Protocol of the Session on June 20, 2013

Dass dies nun klargestellt wird, finde ich natürlich gut, aber ich möchte an dieser Stelle noch einmal an eine Goodwill-Regelung aus Zeiten der Großen Koalition erinnern, denn die CDU erreicht ja nun das nötige Quorum von vier Stimmen, aber die kleinste Oppositionsfraktion erreicht es nicht. Ich weiß durchaus – das ist hier jetzt natürlich ein Appell an die Moral –, dass es in Zeiten der Großen Koalition üblich war, wenn Sie als kleinste – –.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Einzige! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Es war aber gleichzeitig die größte Opposition!)

Sie hatten drei mehr!

Die Grünen haben das notwendige Quorum in ihrer Zeit als Opposition jedenfalls auch nicht erreicht, und damals ist dann immer eine Regierungsfraktion zur Seite gesprungen und hat das nötige Quorum möglich gemacht. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass man es zukünftig hier auch so handhaben könnte, denn im vergangenen Jahr wurde es einmal nicht so gehandhabt, wie wir es gern gehabt hätten. Sie können ja noch einmal darüber nachdenken!

(Abg. F e c k e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Es ist auch schon einmal passiert!) ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft. (A) (C)

Die CDU hat uns unterstützt, weil wir sie darum gebeten haben!

(Abg. H i n n e r s [CDU]: Das machen wir! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Mehr kann man nicht haben als die Unterstützung der CDU!)

Die CDU hat auf unsere Bitte eine Sitzung der Innendeputation mit unterstützt, als es um das Goosebad ging, aber im letzten Jahr, als wir gern eine Sitzung zum Fiskalpakt gehabt hätten, hat leider niemand mit uns dafür gestimmt. Das war jetzt mein Appell!

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Frau Abgeordnete, wir haben die Son- dersitzung gemacht!)

Nein, wir wollten eine Bürgerschaftssitzung, aber darüber können wir noch einmal reden, das ist keine Diskussion, die wir jetzt und hier führen müssen!

Wie wir dies regeln, können wir dann ja woanders regeln. Ich wollte nur einmal daran erinnern, dass es diese informelle moralische Regelung zu Zeiten der Großen Koalition gab.

Kommen wir zum nächsten Punkt, der Akteneinsicht für Deputierte! Diese ist natürlich absolut notwendig und sinnvoll. Wenn sachkundige Bürger als Deputierte in einer Deputation sitzen, dann müssen sie natürlich auch das starke Recht der Akteneinsicht haben, um die Ressorts und Behörden kontrollieren zu können, denn das ist ja schließlich ihre Rolle. Deshalb ist das völlig in Ordnung und eine nötige Klarstellung.

Dass der parlamentarische Ablauf durch die Konsensliste gestrafft werden soll, finden wir auch in Ordnung, und dass die Vertreter von Beiräten ein vergleichbares Rederecht wie die Fraktionen bekommen sollen, halten wir gerade nach den Erfahrungen aus der ersten Debatte für dringend geboten, und wir sind auch völlig damit einverstanden.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass wir die Stadtteilpolitikerinnen und Stadtteilpolitiker vielleicht auch einmal grundsätzlich darin bestärken sollten, von ihrem gesetzlichen Rederecht Gebrauch zu machen. Andersherum passiert es ja sehr häufig, Abgeordnete der Bürgerschaft reden ja durchaus häufig in den unterschiedlichen Stadtteilbeiräten. Ich glaube aber, diese Erweiterung des Rederechts in der Geschäftsordnung an sich macht in den Beiräten noch nicht so unbedingt publik, dass Beiratssprecher und Stadtteilpolitiker dieses Recht haben. Dort sollten wir vielleicht noch einmal ein bisschen Aufklärung betreiben und die Kommunalparlamente in diese Richtung stärken.

Jetzt kommen wir zu dem Punkt, an dem sich die Fraktionen nicht mehr einig sind, nämlich zum Ver

hältnis der Regierung und dem Parlament in den Deputationen. Ich sehe es ähnlich wie Herr Tschöpe, ich halte Deputationen durchaus auch für ein demokratisches Mittel der Kontrolle, zumal ich die Einbeziehung von sachkundigen Bürgern dort außerordentlich hilfreich finde. Die Frage ist, ob es gerechtfertigt ist, dass eine Senatorin oder ein Senator den Vorsitz in der Deputation innehat, wenn wir genau diese Behörden und Ressorts kontrollieren sollen. Das sehe ich dann im Gegensatz zur Fraktionsmehrheit der Koalition ähnlich wie die CDU.

Im Zuge der Kontrolle finde ich es auch besser, wenn der Vorsitz in Deputationen zukünftig von einem gewählten Mitglied des Parlaments ausgeübt wird, und zwar aus einem ganz praktischen Grund: In den Ausschüssen – das ist der einzige Punkt, an dem ich es ganz pragmatisch sehe – ist es als Abgeordneter und Mitglied des Ausschusses wesentlich einfacher, im Vorfeld zum Beispiel Einfluss auf die Tagesordnung zu nehmen. In Deputationen ist das zuweilen etwas mühsam. Änderungen muss man dann in der jeweiligen Deputation beantragen, dann liegen vielleicht nicht alle Unterlagen vor, oder die Deputierten sind nicht vorbereitet. Dies ist ein ganz praktisches Beispiel, warum es sinnvoll sein kann, dass eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier den Vorsitz in einer Deputation hat. Deshalb haben wir den Vorschlag der CDU an dieser Stelle unterstützt, und dementsprechend auch die Verlagerung der Assistenz in die Bürgerschaftskanzlei mitgetragen.

Wir unterstützen diesen Vorschlag auch weiterhin, auch wenn er hier heute abgelehnt wird, aber ich möchte noch einen pragmatischen Gedanken dazu äußern: Sollte sich die CDU irgendwann mit diesem Vorschlag durchsetzen, möchte ich zu bedenken geben, wir müssen dann dafür sorgen, dass Senatoren auch an den Deputationssitzungen teilnehmen, denn die Anwesenheit von Senatoren in den Ausschüssen finde ich zuweilen etwas grenzwertig. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die verschiedenen Themen sind bereits ausreichend von meinen Kolleginnen und Kollegen beschrieben worden, sodass ich nur ganz kurz die Haltung der Grünen zu den einzelnen Punkten begründen möchte.

Das Akteneinsichtsrecht und auch das Minderheitenrecht sind sehr wertvolle Rechte in diesem Parlament. Ich finde, dass es in der Opposition manchmal ein bisschen mehr Wertschätzung erfährt, aber auch wir Regierungsfraktionen tun gut daran, das Akteneinsichtsrecht und das Minderheitenrecht sehr hoch ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

zu schätzen, was wir hier heute mit unserem Abstimmungsverhalten auch zum Ausdruck bringen.

Wir werden zustimmen, das Akteneinsichtsrecht jetzt auch im Deputationsrecht zu verankern, und dass Minderheitenrechte – ich habe es damals schon für selbstverständlich gehalten – bei der Einberufung einer Sondersitzung nicht durch rechtliche Spitzfindigkeiten unterlaufen werden können, ob nun die Stimme des Senators mitzählt oder nicht. Der Gerechtigkeit gegenüber dem Senat halber muss man sagen, dass es sich auch dort um eine Einzelmeinung handelte. Da wir aber nicht ausschließen können, dass diese Einzelmeinung mehrfach wiederkehrt, ändern wir heute die entsprechende gesetzliche Grundlage, und damit ist diesem Vorgang auch ein Riegel vorgeschoben. Mehr muss man dazu auch nicht sagen, glaube ich.

Die Konsensliste ist ein guter Vorschlag, um die Arbeit hier im Parlament zu straffen. Wenn wir schon ohne Debatte ein einheitliches Verhalten bei den Abstimmungen haben, dann können wir dies hier auch in einem einzigen Abstimmungsakt machen und uns mehr Zeit für die eigentlichen kontroversen politischen Themen nehmen. Letztendlich sind es nicht nur Akteneinsichts- und Minderheitenrechte, sondern auch Rechte der Beiräte, die wir stärken, indem wir selbstverständlich einer Sprecherin oder einem Sprecher eines Beirats in den Debatten in der Stadtbürgerschaft auch die Möglichkeit geben, auf die Debatte zu reagieren und noch einmal eine Erwiderung von fünf Minuten in der Stadtbürgerschaft vorzutragen. Das sind die Punkte, die hier heute im Konsens vorgeschlagen werden.

Es gab in der Tat einen Dissens bei dem Punkt Vorsitz in der Deputation. Ich finde schon, dass man es sich nicht so leicht machen kann, nun eine Art Hybridausschuss oder -deputation zu schaffen. Entweder haben wir eine Deputation, und sie ist und bleibt ein Verwaltungsausschuss, oder – –.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Das ist sie schon lange nicht mehr!)

Es macht wenig Sinn zu sagen, wir haben zwar einen Verwaltungsausschuss, in dem die Verwaltung die Verantwortung hat, aber wir tun so, als wäre es ein Parlamentsausschuss, in dem eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter dann den Vorsitz übernimmt. Der Parlamentsausschuss ist derjenige, der hier von uns eingesetzt und durch uns besetzt wird, und das ist dann eine reine parlamentarische Angelegenheit.

Es ist seit vielen Jahren bekannt, dass wir durchaus weiteren Umwandlungen von Deputationen in Ausschüsse zustimmen würden, wenn Sie Vorschläge haben, die Rolle der Abgeordneten zu stärken – wir haben das in der Vergangenheit immer angeregt, haben dem immer zugestimmt –, dort haben die Abgeordneten die volle Verantwortung. Eine Scheinverantwortung in einem Verwaltungsausschuss, der dann

nur zum Schein einen quasi von der Verwaltung bestückten Abgeordneten zum Vorsitzenden hat – das haben wir ausführlich in unserer Fraktion debattiert und ganz klar so überlegt –, wäre dann sozusagen noch eine dritte Variante der beiden Grundvarianten zwischen Parlamentsausschuss und Deputation, die wir so nicht gebrauchen können, glaube ich. Deshalb sind wir in diesem Punkt mit der CDU nicht einer Meinung.

Herr Röwekamp, ich teile aber auch die Einschätzung von Herrn Tschöpe, dass Sie sich schon sehr anstrengen müssten, um diesen Punkt nun als massive Stärkung der Abgeordnetenrechte nach außen zu verkaufen. Ich glaube, es ist nicht mehr als eine Randnotiz der Geschichte, wie wir es nun machen. Daraus nun einen Sieg oder eine Niederlage für die Demokratie zu machen, da haben die Menschen und auch wir andere Probleme, und deswegen ist die Haltung der Grünen hier gut begründet, wie ich meine. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über den Gesetzesantrag der Fraktion der CDU abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen, Drucksache 18/140, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE und Abg. D r. K o r o l [fraktionslos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt das Gesetz in erster Lesung ab.

Damit unterbleibt gemäß Paragraf 35 Satz 2 unserer Geschäftsordnung jede weitere Lesung.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/151 abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/151 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür CDU, DIE LINKE und Abg. D r. K o r o l [fraktionslos])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Jetzt lasse ich über Ziffer 1 des Antrags des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses abstimmen.