Zweitens: In wie vielen Fällen mussten Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Land Bremen im unter Ziffer 1 genannten Zeitraum Amtshilfe der Polizei in Anspruch nehmen, um die Durchsetzung von Ansprüchen staatlicher und privater Gläubiger zu sichern?
Drittens: Trifft es zu, dass der Senat erwägt, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Land Bremen mit stichsicheren Westen auszustatten? Wenn ja, warum werden solche Überlegungen angestellt?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Dem Amtsgericht Bremerhaven sind im Jahr 2012 zwei Bedrohungen bekannt geworden, die durch Behördenstrafantrag zur Anzeige gebracht wurden, wobei eine dieser Anzeigen gegen unbekannt – nach einer anonymen schriftlichen Bedrohung – erfolgte. Beim Amtsgericht Bremen sind in den Jahren 2010 und 2011 jeweils eine Bedrohung und im Jahr 2012 zwei Bedrohungen registriert worden.
Zu Frage 2: In den Jahren 2010 bis einschließlich 2012 haben beim Amtsgericht Bremerhaven in insgesamt 19 Fällen und beim Amtsgericht Bremen in insgesamt 76 Fällen die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Amtshilfe durch die Polizei in Anspruch genommen.
Zu Frage 3: Es ist derzeit nicht beabsichtigt, den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern im
Land Bremen stichsichere Westen auszuhändigen. Laut Ergebnis einer Umfrage von Mai 2013 sind sich die Länder darüber einig, dass stichsichere Westen die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nicht davor bewahren, angegriffen und verletzt zu werden, da Hals- und Kopfbereich sowie Unterleib und Beine, wo ebenfalls große Blutgefäße verlaufen, weiterhin ungeschützt sind. Den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern des Landes Bremen werden aber Kurse zur Deeskalation und zum Kommunikationstraining in Kooperation mit Niedersachsen angeboten. – Soweit die Antwort des Senats!
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Schulische Kompetenzunterschiede zwischen Mädchen und Jungen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Claudia Bernhard, Christina Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Welche Erklärung hat der Senat dafür, dass das Land Bremen beim IQB-Ländervergleich 2012 einen überdurchschnittlichen Vorsprung der Jungen in Mathematik, aber einen unterdurchschnittlichen Vorsprung der Mädchen in den Naturwissenschaften zeigt?
Zweitens: Welche Konsequenzen zieht der Senat aus dem Befund, dass das Bundesland Bremen laut IQB in den MINT-Bereichen eine für Mädchen nachteiligere Kompetenzentwicklung aufweist als der Bundesdurchschnitt und auch die anderen Stadtstaaten?
Drittens: An welchen Schulen im Bundesland Bremen hat der IQB-Ländervergleich eine im Verhältnis zum Bund und zu anderen Stadtstaaten erfolgreichere Förderung der Mädchen erkennen lassen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1 und 2: Die Ergebnisse des Ländervergleichs des IQB für die neunte Jahrgangsstufe in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern zeigen für Jungen und Mädchen einen Unterschied in den fachlichen Kompetenzen. In Mathematik ist die Kompetenz der Jungen größer, in Biologie die der
Mädchen. Die Kompetenzen zwischen den Geschlechtern unterscheiden sich in Bremen und den anderen Stadtstaaten in allen Fächern statistisch nicht bedeutsam vom Durchschnitt in Deutschland. Es ergibt sich im Vergleich mit Deutschland und den anderen Stadtstaaten somit für diese Fächer keine nachteilige Kompetenzentwicklung bei den Mädchen in Bremen. Zu Frage 3: Die Ergebnisse der einzelnen Schulen liegen dem Senat nicht vor. Die betroffenen Schulen werden ihre schulbezogenen Ergebnisse im Januar erhalten. Angesichts der relativ kleinen Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die an den Einzelschulen jeweils getestet wurden, ist ein schulbezogener Rückschluss auf geschlechtsbezogene Disparitäten – und damit auf die Qualität der Förderung von Mädchen – jedoch nicht möglich. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja, die habe ich. – Ich habe mir auch den Vergleich zwischen den Stadtstaaten angesehen und finde es durchaus bemerkenswert, dass dieser Unterschied vorhanden ist. Insbesondere im Vergleich zu Berlin zeigt sich genau dieser überdurchschnittliche Jungenvorteil in Mathematik und die unterdurchschnittliche Entwicklung bei den Mädchen. Insofern ist tatsächlich eine Geschlechterdisparität festzustellen. In Bremen ist die Situation deutlich schlechter, das heißt, dort liegt es weiter auseinander. Das muss man zumindest als Erkenntnis im Raum stehen lassen.
Der Kompetenzvorsprung der Jungen gegenüber den Mädchen liegt im Fach Mathematik im Bundesdurchschnitt bei 16 Punkten; Bremen weist einen Kompetenzvorsprung von 19 Punkten aus. Das ist nicht signifikant. Solche kleinen Größeneinheiten sind aus unserer Sicht an dieser Stelle nicht zu bewerten.
Im Vergleich zu Berlin müssen wir aber doch feststellen, dass dieser Unterschied – nicht nur bezogen auf die Jungen, sondern auch im Vergleich zu der unterdurchschnittlichen naturwissenschaftlichen Begabung der Mädchen – dort sehr viel geringer ist, insofern also ein positiveres Ergebnis als in Bremen vorliegt. Würden Sie dem zustimmen?
Da es sich um so kleine Einheiten handelt, würde ich dem so nicht zustimmen. Für mich sind Unterschiede von drei Punkten nicht von Bedeutung.
Interessant ist der Unterschied zu Nordrhein-Westfalen; die entsprechende Differenz liegt nämlich bei 32 Punkten. Darüber kann man durchaus nachdenken, aber drei Punkte sind aus meiner Sicht keine Größenordnung, über die wir an dieser Stelle diskutieren müssen.
Das heißt nicht, dass wir uns nicht mit der Frage auseinanderzusetzen haben – das halte ich für einen interessanten Befund –, warum sich die Mädchen vom Selbstkonzept her sowohl in Mathematik als auch in den Naturwissenschaften weniger zutrauen als die Jungen, in den Naturwissenschaften aber weit vor den Jungen liegen. Wir haben an dieser Stelle noch sehr viel zu tun, damit die Mädchen für sich anerkennen, dass sie es können. Wenn sie auch in der Mathematik ein stärkeres Selbstkonzept entwerfen, dann gehe ich davon aus, dass wir insoweit weitere Fortschritte erzielen können.
In Bezug auf Berlin stimmt die Aussage zum Unterschied nicht; er ist deutlich größer. Ich möchte darauf beharren, sich das noch einmal anzusehen. Wir haben einen geschlechtersensiblen Bildungsleitfaden für die Schulen entwickelt. Daran würde ich gern die Frage anschließen, ob dieser in den Schulen in Bezug auf die Unterstützung der Mädchen in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern umgesetzt wird.
Das ist ein anderer Komplex. Ich gehe davon aus, dass unsere Schulen das praktizieren. Wenn sie es nicht praktizieren würden, hätten wir in den Naturwissenschaften nicht ein so gutes Ergebnis.
Dass man insoweit immer nacharbeiten und vermutlich verbessern kann, ist gar keine Frage, aber ich gehe davon aus, dass wir in der Frage der geschlechtsspezifischen Förderung in den naturwissenschaftlichen Fächern und in Mathematik auf einem vernünftigen Wege sind.
Wenn ich, bevor Sie antworten, daran anschließen darf: Wir stellen fest, dass sich die Mädchen bis zur vierten Klasse, also in der Primarstufe, in ihren Kompetenzen deutlich weniger von den Jungen unterscheiden, als es nachher, in der Sekundarstufe I, der Fall ist.
Erstens gebe ich Ihnen völlig recht. Es handelt sich um Kompetenzen und nicht um Begabungen. Das ist nicht etwas, was einem in die Wiege gelegt ist,
Zweitens ist auffällig, dass sich die Kompetenzen der Mädchen im Laufe der Sekundarstufe I nicht in dem Umfang weiterentwickeln, wie man es angesichts ihrer ursprünglichen Möglichkeiten in der Grundschule vermuten könnte.
Frau Senatorin, ich war sehr erstaunt, als ich von Ihnen eben hörte, wir hätten ein gutes Ergebnis in den naturwissenschaftlichen Fächern erzielt. Können Sie uns erläutern, worin das Gute liegt? Ich habe wahrgenommen, dass wir – außer in einem einzigen Fach – überall den letzten Platz, nämlich Platz 16, belegt haben. Worin liegt dann nach Ihrer Auffassung das Gute?