Matthias Güldner

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde gebeten, für die Parlamentarische Kontrollkommission, PKK, zur Kontrolle des Verfassungsschutzes den Gesetzentwurf kurz zu begründen.
Es sind zahlreiche Bestimmungen des Verfassungsschutzgesetzes nach dem 11. September 2001 geändert worden, und wir haben eine ausführliche Evaluierung der Bestimmungen des Verfassungsschutzgesetzes durchgeführt. Also würde eigentlich statt des ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
jetzt vorliegenden Gesetzentwurfs ein Gesetzentwurf vorgelegt werden müssen, der sich damit beschäftigt, welche einschlägigen Regelungen des Verfassungsschutzgesetzes möglicherweise nicht mehr aktuell sind, welche nachgebessert oder welche ergänzt werden müssen. Dies wäre dann ein inhaltlicher Gesetzentwurf.
Sie haben jetzt aber keinen inhaltlichen Gesetzentwurf vorliegen, sondern Sie haben nur – und das muss ich auch betonen, das muss man ganz offen sagen – zum wiederholten Male nur, in Anführungszeichen, einen Gesetzentwurf vorliegen, der die Geltungsdauer des Verfassungsschutzgesetzes ein weiteres Mal um ein Jahr verlängert. Warum ist das so? Ich glaube, dass vor allen Dingen die Koalition, aber vielleicht auch mit der Opposition zusammen, sicherlich in der Lage gewesen wäre, zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der sehr ausführlichen Evaluierungen des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes zu sagen, welche Bestimmungen geändert werden müssten, welche wegfallen könnten, welche vielleicht ergänzt werden müssten, und hier einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
In der jetzigen politischen Landschaft in der Bundesrepublik Deutschland haben wir uns aber doch dafür entschieden zu sagen, das macht im Land Bremen zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn, denn es tagen in vier Landtagen Untersuchungsausschüsse, und im Bundestag sind es fünf. Es sind Expertenkommissionen und Sonderermittler eingesetzt. Wir haben das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, die sich mit den Folgen des NSU-Skandals – und anders kann man es nach wie vor nicht bezeichnen – auseinandersetzen.
Das heißt, solange bundesweit gesucht wird, welche Schwachstellen, welche Fehler, welche möglicherweise auch strukturellen Probleme wir in der Sicherheitsarchitektur unserer Geheimdienste haben, vor allen Dingen im Verfassungsschutzverbund, aber auch in den Kriminalämtern und beim Militärischen Abschirmdienst, solange bundesweit die Ergebnisse dieser Untersuchungen nicht vorliegen und nicht feststeht, welche Konsequenzen politisch daraus gezogen werden müssen, macht es unserer Meinung nach keinen Sinn, im Land Bremen nun einseitig und vorschnell das Verfassungsschutzgesetz zu ändern, um möglicherweise im Licht der Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse dann ein weiteres Mal und vielleicht sogar grundlegend die Sicherheitsarchitektur bearbeiten zu müssen.
Sie alle verfolgen das. Sie alle verfolgen, dass sich in vielen Ländern der Verfassungsschutz nicht nur unendlich blamiert hat, sondern dass auch der Verdacht im Raum steht, dass Verfassungsschutzämter zumindest fahrlässig daran mitgewirkt haben, dass die NSU nicht rechtzeitig entdeckt werden konnte und daher zehn Morde verübt werden konnten. Aus diesem Grund – nicht weil dieser Grund in Bremen liegt, sondern weil er in der bundesweiten Diskussi
on steht – haben wir darauf verzichtet, eine inhaltliche Änderung vorzuschlagen. Wir schlagen Ihnen vielmehr vor, dass wir ein weiteres Mal die Geltungsdauer des Verfassungsschutzgesetzes um zwölf Monate verlängern. Meiner Ansicht nach heißt das aber nicht, dass wir unbedingt die zwölf Monate ausschöpfen müssen, sondern dass wir im nächsten halben Jahr im Licht der Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse und der Expertenberichte für Bremen im Verbund mit den anderen Ländern und der Bundesregierung zu einer Einschätzung kommen, wie sich die Landschaft des Verfassungsschutzes verändern soll, sodass wir Ihnen dann hier im Hause ein neues Gesetz vorlegen. Deswegen bitte ich Sie, jetzt ein weiteres Mal dem Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Verfassungsschutzgesetzes zuzustimmen. – Vielen Dank!