Protocol of the Session on March 13, 2013

und Religion wird in Deutschland immer wieder einmal die als ungerecht empfundene Verteilung von bundesuneinheitlichen Feiertagen kritisiert. In Bayern gibt es mindestens drei religiöse gesetzliche Feiertage mehr als in Norddeutschland, in Augsburg sind es sogar fünf. Obwohl diese zusätzlichen Feier tage von einem nennenswerten Teil der Bevölkerung nicht mehr in ihrem ursprünglichen Sinne begangen werden, sondern schlicht als zusätzliche freie Tage angesehen werden, stehen sie den Bürgern in ande ren Bundesländern einfach zur Verfügung.

Ich habe eingangs erwähnt, dass meine Fraktion

in der vergangenen Legislaturperiode mehrere Ver suche unternommen hat, wichtige Daten wie den 8. März und den 8. Mai in den Rang von staatlichen Feiertagen zu erheben. Dies wurde von den übrigen Fraktionen in diesem Haus stets mit dem Hinweis

) Von der Rednerin nicht überprüft.

auf die ohnehin große Anzahl von Feiertagen rigo ros abgelehnt. Deswegen finden wir es ein bisschen merkwürdig und können uns dieser Initiative nicht anschließen, weil wir der Meinung sind, dass wir uns – im Sinne dessen, was ich eben vorgetragen habe – in diesem Hause durchaus einmal Gedan ken machen könnten, wie wir andere historische und auch wirklich bedeutsame Tage entsprechend würdigen können.

Ich möchte an dieser Stelle auch erwähnen, dass

unsere anderen Anträge immer mit dem Hinweis auf die Unzumutbarkeit für Arbeitgeber und die damit verbundene Schwächung des Wirtschaftsstandorts abgelehnt worden sind. Deshalb hätten wir uns in diesem Zusammenhang eher eine aufgeschlossene re Diskussion über andere zu würdigende Tage und Ereignisse in diesem Haus gewünscht. Wir werden diesen Antrag daher ablehnen.

(Beifall bei der LINKEN – Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Machen Sie doch eine Po- diumsdiskussion!)

Als nächster Redner hat das

Wort Herr Bürgermeister Böhrnsen.

Herr Präsident, meine

Damen und Herren! Interessanterweise ist der 31. Oktober nicht nur im Jahr 2017, sondern in jedem Jahr gesetzlicher Feiertag in fünf deutschen Bun desländern, nämlich in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thürin gen. Interessant ist es insofern, als es die Länder sind, in denen der Anteil der Bevölkerung, die Mitglied einer Kirche sind – zumal der evangelischen Kirche –, besonders gering ist. Schauen Sie sich einmal die Zahlen an, man mag sie gar nicht nennen! Schon al lein das spricht dafür, dass der Reformationstag viel mehr ist als ein Feiertag für evangelische Christen, und erst recht der 500. Tag im Jahr 2017.

Es ist so, dass der Vorschlag von der Evangelischen

Kirche in Deutschland kommt, aber dass es ein Vor schlag ist, der von allen Bundesländern aufgegriffen wird – das kann ich an dieser Stelle auch sagen –, hat damit zu tun, dass dieser Tag weit über die evan gelische Christenheit hinausreicht. Im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz im Dezember ist da rüber gesprochen worden, und es gibt Einhelligkeit darüber, dass dieser Tag im Jahr 2017 überall in Deutschland ein gesetzlicher Feiertag sein sollte.

Man muss bei Einführung eines gesetzlichen Fei

ertags auch denen erklären, die dies nicht aus ihrer Religionszugehörigkeit gewissermaßen selbstver ständlich befürworten – auch denen, die keiner Re ligion oder ein anderen Religion angehören –, wa rum wir das für eine richtige Entscheidung halten. Dazu ist hier schon vieles gesagt worden, was ich nur unterstreichen kann.

Für mich ist der Reformationstag aber ein Tag,

der auch deshalb zu feiern ist, weil ohne ihn an Auf klärung gar nicht zu denken ist, weil ohne ihn die Befreiung des Individuums oder die Trennung von Staat und Kirche übrigens nicht zu denken ist und weil es aus ihm heraus – das ist schon gesagt worden – vor allen Dingen auch mit der Bibelübersetzung zusammenhängt, dass es einen Bildungsauftrag gibt und Bildung eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass sich das Individuum entfalten und vor allem auch religiöse Entscheidungen treffen kann.

Ich glaube, es ist ein Tag, der wirklich zu feiern

ist. Ich füge hinzu – ich rede hier ja als Senator für kirchliche Angelegenheiten, aber füge auch ganz privat als evangelischer Christ hinzu –, ich fand, es war eine falsche Entscheidung dieser Bremischen Bürgerschaft, obwohl ich daran beteiligt war, aber man darf sich ja dazu auch bekennen, dass wir ein mal den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag abgeschafft haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Das war eine falsche Entscheidung. Wir und auch

viele andere Bundesländer – ein Land hat es nicht getan, nämlich Sachsen – haben es aus einem ganz vordergründigen Anlass getan, den die meisten schon wieder vergessen haben, es hatte etwas mit der Pfle geversicherung zu tun. Solche Entscheidungen muss man aber in einer, ich will jetzt nicht sagen, histori schen Dimension, aber in einer viel längerfristigen Perspektive sehen.

Vor dem Hintergrund sage ich aus voller Überzeu

gung – man muss in seinem Leben ja noch Wünsche und Visionen haben –, ich glaube, es würde der Ge sellschaft guttun, wenn man einen Reformationstag nicht nur im Jahr 2017, sondern auch sonst als gesetz lichen Feiertag hätte. Solche Feiertage sind einfach wichtig und von wichtiger Bedeutung – jetzt mögen einige Personen das Tanzen in den Vordergrund stellen – für die Identität einer Gesellschaft, für das Nachdenken darüber, was wir sind, sein wollen und wie wir leben wollen. Deswegen ist zumindest dieser erste Schritt getan.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen

nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD

und Bündnis 90/Die Grünen mit der DrucksachenNummer 18/784, Neufassung der Drucksache 18/743, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen DIE LINKE)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt

dem Antrag zu.

Umstrukturierung der polizeilichen Begleitung

von Groß- und Schwertransporten

Große Anfrage der Fraktion der CDU

vom 19. Dezember 2012

(Drucksache 18/718)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013

(Drucksache 18/765)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung

hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Herr Senator Mäurer, dass

Sie darauf verzichten wollen.