Protocol of the Session on January 23, 2014

Also: Alles das sind Fragen, die wir bis zum Sommer ordentlich aufarbeiten werden und den Deputationen vorstellen werden. Der Antrag von SPD und Grünen ist dafür eine gute Grundlage. Wir werden mit der Immobilien Bremen, die die zehn Bunker in der Pipeline hat, und dann auch mit der BImA darüber sprechen, welche Art der Kooperation möglich ist. Mit der BImA ist das immer ein bisschen schwierig, wie wir aus anderen Vorhaben – Tanklager Farge; ein großer Tanker die BImA – wissen. Mit denen muss man also den Umgang finden. Aber wir werden das tun und dann darüber der Deputation berichten.

Der Antrag der LINKEN ist ein bisschen kurz gesprungen. Nur dadurch, dass in der Landesbauordnung etwas geändert wird, werden wir dieses Problem nicht in den Griff bekommen. – Vielen Dank!

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Beratung geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1122 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Danke! – Die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und BIW)

Enthaltungen?

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/1240 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen!

Danke! – Ich bitte um die Gegenprobe!

Enthaltungen?

Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag einstimmig zu.

(Unruhe bei der CDU)

Wir sind auch noch da!

(Heiterkeit)

Altschuldentilgungsfonds zur Sicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 3. Dezember 2013 (Drucksache 18/1181)

Dazu als Vertreterin des Senats Herr Staatsrat Strehl.

Meine Damen und Herren, die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Gottschalk, Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Gottschalk, Sie haben das Wort!

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben noch frisch die Haushaltsberatungen in Erinnerung, wir wissen, wie schwierig die finanzielle Lage, wie schwierig die Haushaltspolitik hier im Land ist, und wir wissen, dass diese Haushaltspolitik bis 2019 durch die Schuldenbremse noch schwieriger werden wird. Wenn wir 2019 eine NullNeuverschuldung erreichen, dann ist unser Problem leider keineswegs gelöst. Im Gegenteil: Ab 2019 wird die Finanzhilfe für finanzschwache Länder entfallen und uns vor allen Dingen ein Problem verblieben sein, denn unsere Schulden werden bis dahin weiter angestiegen sein, und zwar voraussichtlich auf über 22 Milliarden Euro. Mit dieser Last an Altschulden werden wir, wenn nichts geschieht – das ist absehbar! –, auf Dauer die Schuldenbremse nicht einhalten können.

Ein zentrales und fundamentales Risiko werden insbesondere die Zinsen sein. 22 Milliarden Euro, das heißt, wenn das allgemeine Zinsniveau nur um einen

Prozentpunkt ansteigen würde, dann wären das mehr als 200 Millionen zusätzliche Ausgaben, die auf uns zukommen würden. Ein Prozentpunkt mehr auf dem jetzigen niedrigen Zinsniveau ist nur vergleichsweise wenig. Eine Lösung der Altschuldenproblematik ist deshalb existenziell für das Bundesland Bremen.

Das Problem der Altschulden, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, und der hohen Zinsbelastungen ist aber nicht allein ein Bremer Problem. Es ist auch ein Problem von anderen finanzschwachen Ländern, und es ist zunehmend auch ein Problem für immer mehr Kommunen geworden, die unter den Lasten ächzen.

Die Frage ist natürlich, wie ein Ansatz für die Lösung dieser Altschuldenproblematik aussehen kann. Wir glauben, dass der Lösungsansatz in einem Altschuldentilgungsfonds liegen kann. Für einen solchen Fonds gibt es historische Vorbilder wie den Fonds „Deutschen Einheit“ oder den Erblastenfonds von 1990 und von 1995. Es gab bereits verschiedene Modelle. Dazu verweise ich auf das hessische Modell, den Vorschlag von Roland Koch, auf Vorschläge von Peter Harry Carstensen aus Schleswig-Holstein, in jüngster Zeit von Olaf Scholz in Hamburg, hier in Bremen haben Rudolf Hickel, Andreas Bovenschulte und Carsten Sieling diesen weiterentwickelt, und es gibt Ansätze, diesen zu übernehmen.

Im Kern geht es bei diesen Vorschlägen immer darum, dass eine solidarische Lösung gefunden wird und dass die Schulden von Ländern und Kommunen in einem Fonds zusammengeführt werden. Die Tilgung der Schulden verbleibt dann in der Verantwortung derjenigen, von denen diese Schulden stammen. Sie sind also weiterhin für den Abtrag dieser Schulden zuständig. Es wird darum gehen, langfristige Tilgungsverträge mit den Betroffenen zu schließen, die vor allen Dingen nicht über einen Kamm geschoren werden können, sondern die auch die Finanzkraft der Beteiligten berücksichtigen. Was die Zinsen betrifft, so könnten diese insbesondere aus den frei werdenden Mitteln des Solidarpaktes II und/oder aus dem Solidaritätszuschlag finanziert werden.

Die genaueren Modalitäten – das muss man einräumen – müssen natürlich sorgfältig geprüft werden. Es geht um technische Fragen, es geht aber auch um die Bildung von Allianzen in diesem Bereich.

Mit dem Antrag, der Ihnen heute vorliegt, fordern wir deshalb den Senat auf, mögliche Ausgestaltungen eines Altschuldentilgungsfonds zu prüfen und das dann dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss im Sommer vorzulegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Aufgabe ist für uns – das habe ich gesagt – existenziell. Ich bitte Sie deshalb nachdrücklich um Zustimmung! – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Kuhn, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank, Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

(Zurufe: Oh!)

Nun wartet doch erst mal, wie es auf Deutsch heißt! Auf Deutsch: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss. So beendete der römische Politiker Cato der Ältere jede seiner Reden im Senat, egal, ob er damals zur Straßenbeleuchtung in Rom oder zur Lage auf dem Sklavenmarkt sprach. Ohne die Beseitigung der Bedrohung durch den Erzrivalen Karthago war nach Catos Meinung alles unsicher und damit am Ende alles nichts. Dieses Ceterum censeo benutzen wir heute, wenn wir sagen wollen: Dieser oder jener Schritt ist richtig, ist auch wichtig. Aber am Ende ist alles nichts ohne einen weiteren dann entscheidenden Schritt.

Unsere Ceterum censeo in den vielen Haushaltsdebatten ist die Forderung nach einem gemeinsamen deutschen solidarischen Altschuldentilgungsfonds. Also, wir sagen: Wir werden auf dem Weg der Konsolidierung der Staatsfinanzen auch bis hin zum ausgeglichenen Haushalt 2020 alles tun. Wenn wir dann aber nicht einen Weg zur gemeinsamen Minderung der bestehenden Zinslasten finden, würde Bremen am Ende doch die Luft ausgehen, und von gleichwertigen Lebensbedingungen und Verhältnissen in Deutschland könnte dann auf Dauer keine Rede sein.

Auch in Deutschland – nicht nur anderswo in Europa! – ist die Schuldenlast immens: mehr als 2 Billionen Ende 2011, davon 615 Milliarden bei den Ländern, 130 Milliarden bei den Kommunen. Das bedeutet selbst bei den heutigen niedrigen Zinsen eine Überweisung an die Banken von jährlich fast 20 Milliarden Euro. Die eigentliche Dramatik und damit die politische Schwierigkeit liegt in den Unterschieden zwischen den Ländern. Wir alle haben zwar ein Problem, aber es ist sehr unterschiedlich groß, wie wir wissen. In Bremen kommen auf einen Einwohner 30 000 Euro Schulden, im Saarland 16 000 Euro und in Bayern eben nur 3 300 Euro. Das bedeutet, dass auch bei einem föderalen Einnahmeausgleich, also einer Annährung der Einnahmen, Bremen erheblich weniger Geld hätte, um die eigentlichen Aufgaben des Staates – von Polizei bis Schulen, Kitas und so weiter – zu erfüllen. Das ist der entscheidende Punkt auch für das Jahr 2020. Mehr als diese Zahlen muss man zunächst eigentlich nicht für die politische Ausgangslage der Debatte kennen.

Es ist, so glaube ich, ziemlich klar, dass wir in Bremen eine breite Mehrheit für einen Altschuldentilgungsfonds finden werden. Auch auf ein, zwei Modelle würden wir uns vermutlich verständigen kön

nen. Die politische Aufgabe besteht aber darin, die anderen Länder und den Bund davon zu überzeugen, dass eine gemeinsame Altschuldenregelung auch im gemeinsamen langfristigen Interesse liegen kann. Das ist die Aufgabe, meine Damen und Herren,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

um dann diese Diskussion in die kommenden Verhandlungen über die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen einzubringen. Das Stichwort steht jedenfalls auch im Berliner Koalitionsvertrag. Das ist gut, und es ist schon ein Erfolg, dass es dort steht.

Ein paar Argumente für den allgemeinen Nutzen eines solchen Altschuldentilgungsfonds möchte ich heute wenigstens anreißen. Da ist das Argument einer größeren Marktmacht: bei einer gemeinsamen Refinanzierung aus einem Fonds bei höheren Zinsen durchaus von größerer Bedeutung. Wichtiger ist das Argument der Stärkung des föderalen Zusammenhalts durch ähnliche, gleichwertige Ausstattung aller Teile und Ebenen unseres Gemeinwesens. Und vielleicht schließlich am Ende am überzeugendsten: größere ökonomische und politische Stabilität durch ein gemeinsames auf viele, viele Jahre angelegtes, fest vereinbartes Regelwerk, also eine Selbstbindung, eine Selbstverpflichtung der Politik. Für niemanden soll es ein Geschenk sein, kann es ein Geschenk sein, sondern es ist eigentlich eher die Verpflichtung zu vermehrten Anstrengungen, denn wir dürfen uns in dieser Diskussion nicht täuschen.

Wie immer so ein Fonds aussehen mag, er wird vor allen Dingen für Bremen eine Fortsetzung des schwierigen Konsolidierungswegs sein, also in der Variante, die der Kollege Gottschalk eben kurz angerissen hat, etwa die Schuldentilgung für uns, aber dann Zinsbeihilfen, die wir dafür bekommen. Also Hilfe für erfolgreiche und erhebliche Eigenanstrengungen und eigene Anstrengungen, um die Hilfe zu bekommen, um dann aber auch Schritt für Schritt die Zinslast zu senken und Luft zu freierem Atmen endlich für die Haushalte der Länder und der Kommunen zu bekommen.

Dafür, wie eine solche langfristige Tilgung der Staatsschulden im Einzelnen ausgestaltet werden kann, gibt es schon eine Reihe verschiedener Modelle und Ideen. Auch hier hat mein Vorredner einige genannt: vom Vorschlag von Winfried Kretschmann für die Föderalismuskommission II 2006 bis zu dem Modell von Olaf Scholz 2012 und andere, die auf dem Tisch liegen. Wir wollen heute ausdrücklich nicht eines dieser Modelle zur Abstimmung stellen, sondern nur den Grundsatz, und wir schlagen vor, dass der Senat für den Haushaltsausschuss verschiedene Modelle aufbereitet, auch mit ihren Wirkungen und Nebenwirkungen, sodass dann der Haushaltsausschuss dies öffentlich unter Hinzuziehung von Experten erörtern kann.

Ich komme zum Anfang zurück! Cato der Ältere hat übrigens nach vielen Jahren des Ceterum censeo kurz vor seinem Tod den römischen Senat überzeugt. Karthago wurde zerstört. Ich will es ganz klar sagen – damit es nicht falsch verstanden wird –: in der Sache mit Sicherheit kein Vorbild, in der Hartnäckigkeit vielleicht schon. Für heute bin ich mit meinem Latein am Ende. – Ich bedanke mich!

(Heiterkeit und Beifall beim Bündnis 90/ Die Grünen und bei der SPD)