Protocol of the Session on May 15, 2013

reits eine Ordnungswidrigkeit ist, ist es eben so, dass dort, wo geraucht wird, auch Zigarettenstummel weggeworfen werden. Gerade für kleine Kinder, die bekanntlich alles gern in den Mund stecken, geht von den stark schadstoffhaltigen Filtern eine große Gesundheitsgefahr aus.

Das negative Vorbild rauchender Erwachsener darf zusätzlich nicht unterschätzt werden, so hatten wir Grünen es bereits im vergangenen Jahr gefordert. Ich gehe davon aus, dass sich die Kolleginnen und Kollegen der CDU über diesen Punkt besonders freuen werden, da sie ja auch einen entsprechenden Antrag eingebracht hatten, den wir letzte Woche in der Gesundheitsdeputation ausführlich beraten haben, und diese Forderung, die Kinderspielplätze in das Nichtraucherschutzgesetz zu inkludieren, haben wir in der Gesundheitsdeputation einstimmig beschlossen. Ihr Vorschlag fließt jetzt hier offiziell noch nicht ein, sondern erst zwischen erster und zweiter Lesung. Sie haben aber gesehen, dass es sinnvollerweise so auch vorgesehen ist.

Nun zu den Festzelten! Dass künftig die Festzelte auf dem Freimarkt und der Osterwiese und auch sonst überall in Bremen und Bremerhaven rauchfrei sein sollen, ist eine richtig gute Entscheidung.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das bedeutet für Tausende Besucherinnen und Besucher, ausgelassen tanzen und feiern zu können, ohne den Gefahren des passiven Rauchens ausgesetzt zu sein. Die unmittelbare Verknüpfung von Feiern und Rauchen fällt, wie bisher ja auch schon in Diskotheken und Clubs, nun auch in Festzelten weg. Das finden wir Grünen sehr gut.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

In einem Bereich wird es eine Lockerung des bestehenden Gesetzes geben. In sogenannten Raucherkneipen durften bisher keine Speisen angeboten werden, das soll sich künftig ändern. Künftig darf zum Bier und zur Zigarette auch wieder eine Frikadelle oder Ähnliches,

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Tofubratling!)

meinetwegen auch ein Tofubratling, Herr Kollege, angeboten werden. Wollen Sie ausschließlich Tofubratlinge? Darüber könnten wir dann noch einmal zwischen erster und zweiter Lesung reden!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Diese Aufweichung des bestehenden Gesetzes finden wir Grünen nicht toll, meinen aber, dass es keinen substanziellen Gesundheitsnachteil für Nichtraucher mit sich bringt.

Entscheidend für die Zukunft wird sein, dass das bestehende Gesetz auch eingehalten wird. Bei der Kontrolle und bei der entsprechenden Sanktionierung von Gesetzesverstößen kann und muss Bremen noch besser werden als bisher. Die Zuständigkeit, wer also wirklich dafür strukturell zuständig ist, das Einhalten zu überprüfen und Verstöße gegebenenfalls auch entsprechend zu ahnden, muss unserer Meinung nach noch klarer formuliert werden. Wenn wir dann noch die Präventionsanstrengungen verstärken, wie es Herr Brumma in seinen Ausführungen schon dargelegt hat, und über eine Einschränkung der Werbung diskutieren, dann haben wir eine gute Strategie.

(Glocke)

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident!

So haben wir also einen Kompromiss gefunden, der Schritte in die richtige Richtung enthält und zu mehr Gesundheitsschutz der Bevölkerung führt. Wir bitten um Ihre Zustimmung! – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ahrens.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Dr. Kappert-Gonther, für uns als CDU-Fraktion ist es heute ein schöner Tag, denn es ist ein sehr großer Erfolg, dass wir mehr als ein Jahr, nachdem wir im Übrigen zwei Anträge zum Thema „Nichtraucherschutz auf Spielplätzen“ eingebracht haben – einmal im März 2012 und dann noch einmal im November 2012 –, uns hier jetzt mit Ihrer Unterstützung durchsetzen konnten, sodass wir tatsächlich einen besseren Kinderschutz im Lande Bremen erreichen.

(Beifall bei der CDU)

Ich sage Ihnen deutlich, wir als CDU-Fraktion vertreten die Meinung, dass sich das bisherige Nichtraucherschutzgesetz bewährt hat. Wir haben damit einen generellen Schutz vor dem Rauchen. Ich betone ebenfalls sehr deutlich, dass wir als CDU-Fraktion auch keine generelle Diskriminierung von Rauchern betreiben wollen. Um es klar zu sagen, die CDUFraktion setzt auch weiterhin auf die Eigenverantwortung des Einzelnen, darauf komme ich gleich noch. Deswegen werden wir dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf nicht in Gänze zustimmen, sondern dem Punkt mit den Spielplätzen sehr wohl, den anderen Punkten allerdings nicht. Ich werde es Ihnen gleich erläutern, warum wir als CDU-Fraktion dieser Auffassung sind. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Nicht einmal der Frikadelle?)

Das Thema Kinderschutz ist für die CDU nicht erst seit dem Untersuchungsausschuss, sondern schon seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen. Aus der Suchtprävention wissen wir um die Vorbildfunktion und darum, dass die Gewöhnung an Geruch, Geschmack und habituelle Vorgänge eine große Rolle für die Bereitschaft spielt, später selbst Suchtmittel zu konsumieren. Ich habe das bei einer Kollegin abgeschrieben, aber was richtig ist, kann auch wiederholt werden.

Wir wissen aufgrund der Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums, dass dort, wo ein Rauchverbot auf Spielplätzen besteht und auch noch zusätzlich – und das bitte ich dann auch in die weiteren Beratungen mit aufzunehmen und tatsächlich umzusetzen – mit Verbotsschildern darauf hingewiesen wird, die Verschmutzung mit Zigarettenstummeln massiv zurückgeht. Das zeigt, ein Rauchverbot auf Spielplätzen schützt Kinder aktiv.

Ich sage auch deutlich, ich bin froh darüber, dass wir jetzt, nachdem wir das Ganze noch einmal im Rechtsausschuss und in der Gesundheitsdeputation erörtert haben, eine vernünftige Datenlage haben, die in einen Gesetzentwurf mündet. Den unerhörten Aussagen, die wir während der zwei Debatten, die wir im März und im November letzten Jahres geführt haben, gehört haben, als ein Jurist zum Beispiel sagte, es wäre hanebüchen und absurd, dass wir den Nichtraucherschutz auf Spielplätzen gesetzlich überhaupt regeln müssten, können wir jetzt deutlich entgegentreten und sagen: Doch, es war tatsächlich eine Regelungslücke, die wir heute schließen, und das ist gut für die Kinder hier in Bremen!

(Beifall bei der CDU)

Diesem Teil stimmen wir als CDU-Fraktion ausdrücklich zu.

Nicht zustimmen können wir jedoch den weiteren vorgelegten Verschärfungen des Nichtraucherschutzgesetzes. Ich will es Ihnen an einem Punkt verdeutlichen: Man kann die Auffassung vertreten, dass ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit notwendig ist. Das wäre zumindest eine klare und nachvollziehbare Regelung, die alle Sachverhalte gleich behandelt. Der vorliegende Gesetzentwurf legt jedoch – so kann man es sich nur erklären – völlig willkürlich weitere Restriktionen fest. So soll in privat betriebenen Spielhallen, die im Übrigen häufig erst ab dem 21. Lebensjahr betreten werden dürfen, zukünftig ein Rauchverbot herrschen, im Bremer Spielcasino an der Schlachte, welches ab 18 Jahren betreten werden darf und dem Staat auch nicht ganz unerhebliche Einnahmen beschert, jedoch nicht. Diese Un

gleichbehandlung kann vor dem Hintergrund des Nichtraucherschutzes in keiner Form gerechtfertigt werden. Wieso müssen 18-Jährige nicht geschützt werden, 21-Jährige aber schon?

Das zeigt, dass die darüber hinausgehenden Erweiterungen in diesem Gesetz Ungleichbehandlungen gesetzlich normieren. Wir als CDU-Fraktion sind aber generell dafür, gleiche Sachverhalte auch gleich zu behandeln. Deswegen können wir den über den Kinderschutz hinausgehenden Verschärfungen an der Stelle nicht zustimmen.

Für die CDU-Fraktion beantrage ich daher getrennte Abstimmung. Ich erkläre hier noch einmal für die CDU-Fraktion, wir stimmen dem Artikel 1 Nummer 2, das ist derjenige, bei dem das Rauchverbot auf Spielplätzen durchgesetzt wird, und dem Artikel 2 selbstverständlich zu, denn sie entsprechen unseren eigenen Anträgen. Soweit es darüber hinausgeht in Artikel 1 Nummer 1 und Nummer 3 bis 6, wo die weiteren Verschärfungen vorgenommen werden, stimmen wir jedoch nicht zu.

Erlauben Sie mir zum Schluss bitte noch einen Hinweis, weil ich es soeben süß fand, als Herr Brumma sagte, die SPD wäre schon immer für das Thema offen gewesen! Wenn Sie sich die Debattenbeiträge anschauen, und die Drucksachen der Plenarprotokolle betrachten, stellen Sie fest, dass es Ihre Fraktion war, die es unter anderem als absurd bezeichnet und auch noch andere Zwischenrufe getätigt hat. Es war also mitnichten so, dass Sie von Anfang an dem Rauchverbot auf Spielplätzen offen gegenüberstanden. Ich freue mich aber, dass Sie sich an der Stelle von den Argumenten überzeugen haben lassen und wir es deswegen heute in erster Lesung beschließen werden. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Rupp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich in einem Punkt meinen Vorrednerinnen und Vorrednern an. Das Bremische Nichtraucherschutzgesetz hat sich unter dem Strich soweit bewährt. Es hat sich vor allem deswegen bewährt, weil es in der Tat Ausnahmen zulässt und kein Raucherdiskriminierungsgesetz ist. Es lässt Nischen zu. In Bremen ist es tatsächlich noch möglich, auch im Winter bei Temperaturen, bei denen es draußen nicht besonders angenehm ist, irgendwohin zu gehen, sich mit Menschen in einem Lokal zu treffen und trotzdem zu rauchen. Diese Freiheit gibt es noch, und ich finde, bei aller Kritik an Raucherinnen und Rauchern, dass sie sich selbst gesundheitlich schädigen und Rauchen keinesfalls gesund ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

ist, gehört es auch zur Freiheit, sich zu entscheiden, dieses Risiko einzugehen.

Deswegen finde ich das Prinzip gut, dass Inhaber eines Restaurants oder eines Lokals ab einer bestimmten Größe selbst entscheiden können, ob sie ein Restaurant anbieten, das auch eine Nische für Raucherinnen und Raucher vorhält, und Betreiber von kleinen Lokalen für sich erklären können, nein, wir bieten an, dass Raucherinnen und Raucher sich bei uns treffen, und Nichtraucherinnen und Nichtraucher werden dadurch geschützt, dass es draußen als Raucherlokal ausgewiesen ist. Das ist Nichtraucherschutz, der eine gewisse Logik hat und Raucherinnen und Raucher nicht diskreditiert. Vorschläge, die das Rauchen in der kompletten Gastronomie generell verbieten, wären eine Diskriminierung von Raucherinnen und Rauchern.

Mittlerweise gibt es Länder, in denen man das Rauchen in der Öffentlichkeit komplett verboten hat. Dort darf man weder in der Öffentlichkeit noch in irgendwelchen Einrichtungen rauchen. Das grenzt an ein Verbot, welches wir nicht möchten. Wir finden, dass Raucherinnen und Raucher auch ein Recht auf Teilhabe am öffentlichen Leben haben, das Recht besitzen, sich irgendwo treffen zu können, und nicht gezwungen sind, wie „geprügelte Hunde“ irgendwo zu stehen und sich dafür schämen zu müssen, dass sie rauchen. Das ist das Gegenteil von Freiheit.

Deswegen stehen wir diesen Änderungen und Erweiterungen des Bremischen Nichtraucherschutzgesetzes skeptisch gegenüber. Wir finden, Spielhallen können genauso wie Lokale behandelt werden. Wenn jemand sagt, hier ist eine Spielhalle, in der geraucht wird, dann kann man es draußen kenntlich machen. Wenn es eine Spielhalle ist, in der nicht geraucht wird, dann kann man es draußen auch kenntlich machen. Man kann sich also aussuchen, ob man dort hineingeht. Über diesen Umweg die Spielsucht bekämpfen zu wollen, ist dann auch wieder nicht ehrlich und transparent. Daher ist es, finde ich, an der Stelle überreguliert.

Das Rauchen in Festzelten! Ich gebe zu, ein Festzelt für Raucher und ein Festzelt für Nichtraucher aufzustellen, wird unter Umständen schwierig. Vielleicht ist es aber gar nicht unmöglich zu sagen, ein Festzelt ist für Nichtraucherinnen und Nichtraucher, das andere ist für Raucherinnen und Raucher. Ich weise darauf hin, dass das Besuchen von Festzelten nicht jeden Tag erfolgt, sondern vielleicht ein- bis zweimal im Jahr. Man verbringt dort auch nicht zwölf Stunden am Tag. Daher ist die aus dem Verbot folgende Schutzwirkung meines Erachtens begrenzt.

Ich denke, man sollte mit den Betreiberinnen und Betreibern der Osterwiese und des Freimarkts schauen, ob man in der Tat einen Platz findet, wo Nichtraucherinnen und Nichtraucher ohne Rauch feiern können und die anderen trotzdem noch eine Gele

genheit haben, nicht draußen stehen zu müssen, wenn sie rauchen wollen. Ich glaube, das ist manchmal physikalisch schwierig, da es so eng ist, dass man kaum hindurchkommt. Bei dem Thema Rauchverbot auf Kinderspielplätzen würde jeder vordergründig sagen, ja, das ist kein Problem. Wir sind auch dafür, dass man es noch einmal bewertet, denn wir finden, man muss darüber nachdenken. Ich bin mir nur nicht sicher, ob man den gewünschten Erfolg erreicht. Es wurde nachgewiesen, dass, wenn dort ein Verbot herrscht, ungefähr nur zehn Prozent der Zigarettenstummel im Vergleich zu vorher im Sand des Kinderspielplatzes liegen. Das wäre ein wichtiges Argument, aber das Ergebnis könnte man möglicherweise auch dadurch erzielen, dass man Behälter aufstellt. Ob es dem eigentlichen Schutz der Kinder dient, ist noch einmal eine andere Frage. Wenn eine Raucherin oder ein Raucher beabsichtigt, auf den Kinderspielplatz zu gehen, raucht er oder sie möglicherweise vorher zu Hause, weil er oder sie es dort nicht mehr darf. Die Gefährdung durch Passivrauchen ist in der Wohnung wahrscheinlich größer als auf dem Spielplatz.

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Jetzt werden Sie aber skurril!)

Ich will darüber nicht endgültig urteilen. Wir sehen es positiv, dass man dort etwas machen kann, aber ich bitte darum, auch in dem Bereich noch einmal zu prüfen, ob die faktische Wirkung die ist, die man sich von der spontanen Idee, wir lassen das Rauchen dort nicht mehr zu, verspricht. Wenn das Gesetz in erster Lesung im Einzelnen abgestimmt wird, stimmen wir dem Artikel 1 Nummer 2 zunächst zu. Wir finden es auch gut, dass einfache Speisen zubereitet werden können. Bei den Spielhallen ist es überreguliert. Wenn es diese Form von Abstimmung gäbe, würden wir uns ähnlich verhalten. Wenn es eine gemeinsame Abstimmung gäbe, würden wir das Gesetz in erster Lesung zunächst ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Kappert-Gonther.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ahrens, Sie haben recht, je umfassender ein Gesetz ist, desto klarer ist es auch. Würde man sagen, wir machen ein ganz umfassendes Nichtraucherschutzgesetz, müsste man nicht einzelne Ausnahmen extra definieren, dann würde Klarheit herrschen. Wir haben uns nun einen Weg vorgenommen, bei dem wir bestimmte Ausnahmen herausnehmen.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Willkür!)

Nein, das ist keine Willkür, das ist durchaus sehr gut überlegt! Wenn Sie von der CDU aber eine vollkommene Klarheit und Eindeutigkeit haben möchten, dann sehen wir nur den Weg eines vollständig umfassenden Gesundheitsschutzes auf der Ebene.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zwischen erster und zweiter Lesung liegt sinnvollerweise eine gewisse Zeit. Diese Zeit werden wir für eine Anhörung mit den Betroffenen und natürlich auch noch für eine weitere Klärung der Legaldefinitionen nutzen, wie es nun im Einzelnen mit der Spielbank und den Spielhallen zu handhaben ist. Ich stimme Ihnen vollkommen zu, dass es dort eine komplette Rechtssicherheit zur zweiten Lesung geben muss.

Herr Rupp, um auf Ihre Argumentation bezüglich der Freiheit des Risikos des Rauchens einzugehen! Es ist ja eine Diskussion, die wir öffentlich geführt haben. Wo sind Sie denn?