Protocol of the Session on August 28, 2013

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 19 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage 7 wurde zwischenzeitlich vom Fragesteller zurückgezogen.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Flüge der Bundeswehr am Flughafen Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Gottschalk, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Gottschalk!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie viele Flüge beziehungsweise Übungsflüge der Bundeswehr fanden in den vergangenen zwölf Monaten am Flughafen Bremen statt?

Zweitens: Inwiefern sind diese Flüge vonseiten Bremens genehmigungspflichtig?

Drittens: Welche Lärm- und Schadstoffemissionen verursachen diese Flüge im Vergleich zu den am Flughafen Bremen stattfindenden gewerblichen Flugbewegungen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Günthner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der internationale Verkehrsflughafen Bremen ist eine Einrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge, die

für Flüge im öffentlichen Interesse, einschließlich des Verteidigungsauftrags, zur Verfügung zu stehen hat. Bezüglich der Ermöglichung von Bundeswehr- und Übungsflügen am Verkehrsflughafen Bremen hat die Flughafen Bremen GmbH keine Entscheidungsbefugnis.

Zu Frage 1: Nach Abfrage der Daten beim Bundesverteidigungsministerium, der Flughafen Bremen GmbH und der Deutschen Flugsicherung GmbH geht der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen davon aus, dass in den letzten zwölf Monaten bis zu 1 160 Flüge der Bundeswehr, einschließlich Starts, Landungen, Tiefanflügen, Aufsetzen und Durchstarten, am Verkehrsflughafen Bremen stattfanden. Das sind 2,6 Prozent der gesamten Flugbewegungen in diesem Zeitraum.

Zu Frage 2: Starts, Landungen und Übungsflüge der Bundeswehr am Verkehrsflughafen Bremen, die nach Maßgabe der Flughafengenehmigung innerhalb der regulären Zeiten stattfinden, sind, abgesehen von den erforderlichen Flugverkehrskontrollfreigaben des Flugsicherungsunternehmens, ohne behördliche Ausnahmegenehmigung zulässig. Die Bundeswehr kann zudem innerhalb der Flugbeschränkungszeiten und außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens ohne Ausnahmeerlaubnis starten, landen und Übungsflüge durchführen, sofern dies zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.

Für sonstige Starts, Landungen und Übungsflüge der Bundeswehr am Verkehrsflughafen Bremen ist eine Ausnahmeerlaubnis erforderlich. Entsprechende Fälle sind in den letzten zwölf Monaten aber nicht vorgekommen.

Zu Frage 3: Die Lärmemissionen einzelner in Bremen eingesetzter Bundeswehrflugzeuge und gewerblich genutzter Passagierflugzeuge sind ungefähr vergleichbar. Flüge der Transall C-160 erzeugen gemittelte Maximalpegel zwischen 74,9 und 82 dB(A), Flüge der Boeing 737-800 gemittelte Maximalpegel zwischen 76,9 und 83,5 dB(A).

Hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Schadstoffemissionen von Bundeswehrflugzeugen und sonstigen gewerblichen Luftfahrzeugen liegen keine Daten vor. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Kollege Gottschalk, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, die Zahl der Genehmigungspflichten ist sehr gering, und 2,6 Prozent der Flugbewegungen hört sich auch nicht nach viel an, es ist aber so, dass wir natürlich einen sehr stadtnahen Flughafen haben, sodass auch diese 2,6 Prozent eine zusätzliche Belastung bedeuten. Meine Frage: Hat es vonseiten Bremens eigentlich schon einmal Gespräche mit der Bundeswehr gegeben, ob man möglicherweise diese Flüge auch reduzieren und

an andere Stellen verlegen kann, wo der Flughafen nicht so stadtnah ist?

Bitte, Herr Senator!

Ich bin jetzt überfragt, ob es Gespräche gegeben hat, aber ich gehe davon aus, dass es regelmäßig Konsultationen zwischen den genannten Parteien gibt. Es ist aber am Ende so, dass die Bundeswehr für sich eigenständig entscheidet. Das Verteidigungsministerium hat uns auch noch einmal mitgeteilt, welche Flugplätze sie wann zu welchen Zwecken wie anfliegt.

Wenn Sie sich anschauen – ich habe es ein- oder zweimal selbst gesehen –, wenn ein AWACS-Aufklärungsflugzeug der NATO im Tiefflug den Flughafen anfliegt und dann ohne aufzusetzen durchstartet, dann ist es für uns ärgerlich, dass wir bei der Belastung, die Sie richtigerweise beschrieben haben, nicht einmal Gebühren erheben können, weil die Voraussetzung dafür wäre, dass sie wenigstens einmal kurz aufsetzen und durchstarten. Das wissen sie natürlich. Andere Maschinen von ihnen setzen durchaus auf und starten durch, der Flughafen wird eben auch für Übungsflüge genutzt. Die Bundeswehr hat durchaus weitreichende Befugnisse, wie sie damit umgehen kann.

Herr Kollege Gottschalk, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. G o t t s c h a l k [SPD]: Nein danke, das reicht mir zunächst!)

Herr Senator, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Entwicklung der Lehrerinnen- und Lehrerstellen. Die Anfrage ist unterschrieben von der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.

Bitte, Frau Kollegin Vogt!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie hat sich zwischen 1995 und 2013 in Bremen und Bremerhaven die Zahl der Lehrerinnenund Lehrerstellen, gemessen in Vollzeitäquivalenten, an öffentlichen Schulen entwickelt?

Zweitens: Wie hat sich zwischen 1995 und 2013 in Bremen und Bremerhaven die Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen entwickelt?

Drittens: Wie hat sich zwischen 1995 und 2013 in Bremen und Bremerhaven die Höhe der Ausgaben pro Schülerin und Schüler entwickelt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Da die Zahlen des Jahres 2013 noch nicht vorliegen, können zu allen Fragen nur die Zeiträume bis einschließlich 2012 dargestellt werden.

In der Stadtgemeinde Bremen sanken die Stellen der Lehrkräfte in Vollzeitäquivalenten von 1995 bis 1999 von 5 239,5 auf 4 849,2 Stellen. In diesen Jahren sind rund 100 Stellen pro Jahr abgebaut worden. Von 2000 bis 2007 sank die Anzahl der Vollzeitäquivalente von 4 621,2 auf 4 268,3 Stellen. Von 2008 bis 2012 ist erstmals ein Anstieg von 4 281,8 auf 4 351 Stellen zu verzeichnen. In der Stadtgemeinde Bremen beziehen sich alle Daten auf den Dezember des jeweiligen Jahres.

Für die Stadt Bremerhaven hat der Magistrat mitgeteilt, dass nur Zahlen ab dem Jahr 2004 vorliegen beziehungsweise auswertbar sind. Die Daten werden zum 30. Juni eines jeden Jahres erfasst. Hier standen Ende Juni 2004 Stellen im Umfang von 1 157,2 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung, bis zum Jahr 2009 ist ein Rückgang auf 1 090,3 Vollzeitäquivalente zu verzeichnen. Bis zum Jahr 2012 ist die Zahl der Stellen wieder auf 1 157 Vollzeitäquivalente angestiegen. Die Vollzeitäquivalente beinhalten Altersteilzeitfälle.

Zu Frage 2: Die Entwicklung der Schülerzahlen an öffentlichen allgemein- und berufsbildenden Schulen verlief in beiden Städten unterschiedlich.

In der Stadtgemeinde Bremen ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler zwischen 1995 und 2004 von 71 838 auf 73 313 angestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von etwas mehr als drei Prozent. Von 2004 ist die Zahl bis 2012 kontinuierlich um neun Prozent auf 67 551 abgesunken. Der Anteil der Schülerinnen ging mit Schwankungen von 48,4 Prozent im Jahr 1995 auf 47,7 Prozent im Jahr 2012 leicht zurück.

In Bremerhaven lag die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Jahr 1995 bei 19 962, jedoch ist sie seit 1996 rückläufig und seitdem kontinuierlich von 20 146 um mehr als 16 Prozent auf 16 841 im Schuljahr 2012/ 2013 abgesunken. Der Anteil der Schülerinnen ging mit Schwankungen von 48,3 Prozent im Jahr 1995 auf 46,9 Prozent im Jahr 2012 leicht zurück.

Zu Frage 3: Die Ausgaben pro Schülerin und Schüler wurden bis zum Jahr 2003 nur im Rahmen der Bundesstatistik auf der Landesebene erhoben und ausgewiesen, nicht aber für beide Kommunen. Daher liegen für den Zeitraum vor dem Jahr 2003 keine Zahlen für die beiden Städte vor. Ab dem Jahr 2003 wird diese Kennzahl für das Produktbereichscontrolling bezogen auf Personal- und Sachausgaben entsprechend der Berechnungsweise des Statistischen Bundesamtes auch für die beiden Städte berechnet.

In Bremen lagen die Personalausgaben je Schülerin und Schüler im Jahr 2003 bei 4 070 Euro und blieben bis zum Jahr 2008 mit leichten Schwankun

gen auf diesem Niveau. Seitdem sind sie jedoch kontinuierlich auf 4 700 Euro angestiegen. Bei den Sachausgaben ist eine ähnliche Entwicklung zu verzeichnen. Hier lagen die Ausgaben im Jahr 2003 bei 502 Euro je Schülerin und Schüler und sind nach dem Jahr 2005 kontinuierlich auf 700 Euro im Jahr 2012 angestiegen. In Bremerhaven lagen die Personalausgaben je Schülerin und Schüler im Jahr 2003 bei 4 205 Euro und sind bis zum Jahr 2008 – 4 280 Euro – mit leichten Schwankungen relativ konstant geblieben. Danach sind sie auch hier kontinuierlich angestiegen, und zwar bis auf einen Wert von 4 751 Euro. Die Sachausgaben lagen im Jahr 2003 bei 479 Euro je Schülerin und Schüler, im Jahr 2012 waren es 183 Euro. Die Senkung liegt an der Verlagerung der Bewirtschaftungskosten der Schulen zum Wirtschaftsbetrieb Seestadt Immobilien. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wir haben in den letzten Jahren unterschiedliche Aussagen der beiden Regierungsfraktionen gehört, ob die Anzahl der Vollzeitäquivalenten nach Abzug der Mehrbedarfe durch die Schulreform tatsächlich gestiegen ist oder nicht. Können Sie sagen, in welchem Umfang Mehrbedarfe durch die Schulreform entstanden sind?

Bitte, Frau Senatorin!

Wir gehen davon aus, dass wir mit dem Zuwachs, den wir seit dem Jahr 2007 zu verzeichnen haben, der ja auch in der Antwort steht, die Schulreform so umsetzen können, sodass sie auch den Erfordernissen entspricht.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Die Frage ist nicht konkret beantwortet. Sehen Sie es auch so, wenn man sich nach Abzug der Mehrbedarfe durch die Schulreform die Situation ansieht, dass ein Anstieg der Vollzeitäquivalente in Bremen und Bremerhaven festzustellen ist?

Bitte, Frau Senatorin!