Protocol of the Session on September 26, 2013

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Fecker.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schulsozialarbeit leistet zweifelsohne einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer Schule, die Kinder und Jugendliche gerade in schwierigen Lebenslagen auch individuell fördert. Manche Kinder und Jugendliche brauchen eine besondere Unterstützung, die ihre Familie und ihr Umfeld nicht leisten können. Die Schulsozialarbeit bietet direkte und niedrigschwellige Hilfe dort, wo Kinder und Jugendliche sind. Probleme können so in vielen Fällen auch gelöst werden. Damit ist aus Sicht der Grünen die Schulsozialarbeit elementar für die Umsetzung von mehr Bildungsgerechtigkeit. Sie ist ein starkes und wichtiges Element, um Benachteiligungen abzubauen, Chancengerechtigkeit herzustellen und soziale Teilhabe sicherzustellen. Folgen von Armut und sozialer Ausgrenzung können so in Teilen sicherlich auch ausgeglichen werden. Diverse Studien belegen die positiven Wirkungen der Schulsozialarbeit, und gerade deswegen, geschätzte Frau Kollegin Vogt, ist die Antwort des Senats auf Ihre Frage nach der Unterrichtsvertretung, finde ich, ein sehr deutliches und klares Signal. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter haben eine wichtige Aufgabe in unserem Schulsystem, aber sie dürfen nicht als Vertretungskräfte im Unterricht eingesetzt werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich bin sehr froh darüber, dass der Senat das noch einmal sehr deutlich herausgestellt hat, und ich würde auch darum bitten, wenn es tatsächlich solche Fälle gibt, dass sie auch bekannt werden, weil man in der Tat – das wissen wir selbst – doch manches Mal noch einmal mit Nachdruck auf die bestehenden Regularien hinweisen muss. Wenn es solche Fälle gibt, dann würde ich auch darum bitten, dass sie zumindest auch der Senatorin bekannt gemacht werden. Aus Sicht der Grünen ist die Schulsozialarbeit und die Arbeit der Schulassistenzen insgesamt sehr wichtig, gerade auch aufgrund der inklusiven Beschulung im Land Bremen. Bei der Schulassistenz gilt ein bisschen das Gleiche wie das, was ich gerade auch gesagt habe: Ich glaube, wir stellen immer wieder fest, dass auf dem Papier die Sachlage sehr klar und offensichtlich eindeutig geregelt ist, es gibt aber immer wieder Einzelfälle, wie Herr Dr. vom Bruch sie gerade geschildert hat, in denen Betroffene schildern, dass diese Klarheit nicht besteht. Deswegen, glaube ich, ist es sehr wichtig, auch in diesem Fall zu sagen, wenn es so etwas gibt, dann muss es ganz offensiv auch bei der Senatorin vorgetragen werden, damit wir diese Probleme in Zukunft eben nicht mehr haben, und ich hoffe, dass das in diesem Fall auch geschieht. Weil wir uns der Qualität bewusst sind, haben sich die Fraktionen von SPD und Grünen dafür stark ge

macht, dass eine Finanzierung und Fortsetzung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln auch über den 31. Dezember 2013 hinaus sichergestellt wird. Uns war es aber auch wichtig, dass mit dem Auslaufen des Programms zum Ende dieses Jahres nicht die aufgebauten Strukturen abrupt beendet werden müssen und pädagogische Kontinuität verloren geht. Deshalb haben wir entschieden, dass bis zum Ende des Schuljahres 2013/2014 die Mehrzahl der Stellen – nicht alle, das gestehe ich sofort ein! – aus Landesmitteln finanziert wird.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Aus Lan- desmitteln?)

Leider war es uns bisher nicht möglich, alle Stellen zu besetzen, das hätten wir sicherlich auch sofort getan, aber das ist aufgrund der Haushaltslage unseres Bundeslandes nicht möglich.

Herr Dr. vom Bruch, Sie haben eben zu Recht Nachhaltigkeit eingefordert. Ich bin sicher, dass Nachhaltigkeit nicht nur wichtig ist im Bereich des Handels in diesem Sachbereich, sondern dass wir auch nachhaltig handeln müssen in Bezug auf die finanziellen Möglichkeiten unseres Landes. Deswegen ist dieser Weg sicherlich nicht der optimale, aber einer, der im Rahmen der Haushaltlage unseres Landes mehr als vertretbar erscheint und auch eine richtige Kraftanstrengung dieses Senats und dieser Regierung ist.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wie geht es jetzt weiter? Ich glaube, diese Frage stellen wir uns nicht nur hier in Bremen, sondern natürlich auch diejenigen, die damit konkret zu tun haben, weil wir abhängig davon sind, wie es auch in Berlin weitergeht. Ich glaube, wir sind uns einig – Herr Röwekamp hat das gestern noch einmal betont –, dass die Abschaffung des Kooperationsverbots eine wichtige Forderung ist, weil Länder und Kommunen auch in diesem Bereich Unterstützung durch den Bund brauchen. Da machen wir uns nichts vor, das muss eine gemeinsame Forderung auch aus diesem Haus sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Deswegen bin ich mir sicher und hoffe ganz stark, dass wir unabhängig davon, wie die Bundesregierung künftig zusammengesetzt ist, diese Unterstützung erhalten werden. Ich hoffe darauf und glaube, dass wir alle gemeinsam gut daran tun, in Berlin darauf hinzuwirken, denn die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit – das ist hier, glaube ich, noch einmal fraktionsübergreifend klar geworden – ist uns allen bewusst. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Güngör, ich finde auch, die Große Anfrage ist nicht beantwortet worden. Wenn Sie sich dann aber einmal die Anfrage anschauen, dann zielte sie auf die Beschäftigungsverhältnisse und die Arbeitsplatzbeschreibungen ab, weil man solche Dinge zwar aus schulpolitischer Sicht diskutieren kann – das haben wir hier ja auch diverse Male getan –, man kann sie aber auch einmal aus Sicht der Beschäftigten diskutieren, und das war unser Anliegen.

Frau Moning hat ja schon vor der Sommerpause angekündigt, dass sie diese Anfrage nicht richtig beantwortet, und sie hat das ja irgendwie auch bewiesen,

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Ich dachte, der Senat beantwortet das!)

und sie hat sich dann auch noch gefreut, dass wir die Schulsozialpädagogen nicht namentlich erwähnt haben, sodass sie diese 116 Personen, die dort in der Stadtgemeinde Bremen beschäftigt sind, auch gar nicht erst aufführen musste.

Ich kann Ihnen sagen, dass die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und auch die Schulpädagoginnen und Schulpädagogen – nicht nur die Schulsozialarbeiter, die über die Bundesmittel finanziert wurden – nämlich durchaus das Gefühl haben, als Anhängsel des Schulprozesses behandelt zu werden. Es ist nämlich eben nicht so, dass es einheitliche qualitative Standards gibt, und es gibt auch keine einheitliche Mindestausstattung. Dies liegt natürlich auch daran, dass sie bei unterschiedlichen Trägern beschäftigt sind, zum Teil bei der Behörde, zum Teil bei den Trägern, die hier aufgeführt worden sind.

Es gab vor zwei Jahren einen Fachtag Schulsozialarbeit, bei dem es diesbezüglich auch einen eigenen Workshop mit dem Namen „Anstellungsdschungel“ gab, und diesen Workshop gab es aus gutem Grund. Ich sage ja, wir sprechen eigentlich auch noch über die Schulpädagoginnen und Schulpädagogen, nicht nur über Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, auch wenn Frau Moning froh war, sie hier nicht aufführen zu müssen. Bei vielen, die jetzt durch die Bundesmittel eingestellt wurden, fehlen zum Beispiel simple Voraussetzungen wie ein eigenes Büro.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Was für ein Quatsch!)

Nein, das ist so, das hat sie gesagt! Das kann ich doch nicht ändern! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das interessiert mich überhaupt nicht, was sie sagt!)

Der Zugang zur Schulkonferenz ist eben nicht für alle Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und vor allem nicht für alle Schulpädagoginnen und Schulpädagogen gewährleistet und auch nicht in allen Schulen geklärt. Statt einer einheitlichen Mindestausstattung mit einer Stelle gibt es alle möglichen Minimallösungen. Teilweise werden diese dann auch noch über Schulvereine finanziert, teilweise über Zuwendungen an die Träger, und es gibt keine qualitativen Mindeststandards für die Assistenz, das hatten wir ja hier auch schon angesprochen, das hat auch die CDU erfragt.

Ich will einmal auf Fragen im Einzelnen eingehen! Weil nämlich diese Anfrage an den entscheidenden Stellen so gut wie nicht beantwortet worden ist, habe ich mich einmal selbst umgehört und versucht, Einzelheiten herauszubekommen.

In Frage 6 hatten wir nach den Urlaubsregelungen bei den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern gefragt. Da gibt es nämlich sehr unterschiedliche Regelungen: Urlaub heißt nämlich, Ferienzeit zu nehmen bei einer Lohnauszahlung von 95 Prozent, aber auch hier gibt es Unterschiede. Es gibt auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die das volle Gehalt bekommen und in den Ferien arbeiten. Es ist alles völlig unklar, und da hätten wir einfach dezidiertere Antworten von der Behörde erwartet.

Frage 7 bezieht sich auf die Entgeltregelungen, ich rede jetzt auch wieder von den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern, zu den Schulassistenzen habe ich eben etwas gesagt. Das Gehaltsgefüge – es ist hier ja die Entgeltgruppe TV-L 9 aufgeführt worden, es geht aber zum Teil ziemlich weit auseinander und reicht von TV-L 8 bis TV-L 10 – führt einfach bei den Beschäftigten, die sich dann zum Teil an den Schulen begegnen, zu sehr vielen Irritationen, und ich kann das nachvollziehen. Ich hätte mir hierzu eine genauere Antwort des Senats gewünscht.

(Beifall bei der LINKEN)

Frage 8 betrifft die Arbeitsplatzbeschreibung. Bei der Arbeitsplatzbeschreibung, Herr Güngör, wird es ganz interessant, hier wird nämlich in Auszügen das Stellenprofil zitiert, das im Jahr 2011 in mehreren Sitzungen in der Bildungsbehörde unter Beteiligung desjenigen erarbeitet wurde, der die Schulsozialarbeit zu koordinieren hat. Das ist gut, das ist auch scharf formuliert und verweist auch deutlich auf die besonderen Aufgaben insbesondere in den Zentren für unterstützende Pädagogik. Dieses Stellenprofil haben dann die Schulleiter einmal aus Versehen per E-Mail zugesandt bekommen, weil das nämlich ein Profil war, das gar nicht mehr offiziell versandt worden ist. Das hatten Frau Jürgens-Pieper und Frau von Ilsemann

in der Schublade verschwinden lassen, und seitdem ruht es auch dort. Tatsächlich haben also weder Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter noch die Träger ein offizielles Stellenprofil erhalten, sondern nur eines, das erarbeitet wurde und nie offiziell herausgegangen ist. Alle anderen Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen, die nämlich nicht über die Bundesmittel finanziert worden sind, haben auch höchst unterschiedliche Arbeitsplatzbeschreibungen. In Frage 9 wird nach erforderlichen beruflichen Qualifikationen gefragt. Dies sollte so sein, aber tatsächlich ist bei den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern aus Bundesmitteln alles vertreten, von Erziehern mit Zusatzqualifikationen bis hin zu Psychologen und Sozialwissenschaftlern. Ich sage ja, man muss sich das einmal genau anschauen. Frage 10 betrifft die Dienst- und Fachaufsicht. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind sehr erfreut über die dortige Aussage, aber auch sehr verwundert, weil sie nämlich bislang davon ausgegangen sind, dass die Dienstaufsicht bei der Schule und die Fachaufsicht beim Träger liegt; auch das macht Sinn. Bei der Frage der Unterrichtsversorgung gehe ich jetzt einmal auf Herrn Fecker ein.

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Gern, Frau Vogt!)

Es ist gut, dass hier noch einmal so klar gesagt worden ist, auf bestimmte Fälle solle hingewiesen werden, wenn sie vorkommen. Das ist das eine, aber die Umsetzung bei akuter Notlage ist das andere. Ich habe Berichte gehört, auch von Unterrichtsvertretungen, gerade wenn es Beschäftigte sind, die einen befristeten Vertrag haben,

(Glocke)

dann ist es schwierig, offensiv damit umzugehen. Allerdings passiert das wohl tatsächlich häufig, und auch Schulen sagen, dass sie im Nachmittagsbereich in der Betreuung einspringen, und das ist eigentlich auch nicht ihre Aufgabe. Die Frage nach einheitlichen Konzepten für die Schulsozialarbeit in Bremen kann man für die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, die über Bundesmittel eingestellt worden sind, verneinen, darauf habe ich eben schon hingewiesen, und die Schulsozialpädagoginnen und Schulsozialpädagogen haben teilweise auf die jeweilige Schule bezogene Konzepte, ein einheitliches Konzept liegt nicht vor. Ich hätte mir, wie gesagt, etwas genauere Antworten vom Senat gewünscht. Wir haben sie ja auch so bekommen, allerdings ist das genau das, was wir hier problematisieren wollten, Herr Güngör. Deswegen wollten wir es auch hier einmal diskutieren, weil die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter gleiche Standards wollen, sie wollen eine Stellenbe

schreibung, und sie wollen auch irgendwie nachvollziehen können, warum der eine Kollege ein paar Hundert Euro mehr oder weniger in der Tasche hat. Das, finde ich, ist ein verständliches Anliegen, Herr Güngör. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Güngör.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens: Dass die Antworten so sind, wie sie sind, Frau Vogt, liegt an Ihren dürftigen Antworten –

(Heiterkeit bei der CDU)

nein, an Ihrer dürftigen Fragestellung! –, das kann man ja sehr einfach in dieser Großen Anfrage sehen.

Der zweite Punkt, weshalb ich mich hier eigentlich gemeldet habe, ist, dass Sie hier Namen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines Ressorts nennen. Wir besprechen hier eine Antwort des Senats, die Antwort legt der Senat vor, und dass Sie hier namentlich zwei Personen nennen, von der einen behaupten, sie habe etwas in der Schublade verschwinden lassen, und von der anderen behaupten, sie hätte sich geweigert, irgendwelche Fragen zu beantworten,

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Das hat hier überhaupt nicht zu in- teressieren!)

das finde ich nicht in Ordnung, das ist nicht korrekt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Abg. S e n k a l [SPD]: Wenn sie wenigstens anwesend wären und sich wehren könnten!)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist jetzt Mittagspause,

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Noch nicht!)

viele sind müde und erschöpft. Ich werde mich zu diesen beiden Punkten gar nicht mehr lange äußern.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Das ist gut!) ––––––– *) Vom Redner und von der Rednerin nicht überprüft. Ich meine, die politischen Dinge – die politischen Inhalte, die politischen Ziele – zur Schulsozialarbeit sind alle benannt. Wir wissen, wir müssen daran arbeiten, dass wir Schulsozialarbeit – –. Ich möchte aber, dass es am Ende nicht mehr Schulsozialarbeit heißt, sondern Kinder- und Jugendsozialarbeit, weil das aus meiner Sicht der entscheidende Punkt ist. Es geht um die Stärkung der Kinder und Jugendlichen, und es geht weniger um die Institution Schule, dann hätten wir auch das Problem mit den Begriffen nicht mehr, die hier etwas verwirren, und wenn wir das klären, dann hätten wir vielleicht auch klarere Identifikationen für die Aufgabenbeschreibung. (Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir werden uns auf den Weg machen, und ich hoffe schon, dass es uns gelingt, mit der neuen Bundesregierung jetzt endlich einen Weg zu finden, dass Schulsozialarbeit auch als eine gesamtstaatliche Aufgabe übernommen wird und als eine nationale Aufgabe gesehen wird, damit wir auf lange Sicht und umfangreich zu einer Finanzierung dieses Arbeitsgebiets kommen können.