiter sind da sehr aktiv.

Herr Kollege Schildt, haben Sie eine weiter Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Haben Sie den Überblick darüber, was für ein zeitlicher Horizont es denn wäre, wenn die Entscheidungen anstehen, um bei einer solchen Frage auch noch einmal politisch Druck zu machen und das, was wir als Parlament schon beschlossen haben, nämlich dass Bremerhaven Kompetenzzentrum für die Wasserregion sein kann, durchzusetzen? Was kann noch getan werden, um das zu befördern?

Bitte, Herr Staatsrat!

Wir können ständig mit den Verantwortlichen reden, und Sie können sie auch in den Häfenausschuss einladen. Das sind, glaube ich, gute Mittel, und Sie wissen ja auch, dass wir mit den Akteuren sehr gut im Gespräch sind. Ich habe auch den Eindruck, dass die Akteure sowohl bei der Wasser

und Schifffahrtsverwaltung als auch bei der Bundesregierung im Bundesverkehrsministerium die bremischen Interessen im Auge haben. Ich weiß nicht, wie schnell jetzt entschieden wird, aber wir sind da immer ganz hautnah am Ball beim BMVI.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Immobilienbestände der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bernhard, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Vogt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche im Land Bremen gelegenen Immobilien im Bestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA, stehen nach Informationen des Senats in den nächsten Jahren zum Verkauf?

Zweitens: Für welche dieser Immobilien käme eine verbilligte Abgabe an die Kommunen Bremen und Bremerhaven im Rahmen des entsprechenden Bundesfonds in Betracht?

Drittens: Wie bewertet der Senat die zum Verkauf vorgesehenen BImA-Immobilien im Land Bremen hinsichtlich der Option eines Ankaufs durch das Land Bremen, die Stadtgemeinden oder die GEWOBA?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Bezüglich der im Land Bremen gelegenen Immobilien im Bestand der BImA erklärt diese auf Anfrage: Derzeit gibt es drei laufende Verkaufsverfahren in Bremen und Bremerhaven. Erstens das Bundeswehrhochhaus, Falkenstraße 45: Das Verkaufsverfahren ruht bis zum Abschluss der Gespräche mit der Senatorin für Finanzen zur Vermietung für Asylbewerber. Zweitens Mehrfamilienhäuser in Bremen, Peenemünder Straße 4 bis 20: Hierzu werden Verkaufsgespräche geführt. Drittens in Bremerhaven, in der Adolf-Butenandt-Straße 22 bis 26: Hierzu laufen Verkaufsverhandlungen mit der Stadt Bremerhaven.

Die BImA erläuterte weiter auf Anfrage: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erstellt eine mittelfristige Verkaufsplanung für die nicht mehr für Bundeszwecke benötigten Immobilien, die jährlich angepasst wird und für die folgenden zwei Jahre eine gewisse Verbindlichkeit hat. Danach ist für das Jahr 2015 nur der Verkauf einiger Hochbunker vorgesehen. Die bisherige Planung für 2016 enthält außer einigen Hochbunkern keine weiteren Objekte in Bremen.

Verkäufe von Wohnliegenschaften in Bremen sind frühestens ab 2017 geplant. Verkäufe in Bremerhaven sind für die nächsten beiden Jahre ebenfalls nicht geplant.

Zu Frage 2: Hierzu erklärt die BImA auf Anfrage, das die BImA durch Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages ermächtigt ist, den Kommunen und den Ländern die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht mehr benötigten Grundstücke im Wege der Erstzugriffsoption zu verkaufen. In den Fällen, in denen die Kommunen davon Gebrauch machen, wird das Grundstück nicht zum Höchstgebot am Markt angeboten, sondern zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert an diese veräußert. Es trifft zwar zu, dass die Bundesregierung beziehungsweise der Bundesminister für Finanzen beschlossen hat, den Kommunen ab 2015 Liegenschaften innerhalb eines befristeten Zeitraums von vier Jahren verbilligt zu verkaufen, hierzu gibt es aber noch keine Ausführungsbestimmungen, in denen geregelt ist, welche Liegenschaften zu welchen Zwecken um wie viel verbilligt verkauft werden können.

Zu Frage 3: Der Senat unterstützt ausdrücklich das Angebot der GEWOBA im Bieterverfahren zur Veräußerung des Bundeswehrhochhauses und begrüßt auch weitere Gespräche mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Erwerb weiterer Bundesimmobilien. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Vogt, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die BImA hat ja im Oktober gesagt, dass sie im Sinne der Notunterbringung von Flüchtlingen grundsätzlich alle freien Gebäude den Kommunen anbietet, es sei denn, sie befinden sich in einem Verkaufsstadium. Gibt es da außer dem Bundeswehrhochhaus auch noch andere Immobilien der BImA, die infrage kämen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Ich habe Ihnen die aufgezählt, die wir genannt bekommen haben. Wir haben selbst kein Kataster über den Bestand der BImA, sondern wir müssen sie fragen. Das haben wir für Sie getan, und dies sind die Immobilien, die genannt wurden.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Bei welchen Immobilien, die Sie genannt haben, ziehen Sie eine Notunterkunft für Flüchtlinge in Erwägung? Beim Bundeswehrhochhaus ist das ja schon bekannt geworden. Wie sieht es denn mit den anderen beiden Immobilien in der Peenemünder Straße und in der AdolfButenandt-Straße aus?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Das ist auch eine möglich Option. Der Senat, das wissen Sie ja auch, gibt sich – ziemlich erfolgreich, wenn man das einmal mit anderen großen Städten in Deutschland vergleicht – sehr große Mühe, dass wir möglichst hochwertige Unterkünfte bekommen. Wir sind sehr darauf bedacht, alles das, was eine realistische Aussicht hat, auch zu bekommen, wobei wir mit der Ortspolitik zurechtkommen müssen und es sich kostenmäßig darstellen lassen muss.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Vogt (DIE LINKE): Ehrlich gesagt habe ich mich im Oktober ziemlich gefreut, als ich von dem Beschluss der BImA hörte, weil ich dachte, das könnte auch Bremen ein wenig entlasten. Gibt es da vom Senat aus eine Möglichkeit, bei der BImA noch einmal spezieller nachzuhaken oder zu beantragen, ob es weitere Immobilien gibt, die infrage kämen?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Ja, glauben Sie einmal, es gibt fast eine Standleitung! Die BImA hat aber dieselben Probleme wie alle Großorganisationen: Bis der politische Wille aus dem Kabinett – oder in diesem Fall gibt es ja weitere Verabredungen im Zusammenhang mit dem Kompromiss zum Asylbewerberleistungsgesetz – in Richtlinien und Verwaltungen durchschlägt und richtig handlungsleitend wird, ist es ein ziemlich weiter Weg. Ich habe ja auch versucht zu sagen, wo wir da gerade stehen. Ich weiß, dass Herr Staatsrat Lühr sehr oft mit der BImA telefoniert. Wir kennen mittlerweile auch die Personen, es gibt enge Kontakte, und Bremen ist mit allen Möglichkeiten darauf bedacht, dass wir das bekommen, was wir hier benötigen.

Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Gottschalk! – Bitte!

Frau Senatorin, Sie haben das Thema Hochbunker angesprochen. Sie kennen die Probleme, die wir beim Umnutzen oder beim Abriss haben. Gibt es in Ihrem Haus Überlegungen, das Vorkaufsrecht zu nutzen, damit man bessere Auflagen machen kann, um einen umweltfreundlichen Abriss zu ermöglichen?