Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissen schaft, Medien, Datenschutz und Informationsfrei heit zum Sechsten Jahresbericht der Landesbe auftragten für Informationsfreiheit vom 16. März 2012, Drucksache 18/303, und zur Stellungnahme des Senats vom 17. Juli 2012, Drucksache 18/529
richt der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 16. März 2012 ist von der Bürgerschaft (Land tag) in ihrer 18. Sitzung am 25. April 2012 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 17. Juli 2012 in ihrer 25. Sitzung am 12. September 2012 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden.
schutz und Informationsfreiheit legt mit der Druck sachen-Nummer 18/752 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Kolleginnen und Kollegen! Der Sechste Jahresbericht ist deutlich kürzer, es sind 16 Seiten, wenn ich mich richtig erinnere. Das ist ein gutes Zeichen,
rung, die wir vorgenommen haben, fand im März 2011 statt, und ich darf hier aus dem Vorwort des Berichts zitieren. Dieses Gesetz ist von Professor Dr. Kloepfer angeschaut worden, er hat ein Gutachten dazu verfasst. Er beschäftigt sich in erster Linie mit dem Schutz von Betriebsgeheimnissen. Das war da mals auch ein hoch interessanter Punkt, den wir da aufgenommen haben. Wir haben uns da ein bisschen mit unserem Antrag, den wir als SPD-Fraktion ein gebracht haben, an den Kolleginnen und Kollegen in Berlin orientiert. Er schreibt – einen Satz möchte ich zitieren –: „Der Umgang mit diesem Freiheitsgesetz und diesen Geheimnissen ist ein ideales Experimen tierfeld für mögliche Innovationen.“ Das ist, glaube ich, ein Lob, das wir als Gesetzgeber annehmen dürfen, und das ist auch einmal ganz schön.
nicht gefallen, aber das hat sich dann auch geklärt, das war der Umgang mit Sponsorengeldern, die die GeNo bekommen hat. Es gab viele Diskussionen, das ging hin und her, das hätte man am Anfang besser lösen können, aber auch dieser Fall hat sich jetzt geklärt. Zukünftig soll es das nicht mehr geben, so steht es im Bericht. Das wird dort angestrebt, und das hat uns sehr gefallen.
tenschutz und Informationsfreiheit auch noch auf, die Verwaltung habe ein bisschen – so steht es im Bericht – nachgelassen, was die Publikationen von Vorlagen und so weiter in das Informationsregister angeht. Auch hier erwarten wir als Ausschuss – das haben wir so beschrieben –, dass das entsprechend weiter forciert wird. Eine Anmerkung: Das Informa tionsfreiheitsgesetz kann man nicht losgelöst von Open Data betrachten. Eine Sache haben wir aber zum Beispiel umgesetzt, die sehr gut läuft, nämlich die Veröffentlichung von Deputationsvorlagen. Wir haben einen entsprechenen Antrag in dieser Bürger schaft verabschiedet, ich glaube, sogar einstimmig. Das läuft meines Erachtens ganz gut. Soweit zum Informationsfreiheitsgesetz und zu Open Data an dieser Stelle!
hatten wir auch heute Morgen schon in der Fragestun de. Herr Kollege Brumma hat darauf hingewiesen, es wäre doch schön, wenn man bestimmte Datensätze von Herzkrankheiten bekommen könnte, weil es verschiedene Möglichkeiten gibt, sie zu interpre tieren. Es gibt also ein Interesse an dieser Stelle. Wir als Bundesland Bremen sollten niemals – und so habe ich auch Frau Bürgermeisterin Linnert gerade verstanden – zufrieden sein mit der Situation, sondern wir müssen bei diesem Thema immer besser sein als die Hamburger.
werden wir das noch machen. Andere Länder sind schon deutlich weiter. Ich habe heute Morgen der „Süddeutschen Zeitung“ eine Zahl für die USA ent nommen: Im Jahr 2009 wurde ein entsprechendes Portal mit 47 Datensätzen gestartet, und heute liegt der Umfang bei mehr als 370 000 Datensätzen. Daher haben wir bei diesem Thema noch eine Menge Luft nach oben. – Vielen Dank!
tin, meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Bürgermeisterin, Sie haben eben sozusagen zwei in eins gemacht, Sie haben sich zu beiden Berichten, Datenschutz und Informationsfreiheit, geäußert. Das ist völlig in Ordnung, warum soll man nicht auch auf diese Weise Zeit sparen?
teilung des Senats zu diesem Thema steht. Darin steht nämlich – das wird Sie jetzt freuen, Frau Bür germeisterin, ich zitiere Sie –: „Die Senatorin für Finanzen teilt die in der Einleitung zum Sechsten Jahresbericht zum Ausdruck gebrachte Einschätzung der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, dass noch erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Qualität des Informations freiheitsregisters zu steigern.“ Dem schließe ich mich an und sage, Gesetze, die wir beschließen – das gilt für alle, wir kommen in der nächsten Debatte auch noch einmal darauf zurück, da ist es dann das LGG –, müssen wir auch umsetzen und mit Leben füllen.
wir im Informationsfreiheitsgesetz beschrieben haben, aber das Hamburger Transparenzgesetz, das am 13. Juni 2012 verschiedet wurde, ist besser, das muss man einfach sagen. Es enthält nicht nur eine Auskunfts pflicht, sondern auch eine Informationspflicht, das heißt, sie müssen in Hamburg aktiv Informationen in das Register einstellen, in Bremen ist das nur eine Soll-Bestimmung.
Daten und Dokumenten, die der Veröffentlichungs pflicht unterliegen, und auch dieser Katalog geht weit über bremische Regelungen hinaus. Dies ist uns auch als Ausschuss in einem Schreiben von Herrn Tim Weber und seiner Organisation „Mehr Demokratie“ und zwei weiteren Institutionen mitgeteilt worden. Es sind eine Reihe von Forderungen aufgelistet worden – das haben wir alle bekommen –, um dieses Gesetz noch zu verbessern und mit Leben zu füllen. Es ist zum Beispiel die Rede von Verträgen, Dienstanwei sungen, Handlungsempfehlungen, Subventions- und
Zuwendungsbescheiden, von Luft-, Wasser- und Lärmstatistiken und so weiter. Also, es sind noch eine Reihe von Wünschen oder auch Daten eingefordert, die bei uns bisher noch nicht eingestellt werden.
Anfrage vorbereitet, um eben noch einmal aufzu spüren, wo es Verbesserungen geben könnte, was bisher geschehen ist, welche Ressorts sorgfältig einstellen, welche nicht sorgfältig einstellen. Von Ressort zu Ressort ist das nämlich – das kann man bei Stichproben genau sehen – sehr unterschiedlich. Insofern haben wir hier gemeinsam noch ein Feld zu bearbeiten. Ich finde auch, dass wir noch viel verbessern können, wenngleich wir dankbar sein können für das, was wir haben, das ist keine Frage.
Nutzer gibt, das ist nämlich die andere Seite. Wir geben uns Mühe und schlagen Purzelbäume, um möglichst viel einzustellen, aber bedauerlicherweise nutzt es kaum eine Bürgerin oder ein Bürger. Deshalb sollten wir auch von dieser Stelle vielleicht noch einmal ganz deutlich sagen, dass dieses Angebot ein wirklich gutes Angebot ist. Es kann nicht sein, dass die Bürger immer mitreden wollen, wenn es um Entscheidungsfindung geht, sich aber dann im entscheidenden Moment gar nicht informieren, das darf auch nicht sein!