Protocol of the Session on December 17, 2014

Gesetz zur Änderung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 16. Dezember 2014 (Drucksache 18/1676)

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 70. Sitzung am 19. November 2014 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1676 seinen Bericht dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Personalvertretungsgesetzes, Drucksache 18/1600, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, DIE LINKE und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen Abg. D r. K o r o l [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 18/1676, Kenntnis.

Zweites Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes – Novellierung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 16. Dezember 2014 (Drucksache 18/1677) 1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Meine Damen und Herren, es ist Einigung darüber erzielt worden, die erste Lesung zu unterbrechen und das Zweite Gesetz zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes, Drucksache 18/1677, zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wis

senschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

Wer der Unterbrechung der ersten Lesung und der genannten Überweisung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) unterbricht die erste Lesung und überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Schuldenbremse in der Landesverfassung verankern

Antrag der Fraktion der CDU vom 5. Juni 2012 (Drucksache 18/444) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Schuldenbremse einführen

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 10. Juli 2012 (Drucksache 18/523) 2. Lesung

s o w i e

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Bericht und Antrag des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung vom 16. Dezember 2014 (Drucksache 18/1688) 2. Lesung

Wir setzen die erste Lesung der Gesetzesvorlage, Drucksache 18/444, fort und kommen gleichzeitig zur zweiten Lesung der Gesetzesvorlagen, Drucksachen 18/523 und 18/1688.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da die Gesetzesanträge der Fraktion der CDU, Drucksache 18/444, und der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 18/523, durch den Gesetzesantrag des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 der Landesverfassung erledigt sind, lasse ich über diesen Gesetzesantrag in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 18/1688, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und BIW)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

Nun lasse ich über den Antrag des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung abstimmen.

Wer den Bemerkungen des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und BIW)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung bei.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) den Bericht des nicht ständigen Ausschusses nach Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung zur Kenntnis.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 12.57 Uhr, wir treten jetzt in eine Mittagspause bis 14.30 Uhr ein.