Protocol of the Session on February 20, 2013

Auch diese Anfrage wird beant

wortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine

Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Ein Cloud-E-Mail-Dienst ist eine zentral

betriebene Dienstleistung – im Gegensatz zum Besitz eigener Hard- und Software – für die Bereitstellung von E-Mail-Postfächern. Die Dienstleistung wird mit hoher Verfügbarkeit, das heißt, durch den Betrieb von in der Regel mehreren Standorten über ein allgemein zugängliches Netz angeboten. Als Netz kann das Internet oder ein anderes Netz, wie zum Beispiel das Deutschland-Online-Infrastruktur-Netz, genutzt werden. Wie andere Bundesländer auch hat die Freie Hansestadt Bremen ihr Interesse an dem Projekt des IT-Planungsrates zum gemeinsamen Cloud-E-Mail-Dienst bekundet. Eine Entscheidung über eine Realisierung ist weder in Bremen noch anderswo bisher erfolgt.

Zu Frage 2: Der Senat ist stetig bemüht, die Kosten

des IT-Betriebs zu minimieren. Der gemeinsame Be trieb einer E-Mail-Infrastruktur mit anderen Ländern ist im Grundsatz dazu geeignet, die Betriebskosten für E-Mail zu reduzieren. Bei einer Realisierung sind geeignete Organisations- und Auditierungsmodel le zu realisieren, die Verfügbarkeit, Datenschutz und Datensicherheit der E-Mails der bremischen Verwaltung sicherstellen. Welche Modelle das sind und welche Kosten und Nutzen dabei entstehen, soll Gegenstand weiterer Untersuchungen sein, die noch zu beauftragen sind.

Zu Frage 3: Aufgrund der noch ausstehenden Un

tersuchungen kann kein Datum für die Umsetzung dieses Dienstes genannt werden. Der Senat geht davon aus, dass für Bremen eine Umsetzung vor dem Jahr 2014 in keinem Fall realisierbar ist. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? –

Bitte sehr, Herr Öztürk!

Mich würde interessieren, Sie haben ja von Modellen und einer Kosteninfrastruktur gesprochen, um das zu untersuchen, und dass es beauftragt wird: Wird das intern vonseiten des Ressorts beauftragt? Wird es extern gemacht? Ab wann ist damit zu rechnen, dass der Auftrag erfolgt?

Bitte, Frau Bürgermeisterin!

Es handelt sich dabei

um einen Vorschlag Hamburgs im IT-Planungsrat. In dem sitzen der Bund und die Länder, um mög lichst zu verhindern, dass in IT-Fragen jeder vor sich hinarbeitet. Hamburg hat die Federführung für das Projekt und eine Wirtschaftlichkeitsanalyse vorge legt, dass man damit Geld sparen könnte. Soweit ich informiert bin, werden diese Untersuchungen und weitere Überlegungen unter der Federführung von Hamburg angestellt. Man muss ja sagen, es wäre ein relativ großes Umbauvorhaben, und es werden die gesamten Aspekte wie Wirtschaftlichkeit, Da tensicherheit und natürlich auch Kosten untersucht.

Dort hat zunächst Hamburg die Federführung,

und wenn sich dann herauskristallisiert, dass es unter vertretbaren Kosten realisierbar wäre, dann wird Bremen selbstverständlich auch eigene Unter suchungen anstellen, was das für unser Bundesland heißt. Erst einmal sind wir aber nur als Teil des ITPlanungsrats daran beteiligt.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema

„Handel mit Agrarprodukten“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Imhoff, Dr. vom Bruch, Röwekamp und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Imhoff!

Wir fragen den Senat:

Handeln Banken, bei denen Bremen auch Träger

ist, mit Agrarprodukten, und wenn ja, mit welchen und in welchem Umfang?

Wie bewertet der Senat diesen Handel und die Spe

kulation mit Agrarprodukten an den Finanzmärkten?

Wie bewertet der Senat die Folgen solcher Spe

kulationen für die Landwirte?

Auch diese Anfrage wird beant

wortet von Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine

Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das Land Bremen ist neben der NordLB

und dem niedersächsischen Sparkassenverband zu 41,2 Prozent Träger der Bremer Landesbank und zu 92,27 Prozent über die WfB Gesellschafter der Bremer Aufbau-Bank. Die Seestadt Bremerhaven ist als Kommune des Landes Bremen zu 100 Prozent mittelbare Trägerin der öffentlich-rechtlichen Spar kasse Bremerhaven.

Auf Nachfrage haben alle drei Institute erklärt,

keinen Handel mit Agrarprodukten zu betreiben.

Die Bremer Landesbank hat darüber hinaus ausge führt, dass sie zur Steuerung der Risiken aus realen Warenpositionen ihrer Agrarkundschaft geeignete Absicherungsgeschäfte an internationalen Waren terminbörsen lediglich vermittelt.

Zu den Fragen 2 und 3: Die Diskussion um eine

stärkere Regulierung des Börsenhandels mit Agrar rohstoffen ist seit dem Preishoch für Nahrungsmittel in den Jahren 2007 und 2008 aktuell. Seitdem mussten Produzenten und Verbraucher mit extremen Preis schwankungen für Agrarrohstoffe beziehungswei se zum Teil auch für Lebensmittel umgehen. Das Auftreten neuer Akteure auf den Terminmärkten für Agrarrohstoffe, die Agrarproduzenten gegen das Risiko einer Preissenkung absichern, hat den Verdacht aufkommen lassen, dass die damit verbun dene Finanzspekulation die rasante Verteuerung von Lebensmitteln hervorgerufen habe.

Anhand 35 empirischer Studien, die zwischen

2010 und 2012 veröffentlicht wurden, untersuchte das Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Mit tel- und Osteuropa gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Wirtschaftsethik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Fragestellung, ob die Zunah me der Finanzspekulation in den letzten Jahren das Niveau beziehungsweise die Volatilität der Preise für Agrarrohstoffe hat ansteigen lassen. Die weit überwiegende Mehrheit der Forschungsarbeiten kann die vorherrschende Befürchtung zum Einfluss der Spekulation auf die Agrarrohstoffmärkte nicht bestätigen. Für die dramatischen Preisergebnisse der Jahre 2007 und 2008, 2010 und 2011 und 2012 waren danach vielmehr realwirtschaftliche Faktoren verantwortlich.

Durch die weitgehende Liberalisierung und die

Globalisierung ist der Weltmarktpreis für den europä ischen Markt maßgebend. Er wird durch allgemeine konjunkturelle Entwicklungen und durch natur- beziehungsweise produktionsbedingte Einflüsse bestimmt und ist daher äußerst volatil. Grundsätzlich ist ein funktionsfähiger Börsenhandel erwünscht, um aussagekräftige Preise zu ermitteln und um die Risikoabsicherung über die Börsen zu ermöglichen. Die Marktbeteiligung branchenfremder Akteure sorgt dabei für ausreichende Liquidität an den Märkten, doch es besteht die Gefahr, dass fehlende Transparenz und übertriebene Spekulation zu unkalkulierbaren Risiken für Produzenten und Verbraucher werden. Plötzliche Preisspitzen können vor allem in Entwick lungsländern fatale Auswirkungen haben.

Um negative Effekte durch überzogene Spekulati

onsaktivitäten einzudämmen, ohne zu viel Liquidität aus den Märkten zu ziehen, tritt der Senat für mehr Transparenz auf den Agrarterminmärkten im Rahmen der Reform der EU-Finanzmarktregulierungen ein. Als einen wichtigen Ansatzpunkt sieht der Senat insbesondere die Einführung regelmäßiger Berichts pflichten über die Marktpositionen der in Gruppen zusammengefassten Akteure.

Damit befindet sich der Senat im Einklang mit den

Ministerinnen und Ministern sowie Senatoren der Agrarressorts der Länder, die sich mit dem Beschluss der Agrarministerkonferenz am 27. April 2012 ins besondere für ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe und die Einführung von Positionslimits, welche die Anzahl der Kontrakte begrenzen, die ein bestimmter Marktakteur zu einem bestimmten Zeitpunkt halten darf, aussprechen – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage vom Abgeord

neten Herrn Gottschalk!