Protocol of the Session on December 12, 2013

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Professor Stauch.

Herr PrĂ€sident, meine sehr geehrten Damen und Herren! FĂŒr den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Das Konzept zur zukĂŒnftigen Arbeitsmarktpolitik des Landes befindet sich aktuell in der Entwurfsfassung in der ressortinternen Abstimmung. Dabei wird eine gemeinsame Planung von Mitteln des EuropĂ€ischen Sozialfonds, die das Land Bremen zwischen 2014 und 2020 erhĂ€lt, und den Landesmitteln fĂŒr Arbeitsmarktpolitik verfolgt. Diese gemeinsame Planung findet ihren Ausdruck im BeschĂ€ftigungspolitischen Aktionsprogramm. Die Planung der

Landesmittel kann nicht isoliert vom Planungsprozess zum EuropÀischen Sozialfonds erfolgen.

Zu Frage 2: Nach Abschluss der hausinternen Abstimmungen ist noch fĂŒr Dezember 2013 die Abstimmung mit anderen Ressorts und dem Magistrat Bremerhaven geplant. Die Befassung der staatlichen Deputation und des Senats – mit anschließender BĂŒrgerschaftseinbindung – ist bis MĂ€rz 2014 geplant. Eine Öffentlichkeitsveranstaltung fĂŒr die Fachöffentlichkeit ist ebenfalls fĂŒr diesen Zeitraum vorgesehen.

Zu Frage 3: Die Landesmittel fĂŒr Arbeitsmarktpolitik sind bis zum Beschluss des neuen BeschĂ€ftigungspolitischen Aktionsprogramms mit einem Sperrvermerk versehen. Vorgesehen ist ebenfalls, dass in EinzelfĂ€llen Projekte durch die staatliche Deputation fĂŒr Wirtschaft, Arbeit und HĂ€fen beschlossen werden können. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Kollegin Bernhard, Sie haben eine Zusatzfrage?

Ja. – Das heißt, wir haben einen Haushalt beschlossen, der noch nicht auf einem klaren Landesarbeitsmarktkonzept beruht?

Es ist in dem Haushalt bereits vorgesehen, dass das Konzept gemeinsam entwickelt werden soll. Deshalb sind diese 4 Millionen Euro auch mit einem Sperrvermerk versehen. Das hÀngt davon ab, ob dieses Konzept dann auch abgesegnet wird.

Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. Frau B e r n h a r d [DIE LINKE]: Nein, vielen Dank!)

Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Kuhn!

Herr Staatsrat, da es so ist, wie Sie sagen – das Landesprogramm fĂŒr Arbeit ist eng mit dem EuropĂ€ischen Sozialfonds verknĂŒpft –, stelle ich die Frage: Wie ist der Stand der Verhandlungen? Wann ist insoweit mit einem Ergebnis zu rechnen?

Es gibt Verhandlungen mit dem Bund. Vorgesehen ist, dass die Verluste der LĂ€nder, die besonders viel verlieren wĂŒrden – davon wĂ€re auch Bremen betroffen –, aus Bundesmitteln zum Teil kompensiert werden. Wir haben ĂŒber diese Frage kĂŒrzlich auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz verhandelt. Die Einigung mit dem Bund ist noch nicht endgĂŒltig erfolgt. Es gibt noch Probleme mit den neuen LĂ€ndern; fĂŒr Leipzig ist eine Sonderregelung beab

sichtigt, die noch nicht in trockenen TĂŒchern ist. Ich gehe davon aus, dass die Einigung mit dem Bund bevorsteht, aber die Regelung ist noch nicht verabschiedet. Der Bund will eigene Mittel zur VerfĂŒgung stellen, um die Verluste der LĂ€nder, die besonders betroffen sind, zu kompensieren.

Herr Kollege Dr. Kuhn, eine weitere Zusatzfrage?

Ja! – Können Sie guten Gewissens schon etwas zu dem zu erwartenden Volumen sagen, auch im Vergleich zu der vergangenen beziehungsweise jetzt ablaufenden Förderperiode?

Ich hoffe, dass das Volumen deutlich höher ist als das, das wir befĂŒrchtet haben. Wir haben befĂŒrchtet, 50 Prozent der Mittel zu verlieren. Das war auch Stand der Verhandlungen. Nach dem Vorschlag, den der Bund unterbreitet hat, wĂŒrde das deutlich positiver aussehen. Ich wĂ€re jedoch, wie gesagt, vorsichtig, weil das an der Einigung mit den neuen LĂ€ndern hĂ€ngt. In einer Abstimmung hat sich ein Land dagegen ausgesprochen, fĂŒnf LĂ€nder haben sich der Stimme enthalten. Das muss im Ganzen noch ausverhandelt werden. Deswegen bin ich an dieser Stelle etwas vorsichtig, aber durchaus optimistisch gestimmt. Die Verhandlungen waren sehr hart, wir haben uns intensiv fĂŒr die bremischen Interessen eingesetzt. Das ist auch eine Lösung, die auf diese interessenbezogene Aktion zurĂŒckzufĂŒhren ist.

Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. D r. K u h n [BĂŒndnis 90/Die GrĂŒ- nen]: Nein, vielen Dank! Ich wĂŒnsche nur viel GlĂŒck!)

Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebente Anfrage bezieht sich auf die kriminalpolizeiliche Bearbeitung von WohnungseinbruchskriminalitÀt. Die Anfrage ist von den Abgeordneten Senkal, Tschöpe und Fraktion der SPD unterschrieben.

Bitte, Herr Kollege Senkal!

Vielen Dank, Herr PrÀsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Gibt es bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven bei der jeweiligen Kriminalpolizei zeitliche Standards oder Richtlinien bezĂŒglich der Aufnahme von WohnungseinbrĂŒchen?

Zweitens: Wie viele FÀlle sind dem Senat bekannt, bei denen durch eine verspÀtete Spurensicherung Beweismittel verloren gingen?

Drittens: Erfolgt bei der Aufnahme von WohnungseinbruchskriminalitĂ€t neben der Aufnahme und Spurensicherung eine weitere Beratung der GeschĂ€digten, sei es PrĂ€ventionsberatung bezĂŒglich der Sicherung der Wohnung oder eine psychosoziale Betreuung?

Diese Frage wird von Herrn Senator MĂ€urer beantwortet.

Herr PrĂ€sident, meine sehr verehrten Damen und Herren! FĂŒr den Senat beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: In Bremen und Bremerhaven erfolgt die Aufnahme von WohnungseinbrĂŒchen grundsĂ€tzlich durch die Schutzpolizei. Hierbei werden EinsĂ€tze anhand der zeitlichen Dringlichkeit in unterschiedliche Kategorien eingeteilt. Bei hoher Dringlichkeit, zum Beispiel TĂ€ter vor Ort, gilt der Acht-MinutenStandard. Alle ĂŒbrigen EinbruchsdiebstĂ€hle werden spĂ€testens 60 Minuten nach Einsatzannahme vor Ort aufgenommen. Auf Wunsch des GeschĂ€digten kann darĂŒber hinaus ein bestimmter Zeitpunkt fĂŒr die Anzeigenaufnahme abgesprochen werden. Die Polizei richtet ihre Prozesse an dem Ziel aus, eine Spurensuche je nach PrioritĂ€t des Einzelfalles spĂ€testens mit Ablauf des auf die Anzeige folgenden Tages zu gewĂ€hrleisten. Dieses Ziel wird in circa 90 Prozent der FĂ€lle erreicht.

Zu Frage 2: Eine Statistik zu Spurenverlusten aufgrund verspĂ€teter Spurensuche wird nicht gefĂŒhrt. Bei der Disponierung der durch den Erkennungsdienst aufzusuchenden Tatorte hat der Wohnungseinbruch hohe PrioritĂ€t. Tatorte mit hoher Spurenwahrscheinlichkeit beziehungsweise Tatorte, bei denen ein Spurenverlust drohen könnte, werden innerhalb dieser Priorisierung vorrangig aufgesucht, sodass ein Spurenverlust, wo immer möglich, vermieden wird.

Zu Frage 3: Durch die Kontaktpolizisten oder den jeweiligen Sachbearbeiter wird zeitnah eine Opfernachsorge samt PrĂ€ventionsberatung betrieben. Die GeschĂ€digten erhalten dabei erste Hinweise bezĂŒglich effektiver PrĂ€ventionsmöglichkeiten. Der Hinweis auf die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven ist dabei obligatorisch. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Senkal, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. S e n k a l [SPD]: Vielen Dank, nein!)

Herr Senator, eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hinners!

Herr Senator, wird in den FÀllen, in denen eine Spurensuche zeitnah nicht möglich ist, mit den GeschÀdigten Kontakt aufgenommen,

um eine entsprechende Mitteilung zu machen und eine Terminabsprache zu treffen?

Ja. Noch einmal: Es geht um zwei Dinge. Wenn 110 gewĂ€hlt wird, kommt natĂŒrlich die Schutzpolizei, und wenn ein TĂ€ter vor Ort ist, sehr schnell. Hierbei geht es um die Frage, mit welcher PrioritĂ€t was bearbeitet wird. Es ist in der Tat so, dass man in die Warteschleife kommen kann. Das wird aber auch kommuniziert; denn es ist nicht möglich, alles gleichzeitig aufzuarbeiten. Man muss auch sagen, dass die meisten Spuren nicht verloren gehen. Normalerweise hat man es im Erkennungsdienst mit FingerabdrĂŒcken, Blutspuren und zurĂŒckgelassenen Werkzeugen zu tun. Das alles ist nach zwei, drei Stunden noch vorhanden, auch noch nach 24 Stunden. Deswegen ist es wichtig, immer zu schauen, dass nichts verloren geht, was nur zeitlich begrenzt zur VerfĂŒgung steht.

Herr Kollege Hinners, eine weitere Zusatzfrage?

Ja, eine letzte noch. – Herr Senator, Sie haben gesagt, dass die Schutzpolizei fĂŒr die Anzeigenaufnahme zustĂ€ndig und damit als Erste am Tatort sei. Sind die Kolleginnen und Kollegen der Schutzpolizei entsprechend ausgebildet, sodass Spuren, die durch WitterungseinflĂŒsse vergĂ€nglich sein könnten, gesichert werden können?

Ja, das in der Tat ist der Fall, wobei man sagen muss: Die meisten Einbrecher werden von der Schutzpolizei am Tatort oder bei der anschließenden Fahndung angetroffen. Insofern leistet die Schutzpolizei schon einen großen Beitrag. Alles andere ist notwendig, um spĂ€ter, im Strafverfahren, den TĂ€tern nachzuweisen, wo sie ĂŒberall gewesen sind.

Herr Kollege Hinners, eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Nein, danke!)

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trĂ€gt die Überschrift „ÜberfĂ€llige Novellierung des Privatschulgesetzes“. Die Anfrage ist von den Abgeordneten Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU unterschrieben.

Bitte, Herr Kollege Dr. vom Bruch!

Danke, Herr PrÀsident! Wir fragen den Senat:

Warum wurde den zustĂ€ndigen Gremien noch immer kein Gesetzentwurf fĂŒr die Novellierung des Privatschulgesetzes vorgelegt? Wann soll dies geschehen?

Welchen Sachstand haben die diesbezĂŒglichen GesprĂ€che mit den Beteiligten?

Welche Absichten verfolgt der Senat zur Gestaltung der Zuschussregelungen, und wie werden sich diese der Höhe nach absolut und relativ im Vergleich zum Durchschnitt der in den anderen BundeslĂ€ndern geltenden ZuschĂŒsse entwickeln?

Diese Frage wird von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt beantwortet.