Protocol of the Session on February 20, 2013

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

um sich auch zu entwickeln. Deshalb brauchen wir eine stärkere Orientierung auf die Infrastruktur als auf Geldleistungen, die der Familie zur Verfügung gestellt werden.

Der dritte Punkt ist: Es besteht immer mehr die

Notwendigkeit, dass in den Tageseinrichtungen nicht Betreuung, sondern Bildungsprozesse statt finden, damit die Chancen gerade von Kindern, die benachteiligt sind, verbessert werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Viertens haben wir auch den inklusiven Auftrag.

Damit meine ich nicht nur die Integration oder die Einbeziehung behinderter Kinder, sondern auch gerade die Kinder von Migrantinnen und Migranten. Wir sind eine bunte Gesellschaft geworden, und auch dort müssen wir über Tageseinrichtungen, über solche infrastrukturellen Maßnahmen die Förderung, Unterstützung und Entwicklungschancen der Kinder sicherstellen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die zweite These überschneidet sich teilweise mit

dem, was Frau Garling dargestellt hat. Familienleis tungen müssen gerecht sein, und sie ersetzen keine Infrastruktur. Deutschland gilt trotz hoher familienpo litischer Leistungen immer noch als kinderfeindlich. Ich denke, wenn wir das angehen wollen, dann ist klar, dass wir ein Kinderleistungssystem brauchen, das der kindlichen Entwicklung gerecht wird.

Wir haben zahlreiche Überschneidungen unter

schiedlicher Leistungssysteme, die geschaffen worden sind. Ich nehme nur einmal den Kinderzuschuss mit der Überschneidung zum Sozialgeld. Hier ist ganz klar, dass das Betreuungsgeld abgelehnt wird, aber ich nehme einmal einen Aspekt, der auch schon von Frau Wendland angesprochen worden ist. Wie kann man im Grunde genommen ein Betreuungsgeld vorse hen, das ja die kindliche Unterstützung und Teilhabe verbessern soll, und es dann auf SGB-II-Leistungen, also auf Einkommensleistungen, anrechnen? Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn, und ich halte es für verfassungswidrig!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Ich halte den Ausschluss von Eltern, die SGB-II

Leistungen beziehen, also Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, von dem Betreuungsgeld für verfassungs widrig. Ich würde mir wünschen und gehe auch davon aus, dass dieser Aspekt bei einer möglichen Verfassungsklage Hamburgs, der wir uns anschließen wollen, auch einbezogen wird.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es sind auch schon das Ehegattensplitting und der

Kinderfreibetrag angesprochen worden. Frau Ahrens, wirklich: Sie können doch gar nicht darüber hinweg gehen, dass die Tatsache, dass man einen Kinderfrei betrag hat, eine verteilungspolitische Auswirkung hat, dass diejenigen, die ein höheres Einkommen haben, mehr Geld für ihre Kinder bekommen als diejenigen, die kein oder ein geringes Einkommen haben! Bei denjenigen, die kein Einkommen haben und Sozialleistungen beziehen, bleibt es bei dem Sozialgeld, und es wird nicht erhöht. Das ist eine verteilungspolitische Ungerechtigkeit, das muss man einfach sehen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als dritte These möchte ich beisteuern: Familien

sind eben nicht nur heterosexuelle Zusammenschlüsse von zwei Personen mit Kindern, sondern der Famili enbegriff muss weiter gefasst werden. Das Bundes verfassungsgericht hat jetzt gerade einen wichti gen Beitrag geleistet und gesagt, die nachträgliche Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren darf nicht schwieriger sein als bei heterosexuellen Paaren.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir haben auch viele Patchwork-Familien. Wir

müssen auch überlegen, ob familienpolitische Leis tungen diesen Familien nicht in gleicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Wir brauchen ein offenes Verständnis von Familie, und dazu gehören auch andere Konstellationen, als man sie sich bei Schaf fung des Grundgesetzes in Artikel 6 vorgestellt hat. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht eindeutige Hinweise gegeben, es hat über das Urteil hinaus – es hat in einem schmalen Bereich entschieden – darauf hingewiesen, dass wir ein moderneres und anderes Familienverständnis brauchen, als es bei der Schaf fung des Grundgesetzes zugrunde gelegen hat. Die Gesellschaft hat sich verändert!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich denke, ein Ansatz, der jetzt auch gerade von

Rheinland-Pfalz in den Bundesrat eingebracht wird,

wäre, eine Initiative zu schaffen, dass wir zum Beispiel den Begriff Ehe komplett erweitern auf alle Formen des dauerhaften Zusammenlebens, also sowohl auf homosexuelle Paare als auch auf Paare, die sich in Patchwork-Zusammensetzungen gefunden haben. Ich denke, dahin müssen wir kommen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wenn man die schwarz-gelbe Familienpolitik beur

teilt, ist ein riesiger Reformbedarf vorhanden, denke ich. Wir müssen die Leistungen anders orientieren, ein Schwergewicht auf die Infrastruktur legen und ein modernes Familienverständnis etablieren. – Dan ke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen

nicht vor.

Damit ist das zweite Thema der Aktuellen Stunde

erledigt.

Auf Antrag der Abgeordneten Strohmann, Frau

Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU lautet das dritte Thema der Aktuellen Stunde:

Lasten der Energiewende gerecht verteilen –

Strompreisbremse jetzt vereinbaren!

Es ist jetzt 12.40 Uhr. Ich schlage Ihnen vor, dass

wir in die Mittagspause hinein beraten und die Mit tagspause um die überzogene Zeit verlängern. – Ich stelle Einverständnis fest.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete

Strohmann.

Herr Präsident, meine

sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 2011 ist es uns gelungen, einen überparteilichen Konsens zum Atomausstieg zu finden. Bis zum Jahr 2020 wer den alle Atomkraftwerke vom Netz genommen, ein riesiger Erfolg, aber dass es diese energiepolitische Wende nicht zum Nulltarif geben kann, war von Anfang an klar. Im Gegenteil, es kommen Kosten in Milliardenhöhe auf uns zu. Auf uns heißt in diesem Fall, dass jeder Bürger und jedes Unternehmen einen Anteil leisten muss. Nun geht es darum, diese Lasten gerecht auf alle Schultern zu verteilen. Wir müssen also einen Weg finden, wie einerseits die Stromprei se nicht beliebig weiter steigen und andererseits die erneuerbaren Energien ausreichend gefördert werden, damit sie marktfähig werden.

Zurzeit betreiben wir die Energiewende mit einem

Instrumentarium aus den Neunzigerjahren, dem EEG, ein System, das bisher sehr gut funktioniert hat und um das wir im Ausland beneidet werden. Durch die

extreme Beschleunigung der Energiewende hat sich das EEG jedoch im letzten Jahr überholt und bedarf dringend einer Reform. Zum einen ist es zu einer erheblichen Überforderung von bestimmten erneu erbaren Energien gekommen, wie zum Beispiel der Solarenergie oder der Biomasse. Ein überproportio naler Anstieg der EEG-Umlage innerhalb kurzer Zeit war die Folge. Die Solarenergie und die Biomasse sind jedoch längst marktfähig und bedürfen nicht mehr einer so starken Förderung wie bisher.

Zum anderen ist das geltende EEG allein auf den

quantitativen Ausbau der erneuerbaren Energien ausgerichtet. Das Motto war bisher, einfach möglichst viel zu bauen. Auf die qualitative Zusammensetzung wurde dabei kaum geachtet, ob also die zeitliche Erzeugung, die räumliche Verteilung oder ihr Zu sammenspiel mit konventioneller Energie und dem Ausbau der Netze überhaupt vereinbar ist. Dadurch besteht die Gefahr, dass durch das EEG vermeidbare Mehrkosten entstehen, die Bürger und Unternehmen belasten. Die Energiewende wird jedoch nur dann gelingen, wenn sie volkswirtschaftlich verantwortlich und bezahlbar ist.