Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir BÜRGER IN WUT fordern an der Seite der CDU die Einsetzung
eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Teilersatzneubau am Klinikum Bremen-Mitte, das ist aus unserer Sicht auch dringend erforderlich. Dort zeichnet sich ein Fiasko in Höhe von Millionen von Euro ab, das im Extremfall sogar die Einhaltung der verfassungsrechtlich vorgegebenen Sparziele in Bremen gefährden kann, Herr Kollege Röwekamp hat das eben ausführlich dargelegt.
Unterhält man sich mit Bremerinnen und Bremern über das Thema Klinikum Bremen-Mitte, winken die meisten von ihnen ab. Einer fragt mich: Wovon reden Sie? Vom Keimskandal im Jahr 2012? Von der Verwaltungsgesellschaft Gesundheit Nord Klinikverbund Bremen, kurz GeNo genannt? Von der drohenden Pleite der vier kommunalen Krankenhäuser Bremens? Vom Neubau im Klinikum Bremen-Mitte? Ich blicke da nicht mehr durch! Ich bin gespannt darauf, das zu hören, aber wer blickt denn im Moment durch dieses Bremer Krankenhauswesen noch durch? Wer hat denn da was zu sagen?
Der einzurichtende parlamentarische Untersuchungsausschuss, kurz als PUA bezeichnet, müsste sich auf das Desaster im Teilersatzneubau am Klinikum Bremen-Mitte, häufig kurz als TEN bezeichnet, konzentrieren. Dieser parlamentarische Untersuchungsausschuss zum TEN müsste etwa folgenden Fragen nachgehen: Wie konnte es zu diesem von Herrn Röwekamp beschriebenen Desaster am TEN betreffend Kostensteigerungen, Bauzeitverzögerungen, Planungsfehlern und Baumängeln kommen? Wer trägt jeweils dafür die Verantwortung? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Fortführung des TEN und für die Planung und Erstellung künftiger Projekte dieser Größenordnung in Bremen? Antworten auf diese Fragen zu finden wird nicht einfach sein.
Beschäftigt man sich mit den immer zahlreicher werdenden Medienberichten zum Bremer Klinikneubau, dann fühlt man sich teilweise an das Pannenprojekt Hauptstadtflughafen BER in Berlin und die ebenso schier unendliche Geschichte der Hamburger Elbphilharmonie erinnert. Mit dem TEN Klinikum Bremen-Mitte drohen nach dem Hafentunnel in Bremerhaven die Kosten nun schon bei einem zweiten Großprojekt im kleinen Land Bremen völlig aus dem Ruder zu laufen. Die Bremerinnen und Bremer erwarten mit Recht, dass der Sachverhalt lückenlos aufgeklärt und darauf aufbauend Lösungen gefunden werden, um den Schaden für das Land Bremen und für die Steuerzahler in Grenzen zu halten.
genommen werden. Nach dem aktuellen Stand der Dinge ist mit einer Fertigstellung jedoch erst im Jahr 2017 zu rechnen, wobei auch dieser Termin von Experten schon wieder infrage gestellt wird. Die Kosten wurden in der Planungsphase auf 230 Millionen Euro veranschlagt, jetzt werden sie auf 265 Millionen Euro geschätzt, das ist ein Plus von 15 Prozent. Seit April rechnet man mit einem weiteren Kostenaufschlag von 16 Millionen Euro, doch dabei dürfte es nicht bleiben, denn wegen der Terminverschleppungen werden die an dem Projekt beteiligten Bauunternehmen möglicherweise Regressansprüche in Millionenhöhe Euro geltend machen. Am Ende kann Bremen froh sein, wenn der Bau nicht teurer als 300 Millionen Euro wird, es werden eher mehr werden. Dafür sprechen die Erfahrungen mit dem erwähnten Hauptstadtflughafen, mit der Elbphilharmonie, und dafür spricht das vor einigen Monaten vorgelegte Gutachten eines unabhängigen Bausachverständigen zum TEN, von dem der Kollege Röwekamp sprach.
Dort ist von Schäden in kaum vorstellbaren Dimensionen und von gravierenden Überschreitungen der Baukosten und der Bauzeiten die Rede. Das Papier empfiehlt sogar den teilweisen Abriss des Neubaus, weil infolge ständigen Wassereintritts Schimmelbefall in Dämmstoffen und auf Gipskartonplatten zu befürchten sei. An dieser Stelle muss daran erinnert werden, dass es sich beim TEN um einen Krankenhausanbau handelt, in dem Patienten untergebracht werden sollen. Sollte es tatsächlich zu diesem Worst Case kommen, dann wären auch Kosten von 400 Millionen Euro schnell erreicht, eine ungeheure Summe für das hoch verschuldete Land Bremen.
400 Millionen Euro entsprächen in etwa dem Betrag, den Bremen jährlich insgesamt für Investitionen aufwendet.
Zum Vergleich noch drei weitere Zahlen: 500 Millionen Euro, 660 Millionen Euro, 500 000 Euro. Erstens, die Gesellschaft Gesundheit Nord, GeNo, leitet die vier kommunalen Kliniken Bremens, so auch das Klinikum Bremen-Mitte. Sie hatte im Jahr 2012 einen Umsatz von 500 Millionen Euro. Zweitens, im Januar 2014 stellte der Landesrechnungshof fest, dass die vier kommunalen Kliniken in Bremen, wenn sie weiter so wirtschaften wie bisher, bis zum Jahr 2033 ein Gesamtdefizit von rund 660 Millionen Euro hätten, die Pleite drohe, und diese trage dann der Steuerzahler. Drittens, vor 14 Tagen stritten wir in diesem Hohen Haus wie die Kesselflicker darum, ob die Zuschüsse für Schulen in privater Trägerschaft um 500 000 Euro gekürzt werden sollten oder nicht, sie wurden gekürzt; eine Summe, die aus heutiger Sicht geradezu läppisch wirkt.
Angesichts dieser Risiken stellt sich die Frage, wie unsere Finanzsenatorin Frau Linnert noch die Vor
gaben der ab dem Jahr 2020 geltenden Schuldenbremse einhalten will und kann. Überhaupt wird die Rolle des Finanzressorts in Sachen TEN im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu beleuchten sein, ebenso die des Senators für Gesundheit, der ja zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats der GeNo ist. Es ist höchste Zeit, die Dinge über dieses chaotisch verlaufende Bauprojekt aufzuklären. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern schuldig – nicht nur denen in Bremen, sondern denen in ganz Deutschland –, schließlich finanziert sich das Land in einem nicht unerheblichen Umfang aus Zuwendungen aus dem Länderfinanzausgleich sowie des Bundes.
Ziel des parlamentarischen Untersuchungsausschusses muss es sein, die Fehler der Vergangenheit aufzuarbeiten und so die Grundlage zu schaffen, um das Projekt wieder auf den richtigen Kurs und schließlich zu einem guten Abschluss zu bringen. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss sollte sich noch vor der Sommerpause konstituieren und Beweisbeschlüsse fassen, damit er seine Arbeit nach den Parlamentsferien zügig aufnehmen und möglichst rasch zu Ergebnissen kommen kann, um weiteren Schaden sowohl vom Klinikum Bremen-Mitte als auch von Bremen abzuwenden. Ich möchte deshalb die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft bitten, unserem gemeinsamen Antrag mit der CDU zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, wehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Hauptaufgabe eines Parlaments ist neben der Gesetzgebung und der Beschlussfassung über den Haushalt regelmäßig die Kontrolle der Regierung. Zur Regierungskontrolle steht diesem, aber auch allen anderen Parlamenten eine Vielzahl von Instrumentarien zur Verfügung, angefangen mit Fragen in der Fragestunde, den Großen und Kleinen Anfragen, Aktuellen Stunden, öffentlichen Anhörungen in Ausschüssen und Deputationen und ein umfangreiches Akteneinsichtsrecht jedes einzelnen Abgeordneten und der Fraktionen. Sinnvollerweise sind diese Kontrollinstrumente auch nicht an Mehrheiten gebunden, sie stehen zum Teil Einzelabgeordneten, Fraktionen und mindestsens immer dem Viertel dieses Parlaments zu. Das macht auch Sinn, weil die Kontrolle einer Regierung natürlich auch im Wesentlichen durch eine starke Opposition erfolgt.
Das schärfste Schwert der Regierungskontrolle allerdings ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss. Dieser unterscheidet sich von den anderen eben aufgeführten Kontrollinstrumenten dadurch, dass er einen eigenen Personalkörper und eigene Rechte hat. Er kann Zeugen vernehmen und vorführen lassen, und er kann Durchsuchungen veranlassen.
Ihm stehen deshalb viele Kompetenzen zu, die normalerweise der dritten Gewalt in unserem Staat zustehen.
Seitdem ich in diesem Parlament bin, hat es drei Untersuchungsausschüsse gegeben, und die haben wir alle einvernehmlich eingesetzt, Opposition und Regierungsfraktionen. Das war auch geboten, wenn man sich das retrospektiv noch einmal ansieht, weil es den Verdacht gab, dass entweder die Exekutive als Ganzes oder Teile der Exekutive daran mitgewirkt haben oder es nicht verhindert haben, dass Menschen gestorben sind oder sich hier ein kriminelles Netzwerk bedient hat.
Herr Kollege Röwekamp, Sie haben in diesen Untersuchungsausschuss vieles hineininterpretiert. Ich möchte noch einmal zitieren, was der Untersuchungsauftrag dieses Untersuchungsausschusses nach Ihrem Antrag sein soll: „Der parlamentarische Untersuchungsausschuss soll klären, worin die Ursachen der Kostenentwicklung, Bauverzögerungen, Baumängel und Planungsfehler liegen, wer hierfür verantwortlich ist, ob und welcher Fehler bei der Projektsteuerung begangen wurde und wer für diese verantwortlich ist und welche Maßnahmen oder Vorkehrungen künftig zu treffen sind, um bei großen Bauprojekten eine effektive Projektsteuerung sicherzustellen und unverhältnismäßige Kostensteigerungen zulasten Bremens oder einer seiner Beteiligungsgesellschaften zu verhindern.“
Jetzt ist es ja nicht so, dass dieser Untersuchungsausschuss im luftleeren Raum steht. Wir meinen – ich glaube, das meinen auch einige andre in dieser Stadt –, dass der Senat mit der Beantwortung der von Ihnen gestellten 24 Fragen schon viel Aufklärung geleistet hat, er hat nämlich benannt, wer für die Verzögerungen verantwortlich ist, wer für die Mängel verantwortlich ist und wer für die Planungsfehler verantwortlich ist. Ich habe von Ihnen in Ihrer Rede keinen Hinweis darauf gehört, dass diese Angaben unrichtig sind. Wenn das nicht so ist, dann frage ich mich, warum man diesen Bericht nicht in den dafür vorgesehenen Gremien, für die er geschrieben worden ist, hat ausreichend diskutieren können.
Wenn Sie Hinweise darauf haben, dass er in seiner Ist-Zustandsbeschreibung unvollständig ist, dann hätte es, glaube ich, im Interesse des Senats, aber auch im Interesse jedes Parlamentariers gelegen, diesen Bericht zu ergänzen. Ich bin der festen Überzeugung, die Ultima-Ratio-Schwelle eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist zu diesem Zeitpunkt in keinem Fall gegeben.
Trotzdem, Herr Kollege Röwekamp, gestehe ich Ihnen zu, dass ein solcher Untersuchungsausschuss bunte Einzelgeschichten ans Licht der Öffentlichkeit bringen wird. Wir werden uns darüber wahrscheinlich unterhalten müssen, ob Fenster zugemauert worden sind, die einmal gedacht waren, ob der Hubschrauberlandeplatz nicht gebaut werden kann, weil dort erst ein Schornstein war, oder ob der Schornstein da wieder weg muss, all das wird eine bunte Geschichte sein.
Ich möchte aber noch einmal in Erinnerung rufen, wie es so mit dem Bauen ist, Sie haben ja auch eben das Beispiel genannt. Wer schon einmal privat gebaut hat, weiß, dass es selbst bei simplen Eigenheimen, Umbauten und Reihenhäusern zu unglaublichen Fehlplanungen und -ausführungen kommen kann. Nicht vorhandene Fenster, Räume ohne Türen, Badewannen vor Fenstern, alles ist bei diesen einfachen Bauvorhaben möglich und mir in meiner Praxis als Anwalt häufig begegnet. Keiner will dafür verantwortlich sein. Der Architekt schiebt es auf den Bauunternehmer, der Bauunternehmer auf den Handwerker, der Handwerker auf den Subunternehmer, der Subunternehmer sagt, der Architekt hat Schuld. Dafür hat unsere Rechtsordnung Mechanismen.
Zur Klärung der gesetzlichen Ansprüche hält das deutsche Recht einen wahren Werkzeugkasten bereit. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, VOB, das BGB, entsprechende DINNormen, ISO-Normen, darin ist all das geregelt. Am Ende jedes Streits um ein Bauwerk steht oder kann eine gerichtliche Auseinandersetzung stehen, in der die einzelnen Ansprüche miteinander abgeglichen werden und Schadensersatzansprüche befriedigt werden. All das ist im deutschen Rechtssystem vorgesehen.
Allerdings – das kann man nicht von der Hand weisen – ist es so, dass ein Auftraggeber sehr genervt ist, wenn seine Badewanne vor dem Fenster steht. Er verliert in manchen Fallkonstellationen, weil die Bauunternehmen zahlungsunfähig werden, auch Geld, aber in den seltensten Fällen kommt in solchen privaten Konstellationen irgendjemand auf den Gedanken, dass der Auftraggeber selbst etwas falsch gemacht haben könnte, weil er einen Bau in Auftrag gegeben hat. Das scheint bei öffentlichen Baumaßnahmen völlig anders zu sein, Herr Kollege Röwekamp.
Völlig unstrittig ist, dass Baumaßnahmen dieser Größenordnung selten reibungslos verlaufen. ln der Regel warten sie mit mehr oder minder bunten Geschichten auf, wie ich soeben schon geschildert habe. Ich bin mir sicher, dass neben dem Hubschrauberlandeplatz und den zugemauerten Fenstern auch noch ganz viele andere Sachen das Licht der Welt erblicken können. Ich und viele, glaube ich, in diesem Haus und dieser Stadt haben aber ein hohes Vertrauen in
den Rechtsstaat, dass die GeNo als Bauherr des Teilersatzneubaus mit dem zur Verfügung stehenden rechtlichen Werkzeugkasten einen angemessenen Verantwortungs- und Schadensausgleich herstellen kann und wird.
Ich glaube, dass dieser Untersuchungsausschuss für die Situation des Teilersatzneubaus und der GeNo wenig Positives bringen wird und auch wenig für diesen Verantwortungsausgleich. Ich glaube allerdings, dass der Untersuchungsausschuss je nachdem, wie er läuft, geeignet sein kann, durchaus Schaden für die GeNo hervorzurufen.
Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass die GeNo im ersten Quartal dieses Jahres zum ersten Mal seit acht Quartalen ein positives Ergebnis erreicht hat.
Die schwierige Situation der GeNo hängt natürlich auch davon ab, wie viele Menschen diesen Kliniken vertrauen und sagen: Ja, ich will mich in dieser Klinik behandeln lassen. Das wird mit Sicherheit nicht positiv dadurch beeinflusst, dass ich dauernd negative Medienberichte produziere.
Herr Kollege Röwekamp, ich gestehe Ihnen zu, dass Sie zu einer anderen Abwägungsentscheidung zwischen möglich aufklärbaren Sachverhalten und dem Schaden der GeNo kommen können. Vielleicht hoffen Sie auch, dass dieser parlamentarische Untersuchungsausschuss, PUA, zivilrechtlich tatsächlich etwas für die GeNo bringt und eine Verantwortungszuschreibung zwischen den diversen Dienstleistern und der GeNo erleichtert. Vielleicht irre ich mich auch, und das Ganze hat keine Auswirkung darauf, wie sich die GeNo in Zukunft entwickelt, aber vielleicht geht es auch gar nicht – das haben Sie hier auch schon angedeutet – um das konkrete Geschehen des Teilersatzneubaus.
Sie haben es retrospektive Klugscheißerei genannt. Sie haben nicht gesagt, dass es wirklich um die Aufarbeitung geht, sondern es geht, glaube ich, um die politische Kernfrage, die Sie hier auch noch einmal deutlich gemacht haben. Nach Ihrer Einschätzung soll es darum gehen, warum man eigentlich nicht in Form eines PPP-Modells oder hilfsweise mit einem Generalunternehmer gearbeitet hat. Das ist eine politische Auseinandersetzung, die wir in dieser Stadt geführt haben und immer wieder führen.
Ich möchte nur noch einmal zwei Beispiele anführen, warum sowohl der Generalunternehmer als auch das PPP-Modell nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Sie, Herr Dr. Korol, haben das Beispiel Elbphilharmonie erwähnt. Die Elbphilharmonie ist ein klassischer Fall der Beauftragung eines Generalunternehmers. Dass man da die Risiken irgendwie im Griff hatte, kann man nach der Kostensteigung um ungefähr 800 Prozent in keiner Weise sagen.
Zum Thema PPP! Herr Kollege Röwekamp, Sie haben die beiden Krankenhäuser im Taunus erwähnt, ja, großartig, das hat funktioniert. Ich möchte auf den Bericht des Bundesrechnungshofs für den Finanzausschuss des Deutschen Bundestags verweisen. Der Bundesrechnungshof hat sechs PPP-Projekte im Autobahnbau analysiert, zugegebenermaßen betrifft das den Tiefbau, nicht den Hochbau, aber es ist das gleiche Finanzierungsmodell.
Der Bundesrechnungshof kommt zu ernüchternden Ergebnissen in Bezug auf die finanzielle Seite und auch auf die Qualität. Fünf der sechs untersuchten Projekte sind nicht wie angekündigt im Vergleich zu rein öffentlich getragenen Vorhaben um 40 Prozent günstiger geworden, sondern insgesamt sind fast 2 Milliarden Euro mehr ausgegeben worden. Der Rechnungshof kommt in seiner Stellungnahme zu dem vernichtenden Urteil, die Projekte seien schlichtweg unwirtschaftlich gewesen. Kann man sagen, PPP wäre der Königsweg gewesen? Ich glaube, der Bundesrechnungshof ist eine Instanz, die man sehr ernst nehmen muss und die die allgemeinen Vorbehalte, die man gegen PPP haben kann, hier deutlich stützt.
Herr Kollege Röwekamp, der Bundesrechnungshof sagt, der einzige Vorteil bei PPP-Modellen sei, dass die Unternehmen bei der Geschwindigkeit des Bauens Wort gehalten hätten, er schränkt dies aber sofort ein und sagt, das könne eine öffentliche Verwaltung auch, wenn sie eine angemessene Personal- und Finanzausstattung hätte. Wenn man einen Strich darunter zieht, sagt zumindest der Bundesrechnungshof, sei PPP kein Vorteil, sondern klar ein Nachteil.
Ich schließe nicht aus, dass der von Ihnen und BÜRGER IN WUT verantwortete parlamentarische Untersuchungsausschuss Hinweise für zukünftige Bauvorhaben geben kann – das kann man nie ausschließen, wenn man am Anfang einer Untersuchung ist, im Gegensatz zu uns wissen Sie ja schon vieles von dem, was dabei herauskommt, ich weiß das noch nicht –, da könnte es Hinweise geben. Ich glaube aber, wir werden durch diese Hinweise in keiner Weise davon entbunden werden, uns bei jedem Projekt Gedanken zu machen, ob wir es in eigener Verantwortung, über einen Generalunternehmer oder als PPP durchführen. Ich glaube, die gesamtdeutsche Realität sieht so aus, dass PPP-Modelle die unwirtschaftlichsten für die öffentliche Hand sind.
rig fand ich an Ihrer Rede, dass Sie den Gesundheitssenator und die Bürgermeisterin dergestalt angegriffen haben, indem Sie sagten, beide wären der Verantwortung für die GeNo nicht gewachsen. Ich glaube, das ist Unsinn. Dem Gesundheitssenator haben wir zu verdanken, dass wir ab Anfang August die notwendige Strukturänderung in Form der Einheitsgesellschaft haben, das ist ein ganz wichtiger Baustein für die Sanierung der GeNo.
Lassen Sie mich auch – deshalb habe ich gesagt, das ist eine persönliche Bemerkung - etwas sagen, was die Bürgermeisterin angeht: Ich kenne nicht viele Menschen, denen die Zukunft der kommunalen Kliniken ein derartiges Herzensanliegen ist,