Zu oft noch fehlt hier neben der interkulturellen Kompetenz des Personals auch einfach die Zeit, sich angemessen um einzelne Kinder kümmern zu können.
Zudem ist auch der Erfolg der bisherigen Sprachstandserhebungen im Kindergarten leider noch viel zu gering. Zu viele Kinder kommen mit minimalsten Deutschkenntnissen in die Schule, im Übrigen auch deutsche Kinder, wodurch die Chance enorm sinkt, einmal eine Ausbildung zu machen und dann eben – das ist jetzt ja auch unser Thema – auch später einen Arbeitsplatz zu finden.
Ich sehe jetzt einmal davon ab, mich an der Auflistung der vielen weiteren Punkte des Berichts abzuarbeiten, (Glocke)
am Ende wird sowieso nicht die Menge der Angebote über eine Verbesserung der Lage entscheiden, sondern ihre Verzahnung. Diese wird mir in diesem Bericht allerdings viel zu wenig deutlich. Deutlich wird, dass die Menge der Angebote von vielen guten Wünschen begleitet wird in der Hoffnung, dass alles gemeinsam eine Verbesserung bewirkt.
Abschließend möchte ich noch einmal festhalten, der ausführliche Bericht zeigt, dass schon viel getan wird, doch wir haben, was ja auch keiner leugnet und auch hier vorn heute keiner geleugnet hat, noch viel zu tun in Bremen, bis vielleicht auch einmal bei den Menschen mit Migrationshintergrund 72 Prozent oder mehr einen Arbeitsplatz haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte gern ganz kurz in einem Punkt Frau Grönert widersprechen beziehungsweise ihn nicht so stehen lassen. Sie haben gesagt, dass bei denjenigen, die arbeitswillig sind, die Arbeitssuche oder der Zugang zum Arbeitsmarkt dann erfolgreich ist. In dem Bericht wird sehr ausführlich auf mehreren Seiten beschrieben, bei welchen Gruppen wir rechtliche Probleme haben, zum Beispiel bei den Flüchtlingen, aber auch bei denjenigen mit Residenzpflicht, weil sie nicht
in ein anderes Bundesland gehen können, um Arbeit zu finden. Auch die Dauer der Aufenthaltserlaubnis ist ein großes Hindernis bei der Arbeitssuche, denn die Arbeitgeber stellen sich nicht einfach so darauf ein, wenn Menschen nur eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis haben. Auch die Nachrangigkeit spielt eine Rolle, dass zuerst die Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit berücksichtigt werden.
Ich fand sehr gut, Frau Grönert, dass Sie gesagt haben – das kenne ich auch von meiner Arbeit im Gesundheitsamt –, man überlege, in den Behörden vielleicht stärker als bisher die Verbindlichkeit für Fortbildungen zur interkulturellen Öffnung einzuführen, das haben wir in der Ausländerbehörde auch getan. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab möchte ich mich für die Debatte bedanken! Ich denke, es ist auch deutlich geworden, wie komplex dieses Thema Integration im Handlungsfeld Beschäftigung ist. Ich will auch gleich vorwegsagen, es handelt sich um einen Zwischenbericht, das bedeutet, wir sind noch nicht am Ende des Ziels. Es gibt noch viel zu tun, es gibt noch genügend Anregungen, und man kann über das eine oder andere, was eben schon dargestellt worden ist, sicherlich auch noch einmal im Detail sprechen, wie viel Zwang oder Freiwilligkeit es geben soll oder welche Form der Öffnung. Wir sind aber natürlich daran interessiert, dieses Thema auch weiterhin mit Ihnen zusammen zu bearbeiten.
Dieser vorliegende Zwischenbericht geht zurück auf einen Auftrag der Bremischen Bürgerschaft. Hier in diesem Hause, unter allen Fraktionen, aber auch seitens des Senats bestand zum Zeitpunkt der Verabschiedung und auch heute das gemeinsame Ziel, bei der Orientierung und Ausgestaltung integrationspolitischer Schritte zu mehr Verbindlichkeit und klareren Zielgrößen zu kommen, also eine großmögliche Transparenz herzustellen. Dazu gehörte auch die Bereitschaft, Ergebnisse zu thematisieren, zu diskutieren, die nicht nur Erfolge beinhalten, sondern die uns nicht zufriedenstellen können, und klar zu benennen, wo Teilhabedefizite bekämpft werden müssen. (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)
Das Ziel ist und war, von einem Ist abzuleiten, mit welchen Ansätzen es weitergehen kann und muss, um die Teilhabe am Arbeitsmarkt gerade auch von Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Wir erleben eine wesentlich größere Öffentlichkeit, fast jeden Tag steht zu diesen Themen etwas im
„Weser-Kurier“ und auch in anderen Medien, und das macht deutlich, dass es wichtig ist, dort auch offen immer weiter konkret zu versuchen, die Themen anzugehen.
Der vorliegende Bericht zielt genau darauf, die Transparenz der Ausgangslage, Zielsetzung und Zielerreichung für das Themenfeld Beschäftigung zu verbessern, also Schlüsse für Akzente einer auf Teilhabe gerichteten Arbeitsmarktpolitik zu erzielen. Der Bericht betrachtet in der Fokussierung auf Menschen mit Migrationshintergrund das Thema Beschäftigung in zwei wichtigen Säulen: erstens, Teilhabe am Arbeitsmarkt und Zugang zum Erwerbsleben, und zweitens, Beschäftigung in der Facette, wie die Freie Hansestadt Bremen ihrer Verantwortung als Arbeitgeber und öffentlicher Dienstleister begegnet, zu beiden Themen wurde hier eben auch schon ausführlich etwas gesagt.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine kurze allgemeine Anmerkung! Die Integration in den Arbeitsund in den Erwerbsmarkt ist von großer Bedeutung für Bremen, aber, ich denke, auch für die Bundesrepublik. Aus ihr resultieren soziale Anerkennung, gesellschaftliche Kontakte und nicht zuletzt die Unabhängigkeit von staatlichen Transferleistungen, die ja das Ziel dieser Arbeit ist. Die Attraktivität Bremens und Bremerhavens ist für viele Migrantinnen und Migranten unter anderem von der Möglichkeit zur Erwerbsaufnahme abhängig, das gilt für hoch qualifizierte Hochschulabsolventinnen und -absolventen ebenso wie für potenzielle Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer mit anderen Berufsabschlüssen.
Ich möchte jetzt noch einmal kurz ein ganz aktuelles Thema besonders hervorheben, das auch auf der Bundesebene sehr thematisiert wird, es geht noch einmal um die Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen. Für hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch für diejenigen, die hier leben und arbeiten wollen, bedeutet diese Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen ein klares Signal, dass sie hier willkommen sind. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftebedarfs ist es zudem evident, dass die vorhandenen Qualifikationspotenziale der Menschen in Deutschland künftig besser genutzt und im Ausland erworbene berufliche Qualifikationen gezielter für den deutschen Arbeitsmarkt aktiviert werden müssen. Wir müssen nun den darin festgeschriebenen Beratungsansatz, der ja hier auch beschlossen worden ist, realisieren.
Wir benötigen passgenaue Angebote zur Nachund Anpassungsqualifizierung sowie ergänzende Möglichkeiten zum Spracherwerb. Die Erwartungen von Migrantinnen und Migranten an das Landesgesetz sind groß. Wir dürfen diese Erwartungen nicht enttäuschen, und ich bin auch davon überzeugt, dass wir das gemeinsam gut erreichen.
Hier bietet es sich an, dass ich auch kurz auf die Diskussion verweise, die wir im Kreis der Integrationsministerinnen und -minister der Länder in der vergangenen Woche geführt haben, auch dort war die Zielrichtung großes Thema. Im Frühjahr wird von der Bundesbildungsministerin Frau Professor Dr. Wanka ein Bericht zum Anerkennungsgesetz des Bundes der vorgelegt werden.
Im Koalitionsvertrag wurde die Absicht des Bundes formuliert, sich mit Verbesserungsoptionen in der Qualität und Vernetzung der Beratung, von sozial verträglichen Verfahrenskosten sowie der Ausschöpfung und Ausgestaltung von Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen auseinanderzusetzen. Wir werden das aus Bremer Sicht genauestens beobachten, weil es uns wichtig ist, diesen Bereich sehr stark nach vorn zu bringen. Diese Absicht unterstützten alle im Kreis der Integrationsministerkonferenz, und wir haben eingefordert, hier die Erfahrungen aus den Ländern einzubeziehen.
Der Bund ist in Vorbereitung, um in einer neuen ESF-Förderperiode – davon wurde heute auch schon gesprochen – ein neues Bundesprogramm zur Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten aufzulegen. Aus Ländersicht haben wir eingefordert, dass hier auch konkrete Maßnahmen nach dem Anerkennungsgesetz integriert werden.
Wenn ich schon bei dem Stichwort Integrationsministerkonferenz bin, im Länderkreis herrschte große Einigkeit, dass die gesetzliche Umsetzung des Arbeitsmarktzugangs für Asylsuchende nach drei Monaten ein Anliegen ist, das schnell in Angriff genommen werden muss, auch das wurde heute schon im Laufe der Debatte angesprochen. Das Thema der Sprach- und Integrationskurse unterstützen wir ebenfalls weiter, auch das ist ein wichtiger Punkt unter dem Aspekt der Integration in den Arbeitsmarkt.
Abschließend möchte ich mich für das Engagement gerade hier im Hause, aber auch im Ausschuss bedanken! Wir haben die Punkte immer solidarisch, fachlich gut und kritisch miteinander beraten. Ich möchte mich bei den zuständigen Personen der Senatsverwaltungen, dem Bremer Rat für Integration und natürlich unserer Migrations- und Integrationsbeauftragten Silke Harth mit ihrem kleinen Team, die diesen Bericht sehr engagiert und mit viel Leidenschaft erstellt haben, für ihre Begleitung bedanken! – Vielen Dank!
Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses vom 26. Februar 2014 (Drucksache 18/1291)
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU, Einstellungsquote von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst erhöhen, vom 16. April 2013, Drucksache 18/854, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 42. Sitzung am 16. Mai 2013 zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der DrucksachenNummer 18/1291 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Mai letzten Jahres schloss ich meine Rede zu diesem Antrag mit dem Hinweis auf den Bremer Aktionsplan zur Behindertenrechtskonvention. Der Plan ist zwar noch nicht fertig, aber wir haben mittlerweile gut 70 Stunden getagt. Mein Dank geht an alle, die sich dort einbringen und ganz besonders an diejenigen, für die das keine Arbeitszeit ist, sondern die ihre Freizeit dafür opfern, weil es ihnen wichtig ist.
In der Bestandsaufnahme zum Aktionsplan stellen wir erfreulicherweise immer wieder fest, dass in Bremen schon eine Menge passiert. Viele hoch motivierte Menschen engagieren sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Besonders in den Köpfen vieler Behördenmitarbeiter hat sich durch die gezielte Beschäftigung mit dem Thema inzwischen eine Menge zum Positiven verändert. So manche gedankliche Barriere und Schranke ist schon abgebaut, und die Interessen und Rechte von behinderten Menschen werden zunehmend mehr mitbedacht als früher. Das sind ganz wichtige Schritte in Richtung Inklusion, meine Damen und Herren.
Ziel meines Antrags war und ist es auch heute noch, schwerbehinderten Menschen noch bessere Chancen auf einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst zu ermöglichen.
Alternativ hätte ich allerdings auch gern einen Antrag für den privatwirtschaftlichen Bereich gestellt, aber dort haben wir politisch eher weniger Einfluss. Deshalb habe ich gefordert, zum Beispiel die Anzahl der einzustellenden Auszubildenden im öffentlichen Dienst auf möglichst 5 Prozent zu steigern. Es reicht eben nicht, in Debatten auf gute Bewerbungsmöglichkeiten zu verweisen, sondern man braucht die aktive Zusammenarbeit aller und manchmal auch Mut zu neuen Wegen, um schwerbehinderten Menschen zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen.
Mir fehlte dazu bisher ein, ich sage es einmal so, ernst gemeintes Bekenntnis unserer Regierung, im öffentlichen Dienst nicht nur Menschen, die im Laufe ihres Lebens eine Schwerbehinderung erwerben, weiter zu beschäftigen – was ja Pflicht ist –, sondern eben auch die Einstellungsquote zielsicher in Richtung 5 Prozent zu erhöhen, einfach, weil es wichtig ist, Vorbild zu sein und den Menschen zu zeigen, dass man keinen Unterschied macht.
Mit einer Schwerbehinderung zu leben, ist für die meisten Betroffenen eine große Herausforderung, viele Folgen werden ihnen aber oft genug von der Gesellschaft als zusätzliche Last auferlegt. Alles ist auf den sogenannten normalen Menschen abgestimmt, der zwei gut funktionierende Beine, möglichst Adleraugen und einen IQ von mindestens 100 hat. Wir wissen aber alle, dass die Welt so nicht funktioniert, sie gehört eben nicht nur denen, die dieser Norm entsprechen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in den letzten Monaten wirklich sehr engagiert mit unserem Antrag auseinandergesetzt, doch leider ist das Ergebnis nicht zugunsten unseres Antrags ausgefallen. Mit folgender Begründung lehnen Sie ihn ab, ich zitiere: „Die Senatorin für Finanzen hat inzwischen eigene geeignete und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um die Einstellungsquote schwerbehinderter Menschen in den öffentlichen Dienst zu erhöhen und die gesundheitliche Situation der bereits im öffentlichen Dienst Beschäftigten zu verbessern.“
Ihr Antrag greift unser Anliegen immerhin auf, und deshalb werden wir ihm auch zustimmen. So will der Senat zum Beispiel die Bemühungen intensivieren, zusammen mit den Kooperationspartnern junge schwerbehinderte Menschen für eine Ausbildung, ein Praktikum oder ein Referendariat zu gewinnen. Konkrete Maßnahmen müssten aber nach meinem Verständnis noch wesentlich konkreter beschrieben werden. Das Wort „intensivieren“ wirkt nicht besonders zielführend.
Ich gehe jetzt aber einfach einmal ganz optimistisch davon aus, dass Herr Staatsrat Lühr oder eben irgendjemand die Zügel sicher in die Hand nehmen und die Umsetzung der Punkte aus dem Antrag auch durchsetzen wird. Es ist mir nämlich sehr ernst mit dem Anliegen, schwerbehinderten Menschen mehr Perspektiven für einen Arbeitsplatz zu bieten. Der öffentliche Dienst kann da sicher noch mehr Vorbild sein und vorangehen, er kann es aber natürlich nicht allein leisten. Jeder andere Arbeitgeber hat genauso eine soziale Verantwortung, vor der er sich nicht einfach durch das Zahlen der Ausgleichsabgabe drücken kann. Es gibt heute durch das Integrationsamt, den Integrationsfachdienst und andere eine wirklich erstklassige Beratung und Unterstützung in fachlicher und auch finanzieller Hinsicht. Arbeitgeber, die diese Möglichkeiten nutzen, sind oft erstaunt über die gute Zusammenarbeit und freuen sich schlussendlich über einen neuen Arbeitskollegen oder eine neue Kollegin. Wie sagt man heute so schön? Eine Win-winSituation für beide Seiten, auf jeden Fall aus sozialer oder einfach aus menschlicher Sicht! – Vielen Dank!