bracht haben, ist ja im Wesentlichen der Antrag vom November 2013, das ist genau derselbe. Den haben wir damals aus verschiedenen Gründen abgelehnt, das machen wir heute auch,
die Gründe kann ich jetzt allerdings nicht mehr alle aufzählen. Wir stimmen aber natürlich dem Punkt in Ihrem Änderungsantrag zu, nämlich dass der Senat die Verteilung der minderjährigen Flüchtlinge auf Bundesebene begrüßt.
und Herren! Ich werde mich jetzt nicht zu der euro päischen Flüchtlingspolitik äußern, ich meine, das Wesentliche dazu hat Herr Dr. Kuhn vorgetragen. Ich habe dort keinerlei Dissens des Senats entdecken können, und deswegen werde ich dazu nichts sagen.
Diese Diskussion darf man nicht abstrakt führen, und man darf sie nicht fiskalisch führen. Es geht ausschließlich um das Kindeswohl, und da habe ich große Einigkeit zwischen den Fraktionen festgestellt. Das Kindeswohl gilt es nicht abstrakt zu sichern und zu sagen, was wäre, wenn wir in einer günstigen Situation wären, sondern es gilt, ganz konkret Lö sungen zu finden,
und es ist so, wie das Leben manchmal spielt: Die abstrakt beste Lösung wäre nämlich, dass das Ju gendamt dort, wo die Jugendlichen auftauchen, sofort zuständig ist und die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Obhut nimmt. Wenn man aber keine entsprechenden Hilfen so schnell organisieren kann, dann ist es eben konkret nicht die beste Lösung, und dann muss man sich Wege überlegen, wie man vor der Inobhutnahme dafür sorgt, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge dann auch an die Orte kommen, wo Jugendämter und Jugendhilfeeinrich tungen zur Verfügung stehen, die ihnen adäquate Bedingungen bieten und sie auch angemessen ver sorgen können.
dazu ein paar Beispiele nennen! Bremen hat im letzten Jahr mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen als die vier östlichen Bundesländer zusammen, um das einmal als Größenordnung zu nehmen. In der Tat werden wir in diesem Jahr vermut lich circa sechs Prozent unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge aufnehmen. Wir haben eine Clearingstelle geschaffen, wo wir ganz schnell 35 Plätze geschaffen haben. Wir haben keine Woche warten müssen, bis diese Plätze in der ZAST sofort wieder belegt waren, das heißt, es gibt offensichtlich auch Lenkungen oder gelenkte Ströme, die dazu beitragen, dass Bremen in besonderem Maße aufgesucht wird, es scheint also eine gewisse Attraktivität Bremens vorhanden zu sein. Das führt dazu, dass wir im Grunde genommen nicht mehr die Hilfen bereitstellen können, die wir gern bereitstellen wollen.
vorgetragen worden, haben in der Regel zehn bis 15 Jugendliche in drei Gruppen, meistens mit je 5 Jugendlichen, vorgesehen, das war also der Stan dard, der sich in den letzten Jahren im allgemeinen Jugendhilfesystem durchgesetzt hat. Diesen Standard können wir nicht erfüllen, wenn wir, wie im September geschehen, 80 unbegleitete minderjährige Flücht linge in einem Monat bekommen, rechnen Sie sich selbst aus, wie viele Einrichtungen das sind! Diese können wir nicht plötzlich einfach so präsentieren, sondern wir müssen das mit den Jugendhilfeträgern zusammen entwickeln. Wenn wir dann noch eine intensivpädagogische Einrichtung schaffen wollen mit einer Betreuungsquote von eins zu eins, also mit ganz viel Personal, dann kommen wir hier in Bremen auch an die Grenzen des Personals, das wir zur Verfügung stellen können. Wir greifen ja auch schon auf Jugendhilfeträger außerhalb Bremens zurück, um den Bedarf zu decken.
lich macht, den Anforderungen der ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge so zu begegnen, wie wir es für richtig halten. Die Lösun gen, die Sie vorgeschlagen haben, greifen meines Erachtens nicht. Wenn wir Jugendliche hier in Bremen in Obhut nehmen, dann müssen wir auch weiter für sie sorgen. Wenn es Angehörige oder Erziehungs berechtigte gibt – Sie haben sogar von Eltern hier in Deutschland, im Inland gesprochen –, dann dür fen wir sie gar nicht Obhut nehmen, sondern dann müsste eine besondere Gefährdungslage bei den Eltern vorliegen, bevor wir einen solchen Eingriff im Jugendhilferecht überhaupt machen können. Diese minderjährigen Flüchtlinge kommen nach Deutsch land, weil sie hier keine Eltern haben, jedenfalls be nennen sie uns keine Angehörigen, teilweise haben sie auch keine Pässe und keine Personaldokumente zur Verfügung, dann müssen wir sie in Obhut neh men, und wenn wir sie in Obhut genommen haben, dann ist auch dieses Jugendamt zuständig.
ländern ein Akt der Solidarität ist zu überlegen, in welchen Bundesländern noch Jugendhilfeeinrich tungen mit leeren Plätzen vorhanden sind. Es gibt Bundesländer, die 7 oder 8 Jugendliche im Jahr aufgenommen haben, und wir nehmen im Monat – jedenfalls im September – 80 unbegleitete minder
jährige Flüchtlinge auf, im Schnitt sind es in diesem Jahr monatlich über 30 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gewesen. Das kann nicht so verteilt werden, deswegen halten wir den bayerischen An trag – –. Frau Vogt, Sie hatten gesagt, dort würde die Jugendhilfepolitik umgedreht, nein, der bayerische Antrag hat gerade die Klärung in Punkt eins – ich muss jetzt einmal die Kollegen aus Bayern loben –, den sie in das SGB VIII einfügen wollen, damit klar ist, dass grundsätzlich immer das Jugendhilfeanrecht, auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Vorrang hat.
begleitete Minderjähriger Flüchtlinge gegen diese Regelung ausgesprochen hat, das ist richtig, aber er ordnet auch dies dem Wunsch- und Wahlrecht zu. Ich kann nur sagen, man kann sich nicht das eigene Jugendamt auswählen, das gehört nun nicht zum Wunsch- und Wahlrecht, sondern dazu gehört, dass die Jugendlichen an der Auswahl der geeigneten Maßnahme beteiligt werden.
gerechte Verteilung nachdenken müssen, dass wir möglicherweise auch noch eine klarstellende Rege lungen schaffen müssen
und dass letztlich zwischen Bremen und Bremerha ven auch eine entsprechende Regelung geschaffen wird. Ich denke, das steht noch aus, aber ansonsten glaube ich, dass wir dem Kindeswohl und dem Wohl der Jugendlichen am besten gerecht werden können, wenn wir sie zu den Jugendämtern vermitteln, die auch die nötigen Kapazitäten haben und auch das richtige Angebot machen können. – Vielen Dank!