Protocol of the Session on March 26, 2014

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.31 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich Schülerinnen der Gesundheits- und Krankenpflege der Bremer Krankenpflegeschule sowie Ausbildungsvermittlerinnen und Ausbildungsvermittler des Jobcenters Bremen.

Seien Sie herzlich willkommen bei uns im Haus!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir fahren in der Tagesordnung fort.

Kein Abschluss ohne Übernahme!

Antrag der Fraktion der CDU vom 18. März 2014 (Drucksache 18/1311)

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 25. März 2014

(Drucksache 18/1326)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert, ihr beigeordnet Herr Staatsrat Strehl.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Hinners, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gegenwärtig laufen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bun

des und der Kommunen, am 31. März und am 1. April werden diese auch in Potsdam fortgesetzt. In vielen Städten, so auch in Bremen, gab es in der Vergangenheit schon Warnstreiks, und es wird, so die Ankündigung, auch in den nächsten Tagen weitere Warnstreiks geben. Für den Senat wirkt die Senatorin für Finanzen wie in der Vergangenheit auch dieses Mal an den Verhandlungen auf der Arbeitgeberseite mit.

Meine Damen und Herren, bei den letzten Tarifverhandlungen hat die Senatorin zwar dem Tarifvertrag zugestimmt, gleichzeitig aber die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme für die Beamten verweigert. Sie hat darüber hinaus sogar davon gesprochen, das sei ja schließlich ein Klassiker. Bei der Umsetzung hat die Senatorin sogar noch willkürlich zwischen den Beamten in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen unterschieden.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Überlegt, nicht willkürlich!)

Willkürlich, Herr Dr. Kuhn! Sie wissen, dass es dazu mittlerweile ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt, und genau dort wird das dargestellt.

Die rot-grüne Mehrheit – Herr Dr. Kuhn, jetzt komme ich auch auf Sie zurück! – hier im Parlament hat diesem sachlich nicht gerechtfertigten Verfahren trotz der erheblichen juristischen Bedenken sogar noch zugestimmt. Dies war nach Ansicht der CDU-Fraktion im höchsten Maße ungerecht und hat bekannterweise im letzten Jahr zu erheblichen Protestaktionen seitens der Betroffenen geführt.

(Beifall bei der CDU)

Der Motivationsverlust und die Unzufriedenheit sind bei vielen Beamten, Richtern und Staatsanwälten bis heute deutlich zu spüren, und mindestens genauso schlimm ist, das Vertrauen in die Politik ist dabei nachhaltig dramatisch gesunken.

Die von der CDU-Fraktion in der Debatte im letzten Jahr geäußerten juristischen Bedenken, wonach einerseits – Herr Dr. Kuhn, jetzt komme ich wieder darauf zurück! – den Beamten kein Streikrecht zusteht, richtigerweise aus meiner Sicht, andererseits der öffentliche Arbeitgeber die Beamten im Gegenzug aber auch nicht von der Einkommensentwicklung abkoppeln darf, wurden am 27. Februar 2014, also vor circa einem Monat, vom Bundesverwaltungsgericht vollinhaltlich bestätigt.

Zu Recht fordert der Senat die volle Loyalität der Beamten, Richter und Staatsanwälte ein, aber für die CDU gehört dazu auch, dass im Gegenzug den Mitarbeitern eine Wertschätzung ihrer Arbeit in Form einer angemessenen Besoldungserhöhung entgegengebracht wird.

(Beifall bei der CDU)

Alles andere ist ein Verhalten nach Gutsherrenart und führt zu einer weiteren Demotivation der Mitarbeiter. Eine Wiederholung eines Abschlusses für Tarifbeschäftigte, ohne diesen zeit- und inhaltsgleiche für die Beamten zu übernehmen, halten wir für unsozial und in höchstem Maße für unverantwortlich.

(Beifall bei der CDU)

Die CDU-Fraktion fordert deshalb mit dem vorliegenden Dringlichkeitsantrag, dass der Senat den Ergebnissen der Tarifabschlüsse aus den aktuellen Verhandlungen für den Bund und die Kommunen nur zustimmt, wenn die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme für die betroffenen Beamten des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sichergestellt ist. Ferner fordern wir, dass die Bürgerschaft über sämtliche unter Mitwirkung des Senats abgeschlossenen Tarifverträge umgehend informiert wird.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das Ergebnis steht ja jeden Morgen in der Zeitung! – Zuruf: Das ist doch Quatsch!)

Wieso ist das Quatsch? Sie können ja gleich noch etwas dazu sagen, Herr Dr. Kuhn! Meine Damen und Herren, bitte unterstützen Sie unseren Antrag! Den Änderungsantrag der LINKEN – Frau Bernhard, vielleicht werden Sie ihn vortragen, ich sehe nur Sie hier! –

(Heiterkeit)

werden wir ablehnen, da er uns zu undifferenziert ist. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst zur Dringlichkeit des CDU-Antrags! Es heißt dort „die laufenden Tarifverhandlungen“. Das sind die Verhandlungen zwischen ver.di und der Tarifgemeinschaft der Kommunen und des Bundes. Das Ergebnis, Herr Kollege Hinners, ist natürlich von Bedeutung für Bremen, weil wir natürlich solche Beschäftigte haben, die nach diesem Tarif entlohnt werden. Dieses Ergebnis wird aber in Bremen wie in den anderen Bundesländern nicht auf die Beamtinnen und Beamten übertragen, sondern für die Besoldung sind der Ausgangspunkt die Verhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder und den Verbänden, und die werden erst im Frühjahr 2015 stattfinden. So viel zur Dringlichkeit dieses Antrags, Herr Kollege Hinners!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ihr Antrag geht in dem, was darin steht, völlig ins Leere, und wir könnten die Diskussion eigentlich, wenn es nur darum ginge, auch schon hier beenden, aber Sie haben sich einen Vorwand gesucht, über die vergangene Tarifrunde zu reden, und ich sage, bitte schön, ich habe davor keine Scheu und werde das gern machen.

Sie werfen uns in Ihrem Antrag vor, wir würden die Beamtinnen und Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppeln, und natürlich haben Sie sich auf das Urteil, die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts zum nicht vorhandenen Streikrecht der Beamtinnen und Beamten, bezogen. Dazu kann man nur sagen: Von einer allgemeinen Abkopplung kann in Bremen keine Rede sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben in den vergangenen sechs Jahren dieser Koalition am Ende bei den Beamtinnen und Beamten immer die allgemeine Tarifentwicklung nachvollzogen, allerdings mit einer Ausnahme zu einem Zeitpunkt und bei zwei Gruppen: Im letzten Jahr haben wir die Tarifabschlüsse auf die Besoldungsgruppen ab A 11 zum Teil und ab A 13 gar nicht übertragen. Alle Erhöhungen sind in den letzten Jahren am Ende nachvollzogen worden bis auf diese eine Ausnahme, und diese eine Ausnahme will ich auch gern noch einmal begründen.

Wir haben uns dazu entschlossen, weil wir in allen Bereichen der Politik auch die Haushaltslage des Landes im Blick haben müssen, und ich betone, in allen Bereichen. Wir wollten den Druck, Personal abzubauen, nicht noch verstärken, wie es die anderen Länder gemacht haben, die die Tarifabschlüsse vollständig übertragen haben. Wir haben uns dazu entschlossen, weil durch die vielen prozentualen Erhöhungen der letzten Jahre die Schere zwischen unteren und oberen Gehaltsgruppen stark auseinandergegangen war.

Interessanterweise ist es ja so, dass ver.di in den jetzigen Verhandlungen diesen Gedanken auch aufgreift, denn nichts anderes ist es, wenn ver.di prioritär einen höheren Sockelbetrag statt mehr Prozente fordert. Das bringt den unteren Gehaltsgruppen mehr, und das zeigt, dass man auch dort sieht, dass sich die Schere zwischen unteren und oberen Gehaltsgruppen auseinanderentwickelt hatte.

Schließlich sind wir der Meinung, dass die Beamtenbesoldung nun gerade nicht hinter der Bezahlung der Angestellten zurückliegt. Ich kann Ihnen ganz klar sagen, solange die GEW so vehement für die Verbeamtung angestellter Lehrer kämpft, bin ich mir ganz sicher, dass wir mit dieser Einschätzung auf der richtigen Seite sind.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

So viel zur Vergangenheit!

Die Entscheidung des vergangenen Jahres ist ja auch Gerichtsstand eines Gerichtsverfahrens. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir in sinnvoller und verantwortlicher Weise den Spielraum genutzt haben, den die Rechtsprechung vorsieht und auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anerkannt hat, den wir als Gesetzgeber im Hinblick auf die Entwicklung der Bezahlung haben und den nicht nur wir im vergangenen Jahr genutzt haben, sondern viele andere Landesparlamente ja auch, die von der einfachen Übernahme der Tarifabschlüsse abgewichen sind. Das heißt im Umkehrschluss, dass die Gründe, die wir im vergangenen Frühjahr auch schon genannt haben, die für unsere Entscheidung wesentlich waren, vor allen Dingen das sich auseinandergehende Gehaltsgefüge, auch dafür sprechen, dass man eine solche differenzierte Anhebung in dieser Form nicht wird wiederholen können.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, auf konkrete Sachverhalte und Entscheidungen kommen wir dann gern im nächsten Frühjahr zurück. Ich will Ihnen heute aber abschließend noch einmal unsere allgemeine Haltung in drei Punkten darlegen.

Erstens, wir werden – und wir sind überzeugt davon, dass das nicht anders geht – unsere Entscheidung weiterhin unter Beachtung von drei Dingen treffen, nämlich der hohen Bedeutung eines leistungsfähigen, attraktiven öffentlichen Dienstes, der legitimen Interessen der Beschäftigten, sie reden über Geld, das ist völlig legitim, und der Haushaltslage des Landes. Auch wir reden über Geld, und auch das ist legitim und ist unsere Verantwortung.

Zweitens, wir werden auch in Zukunft die Besoldung der Beamtinnen und Beamten nicht von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppeln, und drittens, wir werden – und das sage ich an dieser Stelle durchaus mit einer gewissen Selbstkritik – frühzeitiger das Gespräch mit den Gewerkschaften und Verbänden im kommenden Jahr suchen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard, Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man den Titel des CDU-Antrags liest, „Kein Abschluss ohne Übernahme!“, erinnert mich das an die Forderung der IG Metall, die es einmal gab, sie hieß auch: Kein Abschluss ohne Übernahme! Das war damals aber auf Ausbildungsplätze bezogen, ist aber nicht der Inhalt des CDU-Antrags.