Erstens: Wird der Senat den Hafeneinzelbetrieben empfehlen oder sie anweisen, sich an der Umfrage der EU-Kommission, DG MOVE, Portius International and EU Port Law Centre, zu beteiligen?
Zweitens: Teilt der Senat die Einschätzung, dass die Umfrage das Ziel hat, den Zwang zur Ausschreibung von Hafendienstleistungen politisch durchzusetzen?
Drittens: Gibt es weiteren Regelungsbedarf beim Wettbewerb zwischen den Häfen und den Hafenbetrieben?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Umfrage Portius ist bereits beendet. Die Fragebögen wurden im November letzten Jahres verteilt; zunächst war das Fristende auf Anfang Dezember 2011 angesetzt, wurde aber aufgrund geringer Resonanz um weitere drei Monate verlängert.
Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen hat den GHB auf die Umfrage hingewiesen. Die Entscheidung über die Teilnahme lag ausschließlich bei den jeweiligen Hafeneinzelbetrieben. Der GHB hat sich entschieden, nicht an der Befragung teilzunehmen.
Zu Frage 2: Die Umfrage Portius sollte Datenmaterial aus den vielfältigen europäischen Hafenstandorten zusammentragen. Die Fragen zielten inhaltlich auf die Themenkreise der Reglementierung und Überwachung von Hafenarbeit, der Art und Weise der Ausgestaltung der Anstellungen, der Sicherheit, der gesundheitsrelevanten Aspekte und des Trainings beziehungsweise der Ausbildung der Hafenarbeiter.
Zu Frage 3: Der Senat sieht keinen weiteren Regelungsbedarf beim Wettbewerb zwischen den Häfen und den Hafenbetrieben. Jegliche Liberalisierungs- und Deregulierungsbestrebungen, die die Sicherheit der Arbeitsplätze in den Häfen gefährden, auf einen Abbau von Arbeitnehmerrechten hinauslaufen, Lohndumping begünstigen und damit den Interessen der Hafenstandorte Bremen und Bremerhaven zuwiderlaufen würden, werden vom Senat abgelehnt. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, Sie haben gesagt, der GHB hätte sich nicht beteiligt. Haben sich andere Hafeneinzelbetriebe beteiligt? Wissen Sie das?
Nach unserer Kenntnis nicht! Ganz genau wissen wir es nicht, aber wir glauben jedenfalls nicht, dass sich weitere beteiligt haben.
Die Umfrage ist ja von der EUKommission in Auftrag gegeben worden. Es sollen Empfehlungen ausgesprochen werden, August 2012 ist ja auch schon gewesen, offensichtlich liegen sie ja noch nicht vor, zumindest weiß ich das nicht. Die Gewerkschaft ver.di hat eine Stellungnahme dazu ab
gegeben und befürchtet schon, dass die Empfehlungen darauf hinauslaufen, weiter zu liberalisieren und weiter das Ziel zu verfolgen, Hafenleistungen auszuschreiben. Wie sehen Sie das?
Wir haben ja gesagt, dass wir eigentlich keinen weiteren Regelungsbedarf sehen, und wir beobachten sehr aufmerksam, was die EU-Kommission auf dem Gebiet der Hafendienstleistung macht. Zweimalige Versuche der EU-Kommission, die traditionellen Hafenstrukturen zulasten der Unternehmen und der Beschäftigten zu verändern, sind ja von den Häfen abgelehnt oder verhindert worden. Ich glaube, da haben wir mit Niedersachsen und vor allen Dingen mit Hamburg die gleiche Sichtweise, aber auch mit Rotterdam und Antwerpen.
In dem Fragebogen werden die Betriebe unter anderem gefragt, wie hoch der Organisationsgrad bei den Arbeitnehmern ist. Das finde ich schon nett! Meine Erklärung ist: Man will herausfinden, wie stark sie organisiert sind und wie viel Widerstand dort geleistet werden kann. Könnten Sie das auch so sehen?
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Bildungschancen von Strafgefangenen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Knäpper, Frau Piontkowski, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie wird der Anspruch jugendlicher und heranwachsender Strafgefangener auf schulische und berufliche Bildung im Land Bremen zum jetzigen Zeitpunkt umgesetzt?
Wie werden jugendliche und heranwachsende Strafgefangene und Untersuchungshäftlinge ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Land Bremen beschult?
Welche Kooperationen gibt es zwischen Schulen, Straffälligenhilfe, Volkshochschulen und Wohlfahrtsverbänden und den beiden Justizvollzugsanstalten im Land Bremen?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Pädagogische Dienst, der Jugendvollzug und die Betriebe der Justizvollzugsanstalt bieten jugendlichen und heranwachsenden Strafgefangenen diverse schulische und berufliche Bildungsund Qualifizierungsmaßnahmen an. So besteht die Möglichkeit, einen einjährigen Kurs mit dem Ziel der einfachen sowie der erweiterten Berufsbildungsreife zu besuchen. Darüber hinaus haben die Strafgefangenen die Möglichkeit, beliebig lang einen Vorbereitungskurs für die Abschlussklasse zu besuchen, wo sie in einer kleinen Gruppe mit acht Plätzen intensiv gefördert werden. Schulpflichtige Insassen werden jederzeit aufgenommen. Zur Berufsorientierung erhalten die Strafgefangenen unter fachkundiger Anleitung die Möglichkeit, gezielt handwerkliche Fertigkeiten in unterschiedlichen Bereichen, zum Beispiel der Holz-, Metall- und Glasverarbeitung, sowie bei der Reparatur und Instandsetzung von Fahrrädern zu erwerben. Die in der Tier- und Hofkolonne eingesetzten Strafgefangenen erwerben Fertigkeiten aus den Berufen Garten- und Landschaftsbau sowie Tierpfleger. Um sich beruflich weiterzubilden, werden junge Strafgefangene, die im Erwachsenenvollzug untergebracht sind, in den Handwerksbetrieben der JVA von Meistern in unterschiedlichen Berufen angelernt. Dabei erhalten sie die Möglichkeit, sich ihre Fertigkeiten von der Handwerkskammer durch sogenannte Qualifizierungsbausteine zertifizieren zu lassen. Diese Qualifizierungsbausteine können auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden. Für lockerungsgeeignete Insassen besteht die Möglichkeit, eine öffentliche Schule beziehungsweise die Erwachsenenschule Bremen zu besuchen, um weitere Abschlüsse zu erwerben. Zu Frage 2: Der Pädagogische Dienst bietet Deutschkurse für jugendliche und erwachsene Insassen an, die inhaltlich den Integrationskursen in anderen Einrichtungen entsprechen und sich nach den Anforderungen des Europäischen Referenzrahmens, Niveau A1 bis B1, richten. Die Insassen werden in kleinen Gruppen intensiv gefördert. Aufgrund erheblicher Defizite im Bereich der Grundbildung sind regelmäßig nur einige Jugendliche beziehungsweise Heranwachsende für einen Wechsel in die abschlussbezogenen Kurse geeignet. Zu Frage 3: Es besteht eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Pädagogischen Dienst der JVA
und der Erwachsenenschule Bremen bezüglich der Prüfungen für die erweiterte Berufsbildungsreife. Daneben besteht ein regelmäßiger Austausch mit der Erwachsenenschule Bremen, da die Strafgefangenen nach einem in der JVA erworbenen Abschluss ihren Bildungsweg an der Erwachsenenschule fortsetzen. Anerkannte Berufsvorbereitungen oder Berufsausbildungen werden über das Übergangsmanagement organisiert. Die Berufshilfe, ein Projekt des Vereins Hoppenbank, initiiert und vermittelt in Kooperation mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit externen Trägern und Schulen entsprechende Ausbildungsmaßnahmen. Diese Maßnahmen werden während der Entlassungsvorbereitung individuell auf die jugendlichen und heranwachsenden Strafgefangenen abgestimmt und bei entsprechender Eignung durch Lockerungen des Vollzugs umgesetzt. – Soweit die Antwort des Senats!
Sie haben vorhin von Vorbereitungskursen gesprochen. Sind Ihnen Zahlen bekannt, wie viele schulische oder berufliche Abschlüsse es in der Justizvollzugsanstalt im letzten Jahr insgesamt gegeben hat?
Das kann ich Ihnen jetzt auf Anhieb nicht sagen. Es ist so, dass diese Kurse regelmäßig stattfinden. Man kann generell sagen, dass 20 Prozent der Jugendlichen im Grunde für diese Kurse nicht geeignet sind, sie sind in einer sogenannten Werkschule. Sie werden erst einmal mit handwerklichen Tätigkeiten beschäftigt und auf Bildungsinhalte langsam vorbereitet. Die anderen, so weit es irgendwie geht, werden in die schulischen Vorbereitungskurse eingeführt. Man kann sagen, von den Jugendlichen, die inhaftiert sind und einen Hauptschulabschluss haben, haben etwa 90 Prozent ihren Abschluss in der Justizvollzugsanstalt gemacht.
Ein nicht vorhandener Schulabschluss ist ein drastisches Problem unter den Jugendlichen und natürlich auch eine deutliche Erschwernis für den späteren Übergang.
Das ist ja positiv zu bewerten. Trotzdem habe ich noch eine Frage: Ist eine Ausweitung des schulischen oder beruflichen Ausbildungsprogramms in der nächsten Zeit geplant?
Das Programm, das wir haben, deckt die Bedarfe ab. Die Zahl der jugendlichen Straftäter, die inhaftiert sind, hat deutlich abgenommen. Wir haben früher einmal 60 bis 70 jugendliche Straftäter gehabt, jetzt pendelt es sich, mit Untersuchungshaft, ungefähr zwischen 40 und 45 ein. Die Zahlen gehen zurück. Nach meiner Information deckt das die Bedarfe ab. Die Jugendlichen, die geeignet sind und die Schulmaßnahmen bekommen können, erhalten diese Schulmaßnahmen auch.
Die vierte Anfrage betrifft die Infektionsrisiken für Kleinkinder durch Ausweitung der U3-Betreuung. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Bensch, Rohmeyer, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie bewertet der Senat vor dem Hintergrund der geringen Impfquote unter Dreijähriger das durch die Zunahme der Betreuung im U3-Bereich steigende Risiko von Infektionen, zum Bespiel durch Masern?
Wie beurteilt der Senat die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, analog zur Überprüfung von Impfbüchern zu Schulbeginn, um Impflücken zu schließen, auch bei der Aufnahme von Kindern in den Krippenbereich die Impfbücher zu prüfen?
Welche Maßnahmen hat der Senat ergriffen, und welche sind geplant, um bei steigenden Betreuungszahlen von unter Dreijährigen in Kindertagesstätten im Land Bremen das Infektionsrisiko zu verringern?