Jede Herausnahme, die durch das Jugendamt angeordnet wird und die dann durch das Jugendgericht zurückgenommen wird, ist ein so bedrohliches Erlebnis für ein Kind und seine Familie, dass diese Situation im Vorfeld vermieden werden sollte, und das geht nur, indem extrem gut kommuniziert wird. Daher ist davor zu warnen, Kinder voreilig aus Familien herauszunehmen, aber der Verbleib eines Kinders – wie Herr Möhle das auch schon sagte – in der Familie, bei der alleinerziehenden Mutter oder dem alleinerziehenden Vater, um der seelischen Stabilisierung zu dienen, sollte nun auch nicht mehr durch Einschalten des Netzwerkes passieren. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
In der KV Bremen haben wir die Kontrolle der Suchtpatienten verstärkt, es werden nun keine Methadongaben mehr ohne Wissen des Casemanagers nach Hause vergeben. Die Erwachsenen einer Familie werden genauer auf Alkohol und andere Drogen überprüft, dauernde Haaranalysen bei Kindern werden nur noch in besonderen Fällen durchgeführt. Kitas, Schulen und Kinderärzte sollen in der Frage des Kindeswohls vom Casemanager in allen relevanten Fällen beteiligt werden. Die gesetzlich in Bremen vorgeschriebene Vorsorge für Kleinkinder und Kinder kann genutzt werden, um das Kindeswohl und altersentsprechende Entwicklungen festzuhalten.
Mein Fazit: Das Netz ist enger geworden, aber am Ende des Prozesses sind wir natürlich noch nicht. Dieses System der Kontrollen muss fortgeschrieben und immer wieder evaluiert werden.
Es werden sicher immer wieder, aber immer seltener Krisen auftreten, sodass man sagen kann: Wir sind auf einem richtigen Weg! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor ungefähr einem Jahr analysierte die Berliner Charité die Haare von 118 Kindern, die bei substituierten Eltern wohnen, sie fanden bei 85 Kindern Drogenrückstände. Drogenrückstände haben in einem Kinderkörper nichts zu suchen. Wenn Menschen im gleichen Haushalt aber Drogen konsumieren, ist das kaum vermeidbar. Die Kinder nehmen die Stoffe über Hautkontakte oder durch die Luft auf. Hier ist dann immer die schwierige Frage: Wo fängt eine Kindeswohlgefährdung an, und was tut man dagegen?
Substituierte oder drogenabhängige Eltern sind nicht automatisch schlechte Eltern, Kinder und Eltern brauchen aber eine besondere Unterstützung. Durch Kriminalisierung und Zwangsmaßnahmen kann das Kindeswohl nur begrenzt geschützt werden. Selbstverständlich muss ausgeschlossen werden, dass Kindern Drogen verabreicht werden. Betreutes Wohnen, ambulante psychosoziale Betreuung und offene Angebote sind die nachhaltigsten Mittel, um die Familien zu unterstützen. Die ambulante Drogenhilfe und die Comeback GmbH stellen ambulante Betreuungs- und Beratungsangebote zur Verfügung.
Comeback bietet ein Beratungs- und Begleitangebot für drogenabhängige und substituierte Eltern an. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Spezielle Wohngruppen für substituierte Eltern sind aber nicht vorhanden. Der Verein Initiative für soziale Rehabilitation hat zum Beispiel zwei Wohngruppen für Substituierte, aber nicht, wenn sie Kinder haben. Für drogenabhängige und substituierte Eltern und deren Kinder könnte das eine sinnvolle, unterstützende Maßnahme sein.
Dass das gesamte Netz – Ärzte, das Kinder- und Jugendhilfesystem und die Drogenhilfe – zusammenarbeitet, ist auch wichtig. Meine Vorredner haben es auch schon erwähnt. Der Senat ist hier aktiv geworden und hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Die Haaranalysen auf freiwilliger Basis und die Kontrakte mit substituierten Eltern gehören dazu. Unser Eindruck ist, dass der Senat behutsam mit dem Thema umgeht und maßvolle Schritte unternimmt. Das begrüßen und unterstützen wir ausdrücklich.
Kinder haben das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, aber auch substituierte Eltern haben Rechte. Die CDU greift schnell zu Repressionen und zur Kriminalisierung. Das führt zu einer stärkeren Abwehrhaltung der Klienten. Stattdessen ist die Stärkung des Kooperationswillens nötig, und das kann nur erreicht werden, wenn die Eltern nicht das Gefühl haben, in eine Zwangsmaschinerie zu gelangen. Sie haben sowieso genug Probleme und entziehen sich dann schnell. – Schönen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute den Bericht der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend. Wir haben uns vielfach in der Deputation mit diesem Thema auseinandergesetzt und viele Berichte vorgelegt, das zeigt auch der lange Zeitraum, der dieser Berichterstattung zugrunde liegt. Ursprünglich war es ein gemeinsamer Antrag der SPD, von Bündnis 90/ Die Grünen, der CDU und der FDP aus der letzten Legislaturperiode, und dann kam der Antrag der CDU aus dieser Legislaturperiode dazu.
Ich habe mich über das Lob von Herrn Tuncel sehr gefreut, dass der Senat versucht, hier behutsam vorzugehen, das heißt also, sowohl die Elterninteressen als auch das Kindeswohl in der Tat an erster Stelle zu berücksichtigen. Es gibt keine wirkliche Konkurrenz zwischen dem Kindeswohl und der Berücksichtigung der Elterninteressen. Die Elterninteressen, so wie Herr Möhle es gesagt hat, dürfen niemals zur Stabilisierung gegen das Kindeswohl ausgespielt werden. Aber es ist auch für die Kinder sehr wichtig, dass ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
wir die Gesamtsituation bewerten und genau überlegen, in welchen Fällen eine Inobhutnahme erforderlich ist und in welchen Fällen wir durch unterstützende Maßnahmen die Situation der Kinder verbessern können.
Wir waren natürlich alle zunächst über das Ergebnis der Haaranalysen erschrocken und haben deshalb die Haaranalysen bei allen uns bekannten drogenkonsumierenden Eltern und ihren bis zu 14 Jahre alten Kindern fortgesetzt und festgestellt, dass doch in einem erheblichen Maß auch die Kinder Rückstände von Drogen in ihren Haaren hatten. Wie sie in die Haare gekommen sind – das wurde schon gesagt –, konnte letztendlich nicht komplett aufgeklärt werden. In der Tat ist das mit dem Kinderschutzgesetz erweiterte Sozialgesetzbuch VIII, also Kinder- und Jugendschutz, eine große Hilfe, um hier alle an einen Tisch zu bekommen, die Informationen für die Situation des Kindes liefern können. Ich denke auch – und da stimme ich ausdrücklich den Vorrednerinnen und Vorrednern zu –, dass es ein permanenter Prozess der Evaluation sein muss, ob die Maßnahmen, die wir ergreifen, auch wirken, ob die Zusammenarbeit tatsächlich gut ist, ob die Casemanager mit der nötigen Aufmerksamkeit solche Familien begleiten oder ob weitere Beratungsangebote oder auch mehr Aufmerksamkeit der Methadon vergebenden Ärzte erforderlich sind.
Zunächst finde ich sehr gut, dass die Qualitätskommission der Ärzte und die der Krankenversicherungen dazu beigetragen haben, das System der Zusammenarbeit weiterzuentwickeln. Ich denke auch, dass natürlich über den Kindernotruf das Jugendhilfesystem jederzeit erreichbar sein muss und dass die Meldungen dort mit der nötigen Aufmerksamkeit bearbeitet werden müssen. Ich glaube auch, dass das der Fall ist, aber dennoch müssen wir schauen, dass wir Lücken, die entstehen, nicht einreißen lassen, sondern schließen und das Informationssystem hier noch weiterentwickeln und verbessern.
Ich möchte auch noch einmal den Ansatz der tripolaren Sichtweise von Professor Dr. Wolff unterstützen, Frau Ahrens hat ihn noch einmal angesprochen. Wir sind als Jugendamt in der schwierigen Lage, einerseits interventionistisch tätig werden zu müssen, also das Kind aus der Familie nehmen zu müssen, wenn das Kind gefährdet ist, aber andererseits sind wir auf die Kooperation mit den Eltern angewiesen. Wir haben keine rein staatliche Erziehung, sondern wir haben eine Erziehungsverantwortung der Eltern, die grundgesetzlich geschützt ist. Wir müssen davon ausgehen, dass die Eltern zunächst auch diese Verantwortung ausführen und wahrnehmen.
Zweitens, wir haben auch Kinder, die wir schützen müssen. Deswegen wollen wir auch die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, und da würden wir uns auch die Unterstützung der CDU wünschen. Da können wir noch einen Schritt vorangehen.
Drittens, wir sind alle auch Teil des Systems, um Menschen, die drogenabhängig sind, in der Gesellschaft aufzufangen, aber auch eine gewisse soziale Kontrolle auszuüben, um dann auch für die Kinder das Nötige veranlassen zu können.
Ich glaube – da immer der Bezugspunkt Kevin genommen wird –, dass wir in den letzten Jahren ein ganzes Stück vorangekommen sind. Wir haben insbesondere auch über die Professionen hinweg die Zusammenarbeit verbessert. Ich glaube, es besteht noch Entwicklungspotenzial. Wir werden daran arbeiten, dieses System so engmaschig zu gestalten, dass wir den Kindern einen größtmöglichen Schutz gewähren können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Die Abgeordnete Frau Ahrens hat für die CDUFraktion erklärt, dass der Antrag der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/106 zurückgezogen ist.
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Bericht der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend, Drucksache 18/583, Kenntnis.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Nord- und Ostsee werden in den nächsten zehn Jahren umfangreiche Offshore-Windparks zur Stromerzeugung errichtet. Ich denke, dass ich Ihnen damit nicht ganz viel Neues erzähle. Während dieser Zeit und für die Wartungs- und Reparaturarbeiten danach werden über 1 000 Personen ständig im Einsatz vor Ort sein. Das Land Bremen wird dabei in unser aller Interesse – Herr Senator, ich glaube, das können Sie bestätigen – eine bedeutende Rolle spielen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Wie wir alle wissen, wird mit dieser Technik weltweit technisches Neuland betreten, und Deutschland gehört zu den Vorreitern dieser Entwicklung. Dazu gehören auch die Sicherheitskonzepte – und deswegen stehe ich hier –
(Abg. T s c h ö p e [SPD]: Ist das die Ant- wort auf das Problem? – Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Was ist das Pro- blem?)
sowie die Organisation der Rettungskette und die Ausgestaltung des maritimen Notfallmanagements, wie zum Beispiel bei Brand- und Schadstoffbekämpfung, Schiffs- und Arbeitsunfällen, Verletztenversorgung und Bergung und so weiter.
Wir als CDU-Fraktion haben in den vergangenen Monaten diverse Gespräche mit dem Havariekommando in Cuxhaven, mit der Leitstelle der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, aber auch mit Offshore-Anlagenbetreibern geführt und dabei sehr eindrucksvoll die gegenwärtigen Probleme mit den mangelhaften Sicherheitskonzepten geschildert bekommen. Natürlich ist auch für uns klar, dass zunächst die Betreiber der Anlagen gefordert sind, die Sicherheitskonzepte darzustellen und deren Finanzierung abzusichern.
Bei vielen Unfällen auf Offshore-Windanlagen handelt es sich aber um eine sehr komplexe Schadenslage – Sie können sich das sicherlich vorstellen – mit weitreichenden Folgen für das Leben und die Gesundheit, aber auch für die Umwelt. Auch bei Arbeitsunfällen auf Offshore-Windanlagen ist in der Regel der allgemeine Rettungsdienst zuständig, für den die Verantwortung bei den Ländern liegt. Dieser Rettungsdienst ist aber in der Regel technisch und personell nicht in der Lage, die erforderlichen Maßnahmen ausreichend durchzuführen.
Der vorliegende Antrag soll dazu dienen, die Zusammenarbeit des Bundes und der Küstenländer auf dem Gebiet der Sicherheit für Offshore-Windparks deutlich zu verbessern. Dazu erwarten wir vom Senat, dass er wegen der Bedeutung des Landes Bremen bei dieser technischen Entwicklung die Initiative übernimmt und die gesetzlichen Zuständigkeiten, Meldewege, Sicherheitskonzepte und Standards für die Betreiber sowie Rettungsmaßnahmen im Zusammenwirken mit dem Bund und den Küstenländern sicherstellt.
Ich habe von der Koalition gehört, dass sie diesen Antrag gern überweisen will. Wir sind damit einverstanden. Sie können hinsichtlich der Überweisung noch genauer spezifizieren, in welcher Reihenfolge und unter welcher Federführung das geschehen soll. Auf jeden Fall hoffe ich, dass wir Sie davon überzeugen können, dass dies wichtig ist. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass die CDU viele Gespräche führt. Ich hätte mich allerdings auch gefreut, wenn die CDU ein bisschen verfolgt hätte, was in den letzten Monaten, seit Ende letzten Jahres, über eine Anhörung im Bundestag zu dem gesamten Themenkomplex der rechtlichen Probleme zur Notfallbekämpfung im Bereich der Offshore-Windindustrie passiert ist.
Ich hätte mich auch gefreut, wenn Sie zum Beispiel die Anfrage der grünen Bundestagsfraktion vom 30. Januar dieses Jahres und die Antwort der Bundesregierung vom 16. Februar dieses Jahres gelesen hätten. Ich hätte mich auch gefreut, wenn Sie den guten Antrag der SPD vom 12. Juni 2012 gelesen hätten, dann hätten Sie nämlich gesehen, dass Sie Ihren Antrag überarbeiten müssen.
Speziell hätte ich mich zum Schluss gefreut, wenn Sie das Ergebnis des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 28. November dieses Jahres verfolgt hätten, bei dem die Bundesregierung, die meines Wissens von CDU und FDP getragen wird, einen gemeinsamen Antrag der Oppositionsparteien, der genau die Punkte zum Gegenstand hat, die Sie in Ihrem Antrag nennen, abgelehnt hat, und zwar – das ist interessant – mit dem Hinweis, dass dies in erster Linie Aufgabe der errichtenden Firmen sei. So viel zu dem, was Sie uns hier heute vorlegen!
Gleichwohl muss man bekennen, dass wir im Bund, in den Ländern und in der Gemeinschaft aus Bund und Ländern weiter sind, als es Ihr Antrag uns vorspiegelt. Es gibt inzwischen zwischen dem Bund und den Küstenländern eine Arbeitsgemeinschaft Recht mit dem Ziel zu klären, wo die Schnittstelle zwischen der Unternehmensverantwortung, die Sie eben gefordert haben, und der staatlichen Daseinsfürsorge liegt und wie die Zuständigkeit für die verbleibenden staatlichen Aufgaben zwischen dem Bund und den Ländern zu definieren ist.
Das allein ist natürlich erst einmal nur eine Abklärung, aber noch keine Handlung. Deswegen ist inzwischen das Havariekommando beauftragt worden, ein Strategiekonzept zur Verletztenversorgung und zum Brandschutz auf Windenergieanlagen zu erarbeiten, das wissen Sie. Vielleicht wissen Sie aber auch, dass die DGzRS bereits die Koordination von Rettungseinsätzen von Bremen aus übernommen hat