Ich kann diese Frage leider nicht beantworten, aber wir werden das klären und Ihnen die gestellte Frage im Wissenschaftsausschuss beantworten.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf Frauenförderung in öffentlich beeinflussten Gesellschaften. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Böschen, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Gibt es Gesellschaften im Einflussbereich des Landes Bremen und seiner Stadtgemeinden, in denen die mit der Ausdehnung des Geltungsbereichs des Landesgleichstellungsgesetzes, LGG, verbundene Verpflichtung, Frauenbeauftragte zu bestellen und in Absprache mit diesen Frauenförderpläne zu erarbeiten, bislang nicht erfüllt wurde, und gegebenenfalls welche?
Drittens: Wie will der Senat sicherstellen, dass alle dem LGG unterliegenden Gesellschaften die in diesem Gesetz vorgeschriebene Frauenförderung, insbesondere die Bestellung von Frauenbeauftragten und die Erarbeitung von Frauenförderplänen, zeitnah umsetzen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen eins bis drei: Die Senatorin für Finanzen berichtet im Auftrag des Senats der Bremischen Bürgerschaft im Abstand von zwei Jahren über
die Durchführung des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes, LGG, nach Paragraf 16 Absatz 1 LGG. Der Bericht erstreckt sich auf die Dienststellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen, auf die Eigenbetriebe, die Sonderhaushalte, die Stadtgemeinde Bremerhaven und die Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Land Bremen sowie die sonstigen nicht bundesunmittelbaren Körperschaften.
Der Senat hat am 26. August 2008 beschlossen, den Geltungsbereich des LGG auf die im öffentlichen Mehrheitsbesitz befindlichen bremischen Gesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen – mit Ausnahme der großen bremischen Mehrheitsgesellschaften GEWOBA, BLG und BSAG – auszuweiten; vierte und fünfte Sitzung der ehemaligen Senatskommission für öffentliche Unternehmen vom 20. Mai 2008 und vom 30. Mai 2008.
Die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes für bremische Mehrheitsgesellschaften kann aus formellen Gründen nicht durch das Landesgesetz geregelt werden, denn die interne Organisation der GmbH sowie die Betriebsverfassung liegen in der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Dafür hat der Senat die „Regelungen zur Gleichstellung von Mann und Frau in Mehrheitsgesellschaften des Landes und der Stadtgemeinde Bremen“ beschlossen, die die wesentlichen Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes enthalten. Die entsprechende Regelung ist Bestandteil der Mustersatzung, an welche die Gesellschaftsverträge der bremischen Mehrheitsgesellschaften in den letzten Jahren angepasst worden sind. Dies konnte nahezu flächendeckend umgesetzt werden.
In den oben genannten Regelungen zur Gleichstellung von Mann und Frau ist in Paragraf 6, Frauenbeauftragte, erläutert, dass in jeder bremischen Mehrheitsgesellschaft, in der ein Betriebsrat zu wählen ist, eine Frauenbeauftragte sowie eine Stellvertreterin zu wählen sind.
In Paragraf 1, Frauenförderpläne, wird erläutert, dass zum Abbau der Unterrepräsentation der Frauen jene bremische Mehrheitsgesellschaften Frauenförderpläne aufstellen müssen, welche über mehr als 20 Beschäftigte verfügen. Die Frauenförderpläne sollen Zielvorgaben und einen Zeitrahmen enthalten.
In einem aufwendigen Verfahren wurden nach einem Probelauf mit Daten des Jahres 2009 erstmals für das Jahr 2010 umfangreiche Echtdaten zum Personal von den genannten bremischen Mehrheitsgesellschaften durch die Senatorin für Finanzen erhoben und im Personalbericht 2011 – Band III: Bericht über die Umsetzung des LGG 2010 – ausgewertet.
Dabei wurden folgende Mehrheitsgesellschaften nicht berücksichtigt, da deren Personalbestand zu gering ist und die Regelung damit nicht greift: Performa Nord GmbH, Besitzgesellschaft Science Center Bremen GmbH, Bremen Online Services Beteiligungsgesellschaft mbH, bremenports Beteiligungs GmbH,
Bremer Theater Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Bremer Verkehrsgesellschaft mbH, Gesundheit Nord Grundstücks GmbH & Co. KG, Grundstücksentwicklungsgesellschaft Klinikum Bremen-Mitte Beteiligungs-GmbH und Grundstücksentwicklungsgesellschaft Klinikum Bremen-Mitte GmbH & Co. KG. Die Bremer und Bremerhavener Arbeit GmbH wurde zwischenzeitlich aufgelöst.
Danach verbleiben nachfolgende bremischen Mehrheitsgesellschaften: Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen, Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH, Klinikum Bremen-Mitte GmbH, Klinikum Bremen-Nord GmbH, Klinikum Bremen-Ost GmbH, Klinikum Links der Weser GmbH, Rehazentrum Bremen GmbH, Werkstatt Nord gGmbH, Bremer Bäder GmbH, BREPARK GmbH, Hanseatische Naturentwicklungsgesellschaft, Botanika GmbH, Theater Bremen GmbH, bremenports GmbH & Co. KG, Flughafen Bremen GmbH, BTZ, Fischereihafen-Betriebsgesellschaft, Glocke Veranstaltungs-GmbH, Großmarkt Bremen GmbH, Bremer Aufbau-Bank GmbH, WFB Bremen GmbH, Ausbildungsgesellschaft mbH, Bremen Online Services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG und bremen.online GmbH.
Davon haben folgende Gesellschaften einen Frauenförderplan: Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen, Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH, Klinikum Bremen-Mitte GmbH, Klinikum Bremen-Nord GmbH, Klinikum Bremen-Ost GmbH, Klinikum Links der Weser GmbH, Bremer Bäder GmbH, BREPARK GmbH, Theater Bremen GmbH, bremenports GmbH & Co. KG, Flughafen Bremen GmbH, Fischereihafen-Betriebsgesellschaft, Großmarkt Bremen GmbH, Bremer Aufbau-Bank GmbH, WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH und Bremen Online Services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG.
Bei der bremen.online GmbH wird derzeit der Frauenförderplan vorbereitet. Für die BREPARK GmbH liegt ein allgemeiner Frauenförderplan vor. Für die bremenports GmbH & Co. KG enthält der Frauenförderplan keine Zeit- und Zielvorgaben. Angabegemäß bemüht sich die bremenports GmbH, stetig den Frauenanteil zu erhöhen. Bei der Bremer Bäder GmbH trat der Frauenförderplan 2011 in Kraft. Bei der Bremer Aufbau-Bank ist der Frauenförderplan in Vorbereitung.
Der Senat wird sicherstellen, dass die restlichen Gesellschaften ihrer Verpflichtung zur Aufstellung eines Frauenförderplans im Jahr 2013 nachkommen und darüber hinaus in alle Frauenförderpläne die erforderlichen Zeit- und Zielvorgaben aufgenommen werden. Unter anderem wird er die Gesellschaften darauf hinweisen, dass ein hoher Frauenanteil unter den Beschäftigten nicht von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Frauenförderplans entbindet.
enbeauftragte: Gesundheit Nord gGmbH Klinikverbund Bremen, Gesundheit Nord Dienstleistungen GmbH, Klinikum Bremen-Mitte GmbH, Klinikum Bremen-Nord GmbH, Klinikum Bremen-Ost GmbH, Klinikum Links der Weser GmbH, Bremer Bäder GmbH, BREPARK GmbH, Theater Bremen GmbH, Großmarkt Bremen GmbH, Bremer Aufbau-Bank GmbH und die WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH. Bei der Flughafen Bremen GmbH werden aktuell die vorbereitenden Maßnahmen zur Wahl einer Frauenbeauftragten eingeleitet. Bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH wurde die Frauenbeauftragte im Jahr 2012 gewählt.
Der Senat wird darauf hinwirken, dass die Geschäftsführungen der restlichen Gesellschaften die Wahl einer Frauenbeauftragten durch geeignete Maßnahmen fördern und ermöglichen. Es sollte bereits im Vorfeld geklärt werden, wie die organisatorischen Rahmenbedingungen gestaltet werden, um eine sachgerechte Aufgabenerfüllung zu ermöglichen.
Die Senatorin für Finanzen wird dem Senat zur Sicherstellung der flächendeckenden Umsetzung der mit der Ausdehnung des Geltungsbereichs des Landesgleichstellungsgesetzes, LGG, verbundenen Verpflichtung insbesondere zur Aufstellung von Frauenförderplänen und zur Bestellung von Frauenbeauftragten im Rahmen einer erneuten Erhebung im Jahr 2013 berichten; wenn es nach mir geht, lieber in Tabellenform. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich möchte mich noch einmal in aller Form bedanken, Frau Bürgermeisterin, insbesondere für die Erklärung, die Sie hier eben noch einmal formuliert haben, dass es nicht reicht, dass sehr viele Frauen in einer Gesellschaft beschäftigt sind, um vielleicht damit zu dokumentieren, man brauche keinen Frauenförderplan, und dass Sie sich auch dafür einsetzen werden, dass die Gesellschaften, die über keine Frauenförderpläne oder Frauenbeauftragten verfügen, diese zukünftig einsetzen werden. Dafür mein herzliches Dankeschön!
Eine Frage habe ich aber noch, die in die Richtung der GEWOBA geht. Sie haben von den großen Mehrheitsgesellschaften gesprochen, bei denen, die Sie hier aufgezählt haben, sind die großen Gesellschaften nicht dabei.Wie sieht es bei der GEWOBA aus?
Bei der GEWOBA bin ich dafür, dass wir den Aufsichtsrat bitten, sich mit diesem Thema zu beschäftigen, denn erfahrungsgemäß – so habe ich das auch bei der Bremer Landesbank gemacht – wirkt es ganz gut, wenn sich alle Mitglieder des Aufsichtsrats zusammentun und von der Ge
schäftsführung beziehungsweise dem Vorstand einen Bericht erbitten. Ich habe mir überlegt, dass dies das geeignete Mittel für die GEWOBA wäre.
Es ist in der Tat so, wie Sie es gesagt haben, am Anfang musste man dem Eindruck entgegenwirken, dass viele gesagt haben, bei ihnen gebe es gar kein Problem. Daran haben wir uns ein bisschen abgearbeitet, aber eigentlich bin ich jetzt mit den Fortschritten ganz zufrieden.
Als ein weiteres mögliches Instrument haben wir uns überlegt, dass es auch möglich ist, bei den Tantiemevereinbarungen mit den Vorständen darauf hinzuwirken.
Dies ist dann ein weiteres Mittel, das man anwenden kann, wenn sich das nicht in absehbarer Zeit so aufgelöst hat, wie wir es uns vorgestellt haben.
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Bedeutung der niedersächsischen Teilstrecke der A 20“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jägers, Tschöpe und Fraktion der SPD.
Erstens: Welche Bedeutung misst der Senat der geplanten westlichen Teilstrecke der A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen für die Hinterlandverkehre der Häfen in Bremerhaven und Wilhelmshaven bei?
Zweitens: Teilt der Senat die Einschätzung von Initiativen und Umweltverbänden gegen die A 20, dass die A 20 als landseitige Verbindung zwischen den Häfen an der südlichen Nordseeküste eine Straßenkonkurrenz zur Seeschifffahrtroute schaffen würde und damit nationale und internationale Bestrebungen, Güterverkehr vom Lkw auf das Seeschiff zu verlagern, gefährde?
Drittens: Welche positiven Effekte weist die niedersächsische Teilstrecke der A 20 angesichts der prognostizierten Zunahme der Hafenhinterlandverkehre in Ergänzung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur nach Ansicht des Senats auf?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
und den niederländischen Wirtschaftszentren im Westen und der Ostsee im Osten. Das Bundesland Niedersachsen beabsichtigt, diese Strecke für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden. Angesichts der anwachsenden Transportmengen im Seehafenhinterlandverkehr wird von der A 20 eine entlastende Wirkung aufgrund großräumiger Routenverlagerungen erwartet. Hierdurch könnte sich auch die Belastung des Knotens Bremen reduzieren. Insgesamt ist aber darauf hinzuweisen, dass die Hinterlandverkehre parallel zur Küste einen geringen Anteil am Seehafenhinterlandverkehr haben.
Zu Frage 2: Küstenparallele Straßenverkehre sind deutlich teurer als vergleichbare Transporte mit dem Schiff oder der Bahn. Aufgrund der sich ändernden Einzugsbereiche auf der Straße ist eine Verlagerung von besonders eilbedürftigen Ladungen denkbar. Diese Verkehre haben allerdings nur einen kleinen Anteil an den Gesamtverkehren. Eine Verkürzung der Transportwege würde in diesem Segment zu einer Verlagerung der Verkehre führen. Der Gesamteffekt einer derartigen Verlagerung ist jedoch als gering einzuschätzen.