Protocol of the Session on December 18, 2014

Herr Abgeordneter, soweit mir das hier mitgeteilt worden ist, handelt es sich bei Teilmantelgeschossen um Geschosse ausschließlich für den Jagdbereich, sodass sie nur für den Einsatz gegen Tiere verwendet werden und nicht gegen Menschen oder Fahrzeuge, auch nicht, wenn sie von der Autobahnpolizei eingesetzt werden. Die Zielrichtung ist, Rehe auf der Autobahn zu erschießen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich möchte noch eine Anmerkung machen. Die Polizei hat Teilmantelgeschosse, die auch dafür geeignet sind, um zum Beispiel eine Mannstoppwirkung zu erreichen.

Herr Staatsrat, darauf müssen Sie jetzt nicht antworten.

(Abg. K n ä p p e r [CDU]: Nein, das braucht er nicht zu beantworten!)

Ich könnte aber!

(Heiterkeit – Beifall bei der SPD)

Ich habe hier durchaus Informationen.

(Abg. K n ä p p e r [CDU]: Aber die Ant- wort war sehr kurz, Herr Staatsrat!)

Nach meinen Informationen setzt die Polizei gegen Menschen keine Teilmantelgeschosse, sondern sogenannte Actionmunition ein, um eine sogenannte Mannstoppwirkung zu erzielen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Erprobungsräume E-Government. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Mustafa Öztürk, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Öztürk!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Kooperationen bestehen zwischen der Freien Hansestadt Bremen und den niedersächsischen Kommunen zum Ausbau von E-Government?

Zweitens: Welche Rolle spielt dabei das Konzept der „Erprobungsräume“ des nationalen IT-Gipfels?

Drittens: Welche Vorhaben konnten bisher konkret umgesetzt werden, und welche sind für die Zukunft geplant?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2002 hat sich das Regionale Netzwerk E-Government Bremen/Niedersachsen gegründet. Darin arbeiten seitdem über 60 Kommunen, Landkreise und Städte zwischen Aurich, Harburg, Cuxhaven und Osnabrück zusammen. Im Jahr 2005 wurde das Netzwerk in die „Virtuelle Region Nordwest“ umbenannt. Die Geschäftsstelle liegt bei der Senatorin für Finanzen in Bremen, und die inhaltliche Arbeit wird durch eine Steuerungsgruppe koordiniert, in der unter anderem Bremerhaven, Oldenburg, Weyhe, der Landkreis Diepholz, der Niedersächsische Städtetag und das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen vertreten ist.

Zu Frage 2: 2010 hat sich in der Metropolregion Rhein-Neckar der gleichnamige Erprobungsraum gegründet. Ziel ist es, die Entwicklung und Erprobung innovativer IT-Angebote des Staates für Wirtschaft und Gesellschaft voranzubringen. 2012 wurde der Erprobungsraum Rheinland in Essen gegründet. Danach hat eine Arbeitsgruppe des Nationalen IT-Gipfels, in dem die Industrie, die Bundesregierung und die Länder gleichermaßen vertreten sind, das Konzept der Erprobungsräume weiter ausgearbeitet.

Anlässlich des 8. Nationalen IT-Gipfels in Hamburg im Oktober 2014 wurde die Virtuelle Region Nordwest nun zum dritten Erprobungsraum in Deutschland benannt. Gemeinsam mit den bisherigen Partnern, den anderen Erprobungsräumen und den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft des IT-Gipfels sollen nun die Vorhaben und Projekte des IT-Planungsrates ausprobiert und vorangetrieben werden.

Zu Frage 3: Die Virtuelle Region Nordwest hat eine Reihe von Projekten bisher erfolgreich umgesetzt. So wurden unter anderem ein Virtuelles Fundamt, eine Stellen- und Personalbörse und eine gemeinsame Ausschreibungsplattform aufgebaut. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Durchführung gemeinsamer Geschäftsprozessanalysen. Auch die Umsetzung der elektronischen Gewerbeanmeldung im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde in Bremen und Niedersachsen dank der VIR-Nordwest mit denselben Softwareprogrammen umgesetzt.

Die neuen Projekte des Erprobungsraumes Nordwest werden die Umsetzung der elektronischen Rechnung, der elektronischen Vergabe und der Langzeitarchivierung sein, sowie die Zusammenarbeit in Frage der IT-Sicherheit, der gemeinsamen Behördenrufnummer 115 und dem Einsatz des neuen Personalausweises. Dabei sollen durch den Erfahrungsaustausch und mögliche Kooperationen beim Softwareeinsatz Entwicklungskosten gespart und Synergieeffekte erzielt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Öztürk?

Konnte der Senat schon feststellen, wie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger war? Wie oft greifen sie auf diese Services zu?

Was wir machen, ist ein Verbund. Es gibt einzelne Angebote, die ausgetauscht werden. Die Resonanz auf das Bürgertelefon, wie es in Bremen heißt, 361 0 oder 115, ist sehr gut. Das läuft wunderbar. Es gibt einen regelmäßigen Austausch. Wenn Sie sich für die Details interessieren, rege ich an, dass wir darüber berichten.

Das direkte Angebot für die Bürgerinnen und Bürger ist die indirekte Folge einer Kooperation. Es ist nicht so, dass es sich um einen gemeinsamen Anbieter handelt. Deshalb könnte man die Frage nur beantworten, wenn man die Daten der einzelnen Teilnehmer zusammentragen würde. Das wäre sehr aufwendig.

Eine weitere Zusatzfrage durch den Herrn Abgeordneten Rupp!

Frau Bürgermeisterin, EVoting gehört auch zu E-Government. Deshalb fra

ge ich bei dieser Angelegenheit: Wie sieht es mit der Möglichkeit aus, Bürgeranträge EDV-gestützt zu unterzeichnen?

Wir haben hier schon miteinander besprochen, dass wir anstreben, dass es möglich sein soll. Ich kenne den letzten Stand nicht. Es gab datenschutzrechtliche Bedenken, weil sichergestellt werden muss, dass das nicht jemand missbraucht oder mehrere Unterschriften abliefert. Ich kenne den letzten Stand jetzt nicht. Es gab den Auftrag zu prüfen, ob das auf EU-Ebene angewendete Verfahren auf Bremen übertragbar ist und damit die datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt sind. Was das Ergebnis dieses Prüfungsprozesses ist, habe ich im Moment nicht präsent. Wir können das aber schnell herausfinden.

Frau Senatorin, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Schwarzes Brett auf bremen.de und das allgemeine Gleichstellungsgesetz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Frau Kollegin Böschen!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie wird bei Stellenangeboten auf dem Schwarzen Brett von www.bremen.de sichergestellt, dass die Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten werden?

Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die Verfasserinnen/Verfasser von Stellenanzeigen und Minijobangeboten deutlicher als bisher auf die Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hinzuweisen?

Auch diese Frage wird beantwortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Das Schwarze Brett auf www.bremen.de erfreut sich bei den Nutzerinnen und Nutzern großer Beliebtheit. Pro Tag werden über tausend Anzeigen neu aufgegeben. Die Arbeitsplatzangebote und „Jobangebote gemeinnütziger Einrichtungen“ gehören in der Summe zu den Rubriken mit den meisten Anzeigen. Die Anzeigen in der Rubrik Arbeitsplatzangebote können nur von registrierten, gewerblichen Kunden geschaltet werden.

Für den Inhalt der jeweiligen Anzeige ist die Person oder Einrichtung verantwortlich, die die Annonce schaltet. bremen.online als Betreiber von www.bremen.de und dem Schwarzen Brett nimmt

keine Prüfung vor, ob die Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten werden. Dies kann aufgrund der Vielzahl der Anzeigen nicht geleistet werden.

Zu Frage 2: Um verstärkt auf die Vorgaben des Antidiskriminierungsgesetzes hinzuweisen, wird ein Text im Schwarzen Brett eingebunden, der zu dem Gesetzestext verlinkt und somit für das Thema sensibilisiert. – Soweit die Antwort des Senats!

Zu einer Zusatzfrage hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Ich finde gut, dass wir diesen Text verlinken. Vor einiger Zeit haben wir einen Antrag zur sexistischen Werbung auf öffentlichen Flächen in die Bürgerschaft eingebracht. Ich frage, ob in diesem Zusammenhang, der diskutiert wird und bei dem Maßnahmen entwickelt werden, nicht auch die Möglichkeit besteht, bremen.de und die hier diskutierte kundige Stelle einzubinden, sodass sie eine Sichtung vornimmt.

Vielen Dank für die Anregung! Wir haben sozusagen unser Online-Portal aufgeräumt. Bei der Senatorin für Finanzen bleibt der Teil, auf dem der Staat Gesetze, Verordnungen, Deputationsvorlagen, Senatsvorlagen veröffentlicht. Der allgemeine Teil ist bei der WFB gelandet. Sie wird ihn überarbeiten, damit wir ein besseres Stadtportal haben, die Tourismus- und Hotelangebote besser kundig gemacht werden. Die Profis bauen sozusagen den Auftritt Bremens nach außen. Das ist die neue Form. Das Schwarze Brett wird dort bleiben. Wir müssen vor dem Hintergrund Ihrer Anregung mit ihnen darüber reden. An der Schnittstelle zwischen Staat und Privat stoßen wir – wie bei Facebook oder solchen Dingen – immer auf Probleme.

Ich stelle es mir so vor, dass wir mit der WFB besprechen, dass die einschlägigen Vorschriften, die der Senat für sich selbst und für seine Gesellschaften hat, was das Verbot von sexistischer Werbung und solche Dingen betrifft, dort mit veröffentlicht werden und denjenigen, der eine Anzeige schaltet, daran bindet, das einzuhalten. Das müssen wir mit der WFB besprechen. Das wäre der Weg.

Wir können nicht jede einzelne Kleinanzeige überprüfen.

(Zuruf der Abg. Frau B ö s c h e n [SPD])

Ich habe verstanden! Das können wir und wollen wir auch gemeinsam nicht. Darüber bin ich froh. Die Leute, die das Schwarze Brett nutzen, darauf aufmerksam zu machen, dass sie bestimmte Spielregeln einzuhalten haben, können wir sehr gerne tun.