Protocol of the Session on February 26, 2014

Die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und BIW)

Enthaltungen?

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

Umgang der Polizei Bremen mit Gewalt gegen und durch Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen Große Anfrage der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30. September 2013 (Drucksache 18/398 S)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 5. November 2013 (Drucksache 18/410 S)

Wir verbinden hiermit:

Solidarität mit der Polizei – Gewalt gegen Polizeibeamte mit allen rechtsstaatlichen Mittel entgegnen

Antrag (Entschließung) der Fraktion der CDU vom 24. Februar 2014 (Drucksache 18/1276)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Gemäß Paragraf 29 der Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Herr Senator, ich gehe davon aus, dass Sie darauf verzichten wollen, sodass wir gleich in die Debatte eintreten können.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Senkal, Fraktion der SPD. – Bitte, Herr Kollege Senkal, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einsätze, bei denen die Polizistinnen und Polizisten körperlicher Gewalt oder Bedrohung ausgesetzt sind, passieren auch in Bremen leider regelmäßig, sei es bei Demonstrationen an der Discomeile, am Weserstadion oder ganz plötzlich irgendwo beim täglichen Einsatz wegen einer Ruhestörung.

Auf der anderen Seite liest man in der Presse aber auch immer wieder, dass sich Bürger zu Unrecht staatlichen Zwangsmaßnahmen ausgeliefert fühlten und schlimme Verletzungen davontrugen. Teilweise gibt es dazu sogar Videoaufnahmen von Überwachungskameras oder Handycams zu sehen.

Auf diese Szenarien folgen dann fast stereotyp wechselseitige Anzeigen wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten oder aber Körperverletzung im Amt. Mindestens einer der Betroffenen fühlt sich völlig zu Unrecht beschuldigt, und die Aufklärung gestaltet sich daher nicht selten schwierig bis unmöglich.

(Beifall bei der SPD)

Damit sich die Beamtinnen und Beamten für solche Situationen weitestgehend gewappnet fühlen, gibt es sowohl in der Aus- als auch in der Fortbildung der Polizei umfangreiche Angebote dazu. In der Beantwortung unserer Großen Anfrage konnten wir lesen, dass auf diversen Ebenen Seminare und Trainings größtenteils verpflichtend angeboten werden. Legt man also die Antwort zugrunde, kann man zu dem Schluss kommen, dass in Sachen Ausbildung, Fortbildung sowie einsatztaktische Vor- und Nachbereitung einschließlich der persönlichen Nachsorge alles für unsere Polizistinnen und Polizisten getan wird, um Gewalt gegen sie zu verhindern und abzuwehren, und dass der Dienstherr hier seiner Fürsorgepflicht umfassend nachkommt. Das finde ich auch richtig und wichtig.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Auf der anderen Seite steht aber die unbeantwortete Frage, was für eine Bürgerin, einen Bürger getan wird, die oder der Opfer unrechtmäßiger staatlicher Gewalt geworden ist. Gibt es auch hier Hilfsangebote oder eine unabhängige Anlaufstelle? Ich glaube nicht, dass wir auch auf dieser Seite so gut aufgestellt sind. Das rührt natürlich auch daher, dass die Ausgangssituation einer Bürgerin oder eines Bürgers und einer Polizistin oder eines Polizisten hier nicht annähernd vergleichbar ist. Die Polizeibeamtinnen und -beamten sind ständig auf Eigensicherung bedacht. Wenn wir eine Polizistin oder einen Polizisten sehen, treten wir ihnen doch meist nicht skeptisch gegenüber und befürchten keinesfalls körperliche Gewalt. Wir vertrauen darauf, dass die Polizei zwar durchaus das ihr übertragene Gewaltmonopol wahrnimmt, wenn es notwendig ist, aber eben nur dann und nicht darüber hinaus. Wenn wir in der Prävention in diesem Bereich also so gut aufgestellt sind, wie wir durch diese Große Anfrage erfahren haben, müssen wir den Fokus darauf richten, die umfassende Aufklärung eines jeden Falls anzustreben. Dass die Bearbeitung dieser Delikte nun ausgegliedert beim Senator für Inneres und Sport angesiedelt ist, ist auch bundesweit als fortschrittliches Signal zu werten.

Es scheint also, als wären wir in Bremen schon so manch anderem Bundesland einen Schritt voraus, das diese Delikte noch innerhalb der Polizei bei der sogenannten Internen Ermittlung bearbeiten lässt. Die Frage, ob das effektiv eine Veränderung gebracht hat, muss aber an dieser Stelle erlaubt sein. Denn auch wenn die Abteilung ausgegliedert ist, arbeiten dort immer noch Ermittler, die aus den Reihen der Polizei rekrutiert werden. Damit möchte ich nicht die persönliche Integrität oder Professionalität der Ermittler infrage stellen. Ich möchte aber sehr wohl darauf aufmerksam machen, dass es sicherlich persönlich, moralisch nicht einfach ist, gegen einen früheren Streifenpartner oder Zimmergenossen aus der Ausbildung zu ermitteln. Die Frage eines unabhängigen Polizeibeauftragten muss also weiterhin ernsthaft geprüft werden.

(Beifall bei der SPD und bei der LINKEN)

Daher möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass es sich bei echten externen Ermittlern keinesfalls nur um Polizisten handeln muss. Die Fähigkeit, zu ermitteln, liegt nicht exklusiv bei der Polizei. Auch in anderen Behörden wird ermittelt, etwa bei der Zoll- oder Finanzverwaltung.

Nicht nur die Beantwortung dieser Anfrage bringt mich also zu dem Schluss, dass man hier durchaus nicht auf dem falschen Weg ist. Dieser Weg muss aber weiter ernsthaft verfolgt und stetig hinterfragt und optimiert werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Hinners, Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamtinnen und -beamte hat in den letzten Jahren permanent zugenommen und ein, wie wir als CDU finden, erschreckendes Ausmaß an Brutalität angenommen.

(Beifall bei der CDU)

Wie am aktuellen Beispiel aus Hamburg – das ist aber schon zwei Monate her – zu erkennen ist, schrecken bestimmte Gruppen nicht einmal mehr davor zurück, eine Polizeiwache – in diesem Fall die Hamburger Davidwache – anzugreifen und dabei Beamte zum Teil schwer zu verletzen. Insgesamt sind in Hamburg bei den Auseinandersetzungen im Schanzenviertel, meine Damen und Herren, vor zwei Monaten über 120 Polizeibeamte zum Teil schwer verletzt worden. Im linken Internetforum Indymedia – wir haben das schon bei der letzten Bürgerschaftssitzung angesprochen – sind seinerzeit Aufrufe folgender Art vorgenommen worden – anonym wohlgemerkt –: Man möge doch einen Stoßtrupp Pigs, womit Bereitschaftspolizisten gemeint sind, der durch eine Benzinlache rennt, mit einem Molli entsprechend bedienen oder Beamte verstärkt fotografieren, identifizieren und nach Feierabend in ihrem privaten Umfeld besuchen. Der Hamburger Polizeisprecher wird in dem Forum sogar namentlich genannt, und es wird nach seiner Adresse gefragt, um ihm ein „Dankeschön“ zu sagen.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion findet diese Entwicklung erschreckend und erklärt den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nicht nur in Hamburg ihre volle Solidarität und Unterstützung.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb haben wir zur heutigen Sitzung einen Antrag eingebracht, auf den ich näher noch eingehen werde.

Schauen wir uns zunächst die Große Anfrage von Rot-Grün näher an! Gerade nach den Vorkommnissen, die ich eben geschildert habe, ist es für uns völlig unverständlich, weshalb der Senator für Inneres und Sport in Bremen nach wie vor – und die rot-grüne Koalition natürlich auch – die Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte zwingend umsetzen will. Meine Damen und Herren, auch in Bremen nimmt die Anzahl der im Dienst verletzten Polizeibeamten von Jahr zu Jahr zu. Nach Angaben des Senators für Inneres waren es im Jahr 2010 47, im Jahre 2011 52 und im Jahre 2012 58 Beamte. Insoweit,

meine Damen und Herren, ist die Große Anfrage der Koalition grundsätzlich zu begrüßen.

(Beifall bei der SPD)

Aber die Tatsache – grundsätzlich zu begrüßen, Kollege Senkal! –, dass sich von den insgesamt 14 Fragen nur fünf mit den Problemen der zunehmenden Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte – ich hatte es eben angesprochen – beschäftigen, sich dagegen jedoch die restlichen neun Fragen auf Gewaltvorwürfe gegen Polizeibeamte beziehen, findet die Polizeifraktion –

(Abg. S e n k a l [SPD]: Wir haben nicht gezählt!)

ja, bis 14 kann ich noch zählen! –, findet die Polizeifraktion,

(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: CDU- Fraktion!)

findet in der CDU-Fraktion wenig – –.

(Heiterkeit)

Dazu stehe ich, denn es ist keine Frage,

(Abg. Frau N e u m e y e r [CDU]: Das ist auch vollkommen in Ordnung!)

dass es auch in der Polizeifraktion dazu wenig Verständnis gibt.

Im Übrigen, meine Damen und Herren, bildet das die Realität überhaupt nicht ab. Herr Kollege Senkal, Sie haben eben vergessen, darauf hinzuweisen. Sie haben in Ihrer Rede einen sehr starken Fokus darauf gelegt, dass angeblich sehr intensiv Gewalt von Polizei ausgeht. Die ganzen Statistiken –

(Zuruf)

nein, es gibt nicht mal fifty-fifty an der Stelle – sagen etwas anderes aus. Keine einzige Frage von Ihnen beschäftigt sich übrigens mit der sozialen Herkunft und Motivation der gewaltausübenden Täter, oder es wird auch nicht nach Möglichkeiten der Einflussnahme auf diese nicht selten linksautonomen Gruppen gefragt, um diese teilweise exzessive Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte möglichst verhindern zu können. Offensichtlich – ich hatte es eben schon angedeutet – wurde hier krampfhaft nach Begründungen für die Einführung der Kennzeichnungspflicht gesucht.

Aus der Antwort des Senats geht weiter hervor, dass die Polizei Einsätze, bei denen auf die Beamten psychische oder physische Gewalt ausgeübt wird, intensiv

aufarbeitet – darauf hat Kollege Senkal eben schon hingewiesen –, und dabei werden Polizeibeamte persönlich und, wenn nötig, auch psychologisch betreut. Ebenso werden Einsätze – das kann ich aus eigener Anschauung sehr deutlich begründen – nach Darstellung des Senats ausgewertet und aufgearbeitet und zukünftige Maßnahmen, gerade im Rahmen der Deeskalation und Fortbildung, permanent verbessert. Auch die materielle Ausrüstung der Polizei ist nach Ansicht des Senats – so geht es aus der Großen Anfrage hervor – zur Bewältigung der Aufgaben und der Sicherheit der Polizeibeamten ausreichend. Dieses „Ausreichend“ ist auch zwingend erforderlich, denn nach Untersuchungen der Gewerkschaft der Polizei hätte es in Einzelfällen schon Todesfälle gegeben, wenn es bei Auseinandersetzungen diese schützende Ausrüstung für die Polizeibeamtinnen und -beamten nicht gegeben hätte.

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist jedoch in diesem Zusammenhang völlig unverständlich, dass immer wieder von bestimmten Gruppen der Vorwurf erhoben wird,