Ein Schlüssel, um wieder zu einer stärkeren sozialen Segregation zu kommen, ist ausreichend vorhandener, guter und bezahlbarer Wohnraum. Die rotgrüne Koalition in Bremen hat hierfür ein Wohnraumförderungsprogramm beschlossen. Das ist ein erster und guter Schritt, und die Umsetzung des Baus von sozialem Wohnraum muss nun zügig und konsequent erfolgen.
Wichtig ist, dass wir uns aber immer vor Augen halten, dass es bei den Fragen der Mieten nicht um irgendein Marktprodukt geht, sondern es geht darum, ein Dach über dem Kopf zu haben. Das ist ein Grundrecht, deswegen gibt es bundesgesetzliche Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter. Allerdings weist das Mietrecht erhebliche Lücken auf, die der Bundesgesetzgeber schließen muss. Das jüngst von der schwarz-gelben Merkel-Regierungskoalition verabschiedete Mietrechtsänderungsgesetz schließt diese Lücken nicht, im Gegenteil, es führt zu einer weiteren sozialen Verschärfung.
Bisher gibt es bei Neuvermietungen keine gesetzliche Regelung zur Begrenzung der Miethöhe. Das bedeutet, dass viele Vermieter bei Wiedervermietung ihrer Wohnung vielfach die Möglichkeit nutzen, die bisherige Miete erheblich zu erhöhen. Dieser Mechanismus führt dazu, dass sich das Mietniveau immer schneller und weiter nach oben bewegt. Besonders stark ist das in Wohngebieten mit hoher Fluktuation zu spüren, wie zum Beispiel dort, wo viele Studentinnen und Studenten und auch Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger leben. Der wichtigste Schlüssel, um die Mietpreisspirale zu durchbrechen, liegt daher darin, endlich eine Miethöchstgrenze bei Neuvermietungen gesetzlich einzuziehen.
Die durch öffentlichen Druck von der schwarzgelben Merkel-Regierungskoalition vorgenommenen Änderungen, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in Bestandverträgen von 20 auf 15 Prozent in drei Jahren abzusenken, ist vor dem Hintergrund der steigenden Mieten in allen deutschen Städten nicht ausreichend. Um das Problem der aus dem Ruder laufenden Mieten zu verlangsamen, ist es unerlässlich, dass bei den Bestandsmieten eine fünfzehnprozentige Kappungsgrenze über mindestens vier Jahre hinweg gültig ist. Das würde zu einer Entschleunigung beitragen.
angelastet werden. Wir fordern deshalb, dass zukünftig statt elf nur noch neun Prozent der Kosten der Modernisierungsmaßnahmen umgelegt werden dürfen.
Durch dieses Maßnahmenbündel zum Schutz der Mieterinnen und Mieter könnte einer drohenden sozialen Spaltung entgegengewirkt werden. Die Mietpreisspirale könnte gebremst werden. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bezahlbares Wohnen, soziales Mietrecht, wie eben von meiner Kollegin Frau Wendland eingeführt worden ist, sind auch die Kernanliegen der Politik unserer sozialdemokratischen Bürgerschaftsfraktion.
In den Ballungszentren in Deutschland und somit auch in den Städten Bremen und Bremerhaven steigen die Mieten. Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen finden in den Innenstädten keine Wohnungen mehr, die sie sich leisten können. Dieser Entwicklung muss etwas entgegengesetzt werden, und zwar mit klaren Rahmenbedingungen. Das Mietrecht hat hierfür eine zentrale Bedeutung. Es geht um die Sicherung der Lebensbedingungen und der Rechte von Mieterinnen und Mietern, die in dem Wohnungsbestand leben. Es geht somit auch um die Kernfrage der Politik unserer Koalition, unserer Partei und unserer Fraktion, nämlich den sozialen Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft.
Heute Abend findet eine weitere Sitzung des Bündnisses für Wohnen statt, zu der der Bürgermeister und der Bausenator eingeladen haben. Hier geht es gerade darum, konkret für die Stadt Bremen eine sozial ausgerichtete Wohnungsbaupolitik mit den Akteurinnen und Akteuren auf dem Wohnungsmarkt, mit den Betroffenen, mit all denen, die auf dem Wohnungsmarkt tätig sind, zu besprechen und zu einem Konsens zu kommen. Das ist für uns als Koalition ein sehr wichtiger Termin. Wir sind der festen Überzeugung, dass es uns gelingt, mit unserem Anliegen, sozial geförderten, bezahlbaren Wohnraum in Bremen und Bremerhaven zu realisieren, einen ganzen Schritt weiterzukommen.
Mit dem vorliegenden Antrag – und ich möchte betonen, es geht nicht nur um den Neubau, sondern es geht insbesondere auch um die Entwicklung des Mietwohnungsbestands – fordern wir den Senat auf, im Bundesrat die von der Regierung Merkel verschärften unsozialen Ungerechtigkeiten des Mietrechts zu verhindern. Wir fordern den Bremer Senat auch deshalb auf, weil wir mit dem Ergebnis der Landtagswahlen in Niedersachsen veränderte Bedingungen haben. Wir haben eine gestalterische Mehrheit für eine andere Politik auf Bundesratsebene. Ich glaube, das müssen wir nutzen. Wir fordern unseren Senat auf, im Kontext mit anderen Bundesländern konstruktiv einzusteigen und auch schon vor der Bundestagswahl hier politische Akzente zu setzen. Ich glaube, das ist eine ganz wichtige Anforderung.
Es geht bei den Anforderungen an den Wohnungsmarkt darum: Erstens, bei den Neuvermietungen darf die Miete nicht um mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Zweitens, bei den Bestandsmieten sollen Mieterhöhungen auf maximal 15 Prozent in vier Jahren begrenzt werden. Damit diese Deckelung den gewünschten Erfolg entfaltet, sollten in die Berechnungen der Vergleichsmiete nicht nur die in den letzten vier Jahren geänderten Bestandsmieten dieses Zeitraums, sondern auch die abgeschlossenen Mietverträge einbezogen werden.
Die Bundesregierung hatte gegen den Widerstand von uns Sozialdemokraten, von den Grünen, von den Mieter- und Sozialverbänden, insbesondere auch von den Städten und Kommunen, auf Bundesebene im Jahr 2011 den Heizkostenzuschuss zum Wohngeld ersatzlos gestrichen, und zwar mit der Begründung, die Energiekosten seien stark gesunken. Dieses Argument, so haben wir es immer wieder in der Diskussion betont, war damals und ist heute falsch, es trifft vor allem die Einkommensschwachen. Das muss verhindert werden, und hier brauchen wir auch eine Kurskorrektur.
Inzwischen sind die ständigen steigenden Energiekosten erdrückend und für manche Haushalte kaum noch tragbar. Das neue Wort der Energiearmut macht die Runde. Jetzt macht der CSU-Bauminister, Herr Herrmann aus Bayern, kurz vor der Landtagswahl in seinem Bundesland eine Kehrtwende um 180 Grad. Er schreibt, ich sage einmal, in alter GuttenbergManier von Anträgen der SPD und der Grünen auf Bundesebene ab, er fordert jetzt öffentlich die Wiedereinführung der Heizkostenpauschale. Vor Kurzem erst geschehen!
Ich bin aber sehr gespannt darauf, meine lieben Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, wie Sie im Einzelnen zu dieser Frage stehen, auch zur Heiz
kostenpauschale, ob Sie die Position von Herrn Herrmann vertreten oder weiterhin die Position der Bundesregierung. Es wird uns sehr interessieren. Ich kann Sie nur einladen, sich auch mit uns gemeinsam dafür einzusetzen, dass wir diese Heizkostenpauschale wieder einführen.
Meine Damen und Herren, ich betone für unsere Fraktion: Die Streichung der Heizkostenpauschale wirkt und hat eine reale Wirkung, nämlich die Kürzung des Wohngelds. Sie bewirkt ganz konkret eine Kürzung des Wohngelds, und dies muss verhindert werden.
Darüber hinaus haben wir in unserem Antrag wichtige Fragen der energetischen Gebäudesanierung angesprochen. Wir wollen, dass die Gebäudesanierung verlässlich gefördert wird, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Darüber hinaus müssen die Interessen der Beteiligten austariert werden. Modernisierungsmaßnahmen dürfen nicht zu einer Explosion der Mieten führen, die Mieten müssen auch weiterhin bezahlbar sein. Das ist, glaube ich, eine sehr wichtige Frage – auch wenn wir das in der ganzen Fachdiskussion jetzt diskutieren –, die Mieten müssen weiterhin bezahlbar sein, und auch die Fragen der Energiewende müssen für alle tragbar und leistbar sein. (Beifall bei der SPD)
Die Förderung der energetischen Sanierung muss so ausgerichtet sein, dass mit einem möglichst geringen Aufwand eine große Energieeinsparung erreicht wird, die möglichst vielen Mieterinnen und Mietern und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümern zugutekommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt zu dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion kommen! Wenn es irgendwie eine begrüßenswerte Regelung der Mietrechtsnovelle der Bundesregierung gibt, die ja schon angesprochen worden ist, dann ist es so, dass den Kommunen ein erstes zaghaftes Interventionsrecht gegen die Zunahme prekärer Mietsituationen in bestimmten Wohngebieten eingeräumt wird.
Die CDU weist in ihrem Antrag zu Recht darauf hin, dass es zunächst auch hier noch eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene geben muss. Das kann aber nur für uns, so sehen wir es, ein Zwischenschritt sein. Wir werden aber diesen Antrag der CDU unterstützen und bitten Sie auch, zu den anderen Fragen aus unserem Antrag hier im Einzelnen noch einmal Stellung zu nehmen. Wir laden Sie herzlich dazu ein, gemeinsam mit uns für alle Facetten und Forderungsbereiche für einen sozial geförderten Wohnungsbau
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Anfang sagen, diese Änderung des Mietrechts, die die rotschwarze, Unsinn, die schwarz-gelbe – –.
Die Änderung des Mietrechts, die die CDU und die FDP jetzt durchgesetzt haben, ist in Wahrheit eigentlich ein Angriff auf die Rechte der Mieter. Man kann es sehr deutlich sehen, ich finde es immer sehr interessant, wenn man sich die Dinge noch einmal genau anschaut: Dieses Gesetz zur Änderung des Mietrechts hieß im Entwurf „Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln“, und dort wird dann schon ein bisschen deutlicher, was mit dieser Änderung gemeint ist.
Mit dieser Änderung – meine Vorredner haben es teilweise schon erwähnt, aber ich finde es trotzdem noch einmal wichtig zu erwähnen – haben ja vor allem bei der energetischen Sanierung Mieter und Mieterinnen nicht mehr das Recht, zum Beispiel die Miete für drei Monate zu mindern, was bisher möglich war. Selbst wenn – das muss man sich in der Tat einmal auf der Zunge zergehen lassen – die Wohnung durch Bauarbeiten eingeschränkt genutzt werden kann, wenn die Wärme- und Wasserversorgung möglicherweise unterbrochen ist und wenn wegen Gerüsten und Planen kein Tageslicht mehr in die Räume gelangen kann, selbst dann kann keine Mietminderung für drei Monate vorgenommen werden, wie es bisher der Fall war.
Vermieter und Vermieterinnen müssen die Modernisierungsmaßnahmen lediglich nur noch ankündigen. Einsprüche vonseiten der Mieter und Mieterinnen können zwar geltend gemacht werden, aber erst nach der Modernisierung und bei der Festlegung der neuen Miete. Besonders gravierend ist natürlich, dass die Kosten der Modernisierung mit jährlich elf Prozent auf die Miete umgelegt werden können. Wir haben schon gehört, bei den momentanen Mietpreis––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
steigerungen, die wir überall in den Großstädten erleben, wird das für sehr viele Menschen, vor allem für diejenigen, die sozial nicht so gut gestellt sind, ein großes Problem werden.
Wir haben von der Vorschrift gehört, das Recht auf Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren zu senken, das ist in der Tat ein kleiner Fortschritt gegenüber vorher. Das hat die CDU jetzt in ihrem eigenständigen Antrag noch einmal pointiert. Ich sage Ihnen aber deutlich – auch wenn die Koalition jetzt gesagt hat, dass sie den CDU-Antrag unterstützen wird –, ich finde, es ist zwar eine richtige Forderung, aber es ist die Einzige in einem Potpourri massiver Verschlechterungen bei den Mietern. Deshalb werden wir dem CDU-Antrag nicht zustimmen!
(Abg. P o h l m a n n [SPD]: Es geht doch um die Mieterinnen und Mieter, das verstehe ich nicht! – Abg. Frau G r o b i e n [CDU]: Das ist das, was man machen kann!)
Ich sage aber, es ist einfach zu wenig! Wenn Sie an sechs oder sieben Punkten die Bedingungen für Mieter und Mieterinnen verschlechtern und für Eigentümer verbessern, und das reichen Sie dann hier als Antrag ein, weil Sie es so gut finden, dann kann ich sagen, in Ordnung, es mag sein, dass dieser eine Punkt verbessert wurde, aber das reicht uns nicht!
Wir begrüßen es, um das auch deutlich zu sagen, dass immerhin der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD besagt, dass Sie nun tatsächlich Anstrengungen unternehmen wollen, um mit den neuen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat nun etwas zu ändern. Da muss ich klar sagen, Sie haben die Punkte alle vorgelegt, Sie versuchen, die Angelegenheit mit der energetischen Sanierung wieder auf das richtige Gleis zu schieben, das ist eine deutliche Verbesserung zu dem, was Sie gesagt haben.
Wir finden die Höchstgrenze von Mieterhöhungen, vor allem bei Neuvermietungen, besonders wichtig, aber natürlich auch, dass Sie sagen, dass es eine Steigerung um höchstens 15 Prozent innerhalb von vier Jahren geben soll. Auch das ist deutlich besser, und weil das eine deutlich bessere Forderung ist, werden wir dieser zustimmen und nicht der Forderung der CDU.
Mich wundert allerdings ein bisschen – lassen Sie mich das zum Abschluss auch noch einmal sagen –, ich hätte mir jetzt eigentlich vorgestellt, dass für Sie klar ist, dass Sie dieses Gesetz zurückholen werden, nachdem sich jetzt die Mehrheiten im Bundesrat geändert haben. Warum es hier unbedingt eines Antrags bedarf, das weiß ich nicht so genau. Ich sage aber, doppelt genäht hält einfach besser. Wir werden Ihren Antrag unterstützen und uns darauf freuen, dass es vielleicht erstmals durch die veränderten Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat positive – –.