Herr Timke, wir haben hier ein geordnetes Verfahren! Bitte stellen Sie Ihre Zusatzfrage, wenn ich Ihnen das Wort erteilt habe! – Bitte sehr!
Herr Senator, ich habe eigentlich gedacht, dass die Fragestunde so abläuft, dass das Parlament fragt und Sie antworten, nicht umgekehrt! Deshalb noch einmal meine Frage: Handelt es sich um etwa 2 600 Personen, von denen nach Ihren Aussagen 1 300 Personen bei der ISTEC registriert sind?
Wir bewegen uns in dieser Größenordnung, aber das sind alles Zahlen, mit denen im Grunde nichts angefangen werden kann. Entscheidend ist das, was wir im Bereich unserer Ermittlungsverfahren registrieren. Wir können kein Pauschalurteil über eine gesamte Volksgruppe treffen.
(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN – Abg. T i m - k e [BIW]: Das habe ich nicht getan!)
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Auswirkungen der Abgabe von dienstlichen Mobiltelefonen“. Diese Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Welche Folgen haben sich aus der Abgabe der dienstlichen Mobiltelefone bei der Polizei Bremen ergeben?
Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, um die Folgen der Abgabe der dienstlichen Mobiltelefone zu kompensieren?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3: Im Rahmen der Protestaktionen über die Besoldungsanpassung 2013 wurde von der Gewerkschaft der Polizei für die Medien eine Rückgabe von „Diensttelefonen“ inszeniert. Dabei wurden jedoch ausschließlich private Mobiltelefone abgegeben, die nach der Aktion wieder mitgenommen wurden. – Soweit die Antwort des Senats!
Dass dieser Akt durchaus Symbolcharakter haben sollte, war klar, aber diese Diensthandys dienen ja der Polizei, um Beamte außerhalb der Dienstzeit zu alarmieren. Wie verhält es sich denn nun konkret mit den Diensthandys außerhalb der Dienstzeit?
Die Diensthandys sind dort, wo sie hingehören: Bei den Beamten, und kein Beamter hat bisher sein Diensthandy zurückgegeben.
Das war schon eine ernsthafte Frage, die ich gestellt habe, und ich bin nicht zufrieden damit, wenn Sie das hier jetzt nicht ernst nehmen! Es ist bekannt und auch in den Medien publiziert worden, dass zumindest eine Alarmierung überhaupt nicht funktioniert hat.
Sie war auch vorher angekündigt, aber Fakt ist einfach – und das wissen Sie auch! –, dass die Beamten im Rahmen der Besoldungsdebatte Anträge gestellt haben, dass sie aus dem Alarmierungssystem herausgenommen werden. Der Polizeipräsident hat ihnen sehr deutlich gemacht, dass dies nicht geht. Es gehört natürlich zu den Kernaufgaben der Polizei, da zu sein. Ich glaube, man tut sich auch als Polizei keinen Gefallen, wenn man die Botschaft überbringt: Wenn wir Probleme haben, dann kommen wir nicht.
Ich weiß aber, wenn man einmal von dieser Phase absieht, dass die Kolleginnen und Kollegen alle da sind, wenn man sie ruft, das gehört eigentlich mit zu ihrer Ehre, und daran hat sich auch nichts geändert.
Dass nach wie vor eine hohe Motivation bei der Polizei vorhanden ist, glaube ich auch, wobei ich nicht glaube, dass es an der Arbeit des Senats liegt!
Konkret aber meine Frage: Glauben Sie, dass der Polizeipräsident oder Sie als Senator anordnen können, dass außerhalb der Dienstzeit Polizeibeamte ihr Diensthandy benutzen müssen und im Fall einer Alarmierung zum Dienst erscheinen müssen?
Wir haben ganz komplizierte Systeme, die sicherstellen, dass immer ausreichend Beamte im Dienst sind. Manche sind in Rufbereitschaft, das gilt insbesondere für die Spezialeinheiten, die wir haben, wo es ein geregeltes System gibt. Wir haben darüber hinaus natürlich ein Alarmierungssystem, das so geschaltet ist, dass natürlich derjenige, der kommen kann, auch kommt. Es ist völlig klar, wenn jemand gerade eine Geburtstagsfeier hat und er zu später Stunde die Alarmierung erhält, dass man von ihm nicht erwartet, dass er sich dann in das Fahrzeug setzt. Das weiß aber jeder. Dieses System hat in den letzten Jahren hervorragend in Bremen funktioniert.
Wir müssen nur dort hinschauen, wo wir in der Praxis Überbelastungen haben. Wenn immer die gleichen Polizisten am Wochenende alarmiert werden, dann kann das so nicht bleiben, und deswegen haben wir ein Projekt aufgelegt, das sich gerade dieser Überbelastungen annimmt. Wir werden der Deputation dazu auch im Oktober einen Bericht geben.
Dann haben Sie meine Frage nicht verstanden! Befinden Sie sich zu dieser Frage mit dem Personalrat in einem Einigungs- und Schlichtungsverfahren?
Die elfte Anfrage trägt die Überschrift „Novellierung des Niedersächsischen Hundegesetzes“. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.