Protocol of the Session on February 20, 2013

Ich will hier keine Bürgerschelte betreiben, aber

ich will nur sagen, die Abgeordneten und die Res sorts bemühen sich, haben sich bemüht, und dieses Bemühen sehe ich auf der anderen Seite noch nicht so. Es kann ja noch kommen, und darauf sind wir gespannt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat

das Wort der Abgeordnete Öztürk.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hamburg ist, wenn ich mich nicht irre, auf Platz 6 in der deutschen Fußballbundesliga, wir sind auf Platz 11.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Das hat nichts zu sagen!)

Tatsache ist, wir haben, glaube ich, nur 28 Punkte,

Hamburg hat 34 Punkte. Wenn wir das jetzt einmal auf die Politik ummünzen, um an den letzten Re debeitrag anzuknüpfen: Mich würde interessieren, wie das neue Hamburger Transparenzgesetz mit proaktiver Veröffentlichung in der Praxis funkti oniert, das geht in der Tat auf dem Papier weiter als das, was wir in Bremen haben. Wenn ich jetzt

) Vom Redner nicht überprüft.

zur Bewertung komme, und diesbezüglich gab es erst letzte Woche eine Berichterstattung, dann ist Hamburg momentan abstiegsreif. Man muss doch erst einmal umsetzen, was schwarz auf weiß auf Papier steht, den Anspruch muss man als Politik haben. Hamburg spielt da momentan Richtung zweite Liga, obwohl sie eine so tolle Mannschaft haben, das möchte ich kurz sagen.

Wir sind gar nicht einmal so schlecht aufgestellt.

Wir haben seit 2006 das Informationsfreiheitsgesetz, das ziemlich modern ist. Wir sind die Ersten gewe sen und haben uns bemüht, es immer voranzutrei ben.

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Die Ersten waren wir nicht! Fünfter!)

Oder mit einer der Ersten! Eines habe ich gelernt: Mehr Transparenz tut allen gut, insbesondere der parlamentarischen Demokratie. Es ist auch eine Form von direkter Demokratie, an der Menschen sich beteiligen können.

Interessant ist doch der Grundsatz, der Charakter

des Informationsfreiheitsgesetzes, dass Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, gerichtlich Informa tionen einzuklagen, wenn sie sie von öffentlichen Stellen nicht bekommen. Bayern, Niedersachsen, Hessen und Sachsen: Die Bürgerinnen und Bürger aus diesen vier Bundesländern haben nicht das Recht, auch vor Gericht einzuklagen, wenn sie etwas von den Finanzministern in diesen Bundesländern möchten. Das ist ihnen einfach verwehrt. Wir garantieren diese Rechte definitiv. Die Bürgerinnen und Bürger haben dieses Recht und können es auch nutzen.

Natürlich würde ich mir wünschen, dass es auch

so etwas wie eine proaktive Veröffentlichungspflicht gäbe. Ich glaube aber, und da sollte man sich auch nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, man sollte sich die Frage stellen, ob wir es schaffen, dass es auch in der Praxis besteht. Momentan ist es doch so, wenn man ein Ranking zwischen den einzelnen Ressorts machen würde – welche Ressorts das veröffentlichen, was sowieso veröffentlicht werden muss, zeitnah in einer bestimmten gesetzlichen Frist –, wie es die Ressorts mit den gesetzlichen Fristen halten, die im Informationsfreiheitsgesetz verankert sind, wenn Bürgerinnen und Bürger eine Auskunft verlangen, ob sie sich an die vier Wochen halten oder ob sie sechs Wochen oder im Notfall acht Wochen brauchen oder aber, wie in Einzelfällen, wie aus dem Bericht auch hervorgeht, mehrere Monate, bis sie erst nach Rüge der Beauftragten für Informationsfreiheit vo rankommen, dann würden wir feststellen, glaube ich, dass wir Nachholbedarf haben.

Für uns Grüne ist die Kernfrage, ob die bremische

Verwaltung schon ausreichend transparent ist. Wie sieht es mit dem Tempo der Veröffentlichungen aus? Wo müssen wir nachbessern? Benötigen wir mehr

technischen Input? Brauchen wir mehr Schulung beim Personal? Brauchen wir ein anderes Verständnis auf der Ebene der Verwaltung, wenn Bürgerinnen und Bürger Informationen abfragen? Das Gleiche gilt auch in Bezug auf Bürgerinnen und Bürger, die gewisse Informationen verlangen, die einen größeren Umfang haben, sodass es dauert, bis die Verwaltung sie liefern kann, um das schwarz auf weiß dem Menschen, der es beantragt hat, zugäng lich zu machen.

Aber der Grundsatz bleibt, die Menschen brau

chen zur Durchsetzung und Wahrung ihrer demo kratischen Rechte die entsprechenden gesetzlichen Garantien. Dazu gehört eben auch die Verpflichtung auf staatlicher Seite, dass man Auskunft erteilt, wenn angefragt wird, und sich dabei an Fristen hält. Die andere Seite ist, wenn Auskünfte ver weigert werden, dass Bürgerinnen und Bürger in Bremen das Recht haben, sie einzuklagen. Es ist, wie gesagt, in den genannten vier Bundesländern definitiv nicht der Fall.

Wir möchten auch folgendes, und das kann ich

mir einfach wünschen: Ich sehe extrem viel Poten zial, um dieses Gesetz weiterzuentwickeln. Es geht mir dabei auch nicht darum, dass man sich in einen Wettbewerb stürzt und sagt, die Hamburger haben es von uns gestohlen, und jetzt toppen wir das! Am Ende muss die Antwort stehen, ob wir das schaffen, welche Lösung wir haben, wie zufriedenstellend das Ganze ist, was wir dann wahrscheinlich im Parla ment bereden und verabschieden und ob es bei den Menschen ankommt.

(Abg. S e n k a l [SPD]: Vollkommen egal, wenn wir am Ende oben stehen!)

Ein allerletzter Punkt – ich finde den ganzen Bereich

wichtig, auch wenn es erst einmal nur 16 Seiten sind, aber das ist ja eigentlich auch positiv –, mich würde da an der Stelle Folgendes interessieren, wenn das im nächsten Bericht dann vielleicht einmal analy siert werden könnte: Wie sieht es in den einzelnen Ressorts aus, wo gibt es dort Probleme, woher rühren sie, warum schaffen es einige Ressorts nicht, zeitnah gewisse Informationen zu veröffentlichen, weil dies ja auf Anfrage geschieht?

In der Tat wünsche ich mir nach wie vor, dass wir

hier eine Beauftragte haben, die mehr als am Ball bleibt und vorn mitstürmt, um uns den einen oder anderen Pass zu liefern, damit wir hier auch parla mentarische Initiativen voranbringen. – In diesem Sinne: Herzlichen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächste hat das Wort

die Abgeordnete Frau Vogt.

Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen! Die öffentliche Hand soll für Bürgerinnen und Bürger transparent arbeiten. Das ist demokratietheoretisch wichtig, weil politische Beteiligung den Zugang zu Informationen voraussetzt. Dafür haben wir seit 2006 in Bremen das Informationsfreiheitsgesetz.

Der Titel ist vielleicht etwas missverständlich,

Informationszugangsgesetz oder Transparenzgesetz wäre meiner Meinung nach besser. Im Zuge einer Evaluierung, wer dieses sperrig klingende Gesetz kennt, geschweige denn nutzt, kam nämlich auch heraus, dass es noch größerer öffentlicher Anstren gungen bedarf, um die Bevölkerung von den Mög lichkeiten und dem Nutzen dieses Informationszu gangsgesetzes zu überzeugen. Hier sollten wir schnell ansetzen, und das ist auch schon angeklungen.

Über 21 000 Dokumente sind aktuell im Datenre

gister veröffentlicht. Das ist ein großer Zuwachs. Immer mehr Behörden, auch das ist wahr, stellen Dokumente zur Verfügung, wenn auch nicht immer in der gewünschten und geforderten Geschwindig keit. Es kommt aber nicht allein auf die Quantität an. Wir fragen uns beispielsweise, und hier muss ich ein bisschen Wasser in den Wein gießen: Wo kann man denn die Verträge zwischen Senat und der Jacobs University einsehen, wo sind die Leistungs verträge zwischen der Stadt und dem Müllentsorger Nehlsen zu sehen, wo sind die Dokumente der Ja deWeserPort-Realisierungsgesellschaft, und wo ist der Vertrag mit der Galopprennbahn? Das ist leider nicht online, obwohl das sicher sehr spannend ist, und zwar nicht nur für die Vertreter der hier anwe senden Parteien.

Sechs Jahre nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes

wird zum Teil immer noch der falschen Prioritäten setzung gefolgt, nämlich dass das Geschäftsgeheim nis höher wiegt als das Informationsinteresse der Bevölkerung. Wir finden das demokratietheoretisch bedenklich. Wir sagen, es muss eher andersherum sein. Verträge, die die öffentliche Hand schließt, um die öffentliche Daseinsvorsorge zu privatisieren oder um Steuergeld an die Jacobs University zu geben oder bei der Rennbahn anzulegen, müssen öffentlich sein, es muss für alle nachlesbar sein, auch am heimischen PC. Unserer Meinung nach wäre das ein qualitativer Schritt zu mehr demokratischer Teilhabe. In dem Fall muss ich einmal sagen, Herr Öztürk, ist Hamburg diesen Schritt gegangen und ist tatsächlich weiter. Die Verträge zur Elbphilharmonie sind im Transparenzgesetzregister vorhanden und für alle einsehbar.

Ich denke, in dieser Hinsicht sollten wir das In

formationsfreiheitsgesetz reformieren, wir haben in dieser Legislaturperiode ja noch zwei Jahre Zeit. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächste hat das Wort

Frau Bürgermeisterin Linnert.

Frau Präsidentin, meine

sehr verehrten Damen und Herren! Frau Motschmann hat ja schon darauf hingewiesen, ich habe mir mein Rederecht schon genommen und zu beiden Tages ordnungspunkten gesprochen. Ich bin natürlich trotzdem dankbar, wenn ich noch einmal etwas zu dem letzten Punkt sagen kann, den Frau Vogt hier angesprochen hat, ob wir auf einem Weg sind, dass sämtliche Verträge mit privaten Dritten online gestellt werden können.

(Abg. Frau Vo g t [DIE LINKE]: Nicht sämtlichen Dritten!)

Moment! Zu den von Ihnen angesprochenen