ist, dass die Unternehmen eine Form von Absicherung, zum Beispiel eine Bürgschaft bei der Bank und Ähnliches, brauchen und dies zum Hindernis wird, einen öffentlichen Auftrag abzuwickeln.
Zum Schluss muss man mit Sicherheit auch noch über Haftungsfragen reden. Ein Freund von mir hat in früheren Tagen einmal als Subunternehmer eines Unternehmens Häuser elektrisch ausgestattet. Das Mutterunternehmen ist Bankrott gegangen, und er selbst hat sein Material nicht wiederbekommen, das Geld aber auch nicht. Das sind also Haftungsfragen, die unter Umständen die Existenz von einzelnen Unternehmen betreffen. Daher wäre ich sehr dafür, wenn dieser Antrag jetzt auf den Tisch kommt und in die Umsetzung geht, dass man vielleicht noch einmal in das Protokoll von heute schaut und vielleicht die eine oder andere Anregung aufnimmt. Wenn das passiert, bin ich überzeugt, dass es gelingt, den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Handwerksbetriebe und kleine und mittelständische Unternehmen zu verbessern, und das ist mit Sicherheit eine gute Idee. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir führen zwar keine Statistiken darüber, zu welchem Anteil Bauaufträge tatsächlich an KMU in Bremen vergeben werden, allerdings wertet mein Haus im Rahmen der Vergabemeldungen an die Sonderkommission Mindestlohn das eingehende Material aus, und daran können wir feststellen, dass eine erhebliche Anzahl von Bauleistungen an kleine und mittlere Betriebe in Bremen vergeben wird. Es ist also nicht so, dass die Vergabepraxis in Bremen die Beauftragung von kleinen und mittleren Unternehmen per se verhindert.
Trotzdem gibt es immer Verbesserungspotenzial, und ich bin den Vorrednern auch dankbar. Die Spielräume hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten sind allerdings gering. Vergaberegeln ergeben sich oberhalb der EU-Schwellenwerte, im Baubereich liegt dieser bei fünf Millionen Euro netto, aus unmittelbar geltendem Bundesrecht, welches wiederum auf EUVorschriften basiert. Unterhalb der EU-Schwellenwerte gilt bremisches Landesrecht, das allerdings, wie es in allen anderen Bundesländern auch der Fall ist, auf die einheitlichen Vorschriften der VOB/A verweist. Die Nutzung einheitlicher Vergaberegelungen in den Bundesländern ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen hilfreich, die nicht die Kapazitäten haben, sich für jedes Bundesland oder sogar für jede Kommune auf neue Regelungen einstellen zu können.
Größere Spielräume, und um die geht es an dieser Stelle natürlich ebenfalls, gibt es demgegenüber in der Vergabepraxis. Hier stehen sich allerdings zwei
Ziele gegenüber, wie bei vielen anderen Themen auch: Das Vergabewesen soll auf der einen Seite durch Formulare, wie beschrieben, vereinheitlicht werden, um Fehlerquellen auszuschalten und eine Massenabfertigung, in Anführungszeichen, von Vergabeverfahren zu ermöglichen. Gleichzeitig kann die Nutzung von Formularen für die Unternehmen aber auf der anderen Seite den Eindruck übertriebener Bürokratie entstehen lassen, denn die Formulare sind für eine Vielzahl von Fällen entworfen worden und enthalten zwangsläufig Regelungen und Vorgaben, die nicht in jedem Einzelfall benötigt werden. Dieses Problem kann allerdings nicht in Gänze beseitigt werden, da die Herstellung einzelfallspezifischer Vergabeunterlagen für jeden Vergabevorgang schlicht nicht möglich ist.
Bislang gibt es in Bremen – und das ist, finde ich, auch ein ganz konkreter Ansatzpunkt – keine koordinierte Entgegennahme von Verbesserungsvorschlägen oder Beschwerden von Bietern über die Vergabepraxis. Ich finde, dass ernsthaft geprüft werden muss, ob es nicht eine gute Möglichkeit wäre, ein solches Beschwerdemanagement einzurichten, weil wir nach meiner festen Überzeugung dann auch präziser an die Themen herankommen, als wenn wir – und das haben Sie ja insbesondere gemacht, Herr Imhoff – in verhältnismäßig pauschaler Weise über den einen oder anderen herziehen und ihn kritisieren. Wir müssen uns die Themen konkret anschauen und dann eben auch konkrete Vorschläge prüfen, wie wir das Thema konstruktiv und konsensorientiert weiterbewegen können.
Bremen bringt sich, das ist in vorangegangen Debatten ja auch schon Thema gewesen, konstruktiv und konsensorientiert in die Gespräche mit Bund und Ländern über die Vergabewertgrenzen ein. Erste Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums, die in Richtung bundesweit einheitlicher Wertgrenzen gegangen wären, sind allerdings von zwei Bundesländern abgelehnt worden, sodass es am Ende Schwierigkeiten geben wird, zu einer Vereinheitlichung zu kommen. Darüber hinaus gibt es aber natürlich auch noch Vorschläge der EU-Kommission zur Novellierung der Vergaberichtlinien, die verschiedene Regelungen zugunsten einer stärkeren Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen beinhalten. Die Entwürfe enthalten Maßnahmen zur Verringerung der Verwaltungslast, stärkere Anreize für Auftragsvergaben an kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschränkungen in Bezug auf die Anforderungen, die an die Finanzkraft – das ist auch schon in der heutigen Debatte angesprochen worden – der Unternehmen gestellt werden.
Sie sehen also, wir sind mit einer Reihe von Punkten beschäftigt. Wir bewegen uns bei einer Reihe von Punkten in die richtige Richtung, und ich bin mir sicher, dass wir, wenn wir dieses Thema Beschwerdemanagement mit aufnehmen, auch die anderen Punkte, die Sie in Ihrem Antrag benannt haben, mit auf
nehmen werden und konstruktiv und konsensorientiert, an einer kleinteiligen Lösung arbeitend zu guten Ergebnissen kommen können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/433 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU vom 10. Juli 2012 (Neufassung der Drucksache 18/454 vom 11. Juni 2012) (Drucksache 18/520)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Antrag wollen wir einen weiteren wichtigen Baustein für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Bremen schaffen: leicht zugängliche und verständliche Informationen! Wir wollen eine Internetseite schaffen, die einen Gesamtüberblick über die Grundzüge Bremer Politik und die vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten gibt, alles klar und verständlich mit einem Klick!
Man könnte auch sagen, „Politik für Dummies“ – ich weiß nicht, ob manche diese Bücherreihe kennen –, also wirklich ganz einfach erklärt!
Warum ist das notwendig? Ernst Fraenkel, ein Gründungsvater der modernen Politikwissenschaften, hat einmal gesagt: „Die Demokratie ist nicht nur die kom
plizierteste Staatsform, sie ist auch die gefährdetste aller Regierungsmethoden.“ Weiter meint er, wenn die Einsicht in das Funktionieren der Willensbildung verloren geht, ist das der Selbstmord der Demokratie.
Schaut man sich die aktuellen Umfragen an, sind sie alarmierend. Nicht nur das Vertrauen in politische Institutionen, sondern auch das Wissen über sie lässt stark zu wünschen übrig. Politik wirkt auf viele Menschen nicht sehr einladend, sie sehen Politik als einen komplizierten Dschungel aus unbekannten und undurchdringbaren Strukturen. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen oft gar nicht, wie eine politische Lösung überhaupt zustande kommt, geschweige denn, was der Unterschied zwischen einem Ausschuss und einer Deputation ist. Ich wurde auch selbst schon von Studentinnen und Studenten gefragt, was eigentlich eine Senatorin so macht.
(Heiterkeit bei der CDU – Abg. K a s t e n - d i e k [CDU]: Das fragen wir uns auch! – Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Wir fordern eine qualifizierte Antwort!)
Wir, vor allem diejenigen von Ihnen, die schon lange dabei sind, können das aber manchmal nicht ganz nachvollziehen. Es ist auch unser tägliches Brot, in Fraktionssitzungen zu beraten, Anträge an den Senat zu verabschieden oder Berichtswünsche in Deputationen zu äußern. Für viele Bürgerinnen und Bürger, die nicht in unsere alltäglichen Abläufe involviert sind, ist es nicht leicht, sich durch diesen Dschungel zu kämpfen, aber auch sie sind nicht auf den Kopf gefallen, sie sind Expertinnen und Experten in ganz anderen Bereichen. Sie sind von unseren Entscheidungen betroffen und hätten auch etwas zu der einen oder anderen Lösungsfindung beitragen können.
Die Beteiligungsmöglichkeiten in Bremen sind vielfältig, und manche werden vorbildlich beworben, wie zum Beispiel die Online-Petition. Bei anderen, wie dem Bürgerantrag oder dem Volksbegehren, lässt einen die Internetseite der Bürgerschaft aber im Dunkeln stehen. Es ist sehr mühsam, sich alle Informationen zusammenzusuchen.
Als Repräsentanten tragen wir nach Auffassung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verantwortung, unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und verständlich darzustellen. Ein einfacher Überblick über die Strukturen, Zuständigkeiten
und Abläufe kann dabei helfen, Detailinformationen einzuordnen. Wir müssen sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger mühelos in Erfahrung bringen können, wie sie sich auch außerhalb der Wahlen einbringen können. Eine Internetseite kann natürlich nur einen Teil dazu beitragen, aber über das Internet können viele, vor allen Dingen auch junge Leute erreicht werden. Bis jetzt gibt es eine solche Internetseite in Bremen nicht. Das sollten wir ändern, und deswegen bitte ich um Zustimmung für diesen Antrag. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist richtig und wichtig, wenn wir uns gemeinsam dafür einsetzen, die Grundzüge des politischen Systems, die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten im Land Bremen über eine Internetseite bekannt zu machen, um so interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich darüber zu informieren.
Nachdem wir in der letzten Legislaturperiode bereits eines der fortschrittlichsten Petitionsgesetze Deutschlands entwickelt haben, Bremen ebenfalls aufgrund parlamentarischer Initiativen der letzten Legislaturperiode auf dem Gebiet der Volksbegehren eine Vorreiterrolle einnimmt und wir die Verfassung in den verschiedensten Feldern der politischen Mitwirkung dahingehend ändern, dass Beteiligungen an politischen Entscheidungen erleichtert werden, ist es nun dringend erforderlich, sich auch Gedanken darüber zu machen, wie sich die Bürgerinnen und Bürger über die Vielfalt der politischen Einflussnahme informieren können.
Zu diesen vielfältigen Beteiligungsmöglichkeiten gehören selbstverständlich auch rechtlich normierte Verfahren der Planungsbeteiligung im Baurecht, Möglichkeiten der Beteiligung über Beiräte und Ortsämter und Formen der Mitwirkung in Bürgerbüros, Freiwilligenagenturen oder Stadtteilforen sowie die projektbezogene Beteiligung, zum Beispiel in Bürgerinitiativen bei Spielplatzgestaltungen und runden Tischen.
Ich erlebe in Bremen in den verschiedensten Stadtteilen, dass Bürgerinnen und Bürger Einfluss auf Entscheidungen nehmen wollen und Einfluss einfor
dern. Menschen wollen sich nicht mehr nur an einer Wahl beteiligen und für eine Partei entscheiden, sondern sich auch konkret aktuell in die betreffenden Angelegenheiten einschalten. Wir Sozialdemokraten bekennen uns zu einer verstärkten Bürgerbeteiligung, weil wir von den Vorteilen überzeugt sind.
Neben der Festlegung von Beteiligungsmöglichkeiten kommt es insbesondere auch darauf an, Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme und auch über unser politisches System insgesamt zu informieren. Wir alle können da bestimmt auf Erfahrungen zurückgreifen, die deutlich machen, dass noch mehr Informationen bereitgestellt werden müssen. Wer sich über die bremischen politischen Strukturen, Verfahren und Beteiligungsmöglichkeiten umfassend informieren will, hat im Internet viele Wege zu gehen, um alles Wesentliche zu erfahren. Es ist ein aufwendiger Weg, der nur Menschen mit viel Durchhaltevermögen zum Ergebnis führt. Will man auf dem Weg zur Bürgergesellschaft mehr Bürgerinnen und Bürger erreichen, ist die Transparenz von großer Bedeutung.