Die wirklichen Probleme und Aufgabenstellungen der Energiepolitik werden aus meiner Sicht mit dieser Reform eben nicht angegangen: die Verlässlichkeit, die Koordinierung, die Modernisierung der Netzebenen, ein integriertes Konzept für Strom, Wärme und Mobilität, die Steigerung der Energieeffizienz, ein neues Marktdesign und so weiter und so fort und nicht zuletzt auch die Bezahlbarkeit von Strom.
Ich bin Ingenieurin, aber es sind auch Wirtschaftswissenschaftler unter uns, und die können mir vielleicht einmal erklären, wie es funktionieren soll, wenn
jetzt der erneuerbare Strom, der mit Grenzkosten von null an die Börse drängt, in den Markt integriert werden soll. Wie soll es funktionieren, wenn die Börsenpreise durch den erneuerbaren Strom immer weiter fallen und dadurch die Differenzkosten weiter steigen und wenn diese Kosten dann über die EEG-Umlage abgewälzt werden? Aus meiner Sicht ist das ein fataler Fehler, der im EEG gemacht wurde. Das ist aus meiner Sicht ein Fehler, der als erster bereinigt werden muss, damit der Energiemarkt in Zukunft funktioniert.
Der zweite Fehler war die Absenkung der Mindestgrenze für die Industriestrombefreiung auf eine Gigawattstunde. Sie sagen, dieser Geist kann nicht wieder in die Flasche zurückgeholt werden, aber wenn wir einen Fehler gemacht haben, dann muss man ihn doch erkennen und ihn korrigieren. Ich selbst bin häufig in der Industrie tätig, und ich erlebe, dass durch die Ausweitung der Ausnahmen auch immer neue Begehrlichkeiten geschaffen werden. Da fragt mich dann der kunststoffverarbeitende Betrieb, der vielleicht weniger als eine Gigawattstunde Strom verbraucht, warum denn das, was sein Konkurrent nicht zahle, zahlen müsse.
So geht es immer weiter, und so werden wir den Energiemarkt nicht für die Zukunft fit machen. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Frage der Strompreise noch einmal aufgreifen: Der Versuch, die Kosten der Energiewende nicht nur auf die privaten Verbraucher abzuwälzen, ist zumindest auch sehr infrage gestellt. Es ist gelungen, die Energiewende dafür verantwortlich zu machen, dass die Strompreise in einer Weise gestiegen sind, dass viele Verbraucher meinen, das kann so nicht weitergehen, und die Strompreise sind eben für viele einfach zu teuer.
Der Versuch, das zu ändern, die Preise, die an der Börse gehandelt werden, an die Kunden weiterzugeben, ist gescheitert. Ich habe das eben schon angedeutet, es gibt ja für die Netze eine Regulierungsbehörde, die festlegt, wie viel eigentlich ein Netzbetreiber für die Durchleitung von Strom verlangen darf. Das sollten wir auch für Strompreise einführen. Die Erzeuger müssen ihre Erzeugungskosten nachweisen, und sie müssen nachweisen, dass ihre Preise gerechtfertigt sind, und wenn es zu Preisnachlässen kommt, müssen sie dann auch an die Verbraucher weitergegeben werden.
Die Konkurrenzsituation auf dem Markt ist gleich null. Die Debatte, eine solche Strompreisaufsicht einzuführen, geht im Übrigen auch quer durch alle Parteien. Ich habe es nachgelesen, der ehemalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, Herr Rüttgers, hat bereits im Jahr 2006 eine Debatte darüber angefangen, als es das einmal gegeben hat und es offensichtlich ausgelaufen ist. Wir können das auch diskutieren. Wir haben vorgeschlagen, die Stromsteuer auf 0,5 Cent zu senken, das würde viele kleinere und mittlere Haushalte entlasten. In diesem Bereich sind noch Aufgaben für uns zu lösen und auch Konzepte zu entwickeln, wie wir die Verleumdung der Energiewende stoppen und wie wir Strom wieder auch für Geringverdiener bezahlbar machen, weil die Menschen sonst das unmittelbare Interesse verlieren, Strom, wenn möglich auch günstigen Strom, aus erneuerbaren Energien erhalten zu können. Wenn das nicht erfüllt ist, dann werden sich viele Menschen sagen, dann nehme ich doch lieber Kohle- und Atomstrom, wenn das billiger ist.
Dann gibt es bei denjenigen, die jetzt dabei sind, einen Weg zu finden, wieder Atomkraftwerke im Rahmen dieser Debatte ins Spiel zu bringen – das spüre ich deutlich, aber vielleicht höre ich ja die Flöhe husten –, eine Form von Wiedererwachen, und sie machen den Versuch zu sagen, die alten Atomkraftwerke sollen in eine Stiftung eingebracht werden, und die Abwicklung soll von der öffentlichen Hand erfolgen.
Da geht es um Geld, ja, aber das ist absurd! Die Forschung für Atomkraft ist für viele Jahre mit Milliarden subventioniert worden, dann haben eine ganze Reihe Leute Milliarden daran verdient, und bei der Abwicklung soll die öffentliche Hand die Verluste tragen. Diese absurden Ideen kommen aber auf, und ich glaube, wir tun gut daran, die soziale Komponente zu betonen, die technische Komponente zu betonen und dafür zu sorgen, dass Leute, die zum Atomstrom zurückkehren wollen – und ich bin nicht sicher, ob wir nicht in zwei, drei Jahren wieder eine solche Debatte haben –, in diesem Land keine Chance mehr haben dürfen, und dafür müssen wir die Bedingungen schaffen. – Vielen Dank für Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur noch eine kurze Anmerkung zu dem Themenblock, den Frau Dr. Schierenbeck angesprochen hat. Speziell die Fragen: Wo bleiben in diesem Reformentwurf eigentlich die Antworten auf die Fragen eines Marktdesigns, wo bleiben
die Antworten auf die Integration eines Wärmemarktes und eine Reihe anderer Fragen! Wir sollten diese Sache auch ein bisschen differenziert sehen. Die EEG-Reform ist der erste Schritt, und es ist erklärtermaßen der erste Schritt. Wir werden einen weiteren Schritt haben, insbesondere die Reform der erneuerbaren Wärme, des Energiemarktes und des Wärmemarktes in diesem Bereich. Das wird ein nächster Schritt sein. Eine weitere große Herausforderung ist die Beantwortung der Frage eines Marktdesigns für die Zukunft. Das wird wieder verschiedene Aspekte haben, manches läuft sozusagen unter der Überschrift der Reservekapazitäten, der Sicherheitskapazitäten, die finanziert werden sollen. Das andere sind gerade die Fragen: Wie geht man eigentlich in einem Markt damit um, dass ein Teil der Energieerzeugung, gerade die erneuerbaren Energien, praktisch keine variablen Kosten haben, Grenzkosten gleich null, während auf der anderen Seite ein großer Teil des Apparates, der immer noch von der klassischen Energieerzeugung benötigt wird, ganz anders funktioniert? Das sind Herausforderungen, die jetzt gar nicht auf der Tagesordnung standen. Das muss man dann ehrlicherweise sagen, und sie sind in diesem nächsten Schritt zu lösen. Bei der Energiewende insgesamt, denke ich, ist eine der wirklich großen Herausforderungen, dass uns eine Verbindung mit den CO2-Zertifikaten gelingt. Frau Hendricks ist eben schon angesprochen worden. Sie ist auch einen Schritt nach vorn gegangen und hat gesagt, wir können eigentlich mit diesem Mechanismus einer Marktstabilisierung – das heißt Preisstabilisierung – nicht bis zum Jahr 2022 oder 2023 warten, sondern wir sollten von Deutschland aus die Initiative ergreifen, damit wir das schon früher regeln. Das sollten wir auch machen, und das sollten wir auch unterstützen. Das, denke ich, ist noch einmal wichtig. (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)
Einen letzten Satz möchte ich sagen, der mich umtreibt: Dieser Reformvorschlag, dieser Entwurf, der ja noch nicht das Endergebnis ist, ist unter industriepolitischen Gesichtspunkten ein guter Kompromiss. Wir sind aber in der sozialen Dimension der Energiewende mit diesem Entwurf meines Erachtens noch keinen Schritt weitergekommen. Ich glaube, dass wir alle, die sich mit diesem Thema befassen, noch vor großen Herausforderungen stehen, wirklich ein Reformmodell einzubringen, das gerade auch die soziale Problematik der Energiewende mit behandelt. Wir haben nämlich in den zurückliegenden Jahren alle gesehen, wie angreifbar solch ein Projekt wird, wenn gerade in diesem Bereich Stimmung gemacht wird. – Danke! (Beifall bei der SPD)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist unter allen Beteiligten völlig unstrittig, dass die Novelle des EEG überfällig war. Wir brauchen ein modernes Erneuerbare-Energien-Gesetz für eine erfolgreiche Energiewende, und wir haben unter einem enorm hohen Zeitdruck gestanden, auch aus Brüssel, einem hohen Einigungsdruck zwischen den Ländern, damit nicht möglicherweise das Gesetz noch im Vermittlungsausschuss landet, denn wir stehen unter einem hohen Druck, die Reform für das kommende Jahr jetzt auf den Weg zu bringen.
Vor diesem Hintergrund möchte ich versuchen, auch von meiner Seite eine kurze Bewertung dessen vorzunehmen, was wir jetzt vorliegen haben. Ich möchte das unter vier Fragestellungen tun. Erstens: Ist diese Reform des EEG gut für Bremen als Standort der Windenergieerzeugung? Zweitens: Ist sie gut für die Energiewende, für den weiteren dynamischen Ausbau der erneuerbaren Energien? Drittens: Leistet dieses EEG einen angemessenen Beitrag zum Klimaschutz? Viertens: Wird das Versprechen eingelöst, mit dem man einmal angetreten ist? Man wollte eine Strompreisbremse realisieren, weil man sich Gedanken über die steigenden Strompreise gemacht hatte. Wird dies erreicht, oder wird es nicht erreicht?
Beginnen wir mit Bremen! Als Windkraftstandort, das haben wir hier oft genug erörtert, profitiert Bremen besonders von den Verbesserungen im Bereich der Offshore- und Onshore-Windkraft. Es ist angesprochen worden, ich möchte es noch einmal sagen, das Ausbauziel von 6,5 Gigawatt, darüber waren wir uns in Bremen und Bremerhaven einig, ist realistisch für das Tempo, das tatsächlich bis zum Jahr 2020 realisiert werden kann, und es ist noch in den letzten Verhandlungsrunden gelungen, eine Ausbaureserve zusätzlich hineinzuverhandeln, weil wir alle wissen, wenn wir 6,5 Gigawatt in die Planung geben, dann kommen am Ende nicht 6,5 heraus; das eine oder andere Projekt bleibt auf der Strecke. Es ist ein großer Erfolg, dass wir es geschafft haben, diese Ausbaureserve hineinzuverhandeln.
Die Verlängerung des Stauchungsmodells um zwei Jahre ist auch grundsätzlich positiv. Ich bin der Auffassung, dass man über das Jahr 2020 hinaus eine kontinuierliche Fortschreibung bei den Förderkonditionen braucht und keine abrupten Brüche. Wir haben es aber auch hier mit der Verlängerung des Stauchungsmodells geschafft, etwas Positives für die Windkraftbranche in Bremen und Bremerhaven zu verhandeln.
Drittens möchte ich den Deckel von 2 500 Megawatt bei der Onshore-Windenergie ansprechen, der mich im Grundsatz nicht begeistert, das sage ich ganz deutlich. Es ist aber ganz wichtig, dass es gelungen ist, diesen Deckel von 2 500 Megawatt pro Jahr als
Netto- und nicht als Bruttogröße aufzufassen, denn sonst wären 40 Prozent davon schon wieder weg, weil wir inzwischen bei einer Größenordnung von 800, 900 Megawatt pro Jahr sind, die durch Repowering nachgerüstet oder ersetzt werden. Das ist ein Erfolg der Länder, die gemeinsam dem Bund dieses Zugeständnis abgerungen haben, und es ist auch ein Erfolg für Bremen und Bremerhaven, denn davon profitieren unsere Forschungsinstitute, davon profitieren unsere Dienstleister und auch die Unternehmen, die im Moment die Auftragsdelle bei der Offshore-Windkraft damit füllen, dass sie Onshore-Windkraftanlagen herstellen, auch das ist gut für Bremen.
Wir haben das im Bremer Senat immer wieder erörtert, und es waren nicht nur Bürgermeister Böhrnsen und ich, sondern auch Wirtschaftssenator Günthner und Frau Bürgermeisterin Linnert, die gemeinsam die bremischen Interessen in den verschiedenen Gesprächsrunden, sei es in den Ländern, in den eigenen Parteigremien oder in den Fachministerkonferenzen, immer wieder vertreten haben. Ich finde, unter diesem Aspekt ist diese EEG-Novelle für Bremen gut, und wenn sie es nicht ist, können wir hier sagen, unter den gegebenen Umständen haben wir das Maximum herausgeholt, und das ist ein riesiger Erfolg.
Gleichwohl möchte ich nicht verhehlen, dass ich mir an der einen oder anderen Stelle des EEG andere Akzentsetzungen gewünscht hätte, die eine oder andere Nachbesserung. Es ist ja auch kein Geheimnis, wir haben in Berlin eine Koalition, die anders zusammengesetzt ist als die Koalition hier in Bremen. Ein Teil von uns hat den Koalitionsvertrag in Berlin verhandelt, ein anderer Teil hat ihn nicht verhandelt, und natürlich kommt man damit auch zu unterschiedlichen Bewertungen.
Viele Punkte sind in der Debatte genannt worden, deswegen möchte ich sie nur kurz nennen. Auch ich bin der Meinung, dass die Mengensteuerung über den Ausbaudeckel eigentlich nicht der richtige Weg ist. Wir bleiben hier hinter dem Notwendigen, hinter dem Möglichen zurück, und Frau Dr. Schierenbeck hat darauf hingewiesen: Selbst die Bundesumweltministerin teilt die Auffassung, dass wir auf diese Weise keinen Fortschritt bei den Klimaschutzzielen erreichen, weil wir noch nicht einmal die Lücke schließen, die sich durch das Abschalten der Atomkraftwerke öffnet. Das ist nicht von Vorteil, und hier wollen wir auch noch versuchen nachzubessern.
Eine solche Nachbesserung bezieht sich auch auf die Frage, ob der selbst erzeugte Strom aus Anlagen für erneuerbare Energie so behandelt wird wie der
Strom aus eigenen Kraftwerken für fossile Energie. Es geht jetzt nicht um die großen Unternehmen mit den Befreiungen, sondern es geht um die anderen Eigenerzeuger. Wir sind der Auffassung, der Regenerativstrom und der Strom aus hoch effizienter KraftWärme-Kopplung sollte bessergestellt werden, und wir fordern, die Heranziehung zur EEG-Umlage von 50 Prozent auf 10 Prozent abzusenken. Das wollen wir versuchen, am Freitag noch zu erreichen.
Auch ich sehe die Problematik, auf die der Abgeordnete Gottschalk ebenfalls hingewiesen hat, dass die Ausschreibung und die verpflichtende Direktvermarktung gerade die kleinen Erzeuger, die Bürgerenergiegenossenschaften, in Schwierigkeiten bringen werden. Ich wünschte, es stünde schon im EEG, was Sie vorhin gesagt haben, aber auch das ist ein Ziel: Wir wollen, dass es zunächst einmal dabei bleibt, Pilotversuche, Tests zu machen, wie diese Ausschreibungsverfahren laufen, um dann zu entscheiden, ob wir ab dem Jahr 2017 verpflichtend für alle ausschreiben. Das können wir nicht schon jetzt im Gesetz festlegen, weil wir noch gar nicht wissen, ob es funktioniert.
Ich finde ganz wichtig, dass wir die vielen dezentralen Regionalinitiativen, die Genossenschaften, die Bürgerwindanlagen weiter dabei behalten, denn wir brauchen diese Einzelakteure auch in der Zukunft. Wir brauchen sie auch künftig für eine breite Verankerung der Energiewende in der Bevölkerung, und dies brauchen wir auch, wenn wir die Akzeptanz für bestimmte Beeinträchtigungen schaffen wollen, sei es, dass wir Trassen im Land bauen müssen oder dass wir Windräder errichten. Die Bürger müssen sie akzeptieren, und dafür müssen sie das Gefühl haben, dass sie auch ein Teil der Energiewende sein können.
Nun zum Thema der Kosten, der Strompreisbremse und der Verteilung der Lasten! Auch ich erkenne in den Ergebnissen nicht das, was Bundeswirtschaftsminister Gabriel versprochen hat, nämlich eine Entlastung von einer Milliarde Euro für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Das sehen wir im Moment nicht bei dem, was verhandelt ist. Ich sage aber auch, wir sind uns völlig einig, auch im Bremer Senat, dass die großen energieintensiven Industrien weiterhin die Befreiung benötigen. Wir haben deswegen gemeinsam die Interessen des Unternehmens ArcelorMittal vertreten, auch hier also große Geschlossenheit im Bremer Senat. Ich finde aber, insgesamt bestehen weiterhin zu viele Ausnahmeregelungen. Das ist etwas, das uns nicht zufriedenstellen kann.
auch die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die nicht in den Genuss der Befreiung kommen und deswegen gegenüber ihren etwas größeren Wettbewerbern, die diese Vergünstigung erhalten, unter einer Wettbewerbsverzerrung leiden. Da muss man an der einen oder anderen Stelle noch einmal genauer hinschauen.
Zusammengefasst möchte ich schließen, die Novelle, wie sie jetzt ist, ist in vielen Punkten gut für Bremen. Wir haben hier sehr viel erreicht. Wir fahren gemeinsam nach Berlin, und wir werden an der einen oder anderen Stelle versuchen, noch etwas Positives herauszuholen.
Im Ausblick möchte ich sagen, dass wir uns weiterhin gemeinsam dafür einsetzen sollten, dass es in Zukunft eine Weiterentwicklung gibt, damit die Ausbaudynamik bei den erneuerbaren Energien erhalten bleibt, damit wir mehr für den Klimaschutz tun und damit wir auch mehr tun, damit die Bürgerinitiativen, die Bürgerenergiegenossenschaften dabeibleiben, und schließlich, dass wir zu einer fairen Verteilung der Kosten kommen. Auf diesem Weg sollten wir in Zukunft gemeinsam weiterarbeiten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach diesem Freitag wird sich der Bundesrat in einem ersten Durchgang mit dem EEG befassen. Das Ziel muss sein, dass dann am 11. Juli, wenn der Bundesrat dieses Gesetz im zweiten Durchgang berät, das Gesetzgebungsverfahren auch beendet ist, sodass wir keinen Vermittlungsausschuss haben und dann weitere wochen- und monatelange Verhandlungen führen müssen. Wir brauchen in Deutschland – nicht nur für die OffshoreWindenergie, für die in besonderer Weise – Verlässlichkeit und eine klare Perspektive. Sie werden es vielleicht verstehen, dass ich zu einer etwas positiveren Beurteilung komme, als gerade eben von meinem Kollegen genannt.
Das vorliegende Gesetz ist in der Summe ein vernünftiger Kompromiss zwischen den verschiedensten Interessen – nicht nur zwischen verschiedenen Parteifarben, das wäre viel zu kurz gedacht, sondern auch zwischen verschiedenen Regionen und Ländern in Deutschland und der verschiedensten Interessengruppen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Energiewende. Deswegen habe ich beim letzten Energiegipfel am 1. April im Kanzleramt gesagt, dass Bremen konstruktiv dabei ist, dieses Gesetz auch im Gesetzblatt zu sehen, und ich möchte, dass das auch in den nächsten Tagen und Wochen so geschieht.
Meine Damen und Herren, ich habe auf den verschiedenen Energiegipfeln, an denen ich für Bremen teilgenommen habe, und in den Konferenzen der Ministerpräsidenten über zwei Jahre schon empfunden, dass wir so etwas wie die Quadratur des Kreises versuchen müssen. Worum geht es? Wir sind uns einig, dass wir Klimaziele erreichen wollen. Wir sind uns einig, dass wir den Ausstieg aus der Kernenergie vollenden wollen. Wir sind uns einig, dass wir die Transformation unserer Energieversorgung haben wollen, weg von fossilen hin zu erneuerbaren Energien.
Es gibt aber dahinter eine sehr große Interessenverschiedenheit in Deutschland. Das muss man nur einmal aus dem Blickwinkel der zwei Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg sehen. Sie verlieren durch den Ausstieg aus der Kernenergie rund die Hälfte ihrer Energieerzeugungskapazität, und sie empfinden das nicht so – wir erzählen ihnen zwar, wie wichtig es ist –, dass wir ihnen alles liefern können, was sie verlieren. Sie halten es aber auch für ein wirtschaftspolitisches und industriepolitisches Ziel, dass sie an der Energieerzeugung – vielleicht nicht im bisherigen Umfang, aber jedenfalls nicht um 50 Prozent reduziert – beteiligt sind. Es gibt die Interessen, gerade auch in neuen Bundesländern, im Hinblick auf die Fotovoltaik, nicht nur mit dem Blick auf die Energieerzeugung, nicht nur mit dem Blick auf erneuerbare Energien, sondern auch mit dem Blick auf die industriepolitische Bedeutung.
Es gibt den Blick natürlich aus einem Land wie Nordrhein-Westfalen in ganz besonderer Weise auf die Industriepolitik und da auf die Kohle. Es gibt die Länder mit Braunkohle, die ihre Interessen haben. Wir als fünf norddeutsche Länder haben ein besonderes Interesse an der Offshore-Windenergie und auch – einige Länder mehr als Bremen, das hat aber auch schon etwas mit der Größe zu tun – an Onshore in ganz besonderer Weise. Es gilt natürlich auch, einen Ausgleich zwischen den unterschiedlich windreichen Onshore-Standorten zu schaffen, wir haben im Norden eben mehr Wind als etwa im Süden. Das alles musste ausgeglichen werden, und ich glaube, das ist in der Summe gelungen.