Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier diesen Antrag eingebracht, und wir wollen damit gleichzeitig die Gelegenheit nutzen zu sagen, dass unsere Polizeibeamten in Bremen und Bremerhaven für uns einen überaus hohen Stellenwert haben. Wenn ich sage „uns“, dann meine ich alle Fraktionen hier im Parlament. Aus der Bürgerschaft möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen Polizeibeamten zu danken, die täglich mit großem Engagement für unsere Sicherheit arbeiten, denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. interjection: (Beifall bei der CDU)
Polizeibeamte sind 24 Stunden am Tag im Dienst, sieben Tage in der Woche einsatzbereit, und deshalb muss diese Bereitschaft nicht nur mit dem Gehalt, sondern auch in der Fürsorge verbessert werden. Diese Fürsorgepflicht ist keine Worthülse, nein, diese Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist verfassungsrechtlich in Artikel 33 Absatz 4 Grundgesetz geregelt.
SPD und Grüne haben am 24. Februar 2010 einen Antrag mit der Überschrift „Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent entgegentreten!“ eingebracht. Dann habe ich diesen Antrag auch noch einmal durchgelesen, und ich habe geschaut, was bisher geschehen ist. Es sind auch einige Dinge erledigt worden. Dort wurde zum Beispiel gesagt, dass Übergriffe auf Polizeibeamte durch die Gerichte auch entsprechend geahndet werden sollen. Dann wurde noch einmal angeführt, dass die persönliche Ausstattung verbessert werden sollte. Inwieweit das geschehen ist, kann ich nicht sagen, ich weiß nicht, ob es schon einen Knallschutz für Beamte im Einsatz gibt, falls einmal ein Knallkörper oder Feuerwerkskörper explodiert.
Dann steht unter Punkt 4, dass ein Auftrag an Herrn Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen für eine Studie zum Thema Gewalt gegen Polizeibeamte erteilt werden sollte. Die Studie ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
liegt mittlerweile auch vor, und auch da wurde noch einmal nachgefragt. Hier ist aber festzustellen, dass Sie unter Punkt 3 gefordert hatten zu prüfen, inwieweit es einer Modernisierung des dienstlichen Rechtsschutzes bedarf, um Polizeibeamtinnen und -beamten eine effektive Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen, soweit sie im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Schäden erlitten haben. Da ist bisher nichts passiert, soweit ich weiß. Es kann natürlich auch sein, dass ich das nicht mitbekommen habe, oder vielleicht prüfen Sie auch noch. Passiert ist bisher nichts. In diesen Tenor möchte ich dann einstimmen und sagen: Gestalten Sie Wiedergutmachung, indem das Land seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber der Polizeibeamten nachkommt, indem unverzüglich konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um Polizeibeamtinnen und -beamte, die bei der Ausübung ihres Dienstes geschädigt beziehungsweise verletzt werden, bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber ihren Schädigerinnen und Schädigern wirksam zu unterstützen! Dies sollte unter anderem erfolgen durch die Gewährung von Rechtsschutz zur Durchsetzung von Schadensersatz- beziehungsweise Schmerzensgeldansprüchen dieser Polizeibeamtinnen und -beamten – unabhängig davon, ob anderweitiger Anspruch auf Rechtsschutz besteht – und durch die Schaffung der Grundlagen dafür, dass Bremen bei rechtskräftigen Schadensersatz- beziehungsweise Schmerzensgeldansprüchen diesen Polizeibeamtinnen und -beamten gegenüber in Vorleistung tritt und diese übernimmt, wenn die Forderungen nicht beigetrieben werden können. Natürlich weiß ich, dass wir den Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz, Schadensersatz und Schmerzensgeld nicht gleich eins zu eins sofort im Rahmen dieses Antrags beschließen können. Deshalb bitte ich um einen Bericht in der Innendeputation, welche Möglichkeiten bestehen, diese Lücken zu schließen und hier Solidarität zeigen zu können. Dies wird unseren Polizeibeamtinnen und -beamten guttun. Ein Beamter der Bereitschaftspolizei in Bremen sagte mir: „Sie als Politiker“ – nein, das hat er nicht gesagt, Erwin hat er gesagt, ich kenne ihn nämlich! –, „du kennst doch unsere Probleme überhaupt nicht. An fast jedem Wochenende müssen wir unseren Frauen oder Freundinnen, Kindern und Angehörigen sagen, dass wieder einmal nichts aus der Grillfete wird, der Kinobesuch mit Freunden ausfallen muss, weil es kaum mehr freie Wochenenden gibt, an denen nicht demonstriert wird, ein Fußballspiel von Werder Bremen stattfindet oder auf größeren Volksfesten geprügelt oder bis zur Maßlosigkeit Alkohol konsumiert wird.“ Nicht nur in Bremen haben wir aber diese Probleme, ich denke an Hamburg – das Schanzenviertel ist sehr betroffen – und die alljährlichen Krawalle am 1. Mai in Berlin, das ist Gewalt pur, die schon fast rituell stattfindet.
Ich habe ja eine Redezeit von dreimal fünf Minuten, ich werde meine Rede jetzt beenden und meinen Bericht anschließend weiterführen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fürsorgepflicht für Polizeibeamtinnen und -beamte ist ein sehr hohes Gut, sie ist wichtig und ernst zu nehmen, und das machen wir.
Der von der Fraktion der CDU eingebrachte Antrag „Fürsorgepflicht für Polizeibeamte verbessern“ verfolgt durchaus sehr gute Ziele. Diese Ziele sind so gut, dass wir sie schon vorher in unserem Antrag mit dem Titel „Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent entgegentreten“ von SPD und Bündnis 90/Die Grünen umfassend bearbeitet und eingebracht haben, das hat Herr Knäpper gerade eben erläutert. In diesem Antrag geht es um viele Punkte, die Sie auch schon genannt haben. Ich möchte jetzt auch nicht alle Punkte noch einmal einzeln aufzählen, aber ich möchte auf die Abarbeitungsphase eingehen.
In den letzten Jahren hat sich auf Bundesebene und unter Mitwirkung des Innensenators vieles getan, was sich nun auf Bremen auszuwirken beginnt. Im Jahr 2009 hat sich die Innenministerkonferenz mit der Thematik befasst, woraufhin im Jahr 2010 die Einführung eines bundesweit einheitlichen Lagebildes zur Gewalt gegen Polizeibeamte erfolgte. Im Jahr 2011 wurde daraufhin auch die Erfassung der polizeilichen Kriminalstatistik modifiziert. Im gleichen Jahr erfolgte auch eine Erweiterung der Paragrafen 113 und 114 Strafgesetzbuch. Paragraf 113 Strafgesetzbuch sieht nun eine höhere Strafandrohung vor und ergänzte das Beisichführen einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs als Strafverschärfungsmerkmal. Paragraf 114 Absatz 3 Strafgesetzbuch bezieht jetzt auch Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdiensten in den Schutz dieser Norm ein.
Ein Jahr später erfolgte schließlich der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe des AK II „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“. Erst vorliegende Lagebilder konnten den nötigen Erkenntnisgewinn erbringen, der für ein konzeptioniertes weiteres Vorgehen gegen Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte benötigt wird.
Die Innenministerkonferenz hat außerdem beschlossen, von nun an ein jährliches Lagebild erstellen zu lassen, um aktuelle Entwicklungen besser nach––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
vollziehen und entsprechend auf diese reagieren zu können. Auch die Maßnahmen zum Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften in Form von Handlungsempfehlungen im Bereich der Führungs- und Einsatzmittel sowie bei der Aus- und Fortbildung zeigen geeignete Optimierungsmöglichkeiten für Bund und Länder auf, die diese im Rahmen ihrer spezifischen Anforderungen umsetzen können. Auch im Bereich der Dienstunfallfürsorge konnten bereits erhebliche Verbesserungen erreicht werden.
In diesem Jahr konnte dann begonnen werden, die neu gewonnen umfangreichen Erkenntnisse auch in Bremen zu verwenden und umzusetzen. Dazu wurden Stellungnahmen der Polizei Bremen und Bremerhaven eingeholt. Wir befinden uns also in einem Prozess, den wir schon vor Ihrem hier gestellten Antrag eingeleitet haben, Herr Knäpper, und ich sage Ihnen hier auch zu, dass wir diesen Bericht auch gern in der Innen- und Sportdeputation machen wollen, um zu schauen, wo wir jetzt sind und nach welchem Stand wir jetzt noch weiter vorangehen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können Ihren Antrag ablehnen, da wir diesen Prozess schon eingeleitet haben und uns in der Abarbeitung befinden. Lassen Sie uns gemeinsam diesen ständigen Prozess begleiten, um die Fürsorgepflicht für die Polizistinnen und Polizisten an die gesellschaftlichen Veränderungen zum Schutz unserer Polizisten anzupassen! Da haben Sie uns an Ihrer Seite, Herr Knäpper, aber, dazu brauchen wir Ihren Antrag nicht! – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wird Sie nicht überraschen, ich habe das hier auch schon einmal gesagt: Ich finde, Polizeibeamte machen einen schweren Job, ich möchte ihn, ehrlich gesagt, nicht machen. Daher ist es zwar manchmal ermüdend, welche Art von Anträgen vonseiten der CDU immer wieder vorgelegt wird, aber man muss trotzdem immer einmal schauen, was dahinter dann im Detail steckt.
Ich möchte jetzt einmal auf ein paar Dinge eingehen, weil der Antrag sich ja explizit auf die Fortbildung in Sachen Selbstverteidigung bezieht. Dazu möchte ich einmal aus einer Studie zitieren, die durchaus auch für Bremen besagt, dass die Polizistinnen und Polizisten durch ihre Ausbildung über ausreichende Kenntnisse in der Selbstverteidigung verfügen und dass es ihnen leider in der Frage, wie oft sie angegriffen werden, nicht viel nützt. Aus der Studie ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
wird auch noch einmal deutlich, dass viele der Übergriffe vielleicht nicht stattgefunden hätten, wenn die Situationen nicht falsch eingeschätzt worden wären. Dies sagen zumindest 52 Prozent der Beamten, die Opfer eines Übergriffs wurden, und 15 bis 20 Prozent der Befragten gaben auch an, dass der Übergriff vielleicht aufgrund eigener Verhaltensfehler erfolgte. Das bedeutet, wenn man bestimmte Dinge zum Schutz der Polizeibeamten tatsächlich ändern will, dann finde ich es zu kurz gegriffen, nur zu sagen, dass es mehr Fortbildung in der Selbstverteidigung geben soll.
Es gibt ja auch die anderen Strategien, zum Beispiel im Bereich der Deeskalation. Wenn man sich einmal anschaut, in welchem Maß und Umfang Fortbildungen stattgefunden oder in welchem Umfang Polizeibeamtinnen und -beamte an Fortbildungen teilgenommen haben, dann kann man sagen, dass 50 Prozent eine Fortbildung im Bereich der Selbstverteidigung absolviert haben, 22 Prozent innerhalb des Bereichs Deeskalation/ Konfliktschlichtung, 13,8 Prozent im Bereich der interkulturellen Kompetenz, 11,3 Prozent im Bereich der Kriminalprävention und 10,5 Prozent im Umgang mit Jugendlichen. Wenn man das alles so subsumiert und die bisher absolvierten Fortbildungen zusammenfasst, bedeutet dies, dass es eben durchaus einen Mangel in anderen Bereichen der Fortbildung gibt. Ich finde, da müsste man auch noch einmal viel stärker ansetzen, diese Fortbildungen anbieten und auch dafür sorgen, dass sie – auch im eigenen Interesse – wahrgenommen werden.
Es gibt auch diesen Wunsch nach Fortbildungen. Wenn man sich diese Studie einmal diesbezüglich anschaut, dann stellt man fest, immerhin 67 Prozent aller befragten Beamten sagen, sie hätten gern Fortbildungen über rechtliche Aspekte, zum Beispiel auch hinsichtlich der Schussabgabe, 66 Prozent nennen rechtliche Aspekte der Polizeigesetze, und immerhin noch 61,4 Prozent geben an, dass sie gern eine Fortbildung im Bereich Deeskalation und Konfliktschlichtung hätten.
Daher denke ich, es kann überhaupt nicht schaden, Ihren Antrag an die Innendeputation zu überweisen, und dann reden wir darüber und schauen weiter.
Dann wird er hier behandelt! Wenn ich das einmal zusammenfasse, was ich noch gesagt habe, was eigentlich alles schon in der Luft liegt, was man eigentlich machen müsste, dann, finde ich, greift Ihr Antrag viel zu kurz, denn wenn man das nur auf die Selbstverteidigung bezieht, denke ich, wird man dem
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, Herr Knäpper, hat der Senat eine Fürsorgepflicht für alle seine Beschäftigten, und Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben in einem besonderen Maß Anspruch darauf, denn sie haben innerhalb ihres Berufs auch sehr hohe Anforderungen zu erfüllen und stehen immer wieder in Konfliktsituationen, vertreten den Staat an der einen oder anderen Stelle und müssen dafür auch durchaus einmal Prügel einstecken. Deswegen ist es vollkommen richtig, sich mit dieser Frage immer und immer wieder zu beschäftigen, meine Vorrednerinnen und Vorredner sind ja im ausreichenden Maße auch darauf eingegangen. Straftaten wie Landfriedensbruch, Gefangenenbefreiung oder Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte, Körperverletzung, mit all dem haben Beamtinnen und Beamte zu tun.
Die CDU suggeriert ein wenig in ihrem Antrag, dass der Senat nichts mache. Ich glaube – auch das hat der Kollege Senkal eben ausgeführt –, das stimmt in diesem Maße nicht,
das ist inhaltlich falsch. Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass die Bremische Bürgerschaft in der letzten Legislaturperiode ein sehr deutliches Zeichen gesetzt hat mit dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, der Gewalt gegen Polizeibeamte konsequent entgegenzutreten, in dem es auch – und darauf lege ich schon Wert – als ersten Punkt ein klares Bekenntnis gab, das besagt, wir verurteilen jegliche gewalttätigen Übergriffe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, weil es keine gute Gewalt gibt, das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen!
Wir haben das Thema mehrfach in der Innendeputation behandelt, genauso wie sich die Innenministerkonferenz mehrfach mit diesem bundesweiten Phänomen – Herr Knäpper, Sie haben ja richtigerweise darauf hingewiesen, dass nicht nur Bremen, sondern auch andere Bundesländer diese Problematik haben – und dieser Thematik befasst hat, und ich bin mir
sicher, dass der Innensenator gleich auch noch etwas zu der bundesweiten Diskussion sagen wird. Die Richtlinien für Darlehen beim Rechtsschutz gibt es meines Wissens, auch dazu wird sicherlich der Innensenator gleich etwas sagen, aber in der Tat ist ja die Frage, wie eigentlich Betreuung stattfindet, wenn man Gewalterfahrungen macht. Ich glaube, da muss man sehr deutlich machen, dass es da auch eine ganz wichtige Rolle des jeweiligen Vorgesetzten gibt, denn es gibt keine Schablone, die man abarbeiten kann nach dem Motto, wenn ein Polizeibeamter im Dienst angegriffen oder verletzt worden ist, dann greift A, B, C und D. In der Tat muss man sich das sehr genau anschauen, entsprechend nacharbeiten, den Einsatz natürlich nacharbeiten, aber auch schauen, dass man mit der jeweiligen betroffenen Person vernünftig umgeht. Frau Kollegin Vogt hat richtigerweise darauf hingewiesen, dass das bei der Polizei bereits in hohem Maß passiert, dass jeder Einsatz noch einmal kritisch durchleuchtet wird, gerade auch die großen Einsätze, nicht nur hinsichtlich der Frage, ob es eigene Fehler gegeben hat, sondern natürlich auch hinsichtlich der Frage, ob sich Reaktionen von Demonstrantinnen und Demonstranten – wenn Sie jetzt beispielsweise eine Auseinandersetzung zwischen Rechts und Links bei einer Demonstration nehmen – geändert haben. Deswegen ist auch der nächste Punkt, die Frage der Eigensicherung, einer, bei dem ich finde, dass es sich gehört, immer wieder nachzuprüfen, ob unsere Beamtinnen und Beamten ausreichend ausgerüstet sind und das entsprechende Material haben, damit sie in solchen Auseinandersetzungen ausreichend geschützt werden. Ich glaube, wir sind uns einig, dass in der Aus- und Fortbildung eine ganz enge Verzahnung von Theorie und Praxis stattfinden muss, es also nichts bringt, wenn jemand etwas doziert, das Gelehrte aber nichts mehr mit der Lebensrealität auf den bremischen Straßen zu tun hat, aber auch das findet meines Wissens nach Rücksprache mit der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Berücksichtigung. Der Eindruck bei mir und meinen Kollegen ist, dass der Aus- und Fortbildungsbereich in Bremen im Bereich der Polizei einen äußerst hohen Qualitätsstandard hat. Wenn es Lücken in der Fortbildung geben sollte, wie Frau Vogt sie gerade angesprochen hat, dann muss man sich das noch einmal sehr genau anschauen und vielleicht auch in die Diskussion mit der Polizei und der Hochschule gehen, ob es diese Lücken tatsächlich gibt, und wenn ja, ob man sie schließen sollte. Zu diesen Diskussionen innerhalb der Deputation für Inneres und Sport sind wir sehr gern bereit. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!