Protocol of the Session on February 20, 2013

Ein Satz noch, Herr Präsident! Sie schreiben zum

Beispiel im zweiten Absatz Ihres Antrags: „Dabei genügt es bereits für die Speicherung, wenn der Verdacht besteht, dass die betreffende Person eine Straftat begangen haben könnte.“ Also wenn er eine Straftat begangen hat, dann wird eine Strafanzeige geschrieben, und dann wird er automatisch gespei chert. Dann geht es weiter! Erkennungsdienstliche Maßnahmen sollen erhoben werden bei einer Per sonenkontrolle. Das ist keine erkennungsdienstliche Maßnahme.

(Glocke)

Herr Kollege, Sie haben die

Redezeit jetzt doch erheblich überschritten! Bitte, kommen Sie zum Schluss!

(Zurufe: Ja!)

Ich komme zum Schluss! Auf

jeden Fall sollte man ein bisschen besser recherchie ren, bevor man solch einen Antrag schreibt. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das

Wort der Abgeordnete Fecker.

Herr Prä

sident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der mir noch verbliebenen einen Minute Redezeit will ich mich dann kurz fassen. Das Erste betrifft den Unterschied zur CDU. In der Tat, Herr Kollege Knäpper, sind Sie der Auffassung, dass das bestehende Recht ausreicht, nämlich ich kann ein Auskunftsersuchen stellen. Aus Sicht der rot-grünen Regierungskoalition ist es so, dass es eine automati sche Information geben muss seitens der Behörde, da haben wir einen politischen Dissens. Ich finde, dass wir die deutlich besseren Argumente auf dieser Seite haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Das Zweite hat Frau Vogt angesprochen. Ich habe

jetzt extra den Kommentar zum Allgemeinen Verwal tungsrecht dort liegen lassen, das wollte ich jetzt auch nicht mehr vorlesen so kurz vor dem Feierabend. Ich glaube, die beiden antragstellenden Redner haben klargemacht, dass es um diese Informationspflicht, wie sie sie nennen, wie sie aber im Verwaltungsrecht eben anders bezeichnet ist, geht. So lassen wir es an dieser Stelle auch.

Die letzte Anmerkung zu dem Hinweis des Kollegen

Herrn Knäpper, wie man in die Datei hineinkommt! Ich würde gern aus einer Antwort der Bundesregie rung auf eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion kurz vorlesen: „Darüber hinaus finden Aufnahme in die Datei Daten von Personen, gegen die Per sonalienfeststellungen angeordnet wurden oder durchgezogen wurden, weil bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen anlassbezogen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden.“ Es reicht also aus, keine Straftat zu begehen, sondern es ist ganz wichtig, dass man auch in die Zukunft schaut. Das finden wir sehr problematisch. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das

Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Herr Präsident,

meine Damen und Herren! Ich konstatiere, dass die CDU eigentlich auch wenig zu dem Anliegen diskutiert hat, was wir hier eigentlich haben. Zu Herrn Fecker aber muss ich noch einmal sagen, ich weiß, was Sie wollen, aber wir beschließen hier ja leider nicht die Debattenbeiträge, sondern die Be ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

schlussvorlagen. Daher würde ich Sie bitten, noch einmal zu überdenken, ob Sie unserem Antrag nicht zustimmen können. – Danke!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das

Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr ver

ehrten Damen und Herren! Nach dieser emotional bewegten Debatte versuche ich noch einmal, die Dinge schlicht und einfach zu sortieren. Werder Bremen ist stolz darauf, meistens ein ausverkauftes Fußballstadion zu haben. 42 000 Besucher sind so die Regel alle zwei Wochen. Die Frage ist natürlich, wie viele davon wir in die „Gewalttäterdatei Sport“ gemeldet haben. Sie dürfen einmal raten! Es sind aktuell 42 Personen, die von der bremischen Polizei in diese Datei eingestellt worden sind. Hinzu kommen 163 Werder-Bremen-Fans, die von anderen Polizeien eingestellt worden sind, insgesamt sind es also 205 Personen, über die wir heute reden.

Ich glaube, in dieser Debatte ist sehr deutlich

geworden, dass wir in den Grundfragen zwischen Koalition und Senat absoluten Konsens haben. Die Notwendigkeit, die Erforderlichkeit dieser Datei werden von keiner Seite infrage gestellt. Wir disku tieren aber darüber, wie die Praxis aussieht. In der Tat ist es nicht so, dass man eingestellt wird, wenn man sich in dem falschen Bus befunden hat, sondern die Voraussetzungen sind eigentlich sehr konkret, das heißt, anlassbezogene Straftaten von erheblicher Bedeutung, so ist die Vorgabe. Wie die Praxis in den Ländern aussieht, kann ich schwer beurteilen. Wir wissen aber auch aufgrund der Rückmeldungen, die wir aus dem Sportbereich haben, dass es da keine sehr einheitliche Praxis gibt. Deswegen haben wir mit Sicherheit ein Problem in der praktischen Umsetzung dieser allgemeinen Regeln, die wir verbessern können.

Wir haben Konsens in der Frage Informations

recht. Es ist richtig, und das wollen wir auch gar nicht bestreiten, dass man natürlich das Recht hat, jederzeit Auskunft zu erhalten, ob man in dieser Datei gespeichert ist. Man bekommt diese Antwort, und man hat dann natürlich auch die Möglichkeit, über die Verwaltungsgerichte dafür zu sorgen, wenn das unberechtigt war, dass dieser Eintrag gelöscht wird. Das reicht meines Erachtens aber nicht aus, weil viele Betroffene gar nicht wissen, dass sie darin gespeichert sind. Sie erfahren es meistens in ganz anderen Zusammenhängen. Deswegen haben wir gemeinsam bereits mit Rheinland-Pfalz auf der In nenministerkonferenz im Jahr 2011 in Wiesbaden den Antrag gestellt, dass wir gesagt haben, wir wollen es ändern. Es muss so sein wie auch in anderen Verfah ren. Wenn also jemand in diese Datei aufgenommen wird, muss er automatisch darüber informiert werden, dass seine Daten dort vorhanden sind.

Der letzte Punkt ist gewesen, wir wollen natürlich

auch schauen, ob diese starren Regelungen der Löschung wirklich so vernünftig sind. Fünf Jahre ist ein sehr langer Zeitraum, in dem sehr viel pas sieren kann. Wer einmal aufgefallen ist, kann sich möglicherweise in wenigen Monaten zu einem ganz friedlichen Fan entwickelt haben. Warum muss man ihn da nun noch viele Jahre in dieser Datei halten? Es geht ja einfach darum, die polizeiliche Arbeit und natürlich auch die Arbeit von Werder Bremen zu unterstützen. Es macht keinen Sinn, möglichst viele Personen in diese Datei aufzunehmen, sondern wichtig ist Qualität vor Quantität. Nur das hilft in der polizeilichen Lagebewältigung weiter.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Deswegen werden wir auch diese Debatte noch

einmal zum Anlass nehmen, um zu schauen, ob der Sachstand über alle diejenigen, die bisher von der Polizei Bremen darin registriert sind, wirklich noch aktuell ist, ob man da nachbessern kann. Ich finde, wie gesagt, weniger ist in diesem Fall mehr. Ein vernünftiger Umgang ist das, was wir haben und wollen und was uns in dieser Frage auch verbindet. Insofern ist das eine Debatte, da kann ich nur sagen, ja, das ist ein Thema, das wir so weiter verfolgen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen

nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäfts

ordnung lasse ich zunächst über den Änderungsan trag, Drucksache 18/770, der Fraktion DIE LINKE abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE

mit der Drucksachen-Nummer 18/770 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen.

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?