Protocol of the Session on June 19, 2013

Ich verspreche Ihnen, der Schaden eines solchen Ereignisses übertrifft den vermeintlichen wirtschaftlichen Vorteil, den man sich durch die Weservertiefung erhofft, um ein Vielfaches. Es hat einmal jemand ausgerechnet, dass eine einzige Überflutung im Unterweserbereich Schäden in Höhe des Dreifachen des Bruttoinlandsprodukts produzieren kann. In dieser Größenordnung bewegt sich das, und deswegen, finde ich, muss man auf die Weservertiefung verzichten. Wir müssen aufforsten, wir brauchen Überflutungsflächen, wir müssen auch Deiche zurücknehmen, das alles ist auch eine Aufgabe für Bremen, aber als Erstes muss auf die Weservertiefung verzichtet werden.

(Beifall bei der LINKEN)

In dem Zusammenhang ist aufgefallen, dass sich mittlerweile Versicherungen offensichtlich weigern, Menschen überhaupt zu versichern, die in bestimmten Gebieten wohnen oder die von Sturmfluten gefährdet sind. Ich finde, da ist eine Tabuzone. Wenn jemand die Erlaubnis erhält, irgendwo ein Haus zu bauen, möglicherweise auch in einem gefährdeten Bereich, dann muss es auch eine Versicherung geben, bei der er sich versichern kann, ansonsten braucht er diese Erlaubnis nicht zu erhalten. Es kann nicht sein, dass Versicherungen jetzt ihre Klienten nach mehr oder weniger Gefährdung aussortieren. Wir brauchen eine solidarische Versicherung für alle, die in der Nähe von Flüssen leben, weil sie alle von Überflutungen betroffen sein können.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte noch etwas zum Fluthilfefonds sagen! Ich halte es nicht für despektierlich, wenn man auf der einen Seite schnell hilft und sich auf der anderen Seite überlegt, wie diese Hilfe am kostengünstigsten gestaltet werden kann und die Lasten für diese Hilfe gerecht verteilt werden. Das ist auch, finde ich, unsere Aufgabe als Parlament. Deswegen finde ich den Vorwurf der Kollegin Frau Motschmann, das wäre kleinteilig, nicht gerechtfertigt.

(Beifall bei der LINKEN, bei der SPD und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Geld muss natürlich zur Verfügung gestellt werden, und wahrscheinlich werden es eher zehn Milliarden Euro als acht Milliarden Euro. Ich sage, wenn wir mit 500 Milliarden Euro Banken retten können, dann sind wir auch in der Lage, mit 10 oder 15 Milliarden Euro – also dem, was nötig ist – den Opfern dieser Flutkatastrophe zu helfen und dafür zu sorgen,

dass dies nicht noch einmal passiert. Das ist auch gut angelegtes Geld, weil die Schäden weit höher sind als das, worüber wir jetzt diskutieren. Hochwasserschutz ist auch eine wirksame Investition für die Zukunft.

Ich finde es interessant in dem Zusammenhang darüber nachzudenken, dass der Bund Schulden aufnimmt und niedrige Zinsen bei der Bank nutzt und wir dann die Zinsen zahlen. Ich finde, es gibt andere Modelle, in deren Rahmen man diese Finanzierung auch noch einmal vorschlagen kann, zum Beispiel bei der Altschuldenregelung, das würde Bremen auch helfen.

Ich finde es auch wichtig, dass wir Folgendes deutlich machen: Wenn es diese Form von Hilfe gibt, dann finde ich es zulässig zu fordern, dass das nicht zulasten des Sanierungskurses geht, denn das sind außergewöhnliche Ereignisse, die nichts mit der normalen Haushaltsstruktur zu tun haben, sondern die außerhalb der Schuldenbremse rangieren müssen. Deshalb, denke ich, ist es auch eine berechtigte Forderung, wenn wir auf der einen Seite helfen, dass wir dann auf der anderen Seite aber nicht gezwungen sind, an anderer Stelle zu kürzen, weil wir den Hochwasseropfern helfen. Das kann auch nicht der Sinn von Hilfe sein. Ich denke, auf diese Art und Weise kann man das Problem angehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielleicht ist es wichtig, dass wir dieses Thema nicht immer nur dann diskutieren, wenn es solche Ereignisse gibt, sondern dass wir vielleicht bei uns selbst und bei anderen noch einmal überprüfen, ob die Maßnahmen, von denen man heute weiß, dass sie ergriffen werden müssen, wirklich umgesetzt oder nicht in irgendeiner Weise vernachlässigt wurden. Ansonsten kommt unter Umständen die nächste Flut, bevor die Schutzmaßnahmen fertiggestellt wurden. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer in diesen Tagen an der Elbe ist oder auf dem Weg nach Berlin die Elbe überquert, der ist über die Wassermassen und vor allem über die Kraft des Wassers schier fassungslos, und mitunter – selbst wenn man häufiger an der Elbe ist, wie auch ich in Ferienzeiten – hat man manchmal Schwierigkeiten zu sehen, wo eigentlich das Flussbett war. Man ahnt, was die Natur sich dort wiedergeholt hat, und auch, was ihr einmal genommen worden ist.

Wir Bremerinnen und Bremer, daran ist schon erinnert worden, kennen die Gefahren von Hochwasser und Flut aus den Jahren 1962 und 1981. Wir wissen

auch, was man tun muss, und wir haben viel getan, Herr Senator Dr. Lohse wird gleich dazu noch etwas sagen. Wir wissen aber vor allem, dass man Solidarität in einer solchen Situation braucht. Wir Bremer haben diese Solidarität erfahren, und deswegen wollen wir sie auch in dieser Situation zurückgeben. Das ist sehr tatkräftig durch Helferinnen und Helfer aus Bremen und Bremerhaven erfolgt.

(Beifall)

Ich schließe mich dem Dank, der hier von allen Fraktionen geäußert worden ist, für den Senat selbstverständlich an und füge hinzu, wir wollen diesen Dank ihnen gegenüber auch ausdrücken und das würdigen, was dort geleistet worden ist. Deswegen werden wir dies gegenüber den Helferinnen und Helfern in einer Veranstaltung im Rathaus auch entsprechend zum Ausdruck bringen.

Meine Damen und Herren, Solidarität heißt auch, dass man die betroffenen Länder, vor allen Dingen die betroffenen Menschen, mit den finanziellen Schäden nicht alleinlässt, sondern ihnen hilft, und deswegen soll es einen Fonds geben. Dieser Fonds wird größer sein als im Jahr 2002. Im Jahr 2002 waren darin etwa sechs Milliarden Euro enthalten, und wir gehen davon aus, dass er jetzt einen Umfang von etwa acht Milliarden Euro haben wird.

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am vergangenen Donnerstag in Berlin zunächst unter sich und dann gemeinsam mit der Bundeskanzlerin getagt. Wir haben uns darauf verständigt, dass es diesen Fonds geben wird und er zu je vier Milliarden Euro von Bund und Ländern finanziert wird. Ich habe für Bremen – ich habe dabei das Einverständnis der Bremischen Bürgerschaft unterstellt – natürlich erklärt, dass wir uns dieser Solidarität auch in finanzieller Hinsicht nicht entziehen werden, nicht entziehen wollen. Wir sind im Übrigen auch in Zukunft, auch in anderen Bereichen, auf die Solidarität der Bund-Länder-Gemeinschaft angewiesen, und deswegen ist es für mich selbstverständlich, dass Bremen sich auch daran beteiligt. Die Frage ist, in welcher Form das geschieht.

Im Jahr 2002 wurden die sechs Milliarden Euro aufgebracht, indem eine bevorstehende Steuerreform verschoben und die Körperschaftssteuer um, ich meine, mich zu erinnern, eineinhalb Punkte erhöht wurde. So sind damals die sechs Milliarden Euro finanziert worden. Heute reden wir über die Finanzierung, Frau Motschmann, übrigens nicht im Sinne eines parteipolitischen Streits, sondern im Sinne der Frage, wie der Bund und die Länder diese Summen aufbringen.

Der Bundesminister der Finanzen, Herr Schäuble, war am Donnerstag bei den Gesprächen der Ministerpräsidenten am sogenannten Kamin auch dabei, und er hat dort seine Vorstellungen geäußert. Diese besagen, dass wir eine gemeinsame Anleihe aufneh

men und das alles über Verschuldungen regeln. Danach hat er dann eine Liste vorgelesen, was es für die Länder bedeutet, wenn wir dann von zehnjährigen Zinsen und Tilgungen ausgehen. Sie können sicher sein, dass dort schon manch einem etwas bange geworden ist, wenn zum Beispiel Nordrhein-Westfalen jährlich 110 Millionen Euro, das Saarland sechs Millionen Euro oder Bremen vier Millionen Euro zusätzlich dafür aufbringen müssen. Die Summen werden geringer, aber sie müssen natürlich auch in den Haushalten erbracht werden. Deswegen wird weiter geredet.

Alle Länder haben die Vorstellung geäußert, dass der sogenannte Fonds „Deutsche Einheit“ dafür genutzt werden soll, den wir ja alle abbezahlen; Bremen auch, obwohl wir das im Haushalt gar nicht sehen, denn das erfolgt über den Abzug von Umsatzsteuerpunkten, so ist es im Jahr 2005 einmal vereinbart worden. Wir sehen gar nicht, dass wir dort abzahlen, aber wir zahlen durch geringere Zuweisungen bei der Umsatzsteuer ab. Darüber ist gestern mit den Finanzministern, Finanzsenatorinnen und -senatoren geredet worden, Frau Bürgermeisterin Linnert war gestern dabei, und heute findet seit 11.00 Uhr ein Gespräch in Berlin mit Bundesfinanzminister Schäuble statt, bei dem die Länder durch ihre Staatskanzleien oder Senatskanzleien vertreten sind. Für Bremen ist der Chef der Senatskanzlei, Herr Dr. Joachim, dabei, er informiert mich laufend, aber ich kann Ihnen noch kein Ergebnis vermelden.

Es ist aber klar, wir wollen und brauchen ein Ergebnis. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass die Menschen, insbesondere in den betroffenen, aber auch in den übrigen Gebieten, es nicht verstehen würden, wenn wir uns darüber in einen Streit begeben und nicht mindestens so schnell zu einem Ergebnis kommen wie bei der Hilfe für Griechenland. Das, glaube ich, ist das Mindeste,

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

denn die Menschen erwarten, dass man bei Katastrophen im eigenen Land mindestens genauso so schnell ist. Das muss geregelt werden, aber nach Möglichkeit so, dass sich der Bund und die Länder aufeinander zubewegen.

Die Frage, die von Herrn Rupp bezüglich unseres Konsolidierungskurses angesprochen wurde, haben wir schon am vergangenen Donnerstag geklärt, da hilft auch ein Blick in das Grundgesetz. Artikel 109, der Regelungen zur Schuldenbremse enthält, sieht ausdrücklich eine Ausnahme in Fällen von Naturkatastrophen vor, egal, ob sie im eigenen Land stattfinden oder die Bundesrepublik in Gänze oder in Teilen betreffen. Deswegen würde für den Fall, dass Bremen jährliche Beiträge leisten müsste – wenn die Lösung über den Fonds „Deutsche Einheit“ nicht in Gänze oder überhaupt nicht zum Tragen kommt –, das,

was Bremen dafür aufbringen müsste, nicht zu einer Verschärfung des Konsolidierungskurses führen. Diese Beträge würden unsere Verschuldung natürlich erhöhen, das muss dann aber jeder wissen, aber unsere Anstrengungen beim Konsolidierungskurs nicht beschädigen.

Das ist nicht nur ein Bremer Problem, sondern ein Problem für alle, übrigens in diesem Fall auch für die durchaus reichen Länder, weil sie sehen, dass sie noch gewaltige Aufwendungen aus ihren eigenen Haushalten für den Deichschutz und den Hochwasserschutz leisten müssen. Ich wiederhole: Bremen ist solidarisch, Bremen wird dabei sein, und ich werde Ihnen zeitnah über das Ergebnis berichten. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Dr. Lohse.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie, dass ich noch kurz einige Worte ergänze, welche Konsequenzen wir hier in Bremen aus diesem Ereignis ziehen und wie wir uns auch bisher schon vor Hochwasser schützen! Ich möchte auch vorwegschicken, dass ich dieses Ereignis auch mit großer Betroffenheit und Anteilnahme verfolgt habe. Ich habe die Wassermassen an der Elbe bei Magdeburg und auch an der Werra sehen können, und es war wirklich erschreckend zu sehen, welche riesigen Gebiete und Ortschaften überflutet waren.

Vor eineinhalb Wochen war ich auf der Konferenz der Umweltminister, dort waren wir alle in großer Sorge. Die Flutwelle hatte schon einen Teil der Länder durchlaufen, nämlich die Länder Sachsen, Thüringen und Bayern, sie kannten schon das Ausmaß der Schäden. Die anderen Kollegen aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachen und SchleswigHolstein waren in atemloser Anspannung, was auf sie zukommen würde, in großer Sorge, wie es den Städten Lauenburg, Hitzacker und anderen ergehen würde. Das war ein sehr bewegender Moment, der wirklich deutlich gemacht hat, wie wichtig es ist.

Deswegen auch von meiner Seite aus große Anteilnahme an den persönlichen Schicksalen der Menschen, die von dem Hochwasser betroffen sind, und ein Dank an die Tausenden von Helferinnen und Helfern, gerade auch hier aus Bremen! Ich möchte sie nicht noch einmal alle nennen, sie sind bereits genannt worden, aber auch von meiner Seite aus wirklich ein großes Dankeschön an dieser Stelle!

Herr Bürgermeister Böhrnsen hat Ihnen eben erläutert, welche Beschlüsse im Kreis der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zur Frage der Finanzierung gefasst worden sind. Es ist dort aber auch besprochen worden, dass eine Änderung relevanter

Vorschriften mit dem Ziel einer Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung für Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes vorangebracht werden soll. Diese Fragen werden uns in Zukunft beschäftigen, denn es ist wichtig, dass wir die richtigen Schlüsse daraus ziehen. Wir haben jetzt in weniger als 20 Jahren vier sogenannte Jahrhundertfluten erlebt, das heißt, es liegt auf der Hand, dass der Begriff Jahrhundertflut auf Ereignisse dieses Ausmaßes nicht mehr zutrifft, es werden leider regelmäßige Ereignisse werden.

Die Regierungschefs haben am 13. Juni 2013 Folgendes beschlossen: „Bund und Länder sehen sich in der Pflicht, in einer abgestimmten Strategie präventive Investitionen in einem nationalen Hochwasserschutzprogramm zu ergreifen. Die Länder halten eine länderübergreifende Auswertung des aktuellen Hochwassergeschehens für dringend erforderlich. Die bestehenden langfristigen Vorsorge- und Anpassungsstrategien auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene sind auf dieser Grundlage fortzuschreiben.“

Was bedeutet das für uns? Natürlich müssen wir diese Dinge auch für das Einzugsgebiet der Weser vornehmen, und ich schließe mich ausdrücklich den Vorrednerinnen und Vorrednern an, die darauf hingewiesen haben, dass moderner und vorsorgender Hochwasserschutz nicht nur aus dem herkömmlichen Prinzip der Deicherhöhung bestehen kann, sondern dass wir den Flüssen auch wieder mehr Raum geben müssen.

In der vergangenen Woche haben wir im Kreis der sechs Umweltministerinnen und Umweltminister der Grünen über diese Frage gesprochen, und dabei ist auch sehr deutlich angesprochen worden, dass derjenige, der solche Ausweichflächen für das Wasser schafft, in der Regel selbst gar nicht davon profitiert. In der Regel profitieren davon die Unterlieger, und das macht es auch politisch so schwierig, eine Akzeptanz dafür herzustellen, diese schwierigen Maßnahmen durchzusetzen und womöglich zu finanzieren, damit andere dann den Nutzen davon haben. Das heißt, man muss möglicherweise auch wirklich mit den Oberliegern in bilaterale Verhandlungen treten. Wir sind auch mit Niedersachsen in Gesprächen, beispielsweise in Bezug auf die Renaturierung von Flussauen im Bereich der Weser und der Nebenflüsse, um genau solche Retentionsräume wieder zu schaffen.

Wir müssen uns nach zwei Seiten schützen: Wir müssen uns gegen das Hochwasser schützen, das von der Nordsee kommt, und wir müssen uns gegen Hochwasser schützen, das aus dem Hinterland kommt, und das machen wir auch. Seit dem Jahr 2009 erhöhen wir zum Schutz gegen die Sturmfluten der Nordsee die Deiche entlang der Unterweser im Rahmen des gemeinsam mit Niedersachsen aufgestellten „Generalplans Küstenschutz“ um rund einen Meter. Wir konstruieren die Deiche dabei so, dass wir noch weitere 75 Zentimeter in die Höhe bauen können, wenn

wir merken, dass es nicht reicht, das heißt, wir arbeiten hier sehr vorausschauend, sehr langfristig und nachhaltig. Das ist aber auch ein Investitionsprogramm in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags über die nächsten zwölf Jahre, bis zum Jahr 2025 wollen wir diese Maßnahmen abgeschlossen haben.

Gleichermaßen müssen wir aber auch unser umfangreiches Deichsystem entlang der Geeste in Bremerhaven sowie der Mittelweser, der Wümme, der Lesum und der Ochtum entsprechend schützen, pflegen und weiterentwickeln.

Ich möchte aber darauf hinweisen – das ist mir hier an dieser Stelle auch noch einmal wichtig zu sagen –, dass auch über Widerstände gesprochen worden ist, die einzelne Anwohner, seien es Umweltschützer oder aus anderen Kreisen, gegen solche Hochwasserschutzmaßnahmen leisten. Es wird uns nicht erspart bleiben, dass wir uns auch hier in Bremen mit schmerzlichen Fragen beschäftigen müssen. Ich denke an den wunderschönen Baumbestand am St.-PauliDeich an der Kleinen Weser in der Neustadt, wo wir gerade dabei sind, in einem schwierigen Prozess eine Akzeptanz bei den Anwohnern dafür zu schaffen, dass wir diese Bäume zunächst einmal behutsam zurückschneiden werden, aber langfristig werden wir sie dort nicht halten können. Das muss an dieser Stelle gesagt werden.

Es wird auch Konflikte in Stadtteilen geben, in denen der Hochwasserschutz in Vergessenheit geraten ist, weil wir dort seit 1962 oder 1981 nicht mehr vom Hochwasser betroffen waren. Die Menschen vergessen dies, neue Menschen ziehen dorthin und verstehen nicht, wozu die Hochwasserverteidigungsmaßnahmen gedacht sind. Das führt dazu, dass Privatpersonen beispielsweise Deichverteidigungswege zubauen und dort Dinge hinstellen, sodass man dort nicht mehr an die Deiche herankommt. Auch diese Konflikte werden uns in der Zukunft beschäftigen, und wir werden konsequent daran arbeiten, diese Dinge auch wieder freizulegen.

Zu den Maßnahmen gehören auch die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und die Schaffung von Tidepoldern, dies setzen wir bereits an verschiedenen Stellen um. Neben Renaturierungsmaßnahmen gehören nach meiner Auffassung auch ein konsequentes Bebauungsverbot in Überflutungsgebieten und der vollständige Verzicht auf die Ausweisung von Baugebieten in den Flussniederungen, die überflutet werden können, dazu. Auch das ist eine wichtige Konsequenz, die wir ziehen müssen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Insofern kann ich Ihnen versichern, wir und insbesondere mein Ressort, das hier die Federführung dafür hat, tragen Sorge für den Hochwasserschutz,

und wir werden es auch in Zukunft konsequent so handhaben. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)