Protocol of the Session on June 7, 2012

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

und eine Vermögensteuer, die im Übrigen von vielen Menschen mit einem sehr hohen Einkommen –

jedenfalls von denen, die ich kenne – akzeptiert wird. Diese Menschen haben eher die Frage: Wie ermittelt man die Höhe des Vermögens? Muss ich jetzt jeden Teppich und jedes Schmuckstück angeben?

(Zuruf der Abg. Frau P i o n t k o w s k i [CDU])

Ja, dann lassen Sie uns doch über Modelle reden – sie sind ja auch in der Diskussion –, nämlich zum Beispiel über Freibeträge! Lassen Sie uns doch darüber reden, wie man das verhindern kann! Ich kann verstehen, dass die Menschen dem Finanzamt nicht jeden Ring zeigen wollen, aber auch da gibt es Modelle, auch wenn man ein bisschen im Ausland schaut, wie man es regeln kann, dass solche Auswüchse nicht passieren, und dann finden wir Lösungen. Sie wollen sich ja gar nicht daran beteiligen, und das ist der Unterschied!

(Zurufe von der CDU)

Wir suchen hier Lösungen für eine korrekte Vermögensbesteuerung, die im Übrigen ja auch weltweit Standard ist, und die Sonderrolle Deutschlands ist wirklich nicht weiter erstrebenswert. – Danke!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/401 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen – Bremisches Gesetzblatt in elektronischer Form –

Mitteilung des Senats vom 3. April 2012 (Drucksache 18/328) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Änderung des Artikels 79 Abs. 3 BremLV – Begründungspflicht bei von Beschlüssen der Bürgerschaft abweichendem Stimmverhalten des Senats im Bundesrat

Bericht und Antrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses vom 9. Dezember 2011 (Drucksache 18/161) 1. Lesung

s o w i e

Einsetzung eines nicht ständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung

Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Professor Stauch.

Wir kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die Beratung ist eröffnet.

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Tschöpe.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich mache es kurz: Die Verfassungsänderung, die hier aufgerufen worden ist, ist in zwei Ausschüssen in bisher zwei Legislaturperioden beraten worden. Sie ist in der 17. Legislaturperiode im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten beraten worden, und der Ausschuss hat eine einstimmige Beschlussempfehlung abgegeben. In der 18. Legislaturperiode ist sie ausgesetzt worden, weil die drei Lesungen nicht zustande gekommen sind. Anschließend wurde sie im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss in der 18. Legislaturperiode behandelt und auch dort wieder einstimmig mit dem Hinweis beschlossen, dass man dafür keinen eigenständigen Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung einberufen will. Deshalb ist sie bis zur nächsten Verfassungsänderung aufgeschoben worden, so hatten wir es vereinbart.

Ich komme jetzt zu der weiteren, auch dieser erklärt sich relativ einfach! Wir wollen E-Government voranbringen. Unsere Landesverfassung steht zurzeit dem Vorangehen des E-Governments im Weg, weil wir die Verkündung von Gesetzen bisher nur im Gesetzblatt vornehmen können. Ersichtlich ist bei einer elektronischen Veröffentlichung kein Blatt im Spiel, deshalb müssen wir die Verfassung an dieser Stelle ändern. Auch das ist nach allen Vorbesprechungen einvernehmlich.

Ich gehe davon aus, dass alle Fraktionen diesen Vereinfachungen hier zustimmen werden, und beende meine Rede, damit wir vielleicht auch noch andere Tagesordnungspunkte abhandeln können. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Vogt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich mache es im Grunde noch kürzer, weil wir schon im Zeitverzug sind: Wir werden natürlich beiden Gesetzen zustimmen. Es ist in den entsprechenden Ausschüssen auch schon so behandelt worden, und jetzt geht das alles mit der Einsetzung des nicht ständigen Ausschusses seinen Gang. – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dogan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte schon ein bisschen, aber nicht sehr ausführlich auf die Verfassungsänderungen eingehen, und zwar beginne ich mit dem Gesetz zur Änderung der Landesverfassung, Bremisches Gesetzblatt in elektronischer Form. Derzeit werden in Bremen die Gesetze gemäß Artikel 123 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen im Bremischen Gesetzblatt verkündet. Praktisch erfolgt bislang die Erstellung, Veröffentlichung und Verbreitung des Gesetzblatts und des Bremischen Amtsblatts in Papierform.

Zukünftig soll die Verkündung von Gesetzen in elektronischer Form erfolgen. Dies setzt aber eine Änderung des Artikels 123 der Bremischen Landesverfassung voraus, denn der Begriff des Gesetzblatts erfordert ein Druckwerk. Eine elektronische Bearbeitung im Internet ist von dieser Regelung nicht umfasst, daher müssen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen. Ziel dieser Verfassungsänderung ist die Weiterentwicklung des Bremischen Gesetzblatts durch den Einsatz von Informationstechnologie im Sinne von Modernisierung und Transparenz sowie insbesondere die deutliche Verbesserung für Bürgerinnen und Bürger.

Die zweite Verfassungsänderung, die wir diskutieren, betrifft die Verpflichtung des Senats, gegenüber der Bürgerschaft darzulegen, aus welchen Gründen er bei einer Abstimmung im Bundesrat von dem abweichen will, was die Bürgerschaft hier beschlossen hat. Die Bürgerschaft und der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss haben sich in der letzten Legislaturperiode eingehend mit der sogenannten Stuttgarter Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente mit dem Titel „Demokratische Willensbildung auf der europäischen und der bundesstaatlichen Ebene legitimieren – Einwirkungs- und Teilhabemöglichkeiten der deutschen Landesparlamente stärken“ befasst. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Im Punkt 5 der Stuttgarter Erklärung heißt es – ich zitiere –: „die jeweiligen Regeln im Landesrecht, vorzugsweise im Landesverfassungsrecht, so auszugestalten, dass die notwendige Mitwirkungsmöglichkeit des Landesparlaments gegenüber der Landesregierung zur Wahrnehmung der Integrationsverantwortung gesichert wird“! Zu dieser Mitwirkungsmöglichkeit gehört über Informationsrechte hinaus die Möglichkeit, landesverfassungsrechtlich eine Bindung der Landesregierung beim Stimmverhalten im Bundesrat und bei der Erhebung von Verfassungsklagen auf Bundesebene vorzusehen.

Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss hat den Punkt 5 der Stuttgarter Erklärung zum Anlass genommen, die vorliegende Begründungspflicht in der Verfassung verankern zu wollen. Ich möchte betonen, dass es in der Vergangenheit in Bremen aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Senat und Bürgerschaft wenig Anlass zu der mit der Verfassungsänderung nunmehr vorgesehenen Begründungspflicht gegeben hat. Sie stellt aber ein geeignetes Instrument und auch Symbol dafür dar, den Parlamentarismus in Bremen dauerhaft zu stärken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Röwekamp.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal ist an einer Debatte nicht spannend, worüber man redet, sondern worüber man nicht redet. Wir haben interfraktionell vereinbart, die Parlamentsinitiativen zur Änderung der Landesverfassung ein bisschen zu bündeln, um nicht so häufig die Hand an die Verfassung legen zu müssen. Das ist aus meiner Sicht auch richtig, denn derjenige, der sich das Gesetzblatt anschaut, das wir in Zukunft dann elektronisch haben werden, sieht, dass unsere Landesverfassung in den ersten 47 Jahren von 1947 bis 1994 sechsmal geändert worden ist.

In den danach folgenden 17 Jahren ist unsere Verfassung dann 16-mal und mit 1994 sogar 17-mal geändert worden. Kein Bremisches Gesetz ist in den letzten zehn Jahren so häufig geändert worden wie die Bremische Landesverfassung. Aus Sicht der CDUFraktion glauben wir, dass es richtig ist, die Landesverfassung auch als höchstes Gut – Rechtsetzung in unserem Bundesland – nicht jedes Jahr einer Novellierung zu unterziehen, sondern nur aus begründetem Anlass und nur in einem besonderen Verfahren.

Die rot-grüne Landesregierung hat sich darauf verständigt, in dieser Legislaturperiode mehrere Verfassungsänderungen in Angriff zu nehmen, dazu gehört auch die Verständigung, die Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre zu verlängern. Wir haben darü

ber in den letzten Wochen und Monaten umfangreich debattiert, auch in unseren jeweiligen Parteien. Die CDU hat sich klar positioniert wie auch DIE LINKE und die Vertreter von Mehr Demokratie e. V., und wir haben gesagt, wir lehnen zum jetzigen Zeitpunkt eine Verlängerung der Legislaturperiode ab. Trotzdem, obwohl es im Koalitionsvertrag steht und obwohl schon gut ein Jahr nach der Wahl vergangen ist, haben wir bis heute über dieses Thema parlamentarisch noch nicht gesprochen. Ich sage, es ist ein Armutszeugnis für die rot-grüne Mehrheit in diesem Parlament, dass sie die wichtigen Verfassungsänderungen auch innerhalb eines Jahres noch immer nicht auf die Tagesordnung der Bremischen Bürgerschaft gesetzt hat.

(Beifall bei der CDU)

Das betrifft im Übrigen auch eine zweite Verfassungsänderung, die meiner Auffassung nach zwingend in diesen Aufguss der Beratung hineingehört hätte. Wir haben als CDU-Bürgerschaftsfraktion in der letzten Legislaturperiode bereits den Antrag gestellt, das ist in vielen anderen Ländern auch geschehen, das Neuverschuldungsverbot des Grundgesetzes und die Verpflichtung dazu auch als Text in unsere Bremer Landesverfassung aufzunehmen. Wir haben, da wir immer gedacht haben, jetzt kommt die große Gesetzes- und Verfassungsänderungsinitiative der Koalition, bis heute gewartet, diesen Antrag erneut einzubringen, weil auch Sie sich in Ihrer Koalitionsvereinbarung darauf verständigt haben, eine, wenn auch konditionierte Regelung zum Neuverschuldungsverbot in die Landesverfassung aufzunehmen. Auch zu diesem Thema haben wir bis heute keinen Text von Ihnen bekommen. Ein Jahr nach dem Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger, auch über dieses Thema der Verfassung eine Debatte einzuleiten, ist Rot-Grün dem Versprechen bis heute nicht nachgekommen.

Ich finde es deswegen schade, dass wir wieder nur über zwei minimale Änderungen unserer Landesverfassung reden, die jetzt dringend geworden sind und die selbstverständlich auch die Zustimmung der CDUBürgerschaftsfraktion bekommen, weil sie in der Sache richtig sind. Dass wir aber die große verfassungspolitische Debatte, die wir uns eigentlich vorgenommen haben, nicht führen können, nur weil RotGrün sich nicht einig wird, meine Damen und Herren, das finde ich in der Tat traurig!

(Beifall bei der CDU)