Protocol of the Session on March 27, 2014

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der Senat begrüßt das Anliegen der Europäischen Union, dem Kultur- und Medienbereich sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft unter einem gemeinsamen Dach eine höhere Sichtbarkeit zu geben, und unterstützt das Vorgehen, die Förderung von Kunst, Kultur und Kreativität auch weiterhin aktiv voranzutreiben.

Vor dem Hintergrund der zum Programm festgelegten Ziele ist davon auszugehen, dass vor allem Einrichtungen, Projekte, Initiativen und Unternehmen im Land Bremen von diesem Programm profitieren könnten, die länderübergreifend und international arbeiten, zumal dort von einer ausgewogenen geografischen Erfassung und einer ausgewogenen Vertretung der Sektoren ausgegangen wird. Der Senator für Kultur, der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen sowie die Wirtschaftsförderung Bremen, der Europapunkt Bremen und die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung informieren, unterstützen und beraten im Kontext der bestehenden Kommunikationsinstrumente individuell und zielgruppengerecht über die Fördermöglichkeiten des Programms „Kreatives Europa“.

Zu nennen sind hier insbesondere das Enterprise Europe Network Bremen und das Rationalisierungsund Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft als Teil der bundesweit aufgestellten Beratungskompetenz. Darüber hinaus stehen der Creative Europe Desk Deutschland beziehungsweise das Creative Europe Office Hamburg als Ansprechpartner zur Verfügung.

Eine vertiefte Analyse und Bewertung sowie eine ausführlichere Darstellung der Marketing- und Unterstützungsmaßnahmen des Senats bezüglich des Programms „Kreatives Europa“ wird derzeit ressortübergreifend erarbeitet und der Bremischen Bürgerschaft mit der Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kreatives Bremen im kreativen Europa“ im April 2014 vorgelegt. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Rohmeyer, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, vielen Dank erst einmal für diese Antwort! Wir haben auch registriert, dass die Grünen nach unserer Anfrage in der Fragestunde auch noch eine Kleine Anfrage eingereicht hatten. Mich interessiert noch besonders: Sehen Sie mit diesem Programm auch die Chance, die Vielfalt der städtepartnerschaftlichen Aktivitäten, insbesondere zu europäischen Partnerstädten Bremens, noch vertieft zu fördern, und gibt es Anstrengungen aus Ihrem Hause, dies auch genau mit dem Hinweis auf diese Städtepartnerschaften zu tun?

Herr Abgeordneter, genau das ist eine Chance, denn ich habe ja ausgeführt, dass dieses Programm in erster Linie darauf ausgerichtet ist, Einrichtungen, Unternehmen und Projekte zu unterstützen, die länderübergreifend und international arbeiten, europaweit arbeiten. Unsere Städtepartnerschaften sind insoweit wichtige Anknüpfungspunkte, Danzig und Riga etwa, aber nicht nur das, sondern auch unsere gute Verbindung, etwa wenn wir die kulturelle Achse Bremens über Oldenburg nach Groningen sehen, auch das ist ein guter Weg!

Wir werden uns noch einmal vertieft anschauen müssen, wie wir helfen können. Ich habe mir gestern die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember angeschaut. Solche europäischen Vorschriften sind ja nicht immer ganz einfach zu lesen, deshalb geben Sie uns die Gelegenheit, damit wir im Dialog auch das Beste für unsere Kultureinrichtungen herausholen können!

Herr Kollege Rohmeyer, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Bürgermeister, Sie sprachen von Chance, und wir sollten, und wir müssten. Nachdem wir in der Bremischen Bürgerschaft und in der Kulturdeputation schon mehrfach über die Ausgestaltung der Städtepartnerschaften betreffenden Potenziale, insbesondere in Bezug auf Riga – im Hinblick auf Riga hatten wir hier sogar eine Debatte –, die in den letzten Jahren nicht genutzt wurden, gesprochen haben: Werden Sie konkret in Ihrem Haus und in den anderen Senatsressorts, die damit befasst sind, die Anregung geben, diesem Programm und auch diesen Städtepartnerschaften wirklich noch einmal von Bremer Seite aus einen neuen Schub zu geben, nicht nur eine Chance? Werden Sie es auch tatsächlich tun?

Herr Rohmeyer, die Verbindung zu den Städtepartnerschaften ist, dass die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates die länderübergreifende, die europaweite Bedeutung dieses Programms heraushebt, und die Städtepartnerschaft ist eine Möglichkeit, dort besondere Verbindungen aufzuzeigen. Die Städtepartnerschaften haben im Übrigen natürlich noch ein ganz eigenes

Gewicht, aber nicht nur instrumentell bezogen auf dieses Programm. Sie haben ein ganz eigenes Gewicht, und zwar nicht nur im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft, sondern, wie Sie wissen, über viele weitere Bereiche hinaus. Der Senat – und nicht nur der Senator für Kultur – nimmt unsere Städtepartnerschaften ernst, weil sie für Bremen wichtig sind.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Herr Kollege Rohmeyer, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Das war nicht sehr konkret, aber ich warte dann auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage, vielen Dank!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Akzeptanz von Dokumenten in englischer Sprache für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Mohammadzadeh, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Ist es richtig, dass es bei Anerkennungsverfahren im Hochschulbereich keiner beglaubigten deutschen Übersetzung bedarf, wenn die vorgelegten ausländischen Dokumente, also Zeugnisse, Diplome, Notenspiegel et cetera, in englischer Sprache verfasst sind?

Zweitens: Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, dass die Handelskammer Bremen Dokumente in englischer Sprache für das Anerkennungsverfahren akzeptiert, während das Bildungsressort im schulischen Bereich in jedem Fall auf beglaubigten deutschen Übersetzungen besteht?

Drittens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, Dokumente in englischer Sprache einheitlich als ausreichend anzuerkennen, um sowohl Zeit als auch Übersetzungs- und Beglaubigungskosten zu sparen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt, die zu nicht reglementierten Berufen führen, werden auf Antrag und gegen Gebühr auf Grundlage des „Übereinkom

mens über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, der sogenannten Lissabon-Konvention, ausgestellt. Die Bundesländer haben die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ZAB, die bereits vor Inkrafttreten der Lissabon-Konvention als Gutachterstelle für die Länder fungierte, mit dieser Aufgabe beauftragt. Es ist richtig, dass Dokumente in englischer Sprache keiner beglaubigten deutschen Übersetzung bedürfen.

Einzig für den Kreis der Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz mit Hochschulabschlüssen, die zu nicht reglementierten Berufen führen, werden in Bremen noch Anerkennungsverfahren durchgeführt. Sofern deren Bildungsnachweise in englischer Sprache ausgestellt sind, ist keine Übersetzung erforderlich.

Zu Frage 2: Die Handelskammer Bremen bietet eine individuelle Beratung zur Vorbereitung und Begleitung der Antragstellung bei der IHK FOSA, Foreign Skills Approval, in Nürnberg an, die zuständig für das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit dualer Ausbildungsberufe sowie von Weiterbildungsabschlüssen aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen, IHK-Berufe, ist.

Die Handelskammer Bremen hat ihre gesetzliche Aufgabe gemäß Paragraf 8 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz an die IHK FOSA übertragen, da für die Durchführung der Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren ein umfangreiches Wissen über ausländische Berufsbildungssysteme und Berufsqualifikationen erforderlich ist. Dieses Wissen wird nun zentral bei der IHK FOSA aufgebaut und damit eine hohe professionelle Kompetenz gewährleistet. Zudem garantiert die zentrale Lösung einheitlich hohe Qualitätsstandards. Die IHK FOSA akzeptiert die Einreichung der erforderlichen Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache.

Bei Anträgen auf Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer schulischer Abschlüsse, die in Bremen bei der Senatorin für Bildung erfolgt, werden englischsprachige Dokumente akzeptiert, sofern nicht wegen deren fachlicher Komplexität eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich ist.

Gemäß Paragraf 5 Absatz 1 und 2 des Bremischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sind zudem von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen und von Nachweisen über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, die zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind, Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen. Nach einer Übergangsphase soll geprüft werden, ob auch in diesen Fällen auf eine Übersetzung verzichtet werden kann.

Zu Frage 3: Mit Einführung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ist zu erwarten, dass mehr Menschen als bisher aus dem In- und Ausland auf

die Möglichkeit aufmerksam werden, ihre ausländischen Berufsqualifikationen anerkennen zu lassen, und daher Dokumente in vielen Sprachen eingereicht werden. Dem Anspruch des Anerkennungsgesetzes auf zeitnahe Prüfung aller Dokumente kann durch das Arbeiten mit deutschen Übersetzungen in Bezug auf alle Sprachen, nicht nur Englisch, besser und qualifizierter entsprochen werden. Deutsche Übersetzungen können Missverständnissen vorbeugen und beschleunigen die Bearbeitung. Fachspezifische Aussagen in Entwicklungsberichten beziehungsweise Erläuterungstexten sind häufig nicht selbsterklärend. Spätestens für berufliche Zwecke, Aus- und Fortbildung, Berufstätigkeit benötigen die Antragsstellerinnen und Antragsteller neben dem Gleichstellungsbescheid und dem im Heimatland erworbenen Zeugnisdokument eine deutsche Übersetzung. Vor diesem Hintergrund sieht der Senat derzeit keine Möglichkeit, Dokumente in englischer Sprache einheitlich als ausreichend anzuerkennen.

Derzeit befindet sich eine Verwaltungsvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben auf das KMKSekretariat im Entwurf. Diese Verwaltungsvereinbarung geht zunächst von einer Übertragung von Zuständigkeiten auf die ZAB bezogen auf nicht reglementierte landesrechtlich geregelte schulische Berufsaus- und Fortbildungsabschlüsse aus. Verschiedene Bundesländer, darunter auch Bremen, sind auch hinsichtlich der landesrechtlich geregelten reglementierten Abschlüsse, zum Beispiel der Erzieher/Erzieherinnen, an einer Zuständigkeitsübertragung auf die ZAB interessiert. Sollte es zu einer entsprechenden Übertragung der Zuständigkeiten auf die ZAB kommen ist davon auszugehen, dass Dokumente in englischer Sprache dort anerkannt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Dr. Mohammadzadeh, haben Sie eine Zusatzfrage?

Herzlichen Dank für diese ausführliche und fundierte Antwort! Ich habe eine Frage, die sich auf die Antwort auf Frage zwei bezieht: Gibt es vonseiten der Senatorin für Bildung und Wissenschaft Regelungen, wer die Kosten der Übersetzung der Dokumente ins Deutsche übernehmen soll, weil sie fachlich komplex und nicht in englischer Sprache verständlich und nachvollziehbar sind?

Die Regelung ist Folgende: Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss das selbst zahlen.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

Sehen Sie Handlungsbedarf, wenn von un

serem Ressort englischsprachige Dokumente als fachlich komplex eingestuft werden?

Wir sehen natürlich den Handlungsbedarf darin, gegebenenfalls zu schauen, ob es uns möglich ist, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der englischen Sprache so fortzubilden, dass die Zahl der Zeugnisse, die sie dann selbst anerkennen können, größer wird, das ist der eine Weg. Der andere Weg, den ich genannt habe, ist, dass wir das abgeben wollen und es somit zentral geregelt wird. Das ist die größte Sicherheit, weil dort dann Menschen sitzen, die umfangreiche Kompetenzen haben.

Zur Frage der Kosten, auf die Sie eingegangen sind! Im Moment sehen wir uns nicht in der Lage, dafür finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Im Einzelfall mag das unangenehm sein, aber vielleicht sind dann auch im Einzelfall vernünftige Lösungen für die betreffende Person zu finden.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Möglichkeit von zwei Einschulungsterminen im Jahr auf weitere Grundschulen ausweiten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dogan, Dr. Schlenker, Dr. Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Dogan!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat das Modell, das in der Bremer Grundschule am Buntentorsteinweg mit fünf Kindergärten gemeinsam bereits seit vier Jahren umgesetzt wird, bei dem es zweimal im Jahr möglich ist, Kinder einzuschulen?

Zweitens: Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht des Senats vorliegen beziehungsweise geschaffen werden, damit das zweimalige Einschulen auch an anderen Grundschulstandorten möglich wird?

Drittens: Gibt es weitere Grundschulen in Bremen und/oder Bremerhaven, die in einem gemeinsamen Verbund mit Kindergärten Interesse daran geäußert haben, zweimal im Jahr einschulen zu können, beziehungsweise liegen hierfür bereits Anfragen vor?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Professorin Dr. Quante-Brandt.