Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Beschäftigung von schwerbehinderten Nachwuchskräften im öffentlichen Dienst“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Grönert, Frau Neumeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie viele Auszubildende, Praktikanten und Referendare mit Schwerbehinderung waren im Jahr 2012 im öffentlichen Dienst im Land Bremen beschäftigt, und wie hoch war jeweils der prozentuale Anteil?
Wie viele Auszubildende, Praktikanten und Referendare mit Schwerbehinderung wurden nach ihrem Abschluss im Jahr 2012 in den öffentlichen Dienst übernommen, und wie hoch war jeweils der prozentuale Anteil?
Durch welche Maßnahmen will der Senat in Zukunft sicherstellen, dass mehr schwerbehinderte junge Menschen eine Ausbildung, ein Praktikum oder ein Referendariat im öffentlichen Dienst absolvieren können beziehungsweise nach ihrem Abschluss übernommen werden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Beschäftigt wurden im Jahr 2012 1 128 Auszubildende, davon 577 Frauen. 31 der Auszubildenden waren schwerbehindert, davon 16 Frauen. Beschäftigt wurden im Jahr 2012 304 Praktikantinnen und Praktikanten, davon 241 Frauen. Eine der Praktikantinnen war schwerbehindert. Beschäftigt wurden im Jahr 2012 1 017 Referendarinnen und Referendare, davon 658 Frauen. Sechs der Referendarinnen und Referendare waren schwerbehindert, davon vier Frauen.
Der prozentuale Anteil betrug im Jahr 2012 unter Berücksichtigung der Gesamtzahl der beschäftigten Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten und Referendarinnen und Referendare jeweils 2,75 Prozent bei den schwerbehinderten Auszubildenden, 0,33 Prozent bei den schwerbehinderten Praktikantinnen und Praktikanten sowie 0,59 Prozent bei den schwerbehinderten Referendarinnen und Referendaren.
Übernommen wurden im Jahr 2012 179 Auszubildende, davon 90 Frauen. Zwei der Auszubildenden waren schwerbehindert, davon eine Frau. Übernommen wurden im Jahr 2012 140 Referendarinnen und Referendare, davon 97 Frauen. Ein Referendar war schwerbehindert. Der prozentuale Anteil der schwerbehinderten Menschen an der Gesamtzahl der übernommenen Auszubildenden und Referendarinnen
oder Referendare betrug im Jahr 2012 1,12 Prozent schwerbehinderte Auszubildende und 0,71 Prozent schwerbehinderte Referendarinnen und Referendare. Von insgesamt elf übernommenen Praktikantinnen und Praktikanten wurden keine schwerbehinderten Praktikantinnen beziehungsweise Praktikanten übernommen.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Beschäftigungsquote der schwerbehinderten Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten beziehungsweise Referendarinnen und Referendare im öffentlichen Dienst im Jahr 2012 insgesamt 7,33 Prozent betrug. Das liegt insbesondere daran, dass besonders schwerbehinderte Auszubildende automatisch mehrfach angerechnet werden können. Das gilt auch für Referendare, Referendarinnen, Praktikanten und Praktikantinnen.
Für den Bereich der Referendarinnen und Referendare und Anerkennungspraktikantinnen und Anerkennungspraktikanten ist festzustellen, dass es hier, auch bedingt durch die Voraussetzung eines zuvor abgeschlossenen Studiums, also Lehramt, Erste Juristische Staatsprüfung beziehungsweise Soziale Arbeit, nur sehr wenig entsprechend qualifizierte schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber gibt.
Für Auszubildende und auch schwerbehinderte Auszubildende gilt, dass Übernahmen grundsätzlich nur in personalbedarfsbezogenen Ausbildungsgängen erfolgen. Dennoch bietet der bremische öffentliche Dienst aufgrund seiner besonderen sozialen Verpflichtung als größter Arbeitgeber im Land und in der Stadtgemeinde Bremen auch in nicht personalbedarfsbezogenen Ausbildungsgängen Ausbildungsplätze an. Weiterhin gibt es Ausbildungsgänge, in denen besondere Anforderungen an die gesundheitliche Eignung gestellt werden, zum Beispiel im Vollzugsbereich der Polizei, der Justiz und der Feuerwehr. Das schließt in der Regel die Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen aus.
Der Senat bemüht sich gemeinsam mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen sowie auch mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter, schwerbehinderte junge Menschen für eine Ausbildung, ein Praktikum oder ein Referendariat im öffentlichen Dienst zu gewinnen. Das erfolgt durch gezielte Stellenausschreibungen, in denen explizit für Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen geworben wird, sowie auch durch breit angelegte Werbekampagnen, zum Beispiel Messen und Jobbörsen.
Darüber hinaus haben schwerbehinderte Menschen die Möglichkeit, sich im Internet auf der Homepage der Freien Hansestadt Bremen über alle freien und frei werdenden Stellen zu informieren. Das gilt auch für die aktuellen Ausbildungsplatzangebote. Stellenausschreibungen können abonniert werden. Die Ausschreibungstexte werden per E-Mail oder auch per Post übermittelt. Weiterhin können schwerbehinderte
Menschen über das ebenfalls im Internet zur Verfügung gestellte Bewerbungsformular eine Online-Initiativbewerbung an die Freie Hansestadt Bremen richten.
Um weitere finanzielle Anreize für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu schaffen, werden seit dem 1. Januar 2013 Mittel aus dem Bundesprogramm „Initiative Inklusion“ sowie ergänzende Mittel aus der Ausgleichsabgabe des Amtes für Versorgung und Integration Bremen zur Verfügung gestellt, wenn neue Ausbildungsplätze mit schwerbehinderten jungen Menschen besetzt werden. Dies gilt auch für den bremischen öffentlichen Dienst. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe jetzt verstanden, dass Sie durchaus bemüht sind, noch mehr Auszubildende, Praktikanten und Referendare mit Schwerbehinderung einzustellen, also sozusagen einzuwerben. Wie passt das zu der Antwort, die Sie im August auf eine andere Frage gegeben und in der Sie gesagt haben, Sie halten es für gut – und das finde ich eigentlich auch –, dass im öffentlichen Dienst beinahe sechs Prozent Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt sind, und Sie halten es nicht für sinnvoll, irgendwie anzustreben, dass auch bei den Neueinstellungen fünf Prozent erreicht werden?
Das passt zusammen! Wir strengen uns an, bei den Auszubildenden, bei den Praktikantinnen und Praktikanten und bei den Referendarinnen und Referendaren möglichst viele schwerbehinderte junge Menschen anzusprechen und für eine Arbeit im öffentlichen Dienst anzuwerben. Die Bedingungen sind aber so, dass es dort gar nicht gelingen kann oder jedenfalls nur in Ausnahmefällen, diese Fünf-Prozent-Quote zu erreichen. Deshalb ist das kein Widerspruch. Ich habe ja versucht zu erklären, warum das so ist, aber dann muss man sagen, über den Gesamtbestand der Beschäftigung im öffentlichen Dienst erreichen wir unsere Schwerbehindertenquote. Wenn es eine geeignete Person für einen Ausbildungsgang gibt, dann stellen wir sie auch ein.
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Verhandlungen des Senats mit der Jacobs University und der Jacobs Foundation“. Die Anfrage trägt die Unterschrift der Abgeordneten Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE.
Erstens: Welchen Stand haben die Verhandlungen des Senats mit der Jacobs University beziehungsweise der Jacobs Foundation über eine weitere finanzielle Beteiligung Bremens an der Privatuniversität in Grohn?
Zweitens: Welche Kriterien und Anforderungen hat der Senat an weitere Finanzierungszusagen bisher geknüpft, beziehungsweise welche sollen geknüpft werden, und in welcher Art und Weise konnten beziehungsweise können diese Anforderungen durchsetzungsfähig vertraglich verankert werden?
Zu Frage 1: Zur finanziellen Situation der Jacobs University haben einzelne Senatsmitglieder Gespräche mit der Leitung der privaten Universität und Vertretern der Jacobs Foundation geführt. Auch auf Staatsräteebene werden diesbezügliche Einzelthemen erörtert, die Gespräche laufen noch.
Zu Frage 2: Voraussetzung für etwaige zeitlich befristete finanzielle Hilfen des Landes Bremen sind insbesondere ein tragfähiger Businessplan und die weitreichende dauerhafte Finanzzusage der Jacobs Foundation auch für die kommenden Jahre. Eine weitere notwendige Grundlage für eine etwaige weitere finanzielle Unterstützung ist eine Vereinbarung zwischen der Jacobs University Bremen, der Jacobs Foundation und der Freien Hansestadt Bremen. Darin sind insbesondere die Themen aus dem Positionspapier des Präsidenten des Senats und der Senatorin für Finanzen, das im Oktober 2012 veröffentlicht wurde, so zu regeln, dass sie mit Kriterien beziehungsweise Meilensteinen versehen werden können, die eine Grundlage für ein fortlaufendes Controlling bieten.
Zu Frage 3: In den bislang geführten Gesprächen wurden die offenen Punkte konstruktiv und zielführend erörtert. Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Gespräche öffentlich gemacht. – Soweit die Antwort des Senats!
Inwieweit problematisiert der Senat, dass es im Gegensatz zu bisherigen Förderungen durch das Land Bremen keine investiven Förderungen mehr sind, sondern eher Förderun
gen institutioneller Art und dass darin natürlich auch das Risiko enthalten ist, dass durch die Bedingungen, die die EU in diesem Bereich stellt, auch irgendwann einmal über diese institutionelle Förderung hinaus die Förderung der Jacobs University ein ständiger Haushaltsposten wird?
Das ist eine Frage, die sich dann stellen wird, wenn man zu dem entsprechenden Ergebnis kommt, dass die anderen Bedingungen erfüllt werden können. Insofern ist das eine Problematik, die in den Blick genommen wurde, sich aber aktuell noch nicht in der weiteren Erörterung befindet.
Herr Staatsrat, wie weit wird sich der Senat im Zuge der Verhandlungen dafür einsetzen, dass sich die Jacobs University im Stadtteil, aber auch darüber hinaus stärker öffnet und insbesondere mit der bremischen Wirtschaft noch stärker in Kooperation tritt?
Das ist ein Thema, das ja schon in der Debatte im November hier im Haus eine Rolle gespielt hat. Es wird auch in Ergänzung – deswegen heißt es in der Antwort des Senats auch „insbesondere die Themen, die in diesem Positionspapier sind“ – einen entsprechenden Eingang finden, denn die Transferleistungen, die man sich aus dem Umfeld der Jacobs University bislang erhofft hat, sind sicherlich noch nicht so eingetreten, wie man es sich gewünscht hat. Insofern wird das auch ein zu besprechender Punkt sein.
Steht im Zentrum Ihrer Verhandlungen auch die strategische Aufbereitung des Wissenstransfers, also der Potenziale, die dort bestehen, um aus der Jacobs University heraus auch Arbeitsplätze zu schaffen und Gründungen von Firmen zu initiieren?
Ganz eindeutig ja! Der Senat hat ja darauf abgehoben, dass er sich bei der Jacobs University nicht nur wissenschaftspolitische oder forschungspolitische Effekte, sondern durchaus auch wirtschaftsstrukturelle Aspekte für Bremen und die Region erhofft. Dort muss nachgelegt werden.