Zu Frage 2: Die Polizei Bremen hat in über 98 Prozent und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven in allen Fällen die Täter ermittelt.
Zu Frage 3: In der Stadtgemeinde Bremen wurden im Jahr 2011 in sieben Fällen die angefallenen Kosten bei den Tätern durch gerichtliche Verfahren geltend gemacht. Die Höhe der vereinnahmten Beträge lag im Bereich der Sachkosten bei 2 492,75 Euro und bei den sonstigen Kosten bei 13 275,28 Euro. Im Jahr 2012 wurden in einem Fall die Kosten eingeklagt. Die vereinnahmten Beträge lagen im Bereich der Sachkosten bei 4 638,71 Euro und im Bereich der sonstigen Kosten bei 16 894,94 Euro.
In der Stadtgemeinde Bremerhaven wurden im Jahr 2011 keine Kosten eingeklagt. Die vereinnahmten Beträge lagen im Bereich der Sachkosten bei 98,18 Euro; es wurden keine sonstigen Kosten vereinnahmt. Im Jahr 2012 wurden die Kosten in zwei Fällen eingeklagt. Die vereinnahmten Beträge lagen im Bereich der Sachkosten bei 294,62 Euro und im Bereich der
Herr Staatsrat, können Sie mir sagen, warum es im Vergleich zu den Fällen der Widerstandshandlung beziehungsweise der Polizeibeamten, die infolge ihres Dienstes durch Dritte verletzt wurden, viel weniger Fälle gab, in denen die Kosten eingeklagt wurden, warum es diesen deutlichen Unterschied gibt? Sie haben das ja gerade ausgeführt: in Bremen 40, 44 und 48 Taten – wenn ich das einmal so sagen darf, verletzte Polizeibeamte –, aber nur ein Fall beziehungsweise einmal nur sieben Fälle, in denen der Staat die Kosten zurückverlangt hat.
Dieser Schluss ist nicht ganz richtig. Sie haben gefragt, in wie vielen Fällen ein gerichtliches Verfahren angestrengt wurde. Der Prozess ist so, dass die Performa Nord, die für die Verfahren zuständig ist, in allen Fällen prüft, ob Kosten zurückgefordert werden können, und das auch tut. Angegeben haben wir, in wie vielen Fällen in den jeweiligen Jahren ein gerichtliches Verfahren dazu angestrengt wurde, dazu aber auch die Summe, die insgesamt in den Jahren eingefordert werden konnte. Das beinhaltet auch Schadensersatzansprüche, die außergerichtlich geltend gemacht wurden.
Ja, das drängt zu einer Zusatzfrage. Vielen Dank! Wurden denn Kosten auch außergerichtlich geltend gemacht? Ist es üblich, dass man an den Straftäter außergerichtlich herantritt und sagt: „Bezahle das einmal!“, oder wird das alles – zum Beispiel bei einer Widerstandshandlung – im Rahmen des Strafverfahrens mit abgehandelt?
Nein, es wird nicht im Rahmen des Strafverfahrens mit gemacht, außer es geht um eine Nebenklage. Das kann natürlich sein. Aber das Verfahren ist so, dass Performa Nord prinzipiell erst einmal ein Jahr abwartet, ob zum Beispiel aufgrund der Verletzung weitere Folgekosten entstehen, bevor die Kosten geltend gemacht werden. Das heißt, der zeitliche Ablauf zwischen einem Gerichtsverfahren und dem Schadensersatzverfahren liegt deutlich auseinander. Das Verfahren wird in der Regel außergerichtlich begonnen, und in den Fällen, die genannt worden sind, kam es dann zu einer Klage.
Herr Staatsrat, können Sie Angaben darüber machen, in wie vielen Fällen das sogenannte Adhäsionsverfahren durchgeführt worden ist, also ein Strafverfahren, in dem gleichzeitig auch über Schadenersatzansprüche befunden worden ist?
Eine weitere Zusatzfrage hätte ich, Herr Präsident. In wie vielen Fällen hat die Stadtgemeinde Bremen oder die Ortspolizeibehörde Bremerhaven Polizeibeamten, die im Dienst verletzt worden sind, Rechtsschutz gewährt?
Auch das müsste ich nachreichen. Hier geht es ja darum, dass der Beamte gegenüber seinem Dienstherrn geltend macht, dass er ein Klageverfahren anstrengen will. Das betrifft aber dann seine persönlichen Ansprüche und nicht die Ansprüche, die Performa Nord aufgrund der Kosten des Staates einfordert. Insofern ist das jetzt eine andere Frage, die aber auch beantwortet werden kann. Das müssten wir nur später tun.
Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die vierte Anfrage trägt die Überschrift „EEGUmlage deckeln?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Strohmann, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege Strohmann!
Vielen Dank, Herr Präsident! Ich will vorweg sagen: Das ist als Frage formuliert. Nicht dass ein falscher Zungenschlag hineinkommt!
Okay. Das ist für die Zuhörer und für die Zuschauer im Fernsehen. Wir fragen den Senat: Wie bewertet der Senat die Vorschläge der sogenannten Denkfabrik Agora Energiewende, den Ausbau der Windkraftanlagen auf See im Rahmen der
Weiterentwicklung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes zu drosseln und die Betreiber von Neuanlagen zur Direktvermarktung zu zwingen?
Welche Auswirkungen erwartet der Senat im Falle der Umsetzung der Vorschläge für die Unternehmen der Windenergie im Lande Bremen und den geplanten Schwerlasthafen in Bremerhaven?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Auffassung des Senats ist die Entwicklung der Windkraftnutzung auf See ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende in Deutschland und Europa. Senat und Bürgerschaft im Land Bremen haben sich in den letzten Jahren beständig für die Entwicklung der Offshore-Windenergie eingesetzt. Auf die entsprechenden Beschlüsse wird verwiesen.
Der Senat sieht die Notwendigkeit einer umfassenden und gründlichen Debatte über die weitere Ausgestaltung der Förderung erneuerbarer Energien. Das von der Agora Energiewende aktuell vorgelegte Impulskonzept ist ein Beitrag zur Debatte. Nur wenn es gelingt, durch breit getragene und stabile Rahmenbedingungen die notwendige Investitionssicherheit für alle erneuerbaren Energien herzustellen, können die mittel- und langfristigen Ziele der Energiewende erreicht werden.
Die Vorschläge der Agora für die Offshore-Windkraft sind dafür nicht ausreichend. Vor allem die Mengenbegrenzung des Innovationsbonus für Offshore-Windkraft auf 500 Megawatt installierte Leistung pro Jahr ist nicht geeignet, die jetzt benötigten Anschlussaufträge sicherzustellen. Eine Verpflichtung zur Direktvermarktung dürfte für die Offshore-Branche dagegen akzeptabel sein, wenn die Einspeisevergütung insgesamt ausreichend festgelegt ist. Am Netz befindliche Offshore-Windenergieanlagen nehmen bereits heute überwiegend an der optionalen Direktvermarktung teil.
Zu Frage 2: Im Verlauf der EEG-Diskussion werden unterschiedliche Konzepte und Reformvorstellungen veröffentlicht und debattiert. Die Vorschläge werden sorgfältig geprüft und insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf die OffshoreWindenergie für das folgende Novellierungsverfahren bewertet. Der Senat wird sich dafür einsetzen, dass die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass die erfolgreich gestartete Entwicklung der OffshoreWindenergie fortgesetzt werden kann.
Bremerhaven hat sich zu dem Zentrum der Offshore-Windenergiewirtschaft in Deutschland entwickelt. Die Schaffung von mehreren Tausend Arbeitsplätzen in den vergangenen Jahren ist ein eindrucks
voller Beleg hierfür. Eine Fortführung dieser Entwicklung ist nur mit einem leistungsgerechten Ausbau der Infrastruktur möglich. Die Planungen für den Offshore-Terminal-Bremerhaven, OTB, basieren auf den langfristigen Ausbauzielen der Bundesregierung zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland über das Jahr 2020 hinaus. Diese Ziele bestehen unverändert. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja, eine habe ich noch, eine ganz aktuelle: Wie steht denn der Senat zu den Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der SPD-Bürgerschaftsfraktion, vielleicht auf den Schwerlasthafen zu verzichten?
Ich habe die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden nicht so verstanden. Ich habe ihn so verstanden, dass er jetzt das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen abwartet, um dann zu schauen, wie es weitergeht. Insgesamt haben wir das im Senat noch nicht besprechen können. Ich habe das heute auch nur einem Boulevardblatt entnehmen können.
Herr Senator, eine weitere Zusatzfrage durch die Abgeordnete Frau Dr. Schierenbeck! – Bitte, Frau Kollegin!
Herr Senator, wie bewertet der Senat die Pläne, die aus den Koalitionsverhandlungen in Berlin bekannt wurden, dass die Energiewende insgesamt auszubremsen ist und dass jetzt Kohlekraftwerke subventioniert werden sollen, die ja absolut unflexibel sind und daher überhaupt keinen Beitrag zur Energiewende – geschweige denn zum Klimaschutz – leisten?
Ich kenne bisher nur Verlautbarungen. Hin und wieder bekommt man auch ein nicht autorisiertes Papier in die Finger. Ich muss sagen, dass ich die Koalitionsverhandlungen in mehrfacher Hinsicht mit einer gewissen Sorge verfolge. Zum einen kann ich überhaupt nicht erkennen, wie
man das, was vorgegeben wird – nämlich die EEGUmlage zu deckeln, was ja auch die Frage des Abgeordneten Strohmann war –, erreichen will. Man setzt sich an keiner Stelle damit auseinander, dass es ja gerade nicht der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien ist, der für den Anstieg der EEG-Umlage maßgeblich verantwortlich ist. Der macht nur ein Siebtel des Anstiegs aus, sechs Siebtel haben andere Ursachen, die wir in diesem Haus mehrfach erörtert haben. Das sind die Industrieausnahmen, das ist der Börsenpreismechanismus. Ich erkenne überhaupt nicht, dass sich die Verhandlungspartner mit diesen Fragen im Moment ernsthaft beschäftigen.
Ich sehe auch mit großer Sorge, dass man dort zum Thema Strommarktdesign lesen kann, es werde eine neue Rolle für konventionelle Kraftwerke gesucht. Ich lese das auch so, dass offensichtlich versucht wird, Subventionstatbestände zu schaffen, die ja auch nicht zu einer Deckelung der EEG-Umlage, sondern zu weiteren Kosten führen, die man den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufbürdet. Möglicherweise wird man auch hier wieder die Industrie ausnehmen. Das heißt, es droht genau das Gegenteil dessen, was einem versprochen worden ist.
Schließlich möchte ich noch auf eines hinweisen: Wir dürfen uns jetzt nicht einlullen lassen, wenn wir Zahlen, Ausbauziele für die Offshore-Windenergie von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030, genannt bekommen. Diese Zahlen kann man ja so oder so bewerten und sagen: Wenn sie denn kommen, dann schaffen sie wenigstens eine Verlässlichkeit, wenn auch vielleicht nicht ganz auf dem Ausbaupfad, den wir uns bisher erhofft haben. Das Problem ist nur, dass das alles Luftblasen sind, solange das nicht mit den konkreten Rahmenbedingungen hinterlegt ist, mit denen die Investitionsunsicherheit kurzfristig überwunden werden kann. Denn diese Anlagen wird nicht die Bundesregierung bauen; diese Anlagen müssen private Investoren bauen, und die werden keinen Finger rühren, solange nur solche Zahlen in den Himmel geschrieben, aber nicht auch die Maßnahmen dazu flankierend klar werden.
Ja, bitte, Herr Präsident! Offensichtlich kann der Bürgermeister nicht an unseren Sitzungen teilnehmen, weil er in Berlin ist und an den Sitzungen dort teilnimmt. Ist Ihnen denn bekannt, ob sich der Bürgermeister für die Offshore-Windenergie und insbesondere für das einsetzt, was Sie gerade genannt haben, nämlich für ein Vorschaltgesetz zum EEG, das solche verlässlichen Rahmenbedingungen schaffen würde?