Protocol of the Session on February 20, 2013

1. Lesung

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE

vom 14. Februar 2013

(Drucksache 18/779)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Gemäß Paragraf 34 Absatz 1 der Geschäftsord

nung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt, ihr folgt in der Regel die Einzelberatung.

Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Ände

rungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 18/779, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen.

Ich höre keinen Widerspruch. – Dann werden wir

entsprechend verfahren.

Die allgemeine Aussprache ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete

Frau Neddermann.

Abg. Frau Neddermann (Bündnis 90/Die Grü

nen)*): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es um die Änderung des Feiertagsgesetzes, genauer gesagt, um das Bestehen des Tanzverbots an bestimmten Feiertagen. Bisher ist es gesetzlich so geregelt, dass am Karfreitag die Bremer Diskotheken gar nicht öffnen durften und damit das gewerbliche Tanzen verboten wurde. In der Nacht vom Gründon nerstag zum Karfreitag, am Totensonntag und auch am Volkstrauertag war das Tanzen reglementiert. Die Diskotheken mussten um 4.00 Uhr morgens schließen. Wir halten diese Regelung nicht mehr für zeitgemäß.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Die Wertevorstellungen der Gesellschaft verändern

sich immer wieder, und zwar ebenso wie die Bedeu tung der Feiertage. Da Bremen eine offene, tolerante und multikulturelle Stadt ist, sollte das Ziel eines Feiertagsgesetzes sein, dass die gesellschaftlichen Realitäten abgebildet werden.

Mit dieser Änderung des Gesetzes ist es künftig

erlaubt, am Karfreitag und auch an den anderen genannten Feiertagen in Diskotheken bis 6.00 Uhr zu tanzen. Wir halten das für einen ausgewogenen Kompromiss, da zum einen das Feiertagsgesetz ge lockert werden konnte und das Tanzen überhaupt und länger erlaubt ist, und zum anderen wird ge währleistet, dass gläubige Menschen an diesen Ta gen in Ruhe trauern können, da laute Umzüge oder gewerbliche Sportveranstaltungen beispielsweise verboten bleiben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Niemand hat daraus einen Nachteil, und es verän dert sich zudem nicht viel, aber dafür Wesentliches.

Diejenigen, die an diesen Feiertagen ihre Religion

ausüben möchten, können dies tun. Es steht jedem frei, an den betroffenen Trauertagen nicht zu tanzen, da es sich ja um kein Tanzgebot handelt. Gleichzeitig werden Menschen, die keiner oder einer anderen Religion angehören, nicht mehr dazu gezwungen, sich den Regeln einer Religionsgemeinschaft un terzuordnen.

Bei dieser Debatte sollte nicht außer Acht gelassen

werden, dass dieser Antrag auf einer Petition basiert. Fast 800 Personen haben diese Petition unterzeich net und fordern die Abschaffung des Tanzverbots.

) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ich finde es gut, dass diese Petition nun den Weg in dieses Parlament gefunden hat, da wir den Petitions ausschuss für ein wichtiges Beteiligungsinstrument halten, und es zeigt außerdem, dass viele Menschen dieses Thema wichtig finden und sich für eine Än derung einsetzen.

Ich höre bei dieser Debatte immer wieder das

Argument, man könne ja auch an 364 Tagen im Jahr tanzen. Ja, das stimmt! Es ist nicht notwendig, an jedem Tag im Jahr tanzen zu können, aber der Gesetz geber sollte im 21. Jahrhundert seinen Bürgerinnen und Bürgern keine solch profanen Dinge wie das Tanzen verbieten. Meines Erachtens sind gesetzlich vorgeschriebene Bräuche nicht vereinbar mit einem säkularen Staat, in dem wir schließlich leben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Tanzen ist doch schließlich etwas Positives, sei es als sportliche Tätigkeit, als Ausdrucksform oder eben auch als Protest, wie zum Beispiel am Donnerstag letzter Woche, als weltweit Millionen Menschen gegen Gewalt an Mädchen und Frauen tanzend protestiert haben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ich höre auch oft den Satz, privat ist es ja erlaubt

zu tanzen. Es ist aber eben nicht erlaubt, organi siert zu tanzen, sodass viele bei organisierten Ver anstaltungen mitten in der Nacht den staatlichen Eingriff hinnehmen müssen, und auch öffentliche Tanzveranstaltungen sind schließlich ein Kulturgut. Klar ist, Entschleunigung und Ruhe in der heutigen hektischen Zeit tun gut, aber entscheidend dabei ist auch, auf welcher Art jede und jeder Einzelne diese Ruhe findet. Das ist eine persönliche Entscheidung, genauso wie jeder für sich entscheiden muss, ob, wie und in welcher Form er trauert. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat

das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Frau Präsidentin, meine Da

men und Herren! Wenn Sie den Begriff Tanzverbot in Internet suchen, dann kommen Sie auf ungefähr 220 000 Ergebnisse. Wenn man einmal kursorisch schaut, dann stellt man fest, dass es sich hier um ei nen Konflikt handelt, der vorgeblich nicht aufgelöst werden kann. Es wird derartig hart gestritten, das Für und Wider stehen sich sehr unversöhnlich gegenüber. Man fühlt sich, wenn man geschichtlich ein bisschen bewandert ist, eigentlich an den preußischen Kul turkampf, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, erinnert und fragt sich: Kann es in dieser Gesellschaft

eigentlich eine wichtigere Frage geben als diese? Ich glaube schon, trotzdem muss man sie lösen.

Auch in meiner Partei ist die Frage, wie man mit

diesem Tanzverbot umgeht, nicht unumstritten. Sie haben alle der Presse entnehmen können, dass drei Viertel eines Parteitags der SPD in Bremen-Stadt das Tanzverbot kippen wollten und gesagt haben, es müssten die stillen Feiertage als stille Tage beseitigt werden, weil sie es als paternalistisch empfinden. Ich sage ganz ehrlich, in meiner Fraktion gibt es auch dazu andere Positionen, und auch in unserer Partei gibt es dazu andere Positionen. Diese anderen Positionen begründen sich im Übrigen immer damit, dass die Verkürzung des besonderen Schutzes des Karfreitags auch als Verkürzung der Bedeutung des Karfreitags empfunden wird.

Ich glaube, dass diese Auseinandersetzung nicht

nur in der SPD so geführt wird, sondern in vielen anderen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen. Das zeigt eigentlich relativ deutlich, in welchem gesellschaftlichen Spannungsfeld man sich bewegt. Ich glaube aber, das, was wir hier vorgelegt haben, ist der Versuch einer Auflösung dieses Konflikts. Das stellt einen Kompromiss dar, der sowohl für die Gegner als auch für die Befürworter eines Tanzver bots unproblematisch ist.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns die re

ale Lage in Bremen anschauen, dann ist es so, dass ungefähr die Hälfte der Bremer Bevölkerung keine religiösen Bindungen zu christlichen Religionsge meinschaften hat. Trotzdem kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass der überwiegende Teil der Bremerinnen und Bremer den Karfreitag und auch den Totensonntag als kulturelle Feiertage sehr wohl wertschätzen, dass sie sie für die Familie, für die entsprechende Kontemplation und auch für eine Ruhephase nutzen.

Allerdings darf diese allgemeine Akzeptanz von

Feiertagen nicht so interpretiert werden, dass jede widersinnige Regelung auf immer Bestand haben muss. Wenn Sie in das jetzige Feiertagsgesetz hinein schauen, dann stellen Sie fest, dass die Regelungen nicht besonders logisch nachvollziehbar sind. Ich darf am Karfreitag 24 Stunden rund um die Uhr Bier trinken, aber alkoholfrei tanzen darf ich nicht. Es ist schwierig, einem Außenstehenden zu erklären, wie das zusammenhängt. Genauso wenig einleuchtend ist, dass ich die Matthäus-Passion in einem Konzert hören darf, die Gruppe Die Toten Hosen nicht. Ganz wenig einleuchtend ist es, wenn wir uns dann auch noch die Gesetzespraxis hier in Bremen anschauen. Wir werden dann feststellen, dass über mehrere Jahr zehnte am Karfreitag ein traditioneller Pferderenntag mit Wetten auf der Pferderennbahn stattfindet,