Protocol of the Session on November 21, 2012

Ich bedanke mich bei allen Fraktionen für die wirklich engagierten und ernsthaften Reden und Debattenbeiträge, und auch dafür, dass wir gemeinsam die––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

sem Entschließungsantrag zustimmen werden. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für dieses Parlament, wie wichtig uns das Thema der Abschaffung der Todesstrafe weltweit ist.

Seit dem Jahr 2008 beteiligt sich der Senat an dem Bündnis, im Jahr 2009 war es, wie soeben schon erwähnt, das erste Mal, dass wir im Parlament uns auch beteiligt haben. Nun können einige fragen: Warum müssen wir nach drei Jahren wieder zu diesem Thema sprechen? Die Todesstrafe gibt es nach wie vor, es hat sich nichts verändert, und wir können von Bremen aus eigentlich nur wenig tun. Wenn man sich aber anschaut, wie das Bündnis in den drei Jahren gewachsen ist – von 700 Städten und Kommunen auf jetzt 1 500 Städte und Kommunen in 87 Ländern der Welt, in Deutschland von 70 Städten und Kommunen auf 140 Städte und Kommunen, die Zahl hat sich also verdoppelt –, dann zeigt es, wie das Engagement weltweit, aber auch in Deutschland zunimmt, wie wichtig es aber auch ist, diese Zeichen immer wieder öffentlich zu setzen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Es ist in der Tat so, dass die Todesstrafe Gott sei Dank nicht mehr zunimmt, sondern dass sich immer mehr Staaten einer Rechtsstaatlichkeit besinnen und deutlich machen, dass sie diese Form des barbarischen Umgangs und auch des Herrschaftsinstruments ablehnen. Umso schlimmer ist es, wie soeben schon erwähnt, dass andere Staaten wieder damit liebäugeln, solche Instrumente der Gewalt als Staat in Anspruch zu nehmen.

Mir ist es noch einmal wichtig, hier auf die UNVersammlung einzugehen, denn es gab eine Aktion, auch von Amnesty International, die darauf hingewiesen hat, dass im Dezember dieses Jahres eine vierte Resolution für einen globalen Hinrichtungsstopp verabschiedet werden soll. Auch dort merkt man, es ist notwendig, immer wieder darauf hinzuweisen, hinzuschauen und zu sagen, wir wollen die Todesstrafe auf diesem Globus nicht mehr.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Die Forderung der Resolution ist, dass auch gefällte Todesurteile nicht vollstreckt werden. Wir haben die Situation, dass es in 58 Staaten eine Todesstrafe gibt, viele von ihnen sie aber nicht mehr tatsächlich vollstrecken. Das führt aber dazu, dass Menschen in sehr vielen Gefängnissen ihr Leben lang in sogenannten Todeszellen darauf warten. Das ist unerträglich und muss beendet werden.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Amnesty International schreibt in seiner Handhabung zu dieser UN-Resolution, ich zitiere: „Diese Resolution wird dazu beitragen, den Druck auf jene Staaten zu erhöhen, die immer noch die Todesstrafe anwenden. Sie wird zweifellos auch ein gutes Zeichen für die Menschenrechte und ein klares Statement sein, dass die Todesstrafe keinen Platz mehr in der weltweiten Wertegemeinschaft hat.“ Im Jahr 2009 sagte Herr Bürgermeister Böhrnsen: Kein Staat dieser Welt hat das Recht, Menschen das Leben zu nehmen, die Todesstrafe ist barbarisch. Dem ist nichts hinzuzufügen. Leider gibt es immer noch Staaten, die nicht darauf verzichten wollen.

Ich bedanke mich sehr bei Amnesty International dafür, dass zusammen mit dem Rathaus diese öffentliche Kundgebung wieder sehr engagiert vorbereitet wurde. Es werden gleich der Präsident der Bremischen Bürgerschaft, Frau Bürgermeisterin Linnert und auch Vertreter von Amnesty International sprechen. Ich lade alle herzlich ein, dass wir gemeinsam, alle Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft, an dieser Kundgebung teilnehmen. Das haben wir im Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit und auch im Vorstand der Bremischen Bürgerschaft so besprochen und vereinbart. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat bedanke ich mich für Ihren Entschließungsantrag. Er ist uns Ansporn und Ermutigung, dass der Senat auf allen Ebenen und bei allen ihm zur Verfügung stehenden Gelegenheiten darauf hinwirkt, die Todesstrafe zu ächten, dem Tötungstabu, das für den demokratischen Rechtsstaat unverrückbar gelten sollte, zum Durchbruch zu verhelfen.

Wir dürfen auch nicht die Augen vor der im Rahmen der Scharia religiös motivierten Todesstrafe verschließen, da wird es dann unbequemer, und wir dürfen auch nicht die Augen davor verschließen, dass es Hinrichtungsarten gibt, die geschlechtsspezifisch wirken und/oder besonders grausam sind. Wir dürfen auch nicht die Augen davor verschließen, dass wir Handelspartner haben, bei denen die Todesstrafe im Zusammenhang mit Organtransplantationen durchgeführt wird. Es gibt, darauf hat Herr Erlanson schon hingewiesen, soziale Ungerechtigkeiten oder, sagen wir einmal – in diesem Fall ist Ungerechtigkeiten nicht das richtige Wort –, eine soziale Wirkung der Todesstrafe, wie man sie vor allen Dingen in den Vereinigten Staaten beobachten kann.

Damit dies für uns nicht nur Reden sind und wir uns zusammen darüber verständigen, was wir denn über die Kundgebung hinaus vielleicht tun können, zu der wir jetzt zusammen gehen werden, würde ich gern darauf hinweisen, dass wir selbst eine ganze Reihe von Geschäftsbeziehungen zu Ländern haben, in denen die Todesstrafe vollzogen wird.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es gibt diplomatische Beziehungen und Geschäftsbeziehungen. Selbstverständlich möchte ich nicht, dass die Bremer Lagerhaus-Gesellschaft ihre Geschäftsbeziehungen in die Vereinigten Staaten beendet, aber ich würde mir wünschen, dass wir zusammen mit den Vorständen – auch mit dem der Bremer Landesbank – darüber sprechen, welche Möglichkeiten der ethischen Orientierung wir bei den Gesellschaften haben, die dem Staat gehören. Dann muss man natürlich in Kenntnis der internationalen Spielregeln, aber auch in Kenntnis der Tatsache, dass wir in moralischen Fragen keine Leisetreter sein wollen, mit den Vorständen darüber sprechen, welche Möglichkeiten es gibt, verlässlich und klar darauf hinzuweisen, dass Handelspartnerschaft nicht bedeutet, dass man mit allem einverstanden ist, was in diesen Ländern passiert.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Der Senat insgesamt möchte als nächste Phase des Umgangs mit seinen eigenen Gesellschaften intensiver über die Frage der ethischen Orientierung sprechen. Ich würde mir sehr wünschen, wenn wir, ohne dass man sich dort schon auf eine Meinung festlegt oder ohne dass es zur Machtfrage erklärt wird, mit ihnen gemeinsam Wege finden könnten, in Gesprächen mit den Vorständen Ideen zu entwickeln, wie sich Bremen in diesem Fall dort auch weiter als Vorreiter verhalten kann. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/655 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Entschließungsantrag zu.

(Einstimmig)

Ich schlage Ihnen vor, jetzt die Mittagspause zu beginnen und uns dann auf dem Marktplatz zu treffen.

Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Land- tag).

(Unterbrechung der Sitzung 13.04 Uhr)

Vizepräsident Ravens eröffnet die Sitzung wieder um 14.32 Uhr.

Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet.

Ich begrüße auf der Besuchertribüne recht herzlich eine Gruppe Senioren der IG Metall und Studierende der Hochschule für Öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei.

Herzlich willkommen in unserem Haus!

(Beifall)

Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes – Verlängerung von Vorschriften des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 13. November 2012 (Drucksache 18/641) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Ich erteile dem Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission, Herrn Dr. Güldner, das Wort als Berichterstatter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde gebeten, für die Parlamentarische Kontrollkommission, PKK, zur Kontrolle des Verfassungsschutzes den Gesetzentwurf kurz zu begründen.

Es sind zahlreiche Bestimmungen des Verfassungsschutzgesetzes nach dem 11. September 2001 geändert worden, und wir haben eine ausführliche Evaluierung der Bestimmungen des Verfassungsschutzgesetzes durchgeführt. Also würde eigentlich statt des ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs ein Gesetzentwurf vorgelegt werden müssen, der sich damit beschäftigt, welche einschlägigen Regelungen des Verfassungsschutzgesetzes möglicherweise nicht mehr aktuell sind, welche nachgebessert oder welche ergänzt werden müssen. Dies wäre dann ein inhaltlicher Gesetzentwurf.

Sie haben jetzt aber keinen inhaltlichen Gesetzentwurf vorliegen, sondern Sie haben nur – und das muss ich auch betonen, das muss man ganz offen sagen – zum wiederholten Male nur, in Anführungszeichen, einen Gesetzentwurf vorliegen, der die Geltungsdauer des Verfassungsschutzgesetzes ein weiteres Mal um ein Jahr verlängert. Warum ist das so? Ich glaube, dass vor allen Dingen die Koalition, aber vielleicht auch mit der Opposition zusammen, sicherlich in der Lage gewesen wäre, zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der sehr ausführlichen Evaluierungen des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes zu sagen, welche Bestimmungen geändert werden müssten, welche wegfallen könnten, welche vielleicht ergänzt werden müssten, und hier einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

In der jetzigen politischen Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland haben wir uns aber doch dafür entschieden zu sagen, das macht im Land Bremen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, denn es tagen in vier Landtagen Untersuchungsausschüsse, und im Bundestag sind es fünf. Es sind Expertenkommissionen und Sonderermittler eingesetzt. Wir haben das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, die sich mit den Folgen des NSU-Skandals – und anders kann man es nach wie vor nicht bezeichnen – auseinandersetzen.

Das heißt, solange bundesweit gesucht wird, welche Schwachstellen, welche Fehler, welche möglicherweise auch strukturellen Probleme wir in der Sicherheitsarchitektur unserer Geheimdienste haben, vor allen Dingen im Verfassungsschutzverbund, aber auch in den Kriminalämtern und beim Militärischen Abschirmdienst, solange bundesweit die Ergebnisse dieser Untersuchungen nicht vorliegen und nicht feststeht, welche Konsequenzen politisch daraus gezogen werden müssen, macht es unserer Meinung nach keinen Sinn, im Land Bremen nun einseitig und vorschnell das Verfassungsschutzgesetz zu ändern, um möglicherweise im Licht der Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse dann ein weiteres Mal und vielleicht sogar grundlegend die Sicherheitsarchitektur bearbeiten zu müssen.

Sie alle verfolgen das. Sie alle verfolgen, dass sich in vielen Ländern der Verfassungsschutz nicht nur unendlich blamiert hat, sondern dass auch der Verdacht im Raum steht, dass Verfassungsschutzämter zumindest fahrlässig daran mitgewirkt haben, dass die NSU nicht rechtzeitig entdeckt werden konnte und daher zehn Morde verübt werden konnten. Aus diesem Grund – nicht weil dieser Grund in Bremen liegt, sondern weil er in der bundesweiten Diskussi

on steht – haben wir darauf verzichtet, eine inhaltliche Änderung vorzuschlagen. Wir schlagen Ihnen vielmehr vor, dass wir ein weiteres Mal die Geltungsdauer des Verfassungsschutzgesetzes um zwölf Monate verlängern. Meiner Ansicht nach heißt das aber nicht, dass wir unbedingt die zwölf Monate ausschöpfen müssen, sondern dass wir im nächsten halben Jahr im Licht der Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse und der Expertenberichte für Bremen im Verbund mit den anderen Ländern und der Bundesregierung zu einer Einschätzung kommen, wie sich die Landschaft des Verfassungsschutzes verändern soll, sodass wir Ihnen dann hier im Hause ein neues Gesetz vorlegen. Deswegen bitte ich Sie, jetzt ein weiteres Mal dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Verfassungsschutzgesetzes zuzustimmen. – Vielen Dank!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes, Drucksache 18/641, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!