Protocol of the Session on March 13, 2013

Wenn ich schaue, was die Polizei für einen Trans

port erhält, sind es sage und schreibe 85 Euro netto. Ich glaube, da ist Handlungsbedarf gegeben, und ich freue mich darauf, dass wir in Kürze der Bürgerschaft eine Reform der Kostenordnung vorlegen, weil das in der Tat absolut unverhältnismäßig ist.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Zu den zentralen Problemen: Ja, es ist richtig, die

Zahl der Transporte hat deutlich zugenommen! Wir sind in der Verpflichtung, das zu begleiten und zu sehen, wie das unsere Wirtschaft unterstützt. Deswe gen haben wir auch in der Vergangenheit bereits mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen dieses Problem angefasst. Wir haben die Zahl der Transportnächte erhöht, damit steigt die Zahl der Genehmigungen. Wir haben dafür gesorgt, dass durch eine personelle Verstärkung im Verkehrsressort auch die Genehmi gungszeiten verkürzt werden, 14 Tage sind gesetz liche Verpflichtung, aber um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss man da deutlich schneller sein, und durch eine personelle Verstärkung sind wir da auch auf einem ganz guten Weg.

Wir haben dann auch dafür gesorgt, das Zeitfens

ter zu verändern. Jetzt beträgt das Zeitfenster 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr morgens. Das führt auch zu einer Entlastung und verbessert die Situation der Trans porteure. Wir haben nach wie vor das Problem, dass wir einen sehr hohen personellen Einsatz der Polizei haben, deswegen überlegen wir, wie wir die Zahl der Transporte, die die Polizei begleiten muss, re duzieren können. Dazu gibt es durchaus eine ganze Reihe von Überlegungen. Wir glauben, dass wir die Transporteure selbst in die Lage versetzen müssen, durch geeignete Begleitfahrzeuge diese Transporte sicher in die Häfen zu bringen.

Man kann die Strecken optimieren. Es ist natür

lich auch ein ganz großer Unterschied, ob man in Wildeshausen den Transport übernimmt, der nach Bremerhaven geführt wird, oder ob man jetzt – und das ist die Idee – in Mahndorf auf dem Rastplatz einen Übergabepunkt entwickelt, der einfach die Zeiten reduziert und auch die Belastung der Polizei. Das ist das eine.

Wir haben uns dann überlegt, dass wir natürlich

auch die Zahl der Mehrfachkontrollen reduzieren müssen, auch das ist eine Belastung für die Logistik, wenn ein Transport aus Bayern bis nach Bremerha ven geführt wird, und an jeder Landesgrenze beginnt das Spiel erneut. Deswegen ist es auch notwendig, einheitliche bundesweite Standards zu haben. Die Genehmigung kann man ja überall beantragen. Wenn man eine Genehmigung in München erhalten hat, ist es nicht Sache von Niedersachsen oder von Bremen zu sagen, wir haben Zweifel an dem, was da genehmigt worden ist, sondern dann muss das auch verlässlich sein und dazu führen, dass dieser Transport bis zum Ende durchgeführt werden kann.

(Glocke)

Herr Senator, gestatten Sie eine

Frage des Abgeordneten Rupp?

Ja, bitte!

Bitte, Herr Rupp!

Herr Senator, wenn es

tatsächlich so kommt wie geplant, dass diese Auf gaben durch private Firmen übernommen werden, gehen Sie davon aus, dass die frei werdenden Per sonalkapazitäten dann erhalten bleiben und für an dere Aufgaben zur Verfügung stehen oder dass die dann möglichst zügig abgebaut werden?

Ich habe überhaupt keine Zweifel,

dass wir genügend Aufgaben haben, dass sich diese Frage nach dem Abbau von Personalkapazitäten gar nicht stellt, sondern es ist deutlich geworden, dass wir eher zu wenig Personal haben, um das wachsende Aufkommen zu begleiten. Von daher gesehen, wir haben überhaupt nicht das Problem, dass wir dann Personal abbauen müssen, sondern es gibt so viele Dinge anzufassen in dieser Stadt. Das ist ein ganz anderes Thema, wenn das Ihre Frage war!

Wie gesagt, ich habe aufgezeigt, dass wir eine

ganze Reihe von Maßnahmen eingeleitet haben, um diese Transporte auch zu beschleunigen und kurze Wege zu finden. Deshalb denke ich, dass wir hier einen vernünftigen Weg zwischen den Interessen der Wirtschaft einerseits und andererseits der staat lichen Stellen, die für die Sicherheit verantwortlich sind, gefunden haben. Da sind wir auf einem guten Weg, und ich glaube, dass wir damit auch einen ver nünftigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung unserer beiden Städte leisten. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen

nicht vor.

Damit ist die Aussprache geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Ant

wort des Senats, Drucksache 18/765, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz weiterent

wickeln

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen

und der SPD

vom 15. Januar 2013 (Drucksache 18/724)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Kück.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete

Frau Schön.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In

) Von der Rednerin nicht überprüft.

Deutschland stehen Wissenschaftlerinnen und Wis senschaftler vor einem Dilemma: Sie lieben zwar ihren Beruf, aber er gibt ihnen meistens über viele Jahre deutlich weniger ökonomische Sicherheit und Planbarkeit als viele andere Berufe. Nach einer ak tuellen Studie sind in Deutschland 83 Prozent der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler befristet beschäftigt, davon haben 53 Prozent Verträge von unter einem Jahr.

Bis in das fünfte Lebensjahrzehnt hinein gelten ge

standene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler meistens als wissenschaftlicher Nachwuchs. Möglich ist dies durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, durch das, anders als im Teilzeit- und Befristungs gesetz, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler immer wieder befristet beschäftigt werden dürfen. Es lässt in der Qualifikationsphase, also zur Zeit der Habilitation und Promotion, eine Befristung von bis zu 12 Jahren und in der Medizin von bis zu 15 Jahren zu und danach unbegrenzt, wenn die Beschäftigten überwiegend aus Drittmitteln finanziert werden. Dieses Gesetz ist zwar an die besonderen Bedingun gen des Wissenschaftssystems angebunden, aber dennoch bin ich der Auffassung, dass wir zu einem gerechteren Ausgleich zwischen den Wissenschafts einrichtungen und den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern kommen müssen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Dabei geht es in erster Linie um ein Mindestmaß

an ökonomischer Sicherheit und Planbarkeit der Karriere für die Beschäftigten, aber es geht auch da rum, dass die Wissenschaft nicht ihre besten Köpfe verliert, weil die Arbeitsbedingungen außerhalb der Wissenschaft deutlich besser sind. Deutschland ist in seiner Zukunftsentwicklung auf Wissenschaft und Innovation angewiesen, und auch der Wissenschafts standort Bremen und Bremerhaven hat weiterhin ein fulminantes Interesse daran, exzellente Wissen schaftlerinnen und Wissenschaftler zu bekommen.

Deshalb möchten wir, dass sich der Senat auf Bun

desebene für die Novellierung des Wissenschafts zeitvertragsgesetzes einsetzt, und zwar in folgenden Punkten: Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen auf Qualifikationsstellen in der Promotions- und Habilitationsphase arbeitsvertraglich ausreichend Zeit für die Qualifikation bekommen. Dies ist an der Universität Bremen vertraglich zwar sehr gut geregelt, aber auf Bundesebene alles an dere als selbstverständlich. Es darf nicht sein, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zwar in ihrer Promotionszeit viel gearbeitet haben, aber am Ende mit leeren Händen dastehen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir wollen, dass bei nachfolgenden Drittmittel

projekten die Vertragslaufzeit an die Laufzeit der Drittmittel gekoppelt wird, unterjährige Verträge soll es nur noch in begründeten Ausnahmefällen geben, also zum Beispiel bei Abschlussarbeiten von Projekten. Das ist zwar auch an der Universität Bremen durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem Personalrat gut gelöst, aber insgesamt und bundesweit ein großes Problem. Ich habe schon da rauf hingewiesen: 53 Prozent der Verträge haben eine Laufzeit von unter einem Jahr. Wir wollen, dass die Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz aufgehoben wird. Es muss möglich sein, dass Re gelungen zur vorzeitigen Entfristung oder andere abweichende Regelungen zwischen Arbeitgeberin nen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern möglich sind.

Zum Schluss: Wir wollen Wissenschafts- und For