Protocol of the Session on March 26, 2014

Deshalb finden wir es wichtig, diese Präventionskette noch einmal anzuschauen – mein Kollege hat es gesagt, wir möchten gern einen Bericht darüber haben –, und dass etliche Dinge, die wir ja auch schon haben, wieder aufgelegt werden können, wir müssen da nicht bei null anfangen, die Beweissicherung wurde auch schon erwähnt. Wie gesagt, vieles ist vorhanden. Wo wir gegebenenfalls etwas optimieren können, soll uns dieser Bericht auch noch einmal zeigen, und dann können wir erneut darüber sprechen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Piontkowski, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte da anknüpfen, wo Frau Hoch aufgehört hat: Wo können wir noch etwas optimieren? Über Prävention ist hier sehr viel gesprochen worden, und da möchte ich an die Beweissicherung anknüpfen, die ist nämlich häufig das große Problem. Wenn man eine rechtzeitige und schnelle Beweissicherung will, dann muss man Polizei, Justiz und die zuständigen Ermittler dort auch entsprechend ausstatten. Ich spreche hier nämlich zum Beispiel von der Kriminaltechnischen Untersuchungsanstalt, die solche Auswertungen, wenn sich Frauen

oder Männer an die Polizei wenden, auch zeitnah machen können muss. Da darf es gar nicht erst zu Bearbeitungsrückständen kommen, das muss schnell gehen. Was mir wichtig ist, ist auch – und da gieße ich jetzt etwas Öl in das Feuer der Einigkeit hier – –.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Öl in das Feuer der Einigkeit? Ob das Bild so stimmt?)

Das passt nicht, stimmt!

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Wasser in den Wein!)

Ja, dann nehmen wir Wasser in den Wein! Wenn Sie in der Praxis mit solchen Straftaten zu tun gehabt haben, dann ist es nicht selten so, wenn gerade im Umfeld von Jugendlichen, jüngeren Menschen oder jungen Erwachsenen solche Straftaten stattfinden, dass dann von diesen Vergewaltigungen oder sexuellen Missbräuchen zum Beispiel Videos gedreht werden, und diese Videos werden durch das Netz geschickt. Jetzt möchte ich dort ansetzen, wie man so etwas aufklären kann, nämlich mit der Vorratsdatenspeicherung. Ich weiß, das hören viele hier nicht gern,

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Stimmt!)

aber ich kann es nicht ändern: Mit solchen Ermittlungsmethoden haben wir damals, als es die Vorratsdatenspeicherung noch gab, Taten aufgeklärt. Dann möchte ich noch etwas anderes sagen, das ist mir bei Ihnen, Herr Fecker, aufgefallen. Sie haben gesagt, solche Verbrechen müssen bekämpft werden, solche Verbrechen müssen bestraft werden: Wenn Sie dem Kollegen richtig zugehört haben, haben Sie auch wahrgenommen, dass der sexuelle Missbrauch Widerstandsunfähiger gerade kein Verbrechen ist, sondern nur ein Vergehen, weil Verbrechen Strafen von einem Jahr und darüber nach sich ziehen, und wir haben hier Strafen bei sexuellem Missbrauch von Widerstandsunfähigen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das ist eben eine andere Größenordnung. Bei der sexuellen Nötigung ist eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen. Damit handelt es sich um ein Verbrechen. Meines Erachtens sollte man dann auch einmal darüber nachdenken, warum der sexuelle Missbrauch Widerstandsunfähiger im Grunddelikt mit einer geringeren Strafe bewehrt ist als die sexuelle Nötigung. Das ist irgendwo ein Widerspruch.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ein Vergehen kann viel leichter einfach aus Opportunitätsgesichtspunkten eingestellt werden. Bei

einem Verbrechen geht das nicht. Ich finde, deswegen sollte man – und das wollte ich als Anregung noch einmal in die Debatte einbringen – auch darüber nachdenken, ob man hier für den sexuellen Missbrauch Widerstandsunfähiger nicht die Strafen erhöht. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU – Abg. H i n n e r s [CDU]: Sehr gut!)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Schulte-Sasse.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles von dem, was ich jetzt noch einmal wiederhole, ist schon gesagt worden, insbesondere, was die Einschätzung der einzelnen Stoffe angeht, aber ich glaube, ein Gesamtüberblick und dann insbesondere auch noch einmal die Zusammenfassung, welche Schlussfolgerungen denn zu ziehen sind, auch aus Sicht des Senats, sind angezeigt.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Gerade aus kundigem Mund einer Fach- kraft!)

K.-o.-Tropfen sind heutzutage verhältnismäßig leicht herzustellen oder zu besorgen – auch das ist ja mehrfach erwähnt worden –, ihre Inhaltsstoffe werden zum Teil als betäubungsmittelpflichtige Medikamente, unter anderem zum Beispiel in der Behandlung der Parkinsonerkrankung, verschrieben. Herstellungshinweise und K.-o.-Tropfen selbst sind aber auch – auch das ist hier schon mehrfach gesagt worden – über spezielle Webseiten im Internet zugänglich. Von den angebotenen, ursprünglich als Schlaf- und Beruhigungsmittel konzipierten Substanzen, wie zum Beispiel den Benzodiazepinen – bekanntester Stoff ist das Flunitrazepam – oder die Gammahydroxybuttersäure, GHB, und das Gammabutyrolacton, kurz GBL, werden insbesondere die letzten beiden genannten Substanzen, auch als Partydroge oder Liquid Ecstasy bezeichnet, häufig verwendet. Sie werden dazu eingesetzt, das Opfer willenlos zu machen, Vergewaltigung und Raub sind oft die Folge. Je nach verabreichter Dosis und Konstitution des Opfers kann es jedoch auch zu lebensbedrohlichen Atemdepressionen und/oder HerzKreislaufversagen kommen.

Der vorliegende Antrag der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD zielt deshalb auf eine Begrenzung und stärkere Kontrolle der Verfügbarkeit der genannten Substanzen ab. Das Betäubungsmittelrecht schränkt zwar den Zugang zu gammahydroxybuttersäurehaltigen Medikamenten und zu dem Stoff weitgehend ein, nicht aber die Verfügbarkeit des Vorläufers, nämlich des Gammabutyrolactons. Dieses findet nach wie vor als Lösungsmittel, Farbentferner, Reinigungsmittel und als Ausgangsstoff für

die Herstellung von Chemikalien und Pharmazeutika weite Verbreitung.

Im Übrigen, jeder von Ihnen kennt die Bilder von Straßenkindern aus den armen Ländern dieser Welt, die Lösungsmittel gerade wegen des Gehalts dieses Stoffes als Schnüffelmittel zur eigenen psychodynamischen Wirkung nutzen. Für den Verkauf an Privatkunden bestehen – allerdings im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle der Industrie – Beschränkungen, wonach Privatverbraucher konsumtypische Kleinmengen von GBL nicht ohne Weiteres beziehen können. Wie weit hier zusätzliche Regelungen auf den Weg gebracht werden können, um den Missbrauch narkotisierender Substanzen einzudämmen, sollte auch aus unserer Sicht geprüft werden.

Meine Damen und Herren, neben einer intensiveren Kontrolle plädiert der vorliegende Antrag für stärkere Anstrengungen in der Aufklärung, Sensibilisierung und Vernetzung der Beteiligten. Auch ich begrüße es grundsätzlich, wenn mögliche Risiken Betroffenen vermittelt werden, Gefährdungspotenziale aufgedeckt und wo immer möglich auch Hilfestellungen gegeben werden. Das ist vor allem eine kommunale Aufgabe, und wenn wir jetzt nur auf die Stadt Bremen schauen, dann können wir auf eine bewährte Struktur schauen, das ist ja gerade auch in den letzten Beiträgen schon ausführlich dargestellt worden. So können Bremerinnen bereits auf eine Vielzahl von Gesprächs-, Beratungs- und Informationsangeboten zurückgreifen, und hier steht vor allem natürlich der Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen, der Informationsmaterial bereits seit Jahren bereitstellt. Informationen sind zudem über die entsprechenden Internetseiten des Notrufs und auch in besonderen themenbezogenen Veranstaltungen und Projekten in Schulen verfügbar.

Kampagnen vor Ort, unter anderem durch das Projekt PRO Meile des Vereins zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e. V., sind in den letzten Jahren durchgeführt worden und tragen ebenso zur kontinuierlichen Sensibilisierung bei. Hinzukommt die kompetente Hilfe und Betreuung, insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte, durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte und durch psychologische Dienste, die nach Übergriffen in der Regel bereitstehen. Hierbei hilft, dass das Thema K.-o.-Tropfen bereits in verschiedenen Angeboten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten behandelt wird. Auch Ärztinnen und Ärzte, in erster Linie in Notfallambulanzen, fühlen sich in der Regel über das Thema gut informiert. Weitergehende Informationen, zum Beispiel in Form der in anderen Ländern bereits herausgegebenen Kitteltascheninformationen, werden darüber hinaus von der Bremer Landesärztekammer allerdings durchaus als zusätzliches und sinnvolles Werkzeug angesehen.

In Bremerhaven sollte dieses Thema in der Stadtverordnetenversammlung einmal diskutiert werden, ich bin über die Situation in Bremerhaven in diesem

Feld nicht so im Einzelnen informiert, aber hier sitzen ja einige Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Da wäre dann zum Beispiel zu prüfen, inwieweit die Bremerhavener Polizei in ihrer Präventionsarbeit in ähnlicher Weise vorbereitet ist wie die Bremer Polizei und inwieweit auch vergleichbare Angebote, wie zum Beispiel der Notruf hier in Bremen, auch in Bremerhaven zu Verfügung gestellt werden können.

Meine Damen und Herren, dieses sensible Thema verlangt natürlich, noch genauer hinzuschauen und zu prüfen, wo und in welchem Maße Verbesserungen von der Verfügbarkeit über die Aufklärung bis hin zu Vernetzung von Hilfen und Angeboten nötig und möglich sind, eben auch in Richtung Bundesebene die Frage, welche Kontrollen – die, die Sie zum Beispiel jetzt in Ihrem letzten Beitrag ja genannt haben –, was zum Beispiel die Strafbewehrung angeht, was die Kontrolle von Internetangeboten angeht, aber eben auch, was die betäubungsmittelrechtlichen Fragen angeht oder die Fragen, ob eine freiwillige Kontrolle und Selbstbeschränkung der herstellenden Industrie ausreichend ist oder ob man darüber hinausgehen muss! Alle solchen Initiativen sind richtig und wichtig, und in diesem Sinne begrüße ich auch den Antrag.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/1222 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurücknehmen

Antrag der Fraktion der CDU vom 24. Juni 2013 (Neufassung der Drucksache 18/964 vom 18. Juni 2013) (Drucksache 18/978)

Wir verbinden hiermit:

Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurücknehmen

Bericht der staatlichen Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen vom 23. Januar 2014 (Drucksache 18/1243)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Professor Stauch.

Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU „Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge zurücknehmen“ vom 24. Juni 2013, Drucksache 18/978, Neufassung der Drucksache 18/964, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 45. Sitzung am 28. August 2013 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen überwiesen worden. Diese Deputation legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1243 ihren Bericht dazu vor.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Kastendiek, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten hier heute den Bericht, den wir im Juni des vergangenen Jahres eingereicht und das erste Mal im August des vergangenen Jahres hier beraten haben, es geht um die Rücknahme der Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen. Worum geht es im Detail?

Im Jahr 2005 ist von der damaligen rot-grünen Bundesregierung die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vom 15. des Folgemonats auf den drittletzten Bankarbeitstag vorverlegt worden, das ist damals vor dem Hintergrund großer Liquiditätsprobleme der Sozialversicherungskassen entschieden worden. Es hat 20 Milliarden Euro eingebracht, zumindest war das der Sachstand Mitte letzten Jahres, als wir den Antrag eingereicht haben, zwischenzeitlich ist die Situation in den Sozialversicherungskassen eine andere gewesen. In den Vorberatungen zu unserem Antrag haben uns immer wieder Beschwerden und Proteste gerade von kleinen und mittelständischen Unternehmen erreicht, die sich darüber beschwert haben, dass dies nicht nur vor dem Hintergrund der Kassen der Sozialversicherungen, sondern auch vor dem Hintergrund des hohen Aufwandes doch zu einer erheblichen Belastung gerade der kleinen und mittelständischen Unternehmen führt.

Für Großunternehmen, die Stabsabteilungen und große Personalabteilungen haben, ist es eigentlich eher ein geringes Problem. Für einen Handwerksbetrieb mit zehn Mitarbeitern aber, in dem vielleicht die Ehefrau des Handwerksmeisters abends die Lohnabrechnung macht und am dritt- oder viertletzten Arbeitstag eine Abschätzung vornimmt, wie sich denn die Mitarbeiterzahl zum Monatsende dann entwickelt

und darauf bezieht sich ja die Vorfälligkeit –, ist das ein Aufwand, der einmal gemacht werden muss. Wenn aber dann in den letzten drei bis vier Tagen etwas passiert, muss das des Öfteren wiederholt werden. Das ist der eine Punkt, es geht hier also um Bürokratieabbau, um es für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, für die kleinen Handwerksbetriebe einfacher zu machen, und natürlich ging es auch damals darum, die Liquidität, die den Beitragszahlern zusteht, auch wieder zurückzugeben.

Uns ist bewusst, dass die Zeit fortgeschritten ist. Es haben ja auch die Beschlüsse der Großen Koalition ihren Teil dazu beigetragen, dass die Liquidität in den Kassen der Sozialversicherungsbeiträge, insbesondere in der Rentenversicherung, ein bisschen anders aussieht, als es ganz objektiv noch Mitte des vergangenen Jahres war.

Unabhängig davon, dass der Bericht der Deputation mehrheitlich beschlossen worden ist, finden wir, dass man es sich in dem Bericht etwas einfach gemacht hat. Man hat das Problem als solches negiert nach dem Motto, es gibt EDV, es ist überhaupt kein Problem, und dann wurde dort auch noch geschrieben, dass die Wirtschaftsministerkonferenz ja nichts beschlossen hat und wir deswegen auch nichts zu beschließen haben. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir unser eigenes Handeln in der Deputation und im Parlament davon abhängig machten, was die Wirtschaftsminister in Gänze auf Bundesebene beraten, ich muss sagen, das wäre ein Armutszeugnis, und deswegen haben wir dem Bericht auch so nicht zugestimmt.