durch die Liste verboten. Bestimmte Menschen – das ist schon der Hinweis – konnten sich bestimmte Hunderassen nicht mehr anschaffen, weil sie verboten waren. Jetzt haben wir eine Tendenz – Statistiken darüber gibt es auch an anderer Stelle –, dass, wenn man diese Hunderassen verbietet, Hunde anderer Rassen, die vorher nicht gebissen haben, auf einmal Menschen beißen. Ich glaube, das führt auf das eigentliche Problem zurück: Wenn ein Hund einen Menschen oder gar Kinder anfällt, ist das Arschloch immer auf der anderen Seite von der Halteleine.
Das ist immer das Problem. Das Problem ist nicht primär der Hund, sondern im Grunde genommen der Hundehalter, der seinen Hund nicht unter Kontrolle hat, der seinen Hund nicht erzogen hat et cetera. Das ist das eigentliche Problem.
Das eigentliche Problem haben wir mit diesem Gesetz nicht gelöst. Auf der einen Seite nämlich hat das Gesetz gehalten, was es versprochen hat – die Zahl der Beißvorfälle ist zurückgegangen –, auf der anderen Seite fängt die Zahl der Beißvorfälle wieder an zu steigen. Ob das eine endgültige Tendenz ist, kann man heute noch nicht sehen. Aber das Problem der Hundehalter und der Hundehalterinnen ist nach wie vor ungelöst. Das löst auch dieses Gesetz nicht.
Schauen wir einmal nach Niedersachsen. In Niedersachsen gibt es sozusagen eine Eignungsprüfung dafür, ob man Hunde halten kann. Wir als LINKE halten das in der Tendenz für einen richtigen Weg. Was Niedersachsen dabei nicht gelöst hat, ist das Problem der sozialen Auswahl. Das Chippen, die Haftpflicht und der Hundeführerschein – das sind mindestens 250 Euro, wenn nicht sogar noch mehr, die auf den Halter zukommen. Die ältere Frau mit Grundsicherung kann das nicht finanzieren. Sie bekommt es vom Sozialamt auch nicht erstattet. Das gibt es nicht. Das heißt also, auch Niedersachsen hat da soziale Probleme in Wirklichkeit noch nicht gelöst.
Deshalb ist unser Petitum heute. Wir werden uns beim Gesetzentwurf enthalten. Es ist nur eine Hälfte geregelt, eine Hälfte fehlt noch, sie muss irgendwann angegangen werden. Die beiden Änderungsanträge werden wir ablehnen. – Danke sehr!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat schlägt heute mehrere Änderungen im Gesetz zum Halten von Hunden vor. Die
grüne Bürgerschaftsfraktion wird diesem Gesetz, wie bereits in der Innendeputation, heute zustimmen. Die Änderungen sind aus unserer Sicht hilfreich und geboten. Sowohl die Gleichstellung von Frauen und Männern im Gesetzestext,
als auch die Klarstellung gegenüber Tierärztinnen und -ärzten, als auch die Entfristung des Gesetzes werden wir mittragen.
Das alles sind eigentlich Dinge, die eine Debatte hier im Parlament nicht notwendig erscheinen lassen, wenn nicht der Kern dieses Gesetzes, also die sogenannte Rasseliste, immer wieder Anlass für Diskussionen geben würde, auch wenn ich feststelle, dass aus der Opposition niemand beantragt hat, einen anderen Weg zu gehen.
Auch dieser Teil des Gesetzes hat sich aus grüner Sicht bewährt. Die Statistik über die Beißvorfälle belegt, dass der Sinn des Gesetzes, nämlich die Abwehr von Gefahren, erfüllt wird. Im Jahr 2013 gab es keinen einzigen angezeigten Beißvorfall. In den Jahren davor sind die Zahlen extrem gesunken.
Auch bei den Grünen gibt es Diskussionen, ob nicht auch andere denkbare Modelle vorhanden sind. Die Diskussion, ob nicht anstelle des Verbots und der entsprechenden Auflagen ein Modell wie der Hundeführerschein treten kann, wurde und wird bei uns geführt. In der Abwägung kommen wir aber zu der Entscheidung, den hier vorliegenden Gesetzesentwurf zu unterstützen.
Die CDU bringt nun noch einmal die Themen Kennzeichnungs- beziehungsweise Chippflicht sowie eine Hundehaftpflichtversicherung ergänzend in die Beratung ein. Der sogenannten Chippflicht stehen wir Grünen positiv gegenüber, die Forderung hiernach befindet sich auch gerade im jüngst beschlossenen Wahlprogramm unserer Partei. Eine solche Umsetzung bedarf aber eines entsprechenden Vorlaufs
und im Übrigen einer gemeinsamen Vereinbarung mit dem Koalitionspartner, beides liegt zum heutigen Zeitpunkt nicht vor.
Auch die Haftpflicht ist eine Sache, die wir Grünen durchaus offen und positiv diskutiert haben, allerdings lassen Sie mich an dieser Stelle ruhig darauf hinweisen, dass man bei einer Zwangsversicherung auch keinen Schnellschuss begehen darf
Insofern halten wir Ihren Antrag insgesamt für nicht zustimmungsfähig, werden ihn ablehnen und schließen uns ansonsten dem Vorschlag des Senats an. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wenn es Sie wahrscheinlich erstaunen wird, auch ich war einmal Hundehalter.
Ich habe niemals verstanden, trotz allen Umgangs mit diesem Hund, warum die Glückseligkeit von manchen Menschen davon abhängt, dass sie sich aus 400 definierten Hunderassen vier nicht auswählen können. Das Problem, über das wir reden, ist doch kein tierschutzrechtliches Problem, sondern das Problem, über das wir reden, ist, dass der Gesetzgeber die Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit bei vier von 400 Rassen vorgenommen hat. Ich glaube, das hat mit Tierschutz überhaupt nichts zu tun, sondern es ist die Frage zu beantworten, ob man sich als Bürger dieses Staats jeden Wunsch erfüllen darf oder nicht. Es gibt eine klare, rechtliche Regelung, die in Bremen nicht neu ist. Der ehemalige Innensenator Böse hat sie im Jahr 2001 mit der Polizeiverordnung über Kampfhunde eingeführt, Herr Röwekamp hat sie mit dem Hundehaltungsgesetz fortgesetzt, und sie wurde unter Senator Mäurer verlängert.
Es gab im Übrigen immer einen breiten Konsens in diesem Hause, wie wir mit diesen vier Listenhunden, genannt Kampfhunde, umgehen. Mich wundert, dass der jetzt bröckelt, aber vielleicht kann ich Sie noch einmal daran erinnern. Es ist im Übrigen auch nicht willkürlich, dass wir diese vier Hunderassen landesrechtlich ausgesucht haben, sondern der Bundestag hat im Jahr 2001 mit Zustimmung aller damals im Bundestag vertretenen Parteien die Einfuhr genau dieser vier Hunde verboten. Er ist sogar noch weitergegangen, er hat die Züchtung verboten. Diese Regelung hat das Bundesverfassungsgericht nicht bestätigt, aber es darf keiner dieser Listenhunde nach Deutschland eingeführt werden. Also überhaupt nicht willkürlich, Herr Timke, das ist eine Entscheidung gewesen, die der Bundesgesetzgeber getroffen hat, die Bremen weiter umsetzt.
Lassen Sie mich noch einmal weiter ausführen, es ist ja nicht so, dass dieser Streit, ob das zulässig wäre oder nicht, nicht geführt worden wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat sich insgesamt sechsmal mit dieser Frage auseinandergesetzt, und jedes Mal hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es dem Gesetzgeber zusteht, die Haltung und Züchtung dieser Hunde zu verbieten. Eine klare Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Wir dürfen das!
Jetzt ist die Frage, die sich dann ja immer anschließt, man muss ja nicht alles machen, was man darf: Ist das denn sinnvoll? Herr Timke, Sie haben doch eben gerade die Antwort auf diese Frage ganz klar gegeben: Wir hatten vor dem Inkrafttreten der Polizeiverordnung über 70 Beißvorfälle mit Kampfhunden, jetzt haben wir keinen Beißvorfall. Ich frage Sie, ist das nicht ein Erfolg dieses Gesetzes? Wir finden, ja!
Wer von diesem Konsenspfad abweichen möchte, möge begründen, warum er es wollte. Frau Neumeyer, mir ist nicht klar geworden, warum Sie davon abweichen wollen.
Ich möchte mich noch einmal kurz Ihren Änderungsvorschlägen widmen. Das eine ist die Chippflicht. Frau Neumeyer, vielleicht ist Ihnen bekannt, dass gerade eine Klagewelle zum Thema Chippflicht durch Niedersachsen rollt,
bei der es um die Kosten und die Einrichtung des Registers geht. Wir haben das Thema schon einmal hier diskutiert. Die SPD lehnt die Chippflicht wegen der Kosten, wegen der ungeklärten datenschutzrechtlichen Folgen und wegen des Aufbaus eines riesigen Verwaltungsapparats ab.
Wesentlich offener sind wir bei der Pflichthaftpflicht. Ich glaube aber, dass man in der Tat darüber noch einmal in Ruhe reden muss, weil – der Kollege Erlanson hat es gesagt – die finanzielle Belastung durch die Haftpflichtversicherung für Hunde liegt zwischen 50 und 150 Euro im Jahr. Es gibt viele Menschen, die schon eine haben, aber ob man einfach mit einem Fe
derstrich eine Pflichthaftpflicht einführen kann, darüber würde ich gern, meinetwegen auch in der Innendeputation, sprechen wollen.
Herr Timke, ich habe Ihre Kritik an der Tierarztregelung nicht verstanden, Sie sagten, ein ganzer Berufsstand werde unter Generalverdacht gestellt.
Ich lese Ihnen einmal den Paragrafen 278 des Strafgesetzbuches vor: „Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseren Wissens ausstellen, werden mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen bestraft.“
Diesen Paragrafen gibt es, glaube ich, seit dem Jahr 1893 im deutschen Strafrecht, das einzige, was jetzt hier gemacht wird, ist, dass er Tierärzte den normalen Ärzten gleichstellt. Ich kann da überhaupt keinen diskriminierenden Generalverdacht, sondern nur eine absolute Gleichbehandlung erkennen. Ihre Argumentation finde ich absurd!
Lassen Sie mich eine Sache sagen: Wir können politisch über die Frage streiten, ob es eigentlich sinnvoll ist, dass Bremen so weit geht und sagt, Kampfhunde, die außerhalb Bremens gehalten werden, wollen wir eigentlich auch nicht auf Bremens Straßen sehen. Darüber können wir politisch unterschiedlicher Meinung sein. Ich halte es für sinnvoll, dass außerhalb Bremens gehaltene Kampfhunde nicht durch Bremen promenieren können, sondern dass deren Aufenthaltsdauer in Bremen limitiert ist. Ich glaube, das schafft Sicherheit. Die Beißvorfälle, die wir vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gehabt haben, sprechen eine deutliche Sprache, jetzt haben wir keinen mehr, das Gesetz hat sich bewährt. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, in dieser Debatte gehen mehrere Sachen durcheinander. Wir haben aus aktuellem Anlass die Thematik in der Bürgerschaft gehabt, ob wir uns für eine staatlich angeordnete Kennzeichnungspflicht aussprechen.