größtmögliche Transparenz des Haushalts ein zentrales Anliegen. Gerade in Zeiten knapper Kassen – und davon kann Bremen ja ein Lied singen, wir haben das heute Morgen gehört – sind wir auf exakte Informationen darüber angewiesen, wie die reale Finanzlage Bremens ist. Wie weit es mit der Transparenz des Haushalts her ist, haben wir heute Morgen auch im Rahmen der Diskussion der Eckwerte des Haushalts erörtert.
Wenn wesentliche Risiken im Haushalt zum jetzigen Zeitpunkt, wie zum Beispiel die der Kliniken, nicht berücksichtigt werden, dann ist das schon besorgniserregend. Das ist die eine Sache.
Mit der Großen Anfrage werfen die Grünen nun die Frage in den Raum, welche Zukunft die Sondervermögen gerade angesichts des doppischen Jahresabschlusses und des Produktgruppenhaushalts haben. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Aus Sicht der CDU haben sich die Sondervermögen grundsätzlich bewährt und sollten auch in Zukunft beibehalten werden.
Die acht Sondervermögen zur Verwaltung und Bewirtschaftung der Immobilien und des Anlagevermögens sind ein wichtiger Beitrag zu mehr Transparenz und Effizienz des Haushalts. Mit der Errichtung erfolgte – darauf hat Herr Dr. Kuhn auch schon hingewiesen – zum ersten Mal eine systematische Erfassung und Bewertung bremischen Vermögens. Flächen und Objekte wurden klar voneinander abgegrenzten und nach inhaltlichen Aspekten geordneten Organisationseinheiten zugeordnet. Die Bewirtschaftung dieser Sondervermögen erfolgt nach den Grundsätzen kaufmännischer Buchführung und ermöglicht eine optimierte wirtschaftliche Nutzung.
Gerade bei Großprojekten bewähren sich solche Sondervermögen, weil sie – und auch darauf wurde bereits hingewiesen – eben eine Finanzierung auch über Jahre hinweg ermöglichen. Es können eben auch, das ist der Vorteil, Rückstellungen gebildet werden.
Anders als im kameralen System wird über die Doppik erkennbar – und die doppische Buchführung wenden wir ja bei den Sondervermögen an –, ob diese Sondervermögen Verluste erwirtschaften. Der Werteverzehr wird erfasst, entsprechend kann dann eben auch gegengesteuert werden. Im kameralen System wird dagegen, wenn klar wird, dass kein Geld mehr da ist, einfach nachgeschossen, man kann auch sagen, bis am Ende kein Geld mehr da ist.
Über die Sondervermögen erfolgt am Ende auch eine dezentrale Ressourcen- und Ergebnisverantwortung. Das hat zu einer – das ist auch in der Senatsvorlage zum Ausdruck gekommen – insgesamt hohen Motivation der zuständigen Mitarbeiter geführt, und es ist grundsätzlich auch ein gutes Instrument für die fachaufsichtliche Kontrolle. Eine Rückführung der Sondervermögen in den Haushalt würde keine weiteren Vorteile mit sich bringen, denn der Finanzierungssaldo der Sondervermögen wird für die Gewährung der Konsolidierungshilfen bereits jetzt berücksichtigt. Die Rückführung würde darüber hinaus auch zu einem höheren Personalbedarf in den einzelnen Ressorts führen, denn eine Fremdbewirtschaftung, wie sie jetzt bei den Sondervermögen erfolgt, wäre dann eben gerade nicht mehr möglich.
Der Produktgruppenhaushalt machen die Sondervermögen im Übrigen nicht überflüssig, denn eine Bewirtschaftung des laufenden Haushaltsvollzugs erfolgt in Bremen eben noch nicht nach den Grundsätzen der Doppik. Dies geschieht nur im Rahmen der Sondervermögen und der Eigenbetriebe. Für den Kernhaushalt wird nur ein doppischer Jahresabschluss erstellt, und das auch nur für die Stadtgemeinde Bremen und das Land Bremen.
Wir haben – um das Fazit zu ziehen – noch keine hundertprozentige Doppik. Nur über die Doppik können wir allerdings den Ressourcenverbrauch und den Werteverzehr bremischen Vermögens periodengerecht abrechnen. Der Produktgruppenhaushalt, der hier auch angeführt worden ist, stellt im Übrigen nur die Leistungen dar. Wenn die Verwaltung nicht leistet, fehlt die Konsequenz. Diese Betrachtungen zeigen, dass eine Auflösung der Sondervermögen einen Rückschritt in Sachen Haushaltstransparenz darstellen würde.
Dies gilt insbesondere, solange für den Haushalt keine hundertprozentige Doppik eingeführt worden ist. Mit der Einführung der Doppik haben wir zwar die Transparenz des Werteverzehrs erreicht, doch – und damit komme ich zum eigentlichen Problem – auf der Strecke ist ein vorhabenbezogenes Controlling geblieben. Vielleicht ist es auch genau das, was Sie im Hinterkopf hatten, Herr Dr. Kuhn – ich weiß es nicht –, aber es wäre ja einmal einen Gedanken wert. Über die Sondervermögen und die damit implementierte doppische Buchführung wird nämlich gerade nicht der Stand des jeweiligen Projekts erkennbar. Es fehlt gerade eine vorhabenbezogene Darstellung des Liquiditätsabflusses.
Es ist auch nicht erkennbar, welche Mittel eventuell übrig sind. Die vorgelegten Geschäftsberichte enthalten gerade nicht diese Information. Für das Parlament wird daher nicht sichtbar, an welcher Stelle ein Vorhaben gerade steht, und so kommt es immer wieder vor – das Beispiel haben Sie ja angeführt –,
dass der Haushalts- und Finanzausschuss von Liquiditätsreserven, aber möglicherweise auch von Liquiditätsengpässen überrascht wird. Ein Beispiel dafür sind die besagten 32 Millionen Euro, die im Haushalts- und Finanzausschuss genannt und dann im Sondervermögen Häfen plötzlich den Rücklagen zugeführt wurden. Auf Nachfrage konnte das Finanzressort dazu keine dezidierten Antworten geben, und es muss erneut berichtet werden.
Wenn wir ein vorhabenbezogenes Controlling hätten und dem Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig berichtet werden würde, könnten auch diese Transparenzprobleme überwunden werden. Dann könnten wir nämlich genau feststellen, wie hoch der jeweilige Grad der Fertigstellung von Projekten, der Mittelabfluss und die voraussichtlichen Endkosten wären, und auch die Ausschöpfung des Budgets könnte dargestellt werden. Es wäre für uns Parlamentarier dann wesentlich einfacher, Liquiditätsreserven und auch -engpässe zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eine Große Anfrage mit dem Thema „Aufgaben und Zukunft der Sondervermögen“. Eine der wesentlichen Antworten auf diese Große Anfrage ist, dass es auch in Zukunft Sondervermögen geben wird.
Ich bin einerseits davon überzeugt, dass die Sondervermögen genau wie andere Formen von Eigentum, Verwaltung, Eigenbetriebe oder was auch immer, dann sinnvoll sind, wenn sie ganz bestimmte Kriterien erfüllen. Andererseits bin ich auch sicher, dass bestimmte Kriterien unabhängig von der jeweiligen Form sind. Transparenz muss man sicherstellen, egal ob es sich um einen Eigenbetrieb, ein Sondervermögen oder den normalen Haushalt handelt. Die Anforderung, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier nachvollziehen können müssen, wo wie viel Geld ausgegeben wird und wofür es verwendet wird, und dass möglicherweise nicht nur Fachleute und Parlamentarierinnen und Parlamentarier das können sollten, sondern auch Menschen außerhalb des Parlaments, ist eine politische Zielsetzung, an der man in vielen Fällen noch arbeiten muss.
Mein Eindruck ist aber, dass in den letzten vier, fünf Jahren schon einiges passiert ist. Es gibt relativ viel, für das man die Senatorin für Finanzen kritisieren kann, aber das Bemühen, möglichst viel Transparenz herzustellen, ist nicht zu kritisieren, und das betone ich hier auch nicht zum ersten Mal. Außerdem hängt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
die Wirtschaftlichkeit einer Einrichtung, eines Eigenbetriebs, eines Sondervermögens oder eines Haushalts in der Regel nicht von der Form ab, sondern davon, ob eine solche Einrichtung vernünftig geführt wird, ihre Ziele richtig sind und ob man diese Ziele überhaupt erreichen kann. Die Frage, ob eine Einrichtung politischen Zielsetzungen folgt oder nicht, ist ebenfalls kein Aspekt der formalen Institution, sondern der politischen Kontrolle und derjenigen, die das umsetzen.
In den Sondervermögen konnten offensichtlich in der Vergangenheit ein Stück weit Schulden versteckt werden. Es ist schon dargestellt worden, dass das nicht so ist. Bei Sondervermögen wurde in der Vergangenheit möglicherweise die Frage, wer wie viel Geld bekommt, ein Stück weit der Kontrolle des Parlaments entzogen. Ich bin dafür, wenn es das noch gibt, dass es weniger wird und dass man es einstellt. Meine persönliche Empfindung ist, dass ich über die Entwicklung der Sondervermögen im Einzelnen in aller Regel gut informiert bin. Es ist teilweise eher anders herum: Die Flut der Informationen ist so umfangreich, dass man Mühe hat, alle Zahlen und Informationen aufzunehmen.
Im Übrigen finde ich es auch zunächst normal und nicht verwerflich, dass Sondervermögen auch mit Krediten arbeiten, meines Erachtens gehört das auch zum normalen Geschäft. Ich finde es aber richtig, dass diese Kredite oder Schulden nicht in irgendeiner Weise in einen Schattenhaushalt eingestellt werden.
Am wichtigsten finde ich an den Sondervermögen – das ist auch schon dargestellt worden –, dass wir den Vermögensbestand und die Schuldenhöhe nicht nur aktuell, sondern auch im Verlauf sehen. Das ist ein bisschen schwierig, weil bestimmte Maßnahmen, beispielweise die Sondervermögen in die Rechnung einzubeziehen, relativ neu sind, trotzdem ist es eine Sache, auf die wir meines Erachtens hinwirken können. Wie arbeiten wir mit unseren Gebäuden und Flächen? Haben wir einen festen Bestand? Nimmt dieser Bestand ständig ab? Haben wir irgendwann kein Sondervermögen mehr, weil alles verkauft ist? An welcher Stelle können wir sicherstellen, dass Vermögen nicht nur verkauft, sondern auch gekauft wird?
Das alles sind Fragen, die in dieser Großen Anfrage nicht gestellt wurden – vielleicht ist es dafür auch noch zu früh –, aber ich finde, diese Fragen muss man im Auge behalten, und zwar unabhängig von der Eigentumsform, der Betriebsform und der juristischen Form.
Fazit: Wenn Sondervermögen vernünftig organisiert und transparent sind und der politischen Zielsetzung folgen, besteht meines Erachtens überhaupt kein Grund, ihre Zukunft infrage zu stellen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als die Sondervermögen damals eingeführt wurden, waren wir in der Situation, dass wir in der Stadtgemeinde und im Land zum Teil gar nicht wussten, wem was eigentlich gehört und wie der Erhaltungszustand ist. Das heißt, wir hatten keinen Überblick, aber mit den Sondervermögen haben wir diesen Überblick gewonnen und zugleich ein Stück weit einen Übergang auf die kaufmännische Buchführung, das doppische Verfahren, erreicht. Wir befinden uns heute in der Situation, dass wir ein hohes Maß an Transparenz über die Werte in unserem Verantwortungsbereich haben.
Gleichzeitig hat es eine Aufteilung in die unterschiedlichen Sondervermögen gegeben, von denen ich sage, dass sie sich nach wie vor als sinnvoll erweisen, denn es sind operative Einheiten geschaffen worden, zum Beispiel das Sondervermögen für Immobilien und Technik oder für Gewebeflächen. Wenn man sich die Geschichte der Sondervermögen anschaut, dann wird man zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Abgleich zwischen diesen beiden Sondervermögen und die Zuordnung der Flächen Jahre gedauert hat. Das hat etwas mit Transparenz zu tun und führt dazu, dass wir heute genau wissen, wovon die Rede ist.
Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir deshalb die Sondervermögen sehr positiv bewerten – ich komme in diesem Zusammenhang gleich zu einem anderen Punkt – und ihre Beibehaltung für sinnvoll halten, und zwar einerseits im Sinne der Transparenz und andererseits im Sinne der operativen politischen Steuerung.
Es gibt allerdings einen Aspekt, mit dem auch wir in anderen Zeiten immer ein Problem hatten, nämlich davon überrascht zu werden, dass ein Sondervermögen über Geld verfügte, von dem keiner etwas wusste! Wer länger dabei ist, weiß, dass aus Mitteln des Sondervermögens CT III a eine Wendeschleife finanziert worden ist und wir gar nicht wussten, woher auf einmal das Geld kam. Das ist aber, finde ich, ein grundsätzlich anderes Problem, und es ist ja von Herrn Dr. Kuhn auf das Problem der Mehrjährigkeit hingewiesen worden.
Einen Punkt haben wir aber, glaube ich, abgewendet, der wohl im Jahr 2011verändert wurde, nämlich dass die Sondervermögen keine eigenen Kredite mehr aufnehmen durften. Das war einer der Punkte, der durchaus – ich darf das auch sehr offen sagen – bei uns in der SPD-Fraktion die Zweifel und den Verdacht haben aufkommen lassen, ob das, was in den Sondervermögen passiert, durch Parlamentsbeschlüsse abgedeckt ist. Es ist daher richtig, dass wir über Haushaltszuweisungen hier Klarheit geschaffen haben. Wir haben jemanden, der bestellt, und wir haben andere, die für die Sondervermögen operativ tätig sind. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Auf der anderen Seite ist es heute so, dass die Sondervermögen in der Tat Rücklagen bilden können. Sie dienen aber auch dem politischen Zweck, dass wir bei Großvorhaben, die vorhin genannt worden sind und deren Bauzeit mehrere Jahre umfasst, in der Lage sind, sie auch tatsächlich durchzuführen. Es stellt sich natürlich eine Frage, die hier auch von zwei Rednern angesprochen worden ist: Wie wird das eigentlich kontrolliert?
Ich darf einmal darauf hinweisen, wie die Steuerung der Sondervermögen für die Kaiserschleuse und des CT IV abgelaufen sind, denn es sind ja offensichtliche Großvorhaben. Es hat regelmäßige Berichte in der zuständigen Deputation für Wirtschaft und Häfen und im Haushalts- und Finanzausschuss gegeben, mit denen die Informationen vorgetragen worden sind, wie, in welcher Größenordnung und wofür der Mittelabfluss stattgefunden hat.
Das, finde ich, ist ein Thema, zu dem wir auch heute noch sagen können, dass wir im Hinblick auf die Beschlusslage zu den Wirtschaftsplänen vielleicht Nachholbedarf haben. Wir beschließen nämlich als Sondervermögensausschüsse die Wirtschaftspläne und bestimmte Maßnahmen, und wir müssen uns dann als Parlamentarier allerdings einmal überlegen, wie wir die Beschlüsse eigentlich unterjährig kontrollieren wollen. Reicht es uns, wenn wir alle drei Monate einen Controllingbericht erhalten, oder müssen wir bei einigen Vorhaben fortlaufend nähere Informationen zur Verfügung gestellt bekommen? Darüber kann und muss man reden, und es ist eine konsequente Fortsetzung der Arbeit mit den Sondervermögen.
Ich kann für uns nur sagen, wir halten die damalige Einführung der Sondervermögen und den Umgang, wie wir ihn heute mit ihnen pflegen, für richtig, aber das Controlling und die Steuerung der Sondervermögen ist für uns durchaus erweiterungsfähig. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt, je nachdem aus welchem Blickwinkel man sich das anschauen muss, eine Art Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit, dass ausgerechnet ich hier die Sondervermögen Bremens begründen, verteidigen und rechtfertigen muss. Auch wenn der eine mehr mit der Antwort des Senats anfangen kann und der andere weniger damit zufrieden ist, können Sie sicher sein, dass es mir nicht leichtfällt!
Die Sondervermögen – es wurde schon auf ihre Geschichte eingegangen – wurden aus verschiedenen Gründen eingerichtet. Ein Ziel war sicherlich, dass man darüber eine größere Transparenz über Bremens
Vermögen bekommen wollte, und dieses Ziel wurde auch im Wesentlichen erreicht. Dass es uns am Ende doch mit ganz geringen Kräften gelungen ist, regelmäßig einen doppischen Haushalt vorzulegen und fortzuschreiben, ist das Verdienst der kaufmännischen Buchführung bei den Sondervermögen, auf deren Erkenntnisse wir zurückgegriffen haben, und das ist auch in Ordnung.
Man soll sich aber nichts vormachen! Es gab auch – und das kann man hier auch ganz ungeschminkt sagen – zwei weitere Ziele, die mit der Gründung der Sondervermögen verbunden waren. Das eine Ziel war, sie möglichst der öffentlichen Kontrolle und der Kontrolle des damaligen Finanzsenators zu entziehen. Es tut mir leid, dass dies auch ziemlich weitgehend gelungen ist. Zu der Gegenwart sage ich gleich noch etwas! Ob das so schön ist und ob der Haushaltsgesetzgeber dabei eigentlich im eigenen Interesse gehandelt hat, dazu habe ich mich als haushaltspolitische Sprecherin der Grünen des Öfteren geäußert, davon werde ich jetzt absehen, aber es ist nachweisbar, dass es ein Ziel gewesen ist.
Bei Frau Piontkowski klang es noch einmal deutlich an: Es sei so schön dezentral, dabei hätten sie dann mehr Freiheit, wie wunderbar! Ich habe immer gedacht, dass das Parlament nicht nur das Recht für sich in Anspruch nimmt, sondern auch dazu verpflichtet ist, über den Haushalt zu entscheiden.
Warum man froh ist, wenn dann – alle Macht der Verwaltung! – bestimmte Haushaltszustände eingeführt werden, kann ich dann nicht so richtig nachvollziehen.
Es ging tatsächlich darum, sich der Kontrolle zu entziehen, und es ging darum, eine Fiktion aufzubauen, nämlich die Fiktion, es handelt sich um Vermögen, und das ist unverschuldet. Herr Rupp, ein Sondervermögen kann im Übrigen bis über die Halskrause verschuldet sein, es heißt dann immer noch Sondervermögen, obwohl nichts mehr vorhanden ist. Solche Sondervermögen haben wir auch, aber dort hat man dann gesagt, dem steht ja Vermögen gegenüber, und darauf können wir fröhlich Kredite aufnehmen, und das ist auch in extenso in den letzten Jahren erfolgt. Es wurde schon mehrfach erwähnt, ein ganz wichtiger Schritt, auf den bin ich auch ein bisschen stolz, ist, dass es nun gelungen ist, wenigstens die Kreditermächtigung den Sondervermögen zu entziehen, damit der Schaden, der angerichtet wird, nicht immer größer wird.
Die Transparenz bezieht sich also auf den Vermögensbestand, aber was da jährlich laufend passiert, das können Sie nicht erzählen. Wenn die Fachdepu