Protocol of the Session on October 23, 2014

Wir fragen den Senat:

Wie viele MRSA-Fälle fielen in der Stadtgemeinde Bremen 2011, 2012 und 2013 jeweils unter das Infektionsschutzgesetz?

Wie viele MRSA-Fälle fielen in der Stadtgemeinde Bremerhaven 2011, 2012 und 2013 jeweils unter das Infektionsschutzgesetz?

Wie erklärt der Senat den starken Anstieg dieser Fälle in Bremerhaven?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Vorbemerkung: Seit Einführung der MRSA-Meldepflicht gemäß Infektionsschutzgesetz im Jahr 2011 müssen Labore den Gesundheitsämtern jeden MRSANachweis aus dem Blut oder Liquor eines Patienten melden. Die Krankenhäuser müssen den Gesundheitsämtern Häufungen mit zwei oder mehr MRSA-Infektionen melden, wenn ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird. Das Landeskompetenzzentrum am Gesundheitsamt Bremen bündelt die Meldungen aus Bremen und Bremerhaven und übermittelt sie an das Robert KochInstitut.

Die im Folgenden dargestellten Zahlen entsprechen den vom Robert Koch-Institut anerkannten MRSAFällen aus Bremen. Sie können von den von Bremen übermittelten MRSA-Fällen abweichen, wenn einzelne Fallkriterien der Übermittlung sich als nicht erfüllt erweisen. MRSA-Nachweise von der Haut oder Schleimhaut von Patienten, sogenannte Besiedelungen, kommen häufiger als MRSA-Infektionen vor, sind aber nicht meldepflichtig.

Nun zu Ihren Fragen!

Zu Frage 1: In der Stadtgemeinde Bremen fielen in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils 18, 15 und 3 MRSA-Fälle unter das Infektionsschutzgesetz.

Zu Frage 2: In der Stadtgemeinde Bremerhaven fielen in den Jahren 2011 bis 2013 jeweils 4, 9 und 12 MRSA-Fälle unter das Infektionsschutzgesetz.

Zu Frage 3: Aus den niedrigen Fallzahlen der Stadtgemeinden lassen sich keine signifikanten Tenden

zen für einen An- oder Abstieg der MRSA-Fälle ableiten. Die Gesamtfallzahl wird im Wesentlichen davon bestimmt, ob darin Meldungen über Häufungen enthalten sind, die unregelmäßig vorkommen können. Im konkreten Fall hatte Bremerhaven im Jahr 2013 unter den 12 gemeldeten Fällen eine Häufung mit 3 MRSA-Fällen.

Aus dem Jahrbuch für Infektionskrankheiten für das Jahr 2013 lässt sich entnehmen, dass Bremen mit durchschnittlich 2 MRSA-Fällen pro 100 000 Einwohner bundesweit die niedrigste Rate an meldepflichtigen MRSA-Infektionen hat. Der Bundesdurchschnitt liegt bei knapp über 5 Fällen pro 100 000 Einwohner. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage durch den Abgeordneten Hinners!

Herr Senator, habe ich Sie eben richtig verstanden, dass in diesen Zahlen auch die Tageskliniken enthalten sind, bei denen also ambulant operiert wird und entsprechende Untersuchungen in einem Labor vorgenommen werden?

Alle Fälle, die in Bremen nach den Kriterien des Infektionsschutzgesetzes erfasst und gemeldet werden müssen, dazu gehören auch diese!

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft wirtschaftliches Eigenkapital für Existenzgründungen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kastendiek, Kau, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Strohmann!

Wir fragen den Senat:

Inwiefern beteiligt sich die Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH (BUG) beziehungsweise die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM) an der Bereitstellung von stillen Einlagen für Existenzgründungen im Land Bremen aus dem Mikromezzaninfonds-Deutschland?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Dr. Heseler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi, hat die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften über den Mandatar NBank beauftragt, stille Beteiligungen aus dem MikromezzaninfondsDeutschland herauszulegen. Für das Land Bremen

nimmt die Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH, BUG, seit September 2013 diese Aufgabe wahr. In den letzten zwölf Monaten konnten bei rund zehn Beratungsgesprächen Projekte/Finanzierungsvorhaben identifiziert werden, die für eine stille Beteiligung aus dem Mikromezzaninfonds geeignet erschienen. In der Folge haben zwei Unternehmen Anträge gestellt; beide Vorhaben wurden bewilligt und bereits umgesetzt. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Kottisch! – Bitte sehr!

Herr Staatsrat, würden Sie das Verhältnis zehn zu zwei als einen Erfolg werten?

Das sind hoch spezielle Produkte, die auch in der Form nicht öffentlich beworben werden, sondern es gehen Beratungsgespräche voraus. Ich kenne nicht jeden Einzelfall, ich weiß von den zwei Fällen, aber ich glaube, man muss davon ausgehen, dass intensive Beratungen der BUG gemacht werden und dann natürlich auch davon abgeraten werden kann. Es geht um Beteiligungen in Höhe von 10 000 bis 50 000 Euro, ich weiß nicht, ob es ein Erfolg ist, es ist ein Ergebnis der Beratung durch die Bank.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage trägt den Titel „Unzumutbare Wohnverhältnisse in den Stadtteilen verhindern“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Grönert!

Wir fragen den Senat:

Zu welchem Ergebnis ist die von der Bürgerschaft (Landtag) im Mai geforderte Überprüfung der Möglichkeiten für wohnliche Mindeststandards im Rahmen eines Wohnaufsichtsgesetzes bisher gekommen?

Bis wann plant der Senat, Mindeststandards für Wohnraum in Bremen und Bremerhaven gesetzlich festzuschreiben?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Golasowski.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1.: Der Senat sieht es als wichtige Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge an, wohnliche Mindeststandards im Rahmen einer gesetzlichen Regelung vorzugeben. Dadurch wird zum einen eine bessere Wohnraumversorgung der im Land Bremen leben

den Menschen erreicht. Zum anderen dienen solche Vorgaben auch der Rechtssicherheit. Als wichtige Themenfelder sieht der Senat unter anderem Regelungen zur Feststellung der Unbewohnbarkeit und zur Überbelegung von Wohnungen. Die personalwirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzes sind zu prüfen, ebenso ist zu klären, in welchen Zuständigkeitsbereichen neben dem Bauressort die neuen Aufgaben erledigt werden.

Zu 2.: Der Senat bereitet derzeit die gesetzliche Verankerung von Mindeststandards für Wohnraum fachlich und rechtlich vor, damit diese im Jahr 2015 in Kraft treten können.- Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Grönert, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

In Nordrhein-Westfalen wurde ja schon vor einigen Monaten ein Wohnaufsichtsgesetz etabliert. Wollen Sie das, was in Bremen entwickelt wird, daran eng anlehnen? Die nächste Frage ist: Gibt es aus der Umsetzung in NordrheinWestfalen schon verwertbare Erfahrungen?

Wir lehnen uns an das Gesetz in Nordrhein-Westfalen an. Es ist auch im Augenblick noch in der Diskussion, ob das ein Referentenentwurf wird oder dieses Gesetz aus der Mitte der Bürgerschaft kommt. Es gibt allerdings auch einige Passagen und Regelungen in dem Gesetz in Nordrhein-Westfalen, die für Bremen nicht übertragbar sind, weil es dazu bereits Regelungen gibt. Wir sind im Augenblick dabei, das Gesetz aus NordrheinWestfalen an Bremer Verhältnisse anzupassen.

Die zweite Frage, die Sie hatten, war, ob es schon Erfahrungen gibt. Wir sind da in einem engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein-Westfalen. Allerdings gibt es so richtig Verwertbares noch nicht, denn insbesondere ist ja dieses Wohnaufsichtsgesetz interessant für uns hier in Bremen, wenn es um überbelegte Wohnungen mit Zuwanderern aus Osteuropa geht. Da wird dieses Wohnaufsichtsgesetz wahrscheinlich in Bremen am ehesten eine Wirkung entfalten.

Frau Kollegin Grönert, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

In Nordrhein-Westfalen wurden auch Quadratmeter sozusagen festgeschrieben, die mindestens für Personen vorgehalten werden sollen. Plant Bremen, da auch etwas festzuschreiben, und wird das so sein wie in NordrheinWestfalen, also neun Quadratmeter pro Erwachsenem und mindestens sechs Quadratmeter für Kinder?

Das kann ich Ihnen noch nicht endgültig sagen, denn diese Größen sind sehr

klein. Wir würden damit auch sehr in den Wohnungsmarkt eingreifen. Ich kenne andere Gesetze, in denen größere Größen vorgesehen sind, nicht nur für Menschen, also ich weiß nicht, ob man das machen sollte.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Nun ist die Schulklasse der Ursula-KaltensteinAkademie der Arbeiterwohlfahrt aus Bremerhaven eingetroffen.

Seien Sie herzlich begrüßt!