Protocol of the Session on November 20, 2014

(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Ja, Herr Senator!)

Da gibt es auch, wie gesagt, keinen Dissens zwischen der Bürgerschaft, der SPD und mir. Wir sind der Auffassung, dass eigentlich jeder Tierhalter verpflichtet ist, sein Tier zu chippen, es irgendwie zu kennzeichnen, damit man es wiederfindet, wenn es abhandenkommt. Die Praxis zeigt ja auch, dass die überwiegende Anzahl der Hundehalter in Bremen und Bremerhaven dieser moralischen Verpflichtung nachkommt, weil sie ihre Tiere mögen und sie ein großes Interesse daran haben, dass sie die Tiere wiederfinden. Gehen Sie einmal mit offenen Augen durch die Straßen und schauen Sie, an wie vielen Masten Bilder von Tieren hängen, die abhandengekommen sind. Das heißt, die Menschen haben ein hohes Interesse daran, dass ihr Tier bei ihnen bleibt, und sie unternehmen alles, um es wiederzufinden, wenn es verlorengegangen ist. Deswegen sind die meisten auch in die Ihnen bekannten Dateien eingetragen.

Das ist die eine Seite. Die Frage ist nun, was ist mit denjenigen, die das bisher noch nicht für sinnvoll gehalten haben. Müssen wir deshalb alle anderen dazu zwingen, kostenpflichtig in ein neues System einzuzahlen, um sich erneut registrieren zu lassen? Das waren die eigentlichen Fragen, und ich glaube, es ist berechtigt, sie zu diskutieren.

Gleiches gilt auch für die Haftpflichtversicherung. Natürlich hat jeder vernünftige Tierhalter eine Haftpflichtversicherung, genauso wie jeder, der Kinder hat, dafür sorgt, dass dann, wenn der Ball im Fenster landet, der Schaden bezahlt werden kann. Gefragt werden muss jetzt natürlich, wollen wir alle, die keine Haftpflichtversicherung haben, dazu verpflichten, welchen staatlichen Aufwand wollen wir betreiben, und wer soll das Ganze kontrollieren? Das waren die Fragen, die wir uns in der Bürgerschaft gestellt haben. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir das jedenfalls gegenwärtig nicht wollen, und zwar gerade auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Niedersachsen. Man sieht dort, welche massiven Probleme die Kommunen haben, dieses Gesetz zu exekutieren. Es geht nicht nur um die Gebühren, die angefochten werden, sondern überhaupt um die praktische Umsetzung des Gesetzes.

Das Ganze dann noch mit der Idee des Eignungstests für den Halter zu verbinden, halte ich nicht für sinnvoll. Ich frage mich immer, was passiert, wenn der Hundehalter Urlaub macht, wenn er sich ein Bein bricht und dann seinen Kindern dieses Tier überlässt. Dann wissen wir im Grunde genommen überhaupt nicht, wie es weitergeht. Ich glaube auch, dass das eine Reglementierung ist, über die man dringend nachdenken muss. Die Probleme, die damit bei der Umsetzung bestehen, zeigen ja auch, dass unsere Befürchtung nicht ganz unbegründet war.

Letzter Punkt: Wir machen heute kein neues Recht, sondern wir sagen: Das, was die Bürgerschaft vor vielen Jahren beschlossen hat, war richtig. Seitdem es diese Liste gibt, haben wir in der Tat eine deutli

che Reduzierung der Zahl der Beißvorfälle. Es ist völlig klar: Wenn es diese Hunde in dieser Stadt nicht gibt, können sie auch keinen Schaden anrichten.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Menschenschutz!)

Zu sagen, als Innensenator gehe ich in die Offensive und riskiere, dass durchaus Menschen verletzt werden, lehne ich ab. Man kann das mit einem Eignungstest für den Halter verbinden. Aber wenn er nicht da ist, hilft das möglicherweise auch nicht. Das ist eine Entwicklung, die nicht zu verantworten ist.

Deswegen frage ich noch einmal: Muss man bei der riesigen Anzahl von Hunderassen, die es weltweit gibt, unbedingt ein Exemplar dieser vier Rassen haben? Ich empfehle allen, die einen Hund haben wollen: Geht doch ins Tierheim! Da gibt es so viele tolle Tiere. Da muss man doch nicht solche Exemplare haben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Deswegen denke ich, es war eine richtige Entscheidung der Bürgerschaft. Wenn es zu einem Anstieg der Beißvorfälle mit anderen Hunderassen kommt, gibt es keine einfache Lösung. Ich glaube auch nicht, dass der Eignungstest das Nonplusultra ist. Wir sollten die Entwicklung gerade in Niedersachsen abwarten und in der nächsten Legislaturperiode – die Welt geht ja weiter – einmal schauen, ob wir die Dinge hier und dort anpassen. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Zuerst lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktion der CDU in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden, Drucksache 18/1631, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU und BIW)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab. Damit unterbleibt jede weitere Lesung.

Nun lasse ich über den Gesetzesantrag des Senats in erster Lesung abstimmen.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Gruppe BÜRGER IN WUT mit der Drucksachen-Nummer 18/1643 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! (Dafür BIW)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

(CDU)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab.

Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden, Drucksache 18/1637, in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden, Drucksache 18/1637, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU, DIE LINKE und BIW)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Einstimmig)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden, Drucksache 18/1637, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen BIW)

Stimmenthaltungen?