Protocol of the Session on January 22, 2014

primär im individuellen Empfinden der Menschen und ist somit ein streitbarer Gegenstand. Sollte beispielsweise bereits ein Bikinihersteller oder Badehosenhersteller nicht mehr in der Öffentlichkeit mit Models werben, die seine Kleidung tragen? Faktisch existiert diesbezüglich einfach ein Graubereich. Wir haben natürlich auch schon Negativbeispiele gehört, bei denen wir uns wohl auch hier stundenlang streiten könnten, was bereits als sexistische und geschlechterdiskriminierende Werbung bezeichnet werden kann und somit vermieden werden sollte. Bevor man aber so einen Antrag macht, sollte man zumindest versuchen, sich dieser Problematik anzunähern und sich mit ihr auseinanderzusetzen. In dem Antrag wird das Definitionsproblem jedoch einfach ignoriert. Wie so oft und mittlerweile sehr oft wird uns somit ein nicht durchdachter und rein symbolpolitischer Antrag vorgelegt. Allein die Überschrift – das ist auch ganz interessant – des Antrags zeigt, dass sich die rot-grüne Koalition alles andere als angemessen mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat, da Sie ihren Antrag ansonsten nicht nur auf frauenfeindliche Werbung begrenzen würden, sondern auf geschlechterfeindliche Werbung insgesamt ausgedehnt hätten.

(Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Dann hätten Sie ja einen An- trag schreiben können!)

Das haben Sie nicht, Sie beschränken sich lediglich auf frauenfeindliche Werbung. Ich betone ausdrücklich, dass es uns als CDU-Fraktion um geschlechterfeindliche Werbung geht.

(Beifall bei der CDU – Glocke)

Frau Kollegin Häsler, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Werner?

Sie kennen den Antrag ja schon seit gut einem halben Jahr, glaube ich. Deswegen gehe ich davon aus, Sie haben sich ganz viele Gedanken darüber gemacht. Hätten Sie Vorschläge, wie und wo man ihn konkretisieren sollte?

Ich habe keinen Vorschlag, wie man ihn konkretisieren kann, weil wir als CDUFraktion dafür plädieren, dass man, bevor man so einen Antrag macht – den ich ja an sich nicht schlecht finde –

(Zuruf der Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/Die Grünen])

erst einen Prozess anstößt, indem man zum Beispiel im Gleichstellungsausschuss ein Anhörungsverfah

ren dazu macht, indem man zum Beispiel Rechtswissenschaftler und Ähnliche einlädt, um einen solchen Kriterienkatalog festzulegen. Dann kann man in einem zweiten Schritt über solch einen Antrag sprechen, den ich im Grunde nicht falsch finde.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Häsler, gestatten Sie eine zweite Frage des Kollegen Werner?

Dann habe ich gleich keine Zeit mehr! Aber wir können danach gerne noch einmal darüber sprechen. Oder Sie machen eine Kurzintervention. Das gibt es ja alles!

Gestatten Sie denn eine weitere Frage der Kollegin Aytas?

Leider auch nicht, weil sonst kann ich ja gar nichts mehr sagen!

Es tut mir wirklich sehr leid. Wir können gern noch einmal drüber sprechen, aber

(Zuruf des Abg. S t r o h m a n n [CDU])

das ist eben unser Hauptanliegen. Wir als CDU-Fraktion betrachten es als zwingend notwendig, dass man sich, bevor man ein Verbot von etwas, von dem man gar nicht genau sagen kann, was es ist – das konnten Sie gerade alle nicht – informiert. Herr Werner hat es gerade zugegeben. Erst, wenn man es sieht, wird es einem klar. Man sollte sich besser vorher

(Zuruf)

genau, ich auch nicht – damit auseinandersetzen, bevor man so ein Gesetz macht,

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen)

denn immerhin hat so ein Gesetz natürlich weitreichende Folgen für Werbeträger. Hier werden mit einem Brimborium Sachen verabschiedet, von denen man gar nicht weiß, was es überhaupt ist, und das ist ein Problem.

Zwar erwähnt der Änderungsantrag der LINKEN diesen Punkt – das gebe ich zu, dieser Punkt wird da wenigstens erwähnt –, aber er greift ihn eben auch nicht angemessen auf, sondern plädiert für die Annahme des insgesamt unüberlegten Antrags. Wir können beiden Anträgen nicht mit gutem Gewissen zustimmen, da beide Anträge undurchdacht, rein symbolpolitisch –

(Zuruf der Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/Die Grünen])

ja, Frau Dr. Schaefer! – und in der Sache nicht ernsthaft förderlich sind.

(Beifall bei der CDU)

Vielmehr tragen diese Anträge dazu bei, dass Sexismus im Alltag, zum Beispiel auch durch Werbung, belächelt wird, da ihm das ernsthafte Fundament eines Definitionskataloges über den benannten Graubereich und somit auch eine ernsthafte umfassende politische Debatte darüber fehlt.

Zudem sind wir als CDU-Fraktion – das konnte ich jetzt leider nicht mehr erwähnen, weil meine Zeit gleich auch zu Ende ist –

(Zurufe)

froh, dass wir ein duales System der Selbstverpflichtung mit dem Werberat haben. Das wurde schon erwähnt.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Es wurde alles schon erwähnt, was Sie gesagt haben!)

Wir möchten zudem feindliche Werbung über alle Geschlechter hinweg vermeiden. Schon allein deswegen könnte man Ihrem Antrag nicht zustimmen. Über alle aktiven Mittel zur Vermeidung solcherlei Werbung sollte man erst entscheiden und diskutieren, wenn der erste große, zeitlich umfassende Schritt der Definition der Grenzen sexistischer Werbung getan ist. Denken Sie deshalb vielleicht besser noch einmal über Ihren Antrag nach! – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Senatorin Stahmann.

(Zuruf)

Kurzintervention? Frau Senatorin, einen Moment! Eine Kurzintervention der Kollegin Aytas!

Ich habe jetzt bedauerlicherweise die Rede einer so jungen Frau, der Kollegin der CDU-Fraktion, gehört. Sie hat mich wirklich ein bisschen erstaunt. In den ganzen Jahren – das Thema ist ja nichts Neues, es allein ist 20 Jahre her, auf die ich zurückblicken kann – haben Frauen versucht – ich habe in meiner Rede vorhin ganz schlimme Beispiele genannt –, diese Werbung zu vermeiden.

Jetzt versuchen wir, hier einen Gesetzentwurf einzubringen und einen Antrag zu stellen, mit dem zumindest mehr Sensibilität geschaffen werden kann. Daraufhin kommen von Ihrer Seite solche Bemerkun

gen, bei denen ich denke: Wo bin ich jetzt? Bin ich jetzt wieder 20 Jahre zurückgelangt? Es tut mir wirklich in der Seele weh, vor allen Dingen, wenn ich eine junge Frau wie Sie mitkriege, die hier solche Sprüche ablässt.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Eine weitere Kurzintervention von dem Kollegen Werner!

Ich wollte kurz anmerken: Frau Häsler hat unterstellt, wir hätten keine Kriterien. Es gibt landauf, landab, in vielen Städten Deutschlands, es gibt in unzähligen Initiativen, und es gibt sogar in bestehenden Gesetzen Definitionen von Sexismus und von sexistischer Werbung. Dass Sie die alle nicht kennen, ist bezeichnend.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Dass Sie sagen, Sie brauchen einen großen zeitaufwendigen Prozess, um sie kennenzulernen, ist interessant. Lesen Sie die Bücher, gehen Sie zum Beispiel auf pinkstinks.de. Da ist ganz viel davon. Es gibt in Wien super Regeln. Es gibt in Darmstadt Grundregeln dafür. Es ist alles in Verträgen – habe ich übrigens auch gesagt –, auch in bremischen Verträgen, durchaus vorgesehen. Die Frage ist, ob und wie man es anwendet. Das wollen wir gerne bewusster machen und schärfen. Dazu haben Sie jetzt auch noch eine ganze Menge beigetragen. – Dafür vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Eine Kurzintervention der Kollegin Häsler!

Wir haben ja leider nicht mehr als fünf Minuten Redezeit. Ich wollte nur erwähnen – Herr Werner, Sie haben das gerade so schön gesagt – mir sind diese Seiten alle bekannt. Ich habe mich natürlich mit der Thematik auseinandergesetzt. Ich setze mich auch schon länger damit auseinander. Sie sagen das ja so schön: Gerade in Bremen wurde das ja nicht festgelegt. Warum haben Sie an Ihren Antrag nicht einfach was drangehängt oder einfach einen Vorschlag mit Kriterien gemacht? Das ist einfach nicht durchdacht. Das kritisieren wir. Wir kritisieren nicht das Grundanliegen. Das möchte ich ausdrücklich sagen.

(Beifall bei der CDU – Abg. Frau A y t a s [SPD]: Gott sei Dank!)

Ich finde es auch falsch, dass der Werberat in einem falschen Licht dargestellt wird. Schauen Sie sich

die Urteilssprüche einfach mal an: Der Werberat hat eine Durchsetzungsquote von über 90 Prozent, und da wird einiges an sexistischer Werbung aus dem Verkehr gezogen. Das möchte ich auch ausdrücklich festhalten. Es ist nicht so, dass hier in Deutschland ein rechtsfreier Raum besteht. Das ist nicht so. Auch in den Verträgen mit der Telekom sind Regelungen getroffen worden, die sicherstellen, dass keine sexistische Werbung ausgehängt wird. Wenn sich jemand darüber hinwegsetzt, wird es sofort wieder eingezogen. Ich möchte einfach nur, dass Sie darüber nachdenken. Ich weiß nicht, wo das Problem ist, dass man sich einfach länger damit auseinandersetzt. Es tut mir leid: Sie haben mich einfach nicht verstanden.