Protocol of the Session on June 19, 2013

Bitte, Herr Staatsrat!

Diese Möglichkeit gäbe es – das Gesetz ist noch ganz neu –, und wir haben das intern diskutiert. Wir müssen abwarten, vielleicht im Herbst, da sind ja bekanntlich Wahlen, ob es dann noch notwendig ist. Eine solche Bundesratsinitiative sollte man aber durchaus erwägen.

Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Grönert! – Bitte sehr!

Wenn der Reiseverkehr zunimmt und die Übergangszeit vorbei ist, dann,

denke ich, werden ja auch vermehrt Plätze in Hotels und so weiter nötig. Wie ist denn diesbezüglich der Stand hier in Bremen, und wie viel Einsatz gibt es dort im Moment vom Bremer Senat, damit die Hotels auch mehr barrierefreie Zimmer bereithalten?

Bitte, Herr Staatsrat!

Das ist ja in der Landesbauordnung geregelt. Die Frage zu darüber hinausgehenden Planungen im Zusammenhang mit Fernbuslinien kann ich Ihnen im Augenblick nicht beantworten, aber ich kann das gern nachreichen.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft Auslands-BAföG. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Häsler, Frau Grobien, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Häsler!

Wir fragen den Senat:

Wie viele BAföG-Anträge wurden in Bremen seit dem Jahr 2010 pro Semester gestellt, und wie viele davon zielten auf eine Auslandsförderung ab?

Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Anträgen auf Auslands-BAföG?

Für welche Länder wird am häufigsten eine Förderung durch Auslands-BAföG beantragt?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Auslandsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG, wird sowohl für Studentinnen und Studenten als auch für Schülerinnen und Schüler sowie Praktikantinnen und Praktikanten gezahlt. Für Studierende an bremischen Hochschulen, die beim Studentenwerk Bremen Anträge auf Inlandsförderung nach dem BAföG gestellt haben, liegen die Zahlen aus den Jahren 2010 bis 2012 jeweils zum Sommer- und Wintersemester vor. Danach haben 2010 im Sommersemester 819, im Wintersemester 8 832 Studierende einen Antrag nach dem BAföG gestellt, im Jahr 2011 waren dies im Sommersemester 936, im Wintersemester 9 096 und im Jahr 2012 im Sommersemester 953 sowie 9 475 Studierende im Wintersemester.

Für Schülerinnen und Schüler, die beim Landesamt für Ausbildungsförderung Anträge auf Förderung nach dem BAföG gestellt haben, beziehen sich die vorliegenden Zahlen jeweils auf die Zeiträume von Juli bis Juni in den Jahren 2010 bis 2012. Im Zeit

raum von Juli 2009 bis Juni 2010 haben 2 615 Schülerinnen und Schüler BAföG beantragt, im gleichen Zeitraum der Jahre 2010/2011 waren dies 2 652 und in 2011/2012 2 467 Schülerinnen und Schüler.

Anträge auf Auslandsförderung von Studierenden, Schülerinnen und Schülern sowie Praktikantinnen und Praktikanten werden ebenfalls beim Landesamt für Ausbildungsförderung bearbeitet. Auch hier beziehen sich die Zahlen jeweils auf die Zeiträume von Juli bis Juni. 2009/2010 wurden 1 337 Anträge auf Auslands-BAföG gestellt. 2010/2011 gingen 1 529 Anträge und 2011/2012 1 566 Anträge ein.

Zu Frage 2: Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Auslandsförderungsantrags beträgt beim Landesamt für Ausbildungsförderung drei bis fünf Monate. Dies ist abhängig vom Ermittlungsaufwand zur Erlangung der notwendigen Angaben und Unterlagen, der Mitwirkung der Auszubildenden und der Mitwirkungsbereitschaft der Eltern. In der Hauptantragszeit zum jeweiligen Schuljahresbeginn kann sich auch die erhöhte Arbeitsbelastung auf die Dauer der Antragsbearbeitung auswirken.

Zu Frage 3: Das Land Bremen ist nach der BAföGAuslandszuständigkeitsverordnung für die Staaten in Amerika, außer den USA und Kanada, zuständig. Über die Anzahl der Verteilung der Anträge auf die einzelnen Staaten liegt keine Auswertung vor. Sie kann aber von der Zahl der tatsächlich Geförderten abgeleitet werden. Für den Besuch der im Zuständigkeitsbereich des Landes Bremen liegenden Länder wurden im Kalenderjahr 2010 1 226 Auszubildende, im Jahr 2011 1 344 Auszubildende und im Jahr 2012 1 537 Auszubildende gefördert. Die beliebtesten Länder darunter sind an erster Stelle Mexiko mit 1 054 Auszubildenden, dann Brasilien mit 655, Argentinien mit 601 und Chile mit 538 Auszubildenden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Erst einmal vielen Dank für die detaillierte Antwort! Können Sie mir sagen, wie viele der Anträge es separat für Auslands-BAföG gibt – also ohne Beantragung des Inlands-BAföG – und bei wie vielen bereits vorher auch Inlands-BAföG beantragt wurde? Ich meine zum einen nur die, die Anträge auf Auslands-BAföG stellen, zum anderen diejenigen, die Anträge auf Inlands- und AuslandsBAföG stellen. Liegen dazu Zahlen vor?

Bitte, Frau Senatorin!

Dem müsste ich noch einmal nachgehen, das kann ich Ihnen jetzt leider nicht beantworten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Es wäre sehr nett, wenn Sie das nachreichen! Wird der Bedarf an AuslandsBAföG dann entsprechend der Lebenshaltungskosten im jeweiligen Land individuell festgelegt, indem es dann unterschiedliche Förderbeiträge gibt?

Bitte, Frau Senatorin!

Nach meinem Kenntnisstand gibt es dort festgelegte Sätze, für die ich aber nicht die Kriterien kenne, ob sie sich an den landesüblichen Sätzen orientieren oder an den Sätzen, die wir als Bundesförderung festlegen. Ich weiß nicht, ob es dort irgendwelche unterschiedlichen Ausrichtungen gibt, das müsste ich klären. Ich gehe nicht davon aus. Ich gehe davon aus, dass es einen Grundbetrag gibt, der dann gezahlt wird, aber ich müsste dem noch einmal nachgehen. Vielleicht liegt Ihrer Frage ja zugrunde, dass sie etwas dazu wissen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich wollte auch nur einmal hören, was Sie darüber wissen!

(Heiterkeit)

Das stimmt schon, es gibt unterschiedliche Fördersätze, aber es ist ja ganz interessant zu wissen, dass Sie es nicht wissen. Deswegen wäre es schön, wenn Sie es dann noch einmal konkret nachreichen können.

Bezüglich der Bearbeitungszeit, die teilweise sogar ein halbes Jahr beträgt, würde ich gern wissen, wie Bremen im Vergleich zu anderen zuständigen Stellen in anderen Bundesländern dasteht.

Bitte, Frau Senatorin!

Ich kann Ihnen jetzt erst einmal die Gründe nennen, und bei einem Vergleich kann man feststellen, dass es auch in anderen Bundesländern relativ lange dauert, also zwischen drei und fünf Monaten, weil die Gründe ähnlich sind. Die Gründe liegen – das haben wir in der Antwort auch formuliert – hauptsächlich darin, dass es nicht einfach ist, die Bescheinigungen der ausländischen Ausbildungsstätten zusammenzutragen. Dort gibt es ganz bestimmte Kriterien, die erfüllt werden müssen, deren Erfüllung fällt sehr schwer, und dann geht es um die Anerkennung dieser Dinge. Insofern kann ich sagen, es gibt viele Dinge, mit denen auch alle Länder zu tun haben, und deshalb sind die Bearbeitungszeiten zwischen drei und fünf Monaten nicht unüblich.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wird denn ausgehend davon auch ausreichend darüber informiert, dass sich die betroffenen Personen auch rechtzeitig bewerben, wenn es solche Bearbeitungszeiten gibt? Ist das sichergestellt?

Bitte, Frau Senatorin!

Das ist sichergestellt, und es ist vor allem auch sichergestellt, dass Abschläge gezahlt werden, wenn längere Bearbeitungszeiten auftreten. Dadurch entsteht keine Situation für die Antragsteller oder für die Geförderten, in der sie nicht über Mittel zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalts verfügen können.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf die Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Hinners!

Wir fragen den Senat:

Warum hat Bremen im Gegensatz zu anderen SPDgeführten Landesregierungen im Bundesrat das Telekommunikationsgesetz abgelehnt?

Wurden Stellungnahmen von den Ressorts Inneres und Justiz zur Bewertung dieses Gesetzes eingeholt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?

Bei welchen Ordnungswidrigkeiten wird das Gesetz zukünftig zur Anwendung kommen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die Enthaltung Bremens zum Gesetz war das Ergebnis einer Koordinierung unter allen Senatsressorts.