Protocol of the Session on October 17, 2012

(Drucksache 18/563)

Wir verbinden hiermit:

Kommunale Wohnungsvermittlung statt Maklergebühren im Land Bremen

Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 18. Juli 2012 (Drucksache 18/531)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Günthner.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ryglewski.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bezahlbarer Wohnraum hat in den letzten Wochen und Monaten in Bremen viel Raum in der Öffentlichkeit eingenommen. Gestern haben wir es vor der Bürgerschaft gesehen, und auch die Debatte zum geförderten Wohnraum für Asylsuchende, die wir in der gestrigen Sitzung der Stadtbürgerschaft geführt haben, zeigt, wie brennend das Thema in Bremen ist.

Klar ist, Bremen ist eine lebenswerte Stadt, in der attraktive und bezahlbare Wohnungen begehrt sind und teilweise händeringend gesucht werden. Dies ist längst nicht mehr nur eine Herausforderung für finanziell Schwächere in unserer Stadt. Wie so oft, wo viele um ein knappes Gut konkurrieren, gibt es Menschen, die damit Geld verdienen wollen, was ja zunächst einmal nicht unredlich ist. So haben wir auf dem Wohnungsmarkt mittlerweile die Situation, dass ein Großteil der Wohnungen in Bremen über einen Makler vergeben wird.

Ich habe im letzten Monat etwas Feldforschung betrieben. Ich habe einschlägige Immobilienforen besucht und mich auf die Suche nach einer Wohnung für eine vierköpfige Familie gemacht. Ich bin von einem angemessenen Wohnraum für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger ausgegangen. Für eine vierköpfige Familie sind 90 Quadratmeter ungefähr vier Zimmer. Das habe ich mir einmal angeschaut. Von den 138 Wohnungen, auf die dieses Kriterium zutraf, wurden nur 49 Wohnungen ohne Makler vergeben. Das heißt, fast 70 Prozent der Wohnungen wurden über einen Makler vermittelt.

Kurze Anmerkung am Rand: Bei fast 64 Prozent dieser Wohnungen wurde die maximale Höhe der Provision von 2,4 Kaltmieten ausgeschöpft. Was heißt das nun für eine Familie, die eine Wohnung sucht? Es heißt, dass diese Familie für eine 90-Quadratmeter-Wohnung mit einer Kaltmiete von 600 Euro 1 400 Euro Maklercourtage zusätzlich zu den Umzugskosten und zu den Kosten, die durch eine Kaution entstehen, zahlen muss. Das ist eine Summe, die auch die Familie eines Durchschnittsverdieners nicht mehr einmal so eben aus der Portokasse bezahlen kann. 1 400 Euro für eine Leistung, die der Mieter weder bestellt ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

noch gewollt hat, während der Vermieter, der den Makler beauftragt hat und für den der Makler auch eine reale Dienstleistung erbringt, indem er nämlich die Vermittlung und die Wohnungsbesichtigung übernimmt, nichts zahlen muss! Akademisch könnte man hier von einem Marktversagen sprechen, im Volksmund nennt man das Abzocke.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Hinzu kommt, dass der Zugang zum Maklerberuf in Deutschland fast vollkommen ungeregelt ist, dies im Übrigen im Gegensatz zu fast allen anderen europäischen Ländern. Es genügt eine Gewerbeanmeldung und der Nachweis, dass der Antragssteller oder die Antragsstellerin nicht wegen Eigentumsdelikten vorbestraft ist. Ein Befähigungsnachweis ist bisher nicht vorgesehen. Mieter und Vermieter wissen also nicht, ob ihr Makler überhaupt qualifiziert ist und sich zum Beispiel im Mietrecht auskennt. Das kann bei fehlerhaften Mietverträgen für beide Seiten extreme finanzielle Konsequenzen haben. Wir fordern daher eine umfassende Neuregelung des Maklerwesens in Deutschland.

Unser Antrag sieht vor, dass Vermieterinnen und Vermieter stärker an den Maklerkosten beteiligt werden. Wir fordern außerdem einen Befähigungsnachweis, und hier rennt man an der Stelle auch sowohl bei den Immobilienverbänden, zum Beispiel Haus & Grund, als auch bei den Verbänden der Makler offene Türen ein. Sie haben auch entsprechende Vorschläge gemacht, wie ein solcher Befähigungsnachweis aussehen könnte. Beim Immobilienverband Deutschland ist es beispielsweise notwendig, dass man einen Fachkundenachweis erbringt, bevor man Mitglied werden kann. Hierauf ließe sich aufbauen. Außerdem wollen wir, dass das Leistungsspektrum, das Makler vorweisen müssen, klar geregelt ist, damit die betreffenden Parteien auch genau wissen, was für eine Leistung sie von ihrem Makler zu erwarten haben.

Als letzten Punkt wollen wir, dass der Senat gemeinsam mit den Verbraucherzentralen und den Mieterverbänden genauer darüber informiert, in welchem Bereich überhaupt ein Makler eingesetzt werden darf, bei gefördertem Wohnraum ist dies nämlich unzulässig.

Wir wissen, dass die meisten dieser Vorschläge nur auf der Bundesebene zu regeln sind. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Fraktion zunächst gefordert, dass wir gern die Maklerprovisionen geteilt haben möchten, weil eine entsprechende Bundesratsinitiative in Hamburg genau mit dieser Stoßrichtung geplant war und wir Verbündete auf Bundesebene suchen. Nun hat sich dort vor ein paar Wochen die Situation geändert, und der Antrag aus Hamburg wird vermutlich in die Richtung gehen, dass das Bestellerprinzip gefordert wird.

Wir schlagen vor, sämtliche mit dem Maklerwesen befassten Anträge heute an die Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen zu überweisen, damit wir uns die Zeit nehmen können, ausführlich darüber zu diskutieren, welche Regelungen wir genau vorschlagen und wie wir uns auch strategisch so aufstellen, dass wir dann auch einen Erfolg im Bundesrat möglicherweise erzielen können. Uns ist es wichtig, dass wir einen deutlicheren und besseren Mieterschutz in Bremen und in ganz Deutschland erreichen können. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Saffe.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Reform des Maklerwesens beziehungsweise -unwesens ist nötig, wichtig und längst überfällig. Ich bedanke mich deshalb bei Frau Ryglewski für diese Initiative.

Auch ich habe, um wieder ein Gefühl für die Situation vor Ort während einer Wohnungsbesichtigung zu bekommen, in den letzten Wochen mehrere Wohnungen im Niedrigpreissegment mit Maklerinnen und Maklern besichtigt. Ich kann jetzt aktuell umso mehr sagen, ja, es muss in dieser Angelegenheit dringend gehandelt werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Ein Beispiel: Eine Einzimmerwohnung im Steintor, Auto- und Straßenbahnverkehr direkt vor der Haustür, 35 Quadratmeter groß, kleines Bad, Wohnund Schlafzimmer sowie die Küche befinden sich im selben Raum, PVC-Boden soll noch eingezogen werden, sieht dann aber wie echtes Holz aus, Kaltmiete 390 Euro plus circa 90 Euro Nebenkosten, also zusammen 480 Euro!

(Abg. S t r o h m a n n [CDU]: Geschenkt!)

Selbst wer mit niedrigem Einkommen die Miete zahlen kann, muss zusätzlich eine Reihe hoher Zugangshürden nehmen, also Maklerprovisionen und Deponat plus die erste Mietzahlung, dazu Umzugsund etwaige Renovierungskosten. Das bedeutet bei diesem Beispiel: Maklerprovision 940 Euro, zwei Kaltmieten Deponat 780 Euro und die erste Warmmiete von 480 Euro. Inklusive weiterer Kosten können da gut 2 300 Euro zusammenkommen. Wohlgemerkt, man ist dann noch nicht eingezogen, das ist nur, um die Hürde zu nehmen. Für viele Wohnungssuchen––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

de, insbesondere Arbeitslosengeld-II-Bezieher, dürfte sich die Angelegenheit damit erledigt haben. Zugegeben, auch wenn die Maklerprovision um 50 Prozent gesenkt würde, blieben in diesem Beispiel noch über 1 800 Euro zu zahlen. Ein Großteil davon wäre aber dann das Deponat, das ja in der Regel zurückgezahlt wird, wobei ich zugestehen muss, auch das Geld muss man erst einmal haben.

Bleiben wir kurz bei dem Beispiel. Selbst bei halbierter Maklergebühr bleiben fast 500 Euro, die die potenzielle Mieterin zu zahlen hat. Viel Geld! Da fragt man sich natürlich zu Recht, für welche Leistung eigentlich dieses Geld bezahlt wird. Hier habe ich mehrfach die Erfahrung gemacht, dass die Maklerinnen und Makler häufig nicht können, was sie tun. Soweit ich weiß, reicht es mehr oder minder aus, ein Gewerbe anzumelden, ein Schild mit der Aufschrift Maklerin oder Makler an die Tür zu kleben, und schon ist man Maklerin oder Makler. Die Tätigkeit besteht häufig darin, die Menschen durch die Wohnung zu führen und einige Formalitäten zum Vertrag zu erledigen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis ist in solchen Fällen mindestens fragwürdig. Zudem stellt sich oft die Frage nach der tatsächlichen Qualifikation der Maklerinnen und Makler. Weder ist spezifisches Fachwissen für die Ausübung des Berufs nötig noch in vielen Fällen vorhanden.

(Heiterkeit beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ein weiteres Beispiel aus meinen Ermittlungen! Eine Maklerin während einer Besichtigung: „Dort ist dann die Küche!“ Ich: „Ach, wo sind denn da die Wasseranschlüsse, Wasserzufuhr und -abfluss?“ Sie: „Oh ja, stimmt, vielleicht ist die Küche auch dort!“ Sie zeigt in eine andere Richtung, wo aber auch keinerlei Vorrichtungen für Wasserzugänge zu sehen sind. Dabei gibt es als Maklerin und Makler viel zu wissen. Energetische Standards und baulicher Zustand sind hier nur die wesentlichen Themen. Wenn ich schon viel Geld für einen Makler zahle, so möchte ich tatsächlich mehr als eine Wohnungsbesichtigung und einen Mietvertrag. Das kann nicht zu viel verlangt sein.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Ich will selbstverständlich nicht den gesamten Berufsstand der Maklerinnen und Makler brandmarken. Es gibt sicherlich viele Maklerinnen und Makler, die seriös und kompetent arbeiten, die zum Beispiel Angaben zum energetischen Zustand der Wohnungen machen können oder eine Ahnung von einem Energiepass haben. Ihr Ruf würde durch einen Qualifikations- und Kompetenznachweis deutlich gestärkt.

Vermieter haben viele Gründe, eine Maklerin oder einen Makler zu beauftragen. Das ist auch legitim. Es sollte aber gelten, wer die Musik bestellt, der soll sie auch bezahlen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Mir ist klar, das habe ich schon angedeutet, dass mit dieser Initiative noch längst nicht alle Schwierigkeiten für Einkommensschwache aus dem Weg geräumt sind. Ein Beispiel sind die auf uns zukommenden erhöhten Stromkosten. Über die wahren Hintergründe dieser Kosten wird ja hier morgen debattiert und informiert. Ich halte es aber für sehr wichtig, dass wir an einer Stelle anfangen, uns dem Thema zu widmen, damit Kosten zwischen Vermieterinnen und Mietern angemessen geteilt werden, damit Makler klar definierte Kompetenzen erworben haben müssen, bevor sie diesen Beruf ausüben können, und damit ihr Leistungsspektrum nicht bei der Besichtigung und der Übergabe des Mietvertrags endet.

Liebe LINKE, Ihr Antrag, „Kommunale Wohnungsvermittlung statt Maklergebühren“, hat für mich persönlich durchaus einen kruden Charme, weil Ihre Idee ja darauf verweist, dass privatwirtschaftliche Mechanismen nicht immer am besten geeignet sind, den Menschen zu helfen. Es geht uns aber bei diesem Antrag nicht um die Abschaffung der Maklergebühren oder gar des kompletten Maklerberufsstands. Das wollen wir nicht. Wir wollen vielmehr die Maklergebühren gerechter verteilen und dafür sorgen, dass die Gebühren angemessen der erbrachten Leistung entsprechen. Das scheint uns sinnvoller.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie vieles auf der Welt sind dieser Antrag und die 50 Prozent nicht in Stein gemeißelt. Wir als Grüne sind offen und bereit, uns und unsere Ideen weiterzuentwickeln und zu verändern, und wir möchten deshalb den ganzen Sachverhalt und die Änderungsanträge in der Wirtschaftsdeputation beraten haben. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Timke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Umziehen kann in Deutschland zu einem sehr kostspieligen Vergnügen werden, das sich gerade Geringverdiener kaum noch leisten können. Bei einer Dreizimmerwohnung können schnell 3 000 bis 5 000 Euro Umzugs- und Renovierungskosten zusammenkommen. Aber auch mögliche Maklergebühren, die bei Abschluss eines Mietvertrags von dem Wohnungssuchenden zu zahlen sind und die bis zu zwei Nettomieten zuzüglich Umsatzsteuer betragen können, erhöhen diese Umzugskosten spürbar.

Wer gerade in eigentlich allen westdeutschen Großstädten und auch in einigen ostdeutschen Städten Wert auf eine adäquate Wohnung legt, kommt bei seinem geplanten Umzug in der Regel nicht mehr umhin, sich an ein Maklerbüro zu wenden. Je größer der Woh

nungsmangel in einer Stadt ist, desto eher vergeben die Vermieter ihre Objekte an Maklerbüros. Die meisten großen Städte sind inzwischen fest im Griff der Immobilienvermittler. In Hamburg werden mittlerweile 75 Prozent der Wohnungen über Makler vermietet, in München sind es 79 Prozent und in Stuttgart sogar 82 Prozent.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Fakten, Fakten, Fakten!)

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen uns heute einen Antrag vor, der eine Änderung des Wohnvermittlungsgesetzes fordert. Konkret geht es den Regierungsparteien darum, die bei Abschluss eines Mietvertrags fällige Maklerprovision zukünftig jeweils zur Hälfte auf den Vermieter und den Mieter umzulegen. Für Mietwohninteressenten, die aus beruflichen Gründen häufig umziehen müssen, stellt der Wohnungswechsel oft eine wirtschaftlich extreme Belastung dar. Wir Bürger in Wut begrüßen deshalb die Intention des uns vorliegenden Antrags, denn er zielt zu Recht darauf ab, Wohnungssuchende zukünftig vor den finanziellen Belastungen zu schützen, die bei einem Standortwechsel entstehen können.

Die Maklergebühr erhöht die Kosten für den Umzug, was die Mobilität auf dem Wohnungsmarkt insgesamt einschränkt. Besonders für Geringverdiener ist die Maklercourtage deshalb auch eine äußerst schmerzhafte Gebühr. Eine Änderung des Wohnungsvermittlungsgesetzes ist daher zu begrüßen, wenn auch nicht auf die von SPD und Grünen geforderte Weise, denn wir Bürger in Wut halten die in dem vorliegenden Antrag geforderte hälftige Teilung der Maklergebühren zwischen Vermieter und Mieter für falsch.

Beauftragt der Vermieter einen Makler mit der Vermittlung seiner Wohnung, geschieht dies im Regelfall ohne Zustimmung des späteren Mieters. Wenn auch der Makler gesetzlich zur Neutralität verpflichtet ist und seine Tätigkeit unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien ausübt, erbringt er seine Dienstleistungen doch de facto für den Vermieter als Auftraggeber. Deshalb ist es gerechtfertigt, dem Vermieter die Kosten für die Vermittlungsprovision vollumfänglich aufzuerlegen. Es hat der Grundsatz zu gelten, dass die Courtage für die Vermittlung von Wohnungsräumen ausschließlich von der Vertragspartei zu tragen ist, die den Makler beauftragt. Verkürzt könnte man sagen, wie Herr Saffe auch, wer die Musik bestellt, der soll sie auch bezahlen.

Wir haben deshalb heute zu dem uns vorliegenden Antrag einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem der Senat gebeten wird, sich im Bundesrat für eine Änderung des Wohnvermittlungsgesetzes einzusetzen mit dem Ziel, dass die Provision für Wohnungsvermittlung allein von der Partei des Mietvertrags zu tragen ist, die den Makler beziehungswei

se die Maklerin beauftragt. Das wäre auch unter sozialen Gesichtspunkten die gerechtere Lösung.

Ich finde es natürlich sehr gut, dass der rot-grüne Senat seinen eigenen Antrag noch einmal überdenkt. Frau Ryglewski, Sie hatten die Vorgänge in Hamburg kurz angesprochen. Die rot-grüne Koalition möchte dort ebenfalls in Kürze einen Antrag vorlegen, der dann die 100-prozentige Kostenübernahme der Maklerprovision durch den Auftraggeber vorsieht. Daher werde ich der Überweisung Ihres Antrags in die Wirtschaftsdeputation auch zustimmen. – Vielen Dank!

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Um es gleich am Anfang zu sagen, es sind zwei unterschiedliche Anträge von uns, die wir auch unterschiedlich behandelt wissen wollen. Es wäre illusorisch anzunehmen, diese kommunale Wohnungsvermittlung würde den Maklerberuf ersetzen. Das ist insofern nicht miteinander zu vermischen.