(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Herzlichen Dank, ich würde dann den di- rekten Weg wählen! Danke schön!)
Herr Staatsrat, Sie haben in der Antwort zu Frage 3 erwähnt, dass bei Bedarf sehr zeitnah suchtpräventive Maßnahmen ergriffen werden, das ist ja sehr sinnvoll. Können Sie uns dafür ein Beispiel nennen oder Beispiele recherchieren und die gegebenenfalls über die Sozial- oder Gesundheitsdeputation nachreichen? Sind wir uns darin einig, dass das der Bereich ist, in dem unser gemeinsames Ziel sein sollte, dort rechtzeitig präventiv einzugreifen? Darum meine Frage – wenn wir uns dort einig sind –: Welche Erkenntnisse oder gezielte Projekte gibt es im Moment schon?
Frau Abgeordnete, wir arbeiten in diesem Bereich intensiv mit dem Landesinstitut für Schule zusammen. Wir haben uns geeinigt, dass die präventiven Maßnahmen im Wesentlichen dort erfolgen sollen, weil es sich im großen Umfang um Schülerinnen und Schüler handelt. Dort wird also die Beratung der Schülerinnen und Schüler vorgesehen, und künftig soll das auch über die regionalen Beratungsund Unterstützungszentren organisiert werden. Dort werden sowohl die auffällig gewordenen Schülerinnen
und Schüler als auch die Eltern besonders beraten, und es finden generalpräventive Maßnahmen, zum Beispiel Gespräche im Unterricht oder Schulungen von Lehrerinnen und Lehrern, statt. Das sind die Maßnahmen, die dort ergriffen werden.
Sie haben aus der Antwort auf die zweite Frage ja vernommen, dass Crystal Meth zumindest hier in Norddeutschland bisher noch nicht so verbreitet ist. Wenn sich aber zeigt, dass diese Droge hier stärker konsumiert wird, dann wird es sicherlich notwendig sein, hier mit solchen fürsorglichen Maßnahmen verstärkt Aufklärung zu betreiben.
Was Sie beschrieben haben, Herr Staatsrat, ist eine Prävention, die einsetzt, wenn Kinder schon Auffälligkeiten gezeigt haben. Meine Frage zielte mehr darauf ab, wie man generell präventiv tätig werden kann und ob es dort schon vom LIS erarbeitete Projekte gibt, ich vermute das. Ich frage Sie: In welchem Rahmen können Sie uns diese Projekte aufzeigen?
Wir können das gern nachreichen. Wir selbst sind, wie gesagt, nicht dafür zuständig, und ich werde meinen anderen Kollegen noch einmal befragen müssen. Es ist etwas misslich, dass wir zwar für den Jugendschutz zuständig sind, die Administration, sowohl in präventiver Richtung als auch der eingreifenden Maßnahmen, aber nicht von unserem Ressort erfolgt. Deswegen kann ich Ihnen dort keine detaillierten Auskünfte geben, aber ich bin gern bereit, das nachzuholen.
Nur noch einmal kurz! Die erforderliche Einzelfallprüfung von Gastronomen bei Verstößen gegen den Jugendschutz spricht gegen einen automatisierten Konzessionsentzug. Sehen Sie trotzdem Möglichkeiten, der Forderung nachzukommen, automatisierte Konzessionsentzüge durchzuführen?
Ich weiß nicht, ob das so klug wäre. Ich meine, dass wir hier schon eine Einzelfallprüfung benötigen. Man kann Kriterien aufstellen, um das Ermessen breiter zu konkretisieren, aber eine automatisierte Vorgehensweise würde ich hier nicht für sinnvoll erachten, weil es sein kann, dass man manchmal sehr schnell reagiert, auch bei einem einmaligen Ver
stoß. Es kann aber auch sein, dass es geringfügige Verstöße sind. Wenn zum Beispiel ein Gastronom ein Sicherheitssystem aufgebaut hat, das normalerweise funktioniert, dann kann man auch sagen, man überlegt gemeinsam, wie die Kontrollen besser gestaltet werden können.
Sie haben meinen Darstellungen entnehmen können, dass hier sehr detailliert vorgegangen wird, und zwar mit unterschiedlichen Armbändern, und das ist eine sehr pragmatische Herangehensweise, um den Alkoholausschank an Jugendliche zu verhindern. Ich glaube, wenn man das ordentlich kontrolliert und dann die notwendigen Konsequenzen bei Verstößen zieht, dann haben wir, glaube ich, den Jugendschutz ganz gut umgesetzt.
Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Elektronische Zeichnung von Bürgeranträgen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Bernhard, Tuncel, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Wo ist die Rechtsverordnung über die elektronische Zeichnung von Bürgeranträgen einsehbar, die im Gesetz zur Erleichterung von Bürgeranträgen und Stärkung der direkten Demokratie vom 3. September 2013 vorgesehen ist?
Drittens: Wie bewertet der Senat die Option, eine derartige elektronische Zeichnung auch für Volksbegehren und Anträge auf Zulassung von Volksbegehren zu ermöglichen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Rechtsverordnung der Senatorin für Finanzen wird im Mai fertiggestellt. Im Anschluss daran wird der Senat ein entsprechendes technisches System beauftragen, damit die Bürgeranträge auch praktisch auf elektronische Weise unterstützt werden können. Dieses System soll im Jahr 2015 zur Verfügung stehen.
Zu Frage 2: Der Entwurf sieht drei mögliche Verfahren für die elektronische Authentifizierung der Unterstützerinnen und Unterstützer des Bürgerantrags vor. Dies sind der Einsatz des elektronischen Identitätsnachweises des neuen Personalausweises, der Einsatz von De-Mail und die qualifizierte elektronische Signatur.
Der Mai ist bald vorbei, die Rechtsverordnung ist in Kürze zu erwarten. Was passiert dann von Juni bis Dezember?
Wir werden weiter daran arbeiten. Wir haben uns verständigt, dass wir ein elektronisches System in Auftrag geben wollen. Theoretisch könnte man sagen, diejenigen, die einen Bürgerantrag stellen, sollen sehen, wie sie zurechtkommen. Wir haben Anforderungen an die Voten des Bürgerantrags beziehungsweise an die einzelnen Unterschriftenlisten, und die sollen das selbst machen.
Diese Entscheidung ist gefallen: Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass es trotz der Haushaltsnotlage sinnvoll ist, solch ein System anzubieten. Wir werden jetzt einen Programmierer suchen, der dieses System für Bremen programmiert, damit Bürgeranträge in Zukunft auch über diesen Weg rechtssicher eingebracht werden können. Wir werden die Zeit nicht mit Abwarten verbringen, falls das die Frage war.
Meine Frage könnte dazu führen, dass der Mai noch ein Stückchen länger wird, sie zielt nämlich auf die Europäische Bürgerinitiative, die zum Ziel hat, Bürger in die Lage zu versetzen, durch eine gemeinsame Petition, durch ihre Unterschrift, durch einen Bürgerantrag oder durch eine Bürgerinitiative ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Es gibt dieses Verfahren, es ist mehrfach angewendet worden, ein- bis zweimal auch mit Erfolg, die Wasserversorgung war zum Beispiel einmal das Thema. Das ist ein Verfahren, das ja rechtlich offensichtlich abgesichert ist.
Meine Frage ist: Werden Sie, Frau Bürgermeisterin, dieses Verfahren noch einmal überprüfen, ob es den rechtlichen Anforderungen, die wir stellen, genügt und deswegen ein geeignetes Vorbild ist? Man hätte dann ein gemeinsames System, das man auf verschiedenen Ebenen anwenden kann.
Ja, sehr gern! Bevor der Senat eine Verordnung beschließt, prüfen wir, ob wir das System vielleicht übernehmen könnten, das wäre ja das Einfachste. Wie gesagt, wir stehen dabei aber vor der Herausforderung, Sicherheit, Verlässlichkeit und Einfachheit unter einen Hut bringen zu müssen. So, wie DIE LINKE in ihrer Frage auch schon suggeriert, gehen wir auch der Frage nach, ob sich das als Modell für andere Instrumente, zum Beispiel Volksbegehren, eignet, das überprüfen wir ebenfalls.
Die zwölfte Anfrage der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „JadeWeserPort“. Die Anfrage ist unterschrieben vom Abgeordneten Dr. Korol und Gruppe der BIW.
Erstens: Trifft es zu, dass die am JadeWeserPort beteiligten Unternehmen Maersk Line und Eurogate für den Fall, dass der für 2013 zugesagte Umschlag von 700 000 Containern nicht erreicht wird, eine Konventionalstrafe an die Bauherren Niedersachsen und Bremen zu entrichten haben?